Vergabe von 3 Zulassungen für die Drittabfertigung am Flughafen Berlin Brandenburg in den beschränkten Bereichen Gepäckabfertigung, Vorfelddienste und vorfeldseitige Fracht- und Postabfertigung (siehe Punkt II.1.5 der Bekanntmachung)
a) Mit vorliegender Bekanntmachung wird weder ein öffentlicher Auftrag noch eine Beschaffung i.S.d. GWB und der SektVO ausgeschrieben. Die vorliegende Bekanntmachung unterliegt deshalb nicht dem öffentlichen Vergaberecht. Es handelt sich um eine Konzessionsvergabe zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen gemäß der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV). Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung von drei Drittabfertigern (im Folgenden auch (Bodenabfertigungs-)Dienstleister, zuzulassender Drittabfertiger oder Bewerber genannt) für die jeweils gebündelte Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Berlin Brandenburg für folgende Bodenabfertigungsdienste, soweit diese nicht Zentrale Infrastruktureinrichtungen gemäß Punkt II.1.5. b) der Bekanntmachung betrifft: — Gepäckabfertigung Anlage 1 Nr. 3 BADV (Die Gepäckabfertigung umfasst die Behandlung des Gepäcks im Sortierraum, die Sortierung des Gepäcks, seine Vorbereitung für den Abflug, das Be- und Entladen der Fahrzeuge oder Anlagen, mit denen das Gepäck zwischen Flugzeug und Sortierraum befördert wird, sowie die Gepäckbeförderung zwischen Sortierraum und Ausgaberaum), — Fracht- und Postabfertigung gem. Anlage 1 Nr. 4 BADV (soweit es die konkrete Beförderung von Fracht und Post zwischen dem Abfertigungsgebäude und dem Flugzeug bei der Ankunft, beim Abflug oder beim Transit betrifft), — Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.1 BADV (das Lotsen des Flugzeugs bei der Ankunft und beim Abflug, soweit diese nicht von der Zentralen Infrastruktureinrichtung gemäß Punkt II.1.5. b) der Bekanntmachung und Punkt 2.5.3 der FBO umfasst sind), — Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.2 BADV (die Unterstützung beim Parken des Flugzeugs und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel), — Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.3 BADV (die Kommunikation zwischen dem Flugzeug und dem Dienstleister, der die vorfeldseitigen Dienste erbringt), — Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.4 BADV (das Be- und Entladen des Flugzeugs, einschließlich der Bereitstellung und Einsatz der erforderlichen Mittel sowie Beförderung der Fluggäste zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude, sowie Beförderung des Gepäcks zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude), — Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.5 BADV (die Unterstützung beim Anlassen der Triebwerke und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel), — Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.6 BADV (das Bewegen des Flugzeugs beim Abflug und bei der Ankunft und die Bereitstellung und den Einsatz der entsprechenden Mittel; nicht umfasst von der Begrenzung sind sog. Werftschlepps). Alle drei zuzulassenden Drittabfertiger haben alle oben aufgeführten Dienstleistungen in ihrer Gesamtheit anzubieten (Bündel), da diese Bündelung betrieblich geboten und notwendig ist zur möglichst effizienten Nutzung der verfügbaren Flächen und Abfertigungskapazitäten. Interessenbekundungen bzw. Bewerbungen für einen Teil innerhalb des Bündels sind nicht zulässig. Interessenbekundungen bzw. Bewerbungen, die sich nur auf einzelne der vorgenannten Dienstleistungen beziehen, werden ausgeschlossen. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) erbringt in diesen zuvor dargestellten Bereichen selbst keine Bodenabfertigungsdienstleistungen und beantragt derzeit die Anpassung der BADV dahingehend, dass in der Anlage 5 der BADV der Flughafen Berlin Brandenburg aufgenommen wird und dass die Erbringung der beschränkten Bodenabfertigungsdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 2 BADV auf drei zuzulassende Drittabfertiger in den unter Punkt II 1.5. a der Bekanntmachung beschriebenen Diensten beschränkt wird. b) Am Flughafen Berlin Brandenburg sind gemäß § 6 BADV Zentrale Infrastruktureinrichtungen bestimmt, die ausschließlich von einem von der FBB Beauftragten vorgehalten, verwaltet und betrieben werden. Sie sind zu nutzen; ihre Nutzung kann mit der Entrichtung eines Entgelts nach § 6 Abs. 3 BADV und der jeweils geltenden Entgeltordnung verbunden werden, soweit das Nutzungsentgelt nicht Bestandteil der Start- und Landeentgelte ist. Zentrale Infrastruktureinrichtungen gemäß 2.5.3 der FBO (BER) sind: — Einrichtungen und Anlagen zur Luftfahrzeugenteisung, — Gepäckfördersystem, — Fluggastbrücken & Andockführungssystem, — Betankungsanlagen, — Anlagen zur Frischwasserversorgung und Fäkalienentsorgung, — Stationäre Bodenstromversorgung, — Schalter inkl. Common Use Terminal Equipment (CUTE), — Lotsendienste (Vorfeldkontrolle / Follow-Me). Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. c) Die zuzulassenden Drittabfertiger haben die Bodenabfertigungsdienste jedem nachfragenden Nutzer zu wettbewerbsgerechten, nicht diskriminierenden Bedingungen und Entgelten anzubieten. d) Die FBB wird zur Gewährleistung der für die betrieblichen Abläufe des Flughafens notwendigen Mindestqualitäten einen Katalog von verbindlichen Mindestanforderungen (Service Levels) verbindlich festlegen, der auch für die Bodenabfertigungsdienstleistungen zur Anwendung kommt. Der Abschluss von Qualitätsvereinbarungen der Bodenabfertigungsdienstleister mit ihren Kunden bleibt davon unberührt. e) Die Erbringung weiterer Dienste gemäß Anlage 1 der BADV kann mit angeboten werden (insbesondere die Beförderung der Besatzung zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude); sie sind jedoch nicht Bestandteil des Auswahlverfahrens. Ungeachtet dessen bedürfen die zuzulassenden Drittabfertiger auch hierfür einer ausdrücklichen Zulassung der FBB.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-02.
Auftragsbekanntmachung (2012-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Menge oder Umfang:
Die Dienstleistung erstreckt sich auf die Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen für sämtliche Flüge, auch außerplanmäßige der Luftverkehrsgesellschaften, mit denen ein Bodenabfertigungsdienstvertrag abgeschlossen wird, während der gesamten Betriebszeit des Flughafens (24 Stunden). Für Nutzer, die keinen Bodenabfertigungsdienstvertrag abgeschlossen haben, sind die Dienstleistungen während der gesamten Betriebszeit vorzuhalten. Der Bodenabfertigungsdienstleister hat jedoch keinen Anspruch auf bestimmte Abnahmemengen oder Mindestkontingente von Abnahmen.
Die Dienstleistung erstreckt sich auf die Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen für sämtliche Flüge, auch außerplanmäßige der Luftverkehrsgesellschaften, mit denen ein Bodenabfertigungsdienstvertrag abgeschlossen wird, während der gesamten Betriebszeit des Flughafens (24 Stunden). Für Nutzer, die keinen Bodenabfertigungsdienstvertrag abgeschlossen haben, sind die Dienstleistungen während der gesamten Betriebszeit vorzuhalten. Der Bodenabfertigungsdienstleister hat jedoch keinen Anspruch auf bestimmte Abnahmemengen oder Mindestkontingente von Abnahmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB)
Postanschrift: Flughafen Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: jana.friedrich@berlin-airport.de📧
Fax: +49 306091-5013 📠
1.) Gegenstand dieser Bekanntmachung ist weder ein öffentlicher Auftrag noch eine Beschaffung i.S.d. GWB und SektVO. Die vorliegende Bekanntmachung unterliegt deshalb nicht dem öffentlichen Vergaberecht, sondern der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV).
Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung von drei Drittabfertigern für die jeweils gebündelte Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Berlin Brandenburg.
2.) Das Auswahlverfahren ist aufgrund § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 2 BADV festgelegt. Die Entscheidungen im Teilnahmewettbewerb und in der endgültigen Auswahl erfolgt durch die FBB, da diese selbst keine gleichartigen Bodenabfertigungsdienste erbringt und kein Unternehmen, das derartige Dienste erbringt, direkt oder indirekt beherrscht und in keiner Weise an einem solchen Unternehmen beteiligt ist. Für die Auswahl der geeigneten Teilnehmer maßgeblich sind die Kriterien gemäß Anlage 3 zur BADV (§ 8 Absatz 1 BADV).
3.) Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind nach Anlage 3 zur BADV:
a) die Zuverlässigkeit des Unternehmens und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen,
b) die Gewährleistung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens,
c) die fachliche Eignung des Unternehmens oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen.
4.) Es ist zweistufig strukturiert:
a) Zunächst sind alle interessierten Unternehmen durch diese Bekanntmachung aufgefordert, ihr Interesse am Erhalt einer der drei Zulassungen zur Erbringung der Bodenabfertigungsdienste bei der FBB zu bekunden, wobei diese Interessenbekundung dem Zweck dient, die prinzipielle Eignung der einzelnen Unternehmen für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungsbereiche feststellen zu können. Für die Auswahl der geeigneten Teilnehmer maßgeblich ist die vorherige Erfüllung der unter Punkt III. 2) beschriebenen Bedingungen sowie die Einreichung der geforderten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen im Teilnahmewettbewerb gemäß Sonstige besondere Bedingungen Punkt III.1.4), Ziff. 1 und 2.
Bewerber, die den Kriterien, die in dieser Bekanntmachung veröffentlicht sind, nicht genügen oder die offensichtlich nicht die erforderliche Abfertigungsleistung erbringen können oder wollen, sind als ungeeignet anzusehen und werden durch die FBB vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
b)Diejenigen Unternehmen, die im Interessenbekundungsverfahren ihre prinzipielle Eignung dargelegt und nachgewiesen haben, erhalten voraussichtlich im Juli/August 2012 die Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe) für die Teilnahme am weiteren Verfahren (Auswahlverfahren).
Aa) Die dann von den Bewerbern bei der FBB einzureichenden Unterlagen werden durch die FBB nach Ablauf der Frist geöffnet. Ein Vertreter des Nutzerausschusses und ein Vertreter des Betriebsrates des Flugplatzunternehmens sind zu der Öffnung zugelassen.
Bb) Die FBB bewertet die Bewerbungen anhand der festgelegten maßgeblichen Bewertungskriterien und hört hierzu den Nutzerausschuss und den Betriebsrat der FBB an.
cc) Gegebenenfalls führt die FBB Präsentationstermine und Verhandlungsgespräche unter Anwesenheit des Nutzerausschusses und des Betriebsrats der FBB durch.
Dd) Die FBB trifft die Auswahlentscheidung anhand der festgelegten maßgeblichen Bewertungskriterien zugunsten der drei „wirtschaftlichsten Angebote“.
Die Wirtschaftlichkeit setzt sich dabei wie folgt zusammen:
(1) Kommerzielle Angebotsinhalte:
Die Mustermengen- und Gesamtkostenkalkulation, (darunter ist der Nachweis zu verstehen, dass die Anzahl und Kosten der eingesetzten Ressourcen Personal und Gerät sowie die angesetzten Aufwendungen für Sach- und Overheadkosten für das Gesamtvolumen der angebotenen Abfertigungsleistungen einen wirtschaftlichen und verlässlichen Abfertigungsbetrieb gewährleisten); inklusive der Höhe der Abfertigungspreise, die der Dienstleister für die einzelnen, im Musterflugplan enthaltenen Flugzeugtypen kalkuliert;
(2) Qualitative Angebotsinhalte, aufgeteilt in die folgenden 3 Unterkriterien:
(2.1) Personaleinsatzkonzept, (Darstellung des Personaleinsatzkonzepts unter den Gesichtspunkten der personellen Ressourcen, der Erfahrung der Mitarbeiter und der Schulungs-/Qualifizierungsprogramme beurteilt nach einem Musterflugplan)
(2.2) Geräteeinsatzkonzept, (Darstellung des Geräteeinsatzkonzepts unter den Gesichtspunkten der materiellen Ressourcen, Verfügbarkeit und Umweltfreundlichkeit von Ausrüstungen beurteilt nach einem Musterflugplan)
(2.3) Organisationskonzept zu Betriebsaufnahme und Durchführung.
Ee) Die Befugnis zum Erbringen von Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Berlin Brandenburg ist den drei Bietern zu erteilen, der die höchsten Gesamtpunktzahlen erreichen und gleichzeitig alle etwaigen Mindestpunktzahlen für bestimmte Vergabekriterien einhalten und im Ranking auf Platz 1, 2 und 3 liegen.
Ff) Einzelheiten hierzu, insbesondere die Gewichtung der Kriterien, sowie die FBO, das Pflichtenheft, SLAs, Anforderungskatalog und technische Spezifikation werden in den Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe) mitgeteilt.
5.) Die Vertragslaufzeit ist vom 1.7.2013 bis 30.6.2020.
6.) Die FBB weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Nutzerausschuss und dem Betriebsrat der FBB Einsicht in die Unterlagen gewährt wird. Sollten die Interessenbekundungsunterlagen/Bewerbungsunterlagen nicht vollständig zur Weiterleitung an den Nutzerausschuss und / oder den Betriebsrat der FBB geeignet sein, da Daten und Angaben enthalten sind, die dem Geschäftsgeheimnis unterliegen, sind ergänzend zu den geforderten Unterlagen und Nachweisen zwei weitere Ausfertigungen beizufügen, die keine Daten und Angaben enthalten, die dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Zum Zweck der Weiterleitung sind diese mit dem Vermerk “Zur Weiterleitung an den Nutzerausschuss und den Betriebsrat der FBB“ zu kennzeichnen.
7.) Die Übermittlung von Fragen hat schriftlich (per Fax oder E-Mail) unter Angabe des Aktenzeichens Ausschreibung BVD BER 2013 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Endtermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4) bei der unter Ziff. I.1. genannten Stelle vorliegen.
1.) Gegenstand dieser Bekanntmachung ist weder ein öffentlicher Auftrag noch eine Beschaffung i.S.d. GWB und SektVO. Die vorliegende Bekanntmachung unterliegt deshalb nicht dem öffentlichen Vergaberecht, sondern der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV).
Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung von drei Drittabfertigern für die jeweils gebündelte Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Berlin Brandenburg.
2.) Das Auswahlverfahren ist aufgrund § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 2 BADV festgelegt. Die Entscheidungen im Teilnahmewettbewerb und in der endgültigen Auswahl erfolgt durch die FBB, da diese selbst keine gleichartigen Bodenabfertigungsdienste erbringt und kein Unternehmen, das derartige Dienste erbringt, direkt oder indirekt beherrscht und in keiner Weise an einem solchen Unternehmen beteiligt ist. Für die Auswahl der geeigneten Teilnehmer maßgeblich sind die Kriterien gemäß Anlage 3 zur BADV (§ 8 Absatz 1 BADV).
3.) Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind nach Anlage 3 zur BADV:
a) die Zuverlässigkeit des Unternehmens und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen,
b) die Gewährleistung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens,
c) die fachliche Eignung des Unternehmens oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen.
4.) Es ist zweistufig strukturiert:
a) Zunächst sind alle interessierten Unternehmen durch diese Bekanntmachung aufgefordert, ihr Interesse am Erhalt einer der drei Zulassungen zur Erbringung der Bodenabfertigungsdienste bei der FBB zu bekunden, wobei diese Interessenbekundung dem Zweck dient, die prinzipielle Eignung der einzelnen Unternehmen für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungsbereiche feststellen zu können. Für die Auswahl der geeigneten Teilnehmer maßgeblich ist die vorherige Erfüllung der unter Punkt III. 2) beschriebenen Bedingungen sowie die Einreichung der geforderten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen im Teilnahmewettbewerb gemäß Sonstige besondere Bedingungen Punkt III.1.4), Ziff. 1 und 2.
Bewerber, die den Kriterien, die in dieser Bekanntmachung veröffentlicht sind, nicht genügen oder die offensichtlich nicht die erforderliche Abfertigungsleistung erbringen können oder wollen, sind als ungeeignet anzusehen und werden durch die FBB vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
b)Diejenigen Unternehmen, die im Interessenbekundungsverfahren ihre prinzipielle Eignung dargelegt und nachgewiesen haben, erhalten voraussichtlich im Juli/August 2012 die Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe) für die Teilnahme am weiteren Verfahren (Auswahlverfahren).
Aa) Die dann von den Bewerbern bei der FBB einzureichenden Unterlagen werden durch die FBB nach Ablauf der Frist geöffnet. Ein Vertreter des Nutzerausschusses und ein Vertreter des Betriebsrates des Flugplatzunternehmens sind zu der Öffnung zugelassen.
Bb) Die FBB bewertet die Bewerbungen anhand der festgelegten maßgeblichen Bewertungskriterien und hört hierzu den Nutzerausschuss und den Betriebsrat der FBB an.
cc) Gegebenenfalls führt die FBB Präsentationstermine und Verhandlungsgespräche unter Anwesenheit des Nutzerausschusses und des Betriebsrats der FBB durch.
Dd) Die FBB trifft die Auswahlentscheidung anhand der festgelegten maßgeblichen Bewertungskriterien zugunsten der drei „wirtschaftlichsten Angebote“.
Die Wirtschaftlichkeit setzt sich dabei wie folgt zusammen:
(1) Kommerzielle Angebotsinhalte:
Die Mustermengen- und Gesamtkostenkalkulation, (darunter ist der Nachweis zu verstehen, dass die Anzahl und Kosten der eingesetzten Ressourcen Personal und Gerät sowie die angesetzten Aufwendungen für Sach- und Overheadkosten für das Gesamtvolumen der angebotenen Abfertigungsleistungen einen wirtschaftlichen und verlässlichen Abfertigungsbetrieb gewährleisten); inklusive der Höhe der Abfertigungspreise, die der Dienstleister für die einzelnen, im Musterflugplan enthaltenen Flugzeugtypen kalkuliert;
(2) Qualitative Angebotsinhalte, aufgeteilt in die folgenden 3 Unterkriterien:
(2.1) Personaleinsatzkonzept, (Darstellung des Personaleinsatzkonzepts unter den Gesichtspunkten der personellen Ressourcen, der Erfahrung der Mitarbeiter und der Schulungs-/Qualifizierungsprogramme beurteilt nach einem Musterflugplan)
(2.2) Geräteeinsatzkonzept, (Darstellung des Geräteeinsatzkonzepts unter den Gesichtspunkten der materiellen Ressourcen, Verfügbarkeit und Umweltfreundlichkeit von Ausrüstungen beurteilt nach einem Musterflugplan)
(2.3) Organisationskonzept zu Betriebsaufnahme und Durchführung.
Ee) Die Befugnis zum Erbringen von Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Berlin Brandenburg ist den drei Bietern zu erteilen, der die höchsten Gesamtpunktzahlen erreichen und gleichzeitig alle etwaigen Mindestpunktzahlen für bestimmte Vergabekriterien einhalten und im Ranking auf Platz 1, 2 und 3 liegen.
Ff) Einzelheiten hierzu, insbesondere die Gewichtung der Kriterien, sowie die FBO, das Pflichtenheft, SLAs, Anforderungskatalog und technische Spezifikation werden in den Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe) mitgeteilt.
5.) Die Vertragslaufzeit ist vom 1.7.2013 bis 30.6.2020.
6.) Die FBB weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Nutzerausschuss und dem Betriebsrat der FBB Einsicht in die Unterlagen gewährt wird. Sollten die Interessenbekundungsunterlagen/Bewerbungsunterlagen nicht vollständig zur Weiterleitung an den Nutzerausschuss und / oder den Betriebsrat der FBB geeignet sein, da Daten und Angaben enthalten sind, die dem Geschäftsgeheimnis unterliegen, sind ergänzend zu den geforderten Unterlagen und Nachweisen zwei weitere Ausfertigungen beizufügen, die keine Daten und Angaben enthalten, die dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Zum Zweck der Weiterleitung sind diese mit dem Vermerk “Zur Weiterleitung an den Nutzerausschuss und den Betriebsrat der FBB“ zu kennzeichnen.
7.) Die Übermittlung von Fragen hat schriftlich (per Fax oder E-Mail) unter Angabe des Aktenzeichens Ausschreibung BVD BER 2013 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Endtermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4) bei der unter Ziff. I.1. genannten Stelle vorliegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 20
Kurze Beschreibung:
a) Mit vorliegender Bekanntmachung wird weder ein öffentlicher Auftrag noch eine Beschaffung i.S.d. GWB und der SektVO ausgeschrieben. Die vorliegende Bekanntmachung unterliegt deshalb nicht dem öffentlichen Vergaberecht.
Es handelt sich um eine Konzessionsvergabe zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen gemäß der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV). Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung von drei Drittabfertigern (im Folgenden auch (Bodenabfertigungs-)Dienstleister, zuzulassender Drittabfertiger oder Bewerber genannt) für die jeweils gebündelte Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Berlin Brandenburg für folgende Bodenabfertigungsdienste, soweit diese nicht Zentrale Infrastruktureinrichtungen gemäß Punkt II.1.5. b) der Bekanntmachung betrifft:
Es handelt sich um eine Konzessionsvergabe zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen gemäß der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV). Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung von drei Drittabfertigern (im Folgenden auch (Bodenabfertigungs-)Dienstleister, zuzulassender Drittabfertiger oder Bewerber genannt) für die jeweils gebündelte Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Berlin Brandenburg für folgende Bodenabfertigungsdienste, soweit diese nicht Zentrale Infrastruktureinrichtungen gemäß Punkt II.1.5. b) der Bekanntmachung betrifft:
— Gepäckabfertigung Anlage 1 Nr. 3 BADV (Die Gepäckabfertigung umfasst die Behandlung des Gepäcks im Sortierraum, die Sortierung des Gepäcks, seine Vorbereitung für den Abflug, das Be- und Entladen der Fahrzeuge oder Anlagen, mit denen das Gepäck zwischen Flugzeug und Sortierraum befördert wird, sowie die Gepäckbeförderung zwischen Sortierraum und Ausgaberaum),
— Gepäckabfertigung Anlage 1 Nr. 3 BADV (Die Gepäckabfertigung umfasst die Behandlung des Gepäcks im Sortierraum, die Sortierung des Gepäcks, seine Vorbereitung für den Abflug, das Be- und Entladen der Fahrzeuge oder Anlagen, mit denen das Gepäck zwischen Flugzeug und Sortierraum befördert wird, sowie die Gepäckbeförderung zwischen Sortierraum und Ausgaberaum),
— Fracht- und Postabfertigung gem. Anlage 1 Nr. 4 BADV (soweit es die konkrete Beförderung von Fracht und Post zwischen dem Abfertigungsgebäude und dem Flugzeug bei der Ankunft, beim Abflug oder beim Transit betrifft),
— Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.1 BADV (das Lotsen des Flugzeugs bei der Ankunft und beim Abflug, soweit diese nicht von der Zentralen Infrastruktureinrichtung gemäß Punkt II.1.5. b) der Bekanntmachung und Punkt 2.5.3 der FBO umfasst sind),
— Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.2 BADV (die Unterstützung beim Parken des Flugzeugs und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel),
— Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.3 BADV (die Kommunikation zwischen dem Flugzeug und dem Dienstleister, der die vorfeldseitigen Dienste erbringt),
— Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.4 BADV (das Be- und Entladen des Flugzeugs, einschließlich der Bereitstellung und Einsatz der erforderlichen Mittel sowie Beförderung der Fluggäste zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude, sowie Beförderung des Gepäcks zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude),
— Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.4 BADV (das Be- und Entladen des Flugzeugs, einschließlich der Bereitstellung und Einsatz der erforderlichen Mittel sowie Beförderung der Fluggäste zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude, sowie Beförderung des Gepäcks zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude),
— Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.5 BADV (die Unterstützung beim Anlassen der Triebwerke und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel),
— Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.6 BADV (das Bewegen des Flugzeugs beim Abflug und bei der Ankunft und die Bereitstellung und den Einsatz der entsprechenden Mittel; nicht umfasst von der Begrenzung sind sog. Werftschlepps).
Alle drei zuzulassenden Drittabfertiger haben alle oben aufgeführten Dienstleistungen in ihrer Gesamtheit anzubieten (Bündel), da diese Bündelung betrieblich geboten und notwendig ist zur möglichst effizienten Nutzung der verfügbaren Flächen und Abfertigungskapazitäten. Interessenbekundungen bzw. Bewerbungen für einen Teil innerhalb des Bündels sind nicht zulässig. Interessenbekundungen bzw. Bewerbungen, die sich nur auf einzelne der vorgenannten Dienstleistungen beziehen, werden ausgeschlossen.
Alle drei zuzulassenden Drittabfertiger haben alle oben aufgeführten Dienstleistungen in ihrer Gesamtheit anzubieten (Bündel), da diese Bündelung betrieblich geboten und notwendig ist zur möglichst effizienten Nutzung der verfügbaren Flächen und Abfertigungskapazitäten. Interessenbekundungen bzw. Bewerbungen für einen Teil innerhalb des Bündels sind nicht zulässig. Interessenbekundungen bzw. Bewerbungen, die sich nur auf einzelne der vorgenannten Dienstleistungen beziehen, werden ausgeschlossen.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) erbringt in diesen zuvor dargestellten Bereichen selbst keine Bodenabfertigungsdienstleistungen und beantragt derzeit die Anpassung der BADV dahingehend, dass in der Anlage 5 der BADV der Flughafen Berlin Brandenburg aufgenommen wird und dass die Erbringung der beschränkten Bodenabfertigungsdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 2 BADV auf drei zuzulassende Drittabfertiger in den unter Punkt II 1.5. a der Bekanntmachung beschriebenen Diensten beschränkt wird.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) erbringt in diesen zuvor dargestellten Bereichen selbst keine Bodenabfertigungsdienstleistungen und beantragt derzeit die Anpassung der BADV dahingehend, dass in der Anlage 5 der BADV der Flughafen Berlin Brandenburg aufgenommen wird und dass die Erbringung der beschränkten Bodenabfertigungsdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 2 BADV auf drei zuzulassende Drittabfertiger in den unter Punkt II 1.5. a der Bekanntmachung beschriebenen Diensten beschränkt wird.
b) Am Flughafen Berlin Brandenburg sind gemäß § 6 BADV Zentrale Infrastruktureinrichtungen bestimmt, die ausschließlich von einem von der FBB Beauftragten vorgehalten, verwaltet und betrieben werden. Sie sind zu nutzen; ihre Nutzung kann mit der Entrichtung eines Entgelts nach § 6 Abs. 3 BADV und der jeweils geltenden Entgeltordnung verbunden werden, soweit das Nutzungsentgelt nicht Bestandteil der Start- und Landeentgelte ist.
b) Am Flughafen Berlin Brandenburg sind gemäß § 6 BADV Zentrale Infrastruktureinrichtungen bestimmt, die ausschließlich von einem von der FBB Beauftragten vorgehalten, verwaltet und betrieben werden. Sie sind zu nutzen; ihre Nutzung kann mit der Entrichtung eines Entgelts nach § 6 Abs. 3 BADV und der jeweils geltenden Entgeltordnung verbunden werden, soweit das Nutzungsentgelt nicht Bestandteil der Start- und Landeentgelte ist.
Zentrale Infrastruktureinrichtungen gemäß 2.5.3 der FBO (BER) sind:
— Einrichtungen und Anlagen zur Luftfahrzeugenteisung,
— Gepäckfördersystem,
— Fluggastbrücken & Andockführungssystem,
— Betankungsanlagen,
— Anlagen zur Frischwasserversorgung und Fäkalienentsorgung,
— Stationäre Bodenstromversorgung,
— Schalter inkl. Common Use Terminal Equipment (CUTE),
— Lotsendienste (Vorfeldkontrolle / Follow-Me).
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
c) Die zuzulassenden Drittabfertiger haben die Bodenabfertigungsdienste jedem nachfragenden Nutzer zu wettbewerbsgerechten, nicht diskriminierenden Bedingungen und Entgelten anzubieten.
d) Die FBB wird zur Gewährleistung der für die betrieblichen Abläufe des Flughafens notwendigen Mindestqualitäten einen Katalog von verbindlichen Mindestanforderungen (Service Levels) verbindlich festlegen, der auch für die Bodenabfertigungsdienstleistungen zur Anwendung kommt. Der Abschluss von Qualitätsvereinbarungen der Bodenabfertigungsdienstleister mit ihren Kunden bleibt davon unberührt.
d) Die FBB wird zur Gewährleistung der für die betrieblichen Abläufe des Flughafens notwendigen Mindestqualitäten einen Katalog von verbindlichen Mindestanforderungen (Service Levels) verbindlich festlegen, der auch für die Bodenabfertigungsdienstleistungen zur Anwendung kommt. Der Abschluss von Qualitätsvereinbarungen der Bodenabfertigungsdienstleister mit ihren Kunden bleibt davon unberührt.
e) Die Erbringung weiterer Dienste gemäß Anlage 1 der BADV kann mit angeboten werden (insbesondere die Beförderung der Besatzung zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude); sie sind jedoch nicht Bestandteil des Auswahlverfahrens. Ungeachtet dessen bedürfen die zuzulassenden Drittabfertiger auch hierfür einer ausdrücklichen Zulassung der FBB.
e) Die Erbringung weiterer Dienste gemäß Anlage 1 der BADV kann mit angeboten werden (insbesondere die Beförderung der Besatzung zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude); sie sind jedoch nicht Bestandteil des Auswahlverfahrens. Ungeachtet dessen bedürfen die zuzulassenden Drittabfertiger auch hierfür einer ausdrücklichen Zulassung der FBB.
Referenznummer: Ausschreibung BVD BER 2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Brandenburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ausländische Bewerber haben im Folgenden vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die folgenden Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die folgenden Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Die FBB behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
1.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beziffern und zu beschreiben. Eine Weitergabe an Unterauftragnehmer durch den Bewerber ist zugelassen, jedoch dürfen diese Unterauftragnehmer wiederum keine weiteren Unterauftragnehmer beauftragen. Die Bewerber, die einen oder mehrere Unterauftragnehmer beschäftigen, tragen dafür Sorge, dass die Unterauftragnehmer den Verpflichtungen der BADV nachkommen und melden der FBB den Namen der betreffenden Unterauftragnehmer und deren Tätigkeiten mit der einzureichenden Bewerbung.
1.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beziffern und zu beschreiben. Eine Weitergabe an Unterauftragnehmer durch den Bewerber ist zugelassen, jedoch dürfen diese Unterauftragnehmer wiederum keine weiteren Unterauftragnehmer beauftragen. Die Bewerber, die einen oder mehrere Unterauftragnehmer beschäftigen, tragen dafür Sorge, dass die Unterauftragnehmer den Verpflichtungen der BADV nachkommen und melden der FBB den Namen der betreffenden Unterauftragnehmer und deren Tätigkeiten mit der einzureichenden Bewerbung.
2.) Schriftliche, rechtsverbindliche Eigenerklärungen des Bewerbers:
a) dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften einschließlich des Wirtschaftsstrafrechts stattgefunden hat;
b) dass keine schweren und wiederholten Verstöße gegen arbeits-, arbeitsschutz- oder sozialrechtliche Pflichten, gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften oder gegen umweltschützende Vorschriften vorliegen.
3.) Nachweise des Bewerbers:
a) Vorlage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein),
b) Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (die Zeugnisse sollen zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein),
c) Handelsregisterauszug über das Unternehmen (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein),
d) Eintragung in das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer des Sitzes des Unternehmens (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehend unter 1.) – 4.) genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Die FBB behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
1.) Schriftliche, rechtsverbindliche Eigenerklärungen des Bewerbers:
a) dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über das Vermögen des Unternehmers eröffnet, die Eröffnung nicht beantragt bzw. der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, sowie keine Liquidation des Unternehmens eingeleitet wurde;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über das Vermögen des Unternehmers eröffnet, die Eröffnung nicht beantragt bzw. der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, sowie keine Liquidation des Unternehmens eingeleitet wurde;
b) dass keine erheblichen Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden;
c) dass gegenüber dem Flughafenunternehmer keine erheblichen Rückstände an Gebühren oder Entgelten, Mieten, Pachten oder aus anderen Zahlungspflichten bestehen, die aus der Nutzung des Flugplatzes und seiner Einrichtungen, einschließlich des Start-/Landebahnsystems oder aus der vertraglichen Gestattung der Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen geschuldet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) dass gegenüber dem Flughafenunternehmer keine erheblichen Rückstände an Gebühren oder Entgelten, Mieten, Pachten oder aus anderen Zahlungspflichten bestehen, die aus der Nutzung des Flugplatzes und seiner Einrichtungen, einschließlich des Start-/Landebahnsystems oder aus der vertraglichen Gestattung der Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen geschuldet werden.
2.) Nachweis des Versicherungsschutzes gemäß BADV (Versicherungsschutz gemäß Anlage 3 Ziff. 2 B, Abs. 6 und 7 der BADV) mit den dort genannten Mindestdeckungssummen; ersatzweise Nachweis der rechtsverbindlichen Zusage des Versicherers zum Bestehen des vorgenannten Versicherungsschutzes im Fall der Zulassungserteilung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.) Nachweis des Versicherungsschutzes gemäß BADV (Versicherungsschutz gemäß Anlage 3 Ziff. 2 B, Abs. 6 und 7 der BADV) mit den dort genannten Mindestdeckungssummen; ersatzweise Nachweis der rechtsverbindlichen Zusage des Versicherers zum Bestehen des vorgenannten Versicherungsschutzes im Fall der Zulassungserteilung.
3.) Vorlage der letzten drei Geschäftsberichte bzw. der Jahresabschlüsse inkl. der Gewinn- und Verlustrechnung, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder Erklärung und Nachweis über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den in den Jahren 2009-2011. Als Nachweis dient die Angabe der Umsatzzahlen mit Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3.) Vorlage der letzten drei Geschäftsberichte bzw. der Jahresabschlüsse inkl. der Gewinn- und Verlustrechnung, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder Erklärung und Nachweis über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den in den Jahren 2009-2011. Als Nachweis dient die Angabe der Umsatzzahlen mit Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
4.) Erklärung und Nachweis über den Umsatz für entsprechende Abfertigungsdienstleistungen (falls vorhanden) in den Jahren 2009-2011. Als Nachweis dient die Angabe der Umsatzzahlen mit Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
Sofern das Geschäftsjahr 2011 noch nicht abgeschlossen ist, sind die Umsatzangaben für 3.) und 4.) des Unternehmens für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2008 bis 2010 anzugeben.
Die Umsatzangaben für 3.) und 4.) sind für jedes der Jahre separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Nennung des verantwortlichen Ansprechpartners, welcher im gesamten Vertragszeitraum für die Betreuung des Auftraggebers vorgesehen ist. Anzugeben ist ferner die berufliche Erfahrung und die aktuellen Aufgaben und Funktionsbereiche dieser Person.
2) Vorlage des Prüfungszeugnisses des verantwortlichen Ansprechpartners der Industrie- und Handelskammer (IHK) „Geprüfter Flugzeugabfertiger“ und Arbeitszeugnis über mindestens zweijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt oder Nachweis einer den Prüfungsinhalten der IHK vergleichbaren Qualifikation und Arbeitszeugnis des verantwortlichen Ansprechpartners über mindestens zweijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt oder Arbeitszeugnis über mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit des verantwortlichen Ansprechpartners in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt.
2) Vorlage des Prüfungszeugnisses des verantwortlichen Ansprechpartners der Industrie- und Handelskammer (IHK) „Geprüfter Flugzeugabfertiger“ und Arbeitszeugnis über mindestens zweijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt oder Nachweis einer den Prüfungsinhalten der IHK vergleichbaren Qualifikation und Arbeitszeugnis des verantwortlichen Ansprechpartners über mindestens zweijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt oder Arbeitszeugnis über mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit des verantwortlichen Ansprechpartners in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt.
3) Nennung der Erfahrungen hinsichtlich der Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen an Verkehrsflughäfen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Die FBB behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Die FBB behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen gegenüber der FBB im Teilnahmewettbewerb rechtsverbindlich erklären, dass sie für den Fall eines Nutzungsvertrages gegenüber der FBB gesamtschuldnerisch haften und dass ein von ihnen zu benennendes Mitglied die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Flughafenunternehmer rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen gegenüber der FBB im Teilnahmewettbewerb rechtsverbindlich erklären, dass sie für den Fall eines Nutzungsvertrages gegenüber der FBB gesamtschuldnerisch haften und dass ein von ihnen zu benennendes Mitglied die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Flughafenunternehmer rechtsverbindlich vertritt.
Sonstige besondere Bedingungen:
1.) Nach § 3 Abs. 3 BADV hat die FBB die Erbringung der Bodenabfertigungsdienste einem Dienstleister zu ermöglichen, der weder durch sie (den Flughafenunternehmer), noch durch einen Nutzer, der mehr als 25 vom Hundert der am Flughafen Berlin Brandenburg registrierten Fluggäste oder Fracht befördert, noch durch eine Stelle beherrscht wird, die sie (den Flughafenunternehmer) oder einen solchen Nutzer beherrscht oder ihrerseits von einem der beiden beherrscht wird ("unabhängiger Dienstleister").
1.) Nach § 3 Abs. 3 BADV hat die FBB die Erbringung der Bodenabfertigungsdienste einem Dienstleister zu ermöglichen, der weder durch sie (den Flughafenunternehmer), noch durch einen Nutzer, der mehr als 25 vom Hundert der am Flughafen Berlin Brandenburg registrierten Fluggäste oder Fracht befördert, noch durch eine Stelle beherrscht wird, die sie (den Flughafenunternehmer) oder einen solchen Nutzer beherrscht oder ihrerseits von einem der beiden beherrscht wird ("unabhängiger Dienstleister").
Der Bewerber hat daher eine rechtsverbindliche Eigenerklärung abzugeben, ob er unabhängiger Dienstleister i.S. von § 3 Abs. 3 BADV ist oder nicht.
2.) Außerdem hat der Bewerber eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, die ebenfalls Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringen oder wiederum an Unternehmen beteiligt sind, die Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringen.
2.) Außerdem hat der Bewerber eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, die ebenfalls Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringen oder wiederum an Unternehmen beteiligt sind, die Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringen.
3.) Um ausreichenden (Geheim)Wettbewerb sicherzustellen, ist eine Mehrfachbeteiligung ausgeschlossen, und zwar sowohl in den Fällen, dass sich mehrere konzernverbundene Unternehmen mit eigenen Teilnahmeanträgen an der Ausschreibung beteiligen, als auch, dass sich Unternehmen als Einzelbewerber und gleichzeitig innerhalb einer Bewerbergemeinschaft als Bewerber an der Ausschreibung beteiligen.
3.) Um ausreichenden (Geheim)Wettbewerb sicherzustellen, ist eine Mehrfachbeteiligung ausgeschlossen, und zwar sowohl in den Fällen, dass sich mehrere konzernverbundene Unternehmen mit eigenen Teilnahmeanträgen an der Ausschreibung beteiligen, als auch, dass sich Unternehmen als Einzelbewerber und gleichzeitig innerhalb einer Bewerbergemeinschaft als Bewerber an der Ausschreibung beteiligen.
4.) Der Vertragsentwurf folgt mit den Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), Bereich Aviation
Jana Friedrich
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Quelle: OJS 2012/S 086-141797 (2012-05-02)
Ergänzende Angaben (2012-05-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben