Vergabe eines Erbbaurechts für das Staatenhaus am Rheinpark in Köln-Deutz zum Umbau und zur Nutzung des Gebäudes in beziehungsweise für ein Musicaltheater

Stadt Köln, 27/Zentrales Vergabeamt

Die Stadt Köln ist Eigentümerin des "Staatenhauses" mit einer Grundstücksfläche von insgesamt rund 25.000 m². Der Komplex des "Staatenhauses" wurde bisher als Ausstellungs- und Veranstaltungsgebäude benutzt. Er gliedert sich in die bogenförmigen, weitgehend eingeschossigen Hallen 6 und 7 mit Eingangsportal zum westlich benachbarten Veranstaltungsgelände "Tanzbrunnen" sowie die auf der Ostseite angebaute zweigeschossige Halle 8. Bei den Hallen 6 und 7, dem eigentlichen Staatenhaus, handelt es sich in Teilen um denkmalgeschützte Messegebäude aus den 1920er Jahren. Die Bedeutung dieser Hallen resultiert sowohl aus ihrer architektonischen und städtebaulichen Qualität, wie auch aus dem historischen Anlass, der zur Errichtung der Hallen führte. Nach dem 2. Weltkrieg wurde das Staatenhaus um Hallenanbauten erweitert. Insgesamt besteht derzeit eine Nutzfläche von rund 17 000 m² (Halle 6 mit 5 500 m², Halle 7 mit 4 000 m², Halle 8, bestehend aus dem Erdgeschoss mit 4 100 m² und dem Obergeschoss mit 3 300 m²).
Das Gelände liegt im touristisch hoch attraktiven Umfeld von Rheinpark und Tanzbrunnen. Das Rheinufer mit Blick auf das linksrheinische Stadtpanorama ist nur rund 200 m Fußweg entfernt. Über den ÖPNV ist der Standort sehr gut erschlossen: Der Bahnhof Köln-Messe/Deutz mit Anschlüssen an den Fern- und Regionalverkehr sowie Stadtbahnen unter anderem in Richtung linksrheinische Innenstadt ist fußläufig in 500 m zu erreichen und zudem über eine Busverbindung angebunden. Die Entfernung von der Anschluss-Stelle Köln-Messe der B55a beträgt 2 km.
Das Objekt soll zukünftig (durch Umbau und/oder in Teilen durch Abriss und Neubau) als Musical-Theater mit rund 1 800 Plätzen genutzt werden. Möglich ist außerdem eine angegliederte und untergeordnete Eventfläche. Mit dem Auftragnehmer wird hierzu ein Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen, der diesen zum dauerhaften Betrieb als Musicaltheater, der hierzu notwendigen Herrichtung des Gebäudes sowie der Zahlung eines angemessenen Erbbauzinses verpflichtet. Zur Sicherstellung dieser Zielsetzungen ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer Referenzen sowohl über den Betrieb eines vergleichbaren Musicaltheaters oder erfolgreiche Großproduktionen als auch über die bauliche Realisierung entsprechender Veranstaltungsgebäude vorlegt. Die Investitionen für die Herrichtung und den Betrieb sind vom Erbbauberechtigten in voller Höhe zu übernehmen. Der Auftraggeber strebt eine Eröffnung in 2015 an.
Im Rahmen der Ausschreibung, welche im wettbewerblichen Dialogverfahren erfolgen wird, sollen in einer ersten Stufe von den anhand dieses Teilnehmerwettbewerbs ausgewählten Bewerbern Konzepte zur Umsetzung vorgestellt und im weiteren Verfahren mit dem Auftraggeber abgestimmt und konkretisiert werden. Nach Abstimmung der Konzepte werden von den Teilnehmern verbindliche Angebote für einen angemessenen Erbbauzins erwartet.
Basis des Dialogverfahrens bildet ein parallel zum Vergabeverfahren zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung aufgestellter Bebauungsplan. Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie die Vorgaben des Bebauungsplans entsprechend des Verfahrensstandes im Rahmen ihrer Konzeptentwicklung berücksichtigen. Im Dialogverfahren wird angestrebt, dass sich das vorgestellte Konzept innerhalb dieses planungsrechtlichen Rahmens umsetzen lässt.
Nach dem Bebauungsplan soll der Theatersaal im Bereich der bisherigen Halle 8 untergebracht werden. Hier ist auch ein "Bühnenturm" unter Beachtung der speziellen Vorgaben des Denkmalschutzes umzusetzen. Ein Backstagebereich sowie notwendige Serviceeinrichtungen können in Halle 7 eingerichtet werden. Halle 6 steht neben einer Nutzung in Verbindung mit dem Musicaltheater auch für eine untergeordnete Eventnutzung zur Verfügung. Zwingende Voraussetzung für die Nutzung der Eventfläche ist, dass im Bereich der Hallen 8 und 7 zeitgleich keine weiteren Veranstaltungen stattfinden.
Als weitere wichtige Rahmenbedingungen sind insbesondere die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
In unmittelbarer Nachbarschaft des Staatenhauses befindet sich das Tanzbrunnengelände. Diese Einrichtung wird für Open-Air-Veranstaltungen mit einer Kapazität von bis zu 12.500 Besuchern genutzt. Die Veranstaltungen überschneiden sich teilweise zeitlich mit dem Betrieb im "Staatenhaus".
Abendveranstaltungen im Tanzbrunnen enden aus Gründen des Immissionsschutzes spätestens um 22:00 Uhr.
Der Betrieb des Tanzbrunnens muss im bisherigen Umfang gewährleistet bleiben. Ebenfalls in unmittelbarer Nähe befindet sich das Gelände der Koelnmesse. Der erfolgreiche Betrieb der Koelnmesse ist für die Stadt Köln von hoher wirtschaftlicher Bedeutung. Um Interessenskollisionen zu vermeiden, müssen aufgrund der inhaltlichen und räumlichen Nähe zum Messegelände insbesondere messeähnliche Nutzungen in den Flächen des Staatenhauses ausgeschlossen werden.
Die vorgesehenen Nutzungen müssen die verkehrlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen und dürfen nicht zu einer Überlastung des bestehenden Straßennetzes führen. Die Besucherkapazitäten und Nutzungszeiten sind auf die Kapazitäten des Verkehrsnetzes abzustimmen. Für die Besucher sind ausreichende Parkmöglichkeiten sicherzustellen. Im Bebauungsplan wird hierzu eine Tiefgarage festgesetzt. Die weitere anteilige Verteilung der zum Betrieb sowie zur gebäudebezogenen Erschließung/Andienung notwendigen Funktionen/Rangierflächen (Logistik, Feuerwehrzufahrten, ggf. Tiefgaragenzufahrt, Taxi- und Busvorfahrt et cetera) und Entfluchtungsmöglichkeiten sind im Rahmen des Konzepts – unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Bebauungsplan – entsprechend nachzuweisen und zu regeln.
Das Objekt ist in der Denkmalliste der Stadt Köln enthalten. Denkmalgeschützt ist der gesamte nach Westen gerichtete vordere Bereich des Kreissegments (inklusive der Kolonnaden und dem Torbogen). Die geplante Umnutzung ist mit einem Eingriff in die Substanz des geschützten Bauteils verbunden oder steht mit diesem in Verbindung. Es gilt diese Eingriffe im Vorfeld aufzuzeigen und sich mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege auf ein denkmalverträgliches Maß der Maßnahmen zu verständigen.
Bei der Planung des Bühnenturms und der Präsentation der Nutzung (Eigendarstellung / Werbung) ist die Nähe des Denkmals zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber übernimmt keinerlei Garantie hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit der beabsichtigen Nutzungen.
Ergänzende Informationen und Unterlagen sowie Vordrucke für den Teilnehmerantrag werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Nach Auswahl der Teilnehmer werden diese zur Abgabe von Konzepten aufgefordert. Als Grundlage wird mit der Aufforderung zur Teilnahme am Dialogverfahren ein ausführliches Memorandum zur Verfügung gestellt. Mit den Teilnehmern wird eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es wird erwartet, dass die Teilnehmeranträge auf deutsch abgefasst und die Verhandlungen auf deutsch geführt werden. Die endgültige Entscheidung über den Zuschlag, insbesondere die Angemessenheit des angebotenen Erbbauzinses, trifft die Auftraggeberin im Rahmen der notwendigen Beschlussfassung des Rates der Stadt Köln.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-04.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-12-04 Auftragsbekanntmachung
2015-01-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge