Vergabe eines Erbbaurechtes zur Errichtung eines 3-Sterne Hotels auf dem Flughafen BER

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) errichtet derzeit den Flughafen Berlin Brandenburg (BER), der am 3.6.2012 seinen Betrieb aufnehmen wird. Vor dem neuen zentralen Terminal des Flughafens ist eine Airport City geplant, welche ein Dienstleistungsviertel beinhalten soll. Die FBB beabsichtigt, einem Investor auf einem dem Terminal östlich vorgelagerten Baufeld von ca. 2 800 m² auf Basis eines Erbbaurechtsvertrages das Recht zur Bebauung mit einem Hotel und ergänzender Nebennutzungen (Fitness/Wellness, Tagung, Büro o.ä.) einzuräumen. Das Hotel soll der Kategorie 3-Sterne nach DEHOGA oder einem vergleichbaren Standard entsprechen. Die Errichtung und der Betrieb des Hotels erfolgen auf eigenes Risiko des Investors.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-03-21 Auftragsbekanntmachung
2014-06-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-03-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verkauf von Grundstücken
Menge oder Umfang:
s. II.1.5 der BekanntmachungDie FBB stellt auf Basis eines Erbbaurechtsvertrages eine Grundstücksfläche zur Verfügung, die für eine Bebauung mit einem Hotel und ergänzender Nebennutzungen (Fitness/Wellness, Tagung, Büro o.ä.) durch einen Investor vorgesehen ist. Das Baufeld soll vollflächig für einen Hotelneubau mit mind. 200 Zimmern genutzt werden. Bezogen auf die Hotelnutzung sollen die Zimmergrößen mindestens 16 m² und maximal 26 m² je Zimmer betragen. Die Flächeneffizienz soll bezogen auf die Hotelnutzung und die zum Hotelbetrieb gehörenden Nutzungen (z.B. Gastronomie) maximal 45 m² BGF je Zimmer betragen.Das Grundstück ist bereits voll erschlossen. Der Investor wird an den Erschließungskosten beteiligt. Mit der Bautätigkeit des Investors kann voraussichtlich ab Januar 2013 begonnen werden.Es wird eine Betriebsverpflichtung vereinbart. Die Errichtung hat unter Beachtung der Rahmenbedingungen des Planfeststellungsbeschlusses für den Flughafen, des Gestaltungshandbuches des Flughafens sowie der Logistik- und Baustellenordnung für Airport City (LoBO-Airport City) der FBB zu erfolgen. Wegen der weiteren Rahmenbedingungen siehe Ziff. VI.3).Als Nachweis für die Nachhaltigkeit des Projektes wird nach Errichtung eine Zertifizierung nach DGNB oder ein vergleichbarer Standard und eine Auszeichnung des Hotelobjektes in Silber oder besser, gefordert.Die FBB beabsichtigt, dem Investor ein Erbbaurecht für die Dauer von 60 Jahren einzuräumen.Die Gebäudehöhe beträgt ca. 21,40 m. Die Anzahl der Vollgeschosse ist auf 6 Geschosse festgelegt. Weitere Einzelheiten kann der Bewerber einer "Projektinformation" entnehmen, die unter der Internetadresse https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung gestellt wird.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkauf von Grundstücken 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf/Bauvergabe, Flughafen Berlin Brandenburg, Gebäude B 027, Zimmer 50
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-03-21 📅
Einreichungsfrist: 2012-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 59-096465
ABl. S-Ausgabe: 59
Zusätzliche Informationen
Zu Ziffer I.1). Die Teilnahmeunterlagen und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Teilnehmer werden gebeten, ihren Teilnahmeantrag (Formular Nr.1) inkl. der Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktadresse einzusenden/abzugeben. Für die vorbenannten Kennzeichnungen ist der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular Nr.8) zu verwenden, der ebenfalls auf der benannten Internetseite allen Bewerbern zur Verfügung steht. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Ferner sollen die Teilnahmeanträge und deren Anlagen 3-fach schriftlich (nicht auf Datenträger) eingereicht werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei etwaigen notwendigen Aufklärungen oder Nachforderungen, die seitens der Vergabestelle abgeforderten Informationen oder Unterlagen per Telefax oder E-Mail durch die Bewerber einreichen zu lassen. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem benannten Vertreter (Formular Nr.1) zu unterzeichnen. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1) und des Betreffs. „Erbbaurecht 3-Sterne Hotel.“ an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens volle 10 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbungsfrist vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10 Tagesfrist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen und die Beantwortung von Fragen zum Teilnahmewettbewerb auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern, sich täglich über aktuelle Informationen insbesondere über die Antworten oder Klarstellungen der Vergabestelle zum Ausschreibungsverfahren über den vorbenannten Link zu informieren. Die Vergabeunterlagen werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bewerber versandt. Der Auftraggeber wird voraussichtlich nicht mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen. In Abhängigkeit von der geforderten Qualifikation der Bewerber/Bewerbergemeinschaften können jedoch weniger oder auch mehr Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. zu Ziff. III.2) Teilnahmebedingungen und zur Wertung der Teilnahmeanträge: Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise vollständig - und zwar für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d.h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als "Mindestanforderung" gekennzeichnet. Die nicht rechtzeitige Vorlage der als "Mindestanforderung" gekennzeichneten Angaben kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen bzw. die Vergabestelle kann den Bewerbern eine angemessene Nachfrist zur Beibringung der fehlenden Unterlagen oder Informationen setzen. Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers zur Folge, sondern kann zum Ausschluss oder zur Abwertung des Teilnahmeantrages im Rahmen der Bewertung des Teilnahmeantrages führen. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter oder sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach der unter Ziff. III.1.3), III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge beim Auftraggeber eingereicht werden. Der Auftraggeber stellt eine Übersicht der vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare bzw. Checkliste der ggf. einzureichenden Unterlagen (als Arbeitshilfe) auf der Internetseite zur Verfügung. Der Auftraggeber prüft den Teilnahmeantrag/Unterlagen in einem dreistufigen Verfahren: 1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (Ziff. III.1.3), III.2.1), III.2.2), III.2.3)). 2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Einhaltung der Mindestanforderungen. 3. Stufe: Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Eine Bewertung der Teilnahmeanträge/Unterlagen wird nach folgenden Maßstäben durchgeführt: Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die Mindestanforderungen (siehe dazu Ziff. III.1.3 und III.2.3 - Referenzangaben) erfüllen, behält sich die Vergabestelle vor, die zur Abgabe eines Angebots aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Vergabestelle die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix mit nachfolgend benannten Punkten und Gewichtungen verwenden, bei der ein Bewerber max. 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen: — max. 450 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. Ziff. III.2.2) - bewertet wird die schriftliche Bankauskunft (vgl. Ziff. III.2.2, Pkt.1a)) mit dem Gewichtungsfaktor 10, die durchschnittliche Umsatzrentabilität mit einem Gewichtungsfaktor von 40, die durchschnittliche Fremdkapitalquote mit einem Gewichtungsfaktor von 40. Für die Bewertung der Umsatzrentabilität und der Fremdkapitalquote wird die Vergabestelle im Falle von Bewerbergemeinschaften bzw. benannter Dritten/Nachunternehmer/konvernverbundenen Unternehmen für beide Kennzahlen jeweils einen Mittewert über alle seitens des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft errechneten vorgelegten Beträge ermitteln. Somit ergibt sich pro Bewerber/Bewerbergemeinschaft jeweils ein für die Bewertung maßgeblicher Betrag für die Umsatzrentabilität und die Fremdkapitalquote. — max. 550 Punkte auf die Referenzen für die Planung, Errichtung und Hotelbetrieb sowie Angaben zu ergänzenden Nebennutzungen (Fitness/Wellness und/oder Tagung und/oder Büro), bezogen auf die vergleichbaren Leistungen gemäß III.2.3) Pkt. 1 - bewertet wird die Aktualität der Referenzen mit einem Gewichtungsfaktor von 10, die Art der vergleichbaren Leistungen mit einem Gewichtungsfaktor von 50, der Umfang der vergleichbaren Leistungen mit einem Gewichtungsfaktor von 50. Die vorgenannten Bewertungskriterien zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit werden mit 0 - 5 Punkten bewertet und mit den vorgenannten Gewichtungen multipliziert. Der Bewerber erhält: — 0 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind und/oder der Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Aussage enthält, — 1 Punkt, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung insgesamt bzw. schwerwiegend Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung weitreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder der Teilnahmeantrag nur wenige wertungsfähige Aussagen enthält, — 3 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung mehrere bzw. nicht lediglich geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 4 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung vereinzelte bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 5 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers die jeweiligen Eignungsvoraussetzungen vollständig und uneingeschränkt erfüllt. Für die v. g. durchschnittliche Umsatzrentabilität ergeben sich die Punkte wie folgt: Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Umsatzrentabilität erhält die Höchstpunktzahl von 5 Punkten. Die Punktzahl für den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit einer niedrigeren Umsatzrentabilität wird ins Verhältnis gesetzt und wie folgt ermittelt: Punktzahl Bewerber/Bewerbergemeinschaft XY = höchste Umsatzrentabilität x 5 / Umsatzrentabilität des Bewerber/Bewerbergemeinschaft XY. Für die v. g. durchschnittliche Fremdkapitalquote werden folgende Punkte vergeben: 5 Punkte bei 0 bis ≤ 60 %; 4 Punkte bei > 60 bis ≤ 70 %; 3 Punkte bei > 70 bis ≤ 80 %; 2 Punkte bei > 80 bis ≤ 90 %; 1 Punkt bei > 90 % bis ≤ 96 % und 0 Punkte > 96 %. zu Ziff. II.3) Vertragslaufzeit: Die Dauer des Erbbaurechts beträgt nach Vertragsschluss 60 Jahre. Verbotene Nutzungen: Der Erbbaurechtsnehmer ist nicht berechtigt, eine Tiefgarage oder Stellplätze zu errichten. Er hat die benachbarten Parkhäuser der FBB zu benutzen. Die konkreten Konditionen für die Nutzung der Parkhäuser werden in den Vergabeunterlagen und Bieterverhandlungen festgelegt. In dem errichteten Gebäude darf kein Einzelhandel betrieben werden, es sei denn, dieser wird ausdrücklich durch den Auftraggeber gestattet. Gastronomie ist nur in Form von Hotelgastronomie zulässig. zu Ziff. IV.2) Zuschlagskriterien und zur Bildung einer Projektgesellschaft: Bei der Wertung nach dem Zuschlagskriterium "1." wird der Gesamterbbauzins und ggf. eine variable Erlösbeteiligung bewertet (ohne Indexierung). Bei der Wertung werden die über die in den Vergabeunterlagen von der Vergabestelle fest vorgegebenen Erbbauzinsen in kapitalisierter Form hinausgehenden Zusagen des jeweiligen Bieters in Bezug auf den Erbbauzins berücksichtigt. Bei dem Zuschlagskriterium "Sicherheiten und Akzeptanz des Erbbaurechtsvertrages" ist zu berücksichtigen, dass der spätere Bieter voraussichtlich bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe den Entwurf eines Erbbaurechtsvertrages erhält. Die Verhandlungsangebote für Vertragsklauseln werden hinsichtlich der sich auf die FBB auswirkenden wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken bewertet. Die konkreten Angaben bzw. Details zu den Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Vergabestelle wird den Eintritt einer Projektgesellschaft (Objektgesellschaft) für die Durchführung ermöglichen, der unter folgenden Voraussetzungen steht: 1. Gründung der Objektgesellschaft durch den Bewerber bzw. Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. 2. Nachweis des Abschlusses eines Betreiber-/Managementvertrages oder Hotelpachtvertrages, aufschiebend bedingt lediglich durch den Abschluss des Erbbaurechtsvertrages vor Beurkundung. 3. Endgültige Finanzierungsbestätigung des Investors bzw. Finanzierungsinstitutes im Hinblick auf die Durchführung der Maßnahme gemäß den Vergabeunterlagen. Will der Bewerber bzw. Bieter eine entsprechende Projektgesellschaft (Objektgesellschaft) einsetzen und bringt er die entsprechenden Nachweise nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle bei, kann die Vergabestelle die Endverhandlung mit dem zweitplatzierten Bieter aufnehmen und den Bieter nicht weiter berücksichtigen. zu II.1.2) und VI.4) zum Verfahren: Die Auftraggeberin betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs i.S.d § 98 Nr. 4 GWB tätig. Das Verfahren wird als Freihändige Vergabe in Anlehnung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet, da die Vergabe eines Erbbaurechtsvertrages nach Auffassung der Vergabestelle als Immobilienvertrag oder Bau- oder Dienstleistungskonzession i.S.d. §§ 100 Abs. 2 h),100 Abs. 2 s) GWB, rechtlich einzuordnen ist und daher nicht den Regelungen des GWB und der Sektorenverordnung unterliegt. Nur vorsorglich und nur für den Fall, dass nach der konkreten Ausgestaltung entgegen der Auffassung der Vergabestelle das Vergabenachprüfungsverfahren zulässig ist, wird die zuständige Stelle nachfolgend (gemäß Ziffer VI. 4) benannt. Die Vergabestelle behält sich zur Erzielung eines größtmöglichen Wettbewerbs nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während der Phase des Teilnahmewettbewerbes und der Angebotsphase vor, weitere geeignete Bewerber oder Bieter zur Angebotsaufforderung zuzulassen, sofern die Anzahl der Bewerber- oder Bieter unter 5 sinkt. Mit der Zusendung der Aufforderung zur Abgabe der Angebote werden den Bewerbern, die sich qualifiziert haben, weitergehende Projektinformationen u.a. in der Form einer ausführlichen Aufgabenbeschreibung zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen werden ggf. neue Mindestanforderungen und Konkretisierungen der Zuschlagskriterien enthalten. Die Bieter werden auch die Gelegenheit haben, mit dem Auftraggeber Verhandlungen zu führen und dabei ihr Angebot zu präsentieren. Sie werden alsdann aufgefordert werden, rechtsverbindliche Angebote ggf. auch in notarieller Form gem. § 311b BGB abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieterkreis oder die Anzahl der Bieter während des Verfahrens einzuschränken oder zu reduzieren. Die Vergabestelle behält sich des Weiteren vor, die Benennung des annehmbarsten Angebots zurückzunehmen, wenn der entsprechende Bieter nach der Auswahlentscheidung nicht innerhalb von einem Monat die Voraussetzungen für eine notarielle Beurkundung des abzuschließenden Vertrages schafft oder das Verfahren zum Abschluss der Vergabe verzögert, insbesondere auch bei Einschaltung einer Objektgesellschaft die vorstehend benannten Voraussetzungen nicht rechtzeitig beschafft. Verhandlungsangebote: Den Bietern ist es gestattet, Verhandlungsangebote für alternative Realisierungsformen und weitere Details zu nicht als Mindestanforderung benannten Anforderungen der Vergabeunterlagen zu unterbreiten. Die Vergabestelle ist in diesem Verhandlungsverfahren nicht verpflichtet, diese Angebote aufzugreifen. Nur soweit die Vergabestelle Verhandlungsangebote akzeptiert, werden diese bei der Bewertung (Zuschlagsentscheidung) berücksichtigt. Die Vergabestelle wird jeweils prüfen, ob und inwieweit Verhandlungsangebote auch von den übrigen Bietern abgefordert werden. Infrastruktur: Die Baumaßnahme findet in einem besonderen infrastrukturellen Umfeld statt, entsprechend sind diverse Rahmenbedingungen für die Bauerrichtung zu beachten. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung einer Logistik- und Baustellenordnung für die Airport City (LoBO-Airport City) durch alle auf dem Baufeld beteiligten Unternehmen. Im Rahmen einer zu treffenden gesonderten Absprache zur Herstellung der Erschließungsmaßnahmen für das Bauvorhaben werden die Anschlüsse für die Medien bereitgestellt und die Kosten für deren Herstellung vom Investor übernommen. Der Bezug von Medien nach Errichtung des Hotels erfolgt grundsätzlich über die FBB oder eine von dieser eingeschalteten Tochtergesellschaft für sämtliche Bauten der Airport City. Nähere Informationen hierzu enthält die Projektinformation. Für die Beibringung der Baugenehmigung ist der Bieter selbst verantwortlich. Die FBB wird ihn hierbei unterstützen. Die Rahmenbedingungen und Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses nebst Fortschreibungen sind zwingend einzuhalten. Weitere Hinweise: — Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber / Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes, — Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers, — Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung in zusätzlichen weiteren Bekanntmachungsmedien verlautbart wird und der Bekanntmachungstext in dieser zusätzlichen Bekanntmachung nicht vollständig, unrichtig verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird, — Die Vergabestelle behält sich überdies vor, das Verfahren aufzuheben bzw. einzustellen, wenn eine angemessene Vergütung für die Grundstücksüberlassung nicht erzielt und die gestalterischen Anforderungen nicht erreicht werden oder weniger als 3 Bewerber im Teilnahmewettbewerb oder im Angebotsverfahren sich beteiligen bzw. wertbare Teilnahmeanträge oder Angebote abgeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) errichtet derzeit den Flughafen Berlin Brandenburg (BER), der am 3.6.2012 seinen Betrieb aufnehmen wird. Vor dem neuen zentralen Terminal des Flughafens ist eine Airport City geplant, welche ein Dienstleistungsviertel beinhalten soll. Die FBB beabsichtigt, einem Investor auf einem dem Terminal östlich vorgelagerten Baufeld von ca. 2 800 m² auf Basis eines Erbbaurechtsvertrages das Recht zur Bebauung mit einem Hotel und ergänzender Nebennutzungen (Fitness/Wellness, Tagung, Büro o.ä.) einzuräumen. Das Hotel soll der Kategorie 3-Sterne nach DEHOGA oder einem vergleichbaren Standard entsprechen. Die Errichtung und der Betrieb des Hotels erfolgen auf eigenes Risiko des Investors.
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Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
s. II.1.5 der Bekanntmachung
Die FBB stellt auf Basis eines Erbbaurechtsvertrages eine Grundstücksfläche zur Verfügung, die für eine Bebauung mit einem Hotel und ergänzender Nebennutzungen (Fitness/Wellness, Tagung, Büro o.ä.) durch einen Investor vorgesehen ist. Das Baufeld soll vollflächig für einen Hotelneubau mit mind. 200 Zimmern genutzt werden. Bezogen auf die Hotelnutzung sollen die Zimmergrößen mindestens 16 m² und maximal 26 m² je Zimmer betragen. Die Flächeneffizienz soll bezogen auf die Hotelnutzung und die zum Hotelbetrieb gehörenden Nutzungen (z.B. Gastronomie) maximal 45 m² BGF je Zimmer betragen.
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Das Grundstück ist bereits voll erschlossen. Der Investor wird an den Erschließungskosten beteiligt. Mit der Bautätigkeit des Investors kann voraussichtlich ab Januar 2013 begonnen werden.
Es wird eine Betriebsverpflichtung vereinbart. Die Errichtung hat unter Beachtung der Rahmenbedingungen des Planfeststellungsbeschlusses für den Flughafen, des Gestaltungshandbuches des Flughafens sowie der Logistik- und Baustellenordnung für Airport City (LoBO-Airport City) der FBB zu erfolgen. Wegen der weiteren Rahmenbedingungen siehe Ziff. VI.3).
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Als Nachweis für die Nachhaltigkeit des Projektes wird nach Errichtung eine Zertifizierung nach DGNB oder ein vergleichbarer Standard und eine Auszeichnung des Hotelobjektes in Silber oder besser, gefordert.
Die FBB beabsichtigt, dem Investor ein Erbbaurecht für die Dauer von 60 Jahren einzuräumen.
Die Gebäudehöhe beträgt ca. 21,40 m. Die Anzahl der Vollgeschosse ist auf 6 Geschosse festgelegt. Weitere Einzelheiten kann der Bewerber einer "Projektinformation" entnehmen, die unter der Internetadresse https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung gestellt wird.
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Dauer: 720 Monate
Referenznummer: Vergabe-Nr. EB-2012-0016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Brandenburg, Landkreis Dahme-Spreewald.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein);
2.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) Ich / wir erklären, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes - in Anlehnung - der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist.
b) Ich / wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
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c) Ich / wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachkommen.
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung beizuziehen bzw. zu verlangen (wie z.B. Gewerbezentralregisterauszug).
Die vorstehenden Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bewerber bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und in jedem Fall auch für den Hotelbetreiber einzureichen. Darüber hinaus gilt: Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu v.g. Pkt. 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer bzw. konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
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Außerdem ist eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (Formular Nr. 6) des Dritten/Nachunternehmers bzw. von konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen.
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Für die Erklärungen nach Ziffer III.2.1), Pkt. 2 stellt der Auftraggeber Formulartexte „Eigenerklärungen zur persönlichen Lage“ (Formular Nr. 4) sowie für die „Verpflichtungserklärung (Formular Nr. 6) auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung.
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Soweit ein Finanzierungsinstitut bereits eine Finanzierungsbestätigung (gemäß Formular Nr.3) oder ein Hotelbetreiber eine Verpflichtungserklärung (Formular Nr.2) abgegeben hat (dazu jeweils Ziff. III.1.3)), bedarf es nicht zusätzlich der Ausfüllung der Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen und sonstigen Dritten für diese Beteiligten.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und zudem in jedem Fall auch des Hotelbetreibers, ist durch folgende Unterlagen nachzuweisen:
a) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als sechs Monate sein;
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Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
b) Angaben zur Umsatzrentabilität und Fremdkapitalquote pro Jahr für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist pro Jahr die Umsatzrentabilität und Fremdkapitalquote nach folgenden Formeln zu berechnen:
Umsatzrentabilität in Prozent = Gewinn nach Steuern dividiert durch Gesamtumsatz x 100.
Fremdkapitalquote in Prozent = Fremdkapital dividiert durch Bilanzsumme x 100.
Die Bewerber haben an Hand der ermittelten Werte die durchschnittliche Umsatzrentabilität und durchschnittliche Fremdkapitalquote für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu ermitteln.
Bei Bewerbergemeinschaften oder zulässiger Benennung von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen sind die vorbenannten Kennzahlen bzw. das von der Vergabestelle vorgegebene Formblatt Nr.5 von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. jedem einzelnen benannten Dritten/Nachunternehmer/konvernverbundenen Unternehmen (zum Nachweis der wirtschaftliche Eignung) einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, bei etwaigen Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusätzliche Nachweise anzufordern.
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Die vorstehenden genannten Nachweise/Angaben sind sowohl von den Bewerbern und auch von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderung gem. Pkt. 1 b) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziff. III.2.1) sowie nach Ziffer III.2.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
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Für die Erklärungen nach Ziffer III.2.2), Pkt. 1 b stellt der Auftraggeber ein Formulartext „Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ (Formular Nr.5) auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung.
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Eine Pflicht zur Vorlage der Bankauskunft nach Ziff. III.2.2), Pkt. 1 a) und Punkt 1 b) besteht nicht für Finanzinstitute, die eine Finanzierungsbestätigung gemäß Formular Nr.3 vorgelegt haben und die in der Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung von Bankgeschäften zugelassen sind. Darüber hinaus sind auch keine Angaben zur Umsatzrentabilität und Fremdkapitalquote nach Ziff. III.2.2), Pkt. 1 b) vorzulegen.
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Soweit Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderung gem. Pkt. 1 b) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen wollen, ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens, wonach dieser/dieses bereit ist, im Auftragsfalle Leistungen, zu übernehmen.
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Ein entsprechender Formulartext für eine „Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen und sonstigen Dritten“ (Formular Nr.6) stellt die Auftraggeberin auf der Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zum Download zur Verfügung.
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Soweit ein Finanzierungsinstitut bereits eine Finanzierungsbestätigung (Formular Nr.3) oder ein Hotelbetreiber eine Verpflichtungserklärung (Formular Nr.2) abgegeben hat (dazu jeweils Ziff. III.1.3)), bedarf es nicht zusätzlich der Ausfüllung der Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen und sonstigen Dritten für diese Beteiligten.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben zur Beurteilung ihrer technischen Leistungsfähigkeit folgende Angaben zu machen:
1. Referenzangaben
Es sind nur solche Referenzprojekte zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Bei den Referenzen für die Planung und Errichtung von Hotels werden ausschließlich Referenzobjekte aus den letzten 7 Kalenderjahren berücksichtigt (Die Referenzen müssen Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2005 erbracht worden sind und die bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abnahmefähig abgeschlossen sein).
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Bei den Referenzen für den Hotelbetrieb werden ausschließlich Referenzobjekte berücksichtigt die zum Zeitpunkt des Endes der Bewerbungsfrist noch durch den Referenzinhaber betrieben werden.
1.1 Die Bewertung der Eignung erfolgt anhand der nachfolgend geforderten, möglichst aktuellen Referenzen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbaren Leistungen:
Durch den Bewerber sind dabei maximal 5 Referenzen für die Planung, Errichtung und Betreibung vergleichbarer Hotelimmobilien sowie Angaben zu ergänzenden Nebennutzungen (Fitness/Wellness und/oder Tagung und/oder Büro) nachzuweisen. Die Vergleichbarkeit der Leistungen in den Referenzobjekten nach Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen kann durch verschiedene Referenzobjekte kumulativ nachgewiesen werden. Die Referenzen sind mit den ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar, wenn sie folgende Merkmale erfüllen:
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1.1.1 nach Art:
— 3-Sterne Standard nach DEHOGA oder einem vergleichbaren Standard.
1.1.2 nach Umfang:
≥ 200 Zimmer,
1.2 Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:
1.2.1 Mindestens 3 Referenzen aus den letzten 7 Kalenderjahren für die Planung und Errichtung je eines Hotels mit folgenden Merkmalen:
— mindestens 3 Sterne nach DEHOGA oder einem vergleichbaren Standard,
— mindestens 150 Zimmer.
1.2.2 Mindestens 2 Referenzen für den Hotelbetrieb, die durch den Referenzinhaber noch aktuell betrieben werden, mit folgenden Merkmalen:
Die Darstellung aller Referenzen gemäß Pkt. 1 sollte in Tabellenform (Formular Nr.7 „Tabellenköpfe für die Referenzen“) erfolgen und folgende Angaben beinhalten:
— Angabe des Referenzinhabers (Firmenname),
— Name, Adresse des Vertragspartners/Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber/Vertragspartner mit Telefonnummer,
— Bezeichnung und Adresse des Referenzobjektes; Angaben bezüglich Planung, Errichtung und Hotelbetrieb sowie zu ergänzenden Nebennutzungen (Fitness/Wellness und/oder Tagung und/oder Büro),
— Angabe Sterne-Standard nach DEHOGA,
— Angabe der Anzahl der Zimmer,
— Zeitraum der Leistungserbringung.
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Die Referenzen eines Hotelbetreibers, der nicht Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist, werden nur berücksichtigt, soweit die in Ziff. III.1.3) benannte qualifizierte Verpflichtungserklärung des Hotelbetreibers vorliegt.
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Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzanforderungen gem. Ziff. III.2.3) Pkt. 1 im Übrigen auf Angaben von Dritten / Nachunternehmen konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise / Erklärungen nach Ziff. III.2.1) sowie III.2.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen und sonstigen Dritten“ vorliegt.
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Ein entsprechender Formulartext für eine „Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen und sonstigen Dritten“ (Formular Nr.6), stellt die Auftraggeberin auf der Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zum Download zur Verfügung.
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2. Grobkonzept
Mit dem Teilnahmeantrag wird die Abgabe eines grob skizzierten Konzepts über das Investitionsprojekt gefordert. Es sollen erste Vorstellungen in Bezug auf die Größe und Nutzung/Nutzungsmix (Hotel und ggf. ergänzende Nutzungen) des zu errichtenden Objektes skizziert werden. Die textlichen und zeichnerischen Konzeptdarstellungen sollen auf 2, maximal 3 DIN-A4 Seiten erfolgen. Die Darstellung wird nicht vergütet.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Vergabestelle behält sich u.a. vor, etwaige Sicherheiten (Bankbürgschaft, harte Patronatserklärung, Konzernbürgschaft etc.) vom ursprünglichen Bewerber oder Bieter für die Zustimmung der Übertragung auf eine Projektgesellschaft zu fordern.
Konkrete Angaben bzw. Details gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Auszahlung des Erbbauzinses erfolgt als einmalige Front-Up Zahlung. Darüber hinaus ist eine Beteiligung des Erbbaurechtsgebers am Umsatz bzw. Gewinn vorgesehen.
Konkrete Angaben bzw. Details gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Dieses Verfahren richtet sich an Hotelbetreiber und Investoren (darunter fallen sowohl Projektentwickler wie auch Finanzinvestoren). Eine Bewerbung ohne einen Hotelbetreiber als Bewerber oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist nur zulässig, wenn der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung eines Hotelbetreibers gemäß Formular Nr.2 vorlegt (Mindestanforderung).
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Der Formulartext der „Verpflichtungserklärung des Hotelbetreibers“ (Formular Nr.2) wird unter der Internetadresse https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zum Ausfüllen zur Verfügung gestellt.
Mehrere Teilnahmeinteressenten können sich zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften haben folgende Rechtsform vorzusehen: Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und die einen Vertreter bestellen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem benannten Vertreter zu unterzeichnen.
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Sofern sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Finanzierungsinstituts beziehen will, ist die Beibringung einer Finanzierungsbestätigung gemäß Formular Nr.3 notwendig.
Der Formulartext für die „Finanzierungsbestätigung“ (Formular Nr.3) wird unter der Internetadresse https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zum Ausfüllen zur Verfügung gestellt.
Die Vergabestelle wird den Eintritt einer Projektgesellschaft (Objektgesellschaft) für die Durchführung des Auftrages nach Zuschlag unter weiteren Voraussetzungen ermöglichen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe noch präzisiert werden können (siehe dazu Ziff. VI.3).
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Sonstige besondere Bedingungen:
Bezogen auf die Hotelnutzung sollen die Zimmergrößen mindestens 16 m² und maximal 26 m² je Zimmer betragen. Die Flächeneffizienz soll bezogen auf die Hotelnutzung und die zum Hotelbetrieb gehörenden Nutzungen (z.B. Gastronomie) maximal 45 m² BGF je Zimmer betragen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gesamterlös des Erbbauzinses(ohne gesonderte Bewertung der Indexierung) und Höhe der Beteiligung am Umsatz bzw. Gewinn (55)
2. Architektonische Gestaltung und Einbindung in die Airport City (15)
3. Detailliertes Betreiberkonzept für das Objekt (15)
4. Sicherheiten und Akzeptanz des Erbbaurechtsvertragstextes (15)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Carmen Schreiter
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661617 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de 🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2012/S 059-096465 (2012-03-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-06-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 116-205616
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 59-096465
ABl. S-Ausgabe: 116

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Schreiter
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Quelle: OJS 2014/S 116-205616 (2014-06-16)