Die Hochtaunus-Kliniken gGmbH betreibt Krankenhäuser an den Standorten Bad Homburg und Usingen. Mit augenblicklich 495 Betten ist die Hochtaunus-Kliniken gGmbH als Akutklinik der Versorgungsstufe III (Schwerpunktversorgung) für die akutmedizinische Versorgung im Hochtaunuskreis zuständig und zugleich Lehrkrankenhaus der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt a. Main. Zur Verbesserung des medizinischen Angebots im Hochtaunuskreis sowie zur Schaffung adäquater und moderner Räumlichkeiten und Infrastrukturbedingungen werden die Hochtaunus-Kliniken in den nächsten Jahren neue und zukunftsweisende Kliniken in Usingen und Bad Homburg bauen, die Ende 2013 fertiggestellt sein sollen. Die Hochtaunus-Kliniken sind zu 100 % im Eigentum des Hochtaunus-Kreises, behandeln ca. 22 500 Patienten stationär und über 40 000 Patienten ambulant per anno. Die Hochtaunus-Kliniken gGmbH hält zudem 51 % der Anteile an der MVZ Taunus GmbH. Die Hochtaunus-Kliniken erfüllen am Standort Bad Homburg schon heute die Kriterien für ein Krankenhaus der Maximalversorgung und sind dabei, die Spezialisierungen weiter auszubauen. Sie halten derzeit folgende Fachabteilungen, weitere Leistungsbereiche und Zentrale Einrichtungen am Standort Bad Homburg vor: — Innere Medizin I, Klinik für Kardiologie und Angiologie, Chefarzt Prof. Dr. Hans Hölschermann, — Innere Medizin II, Klinik für Gastroenterologie, Chefarzt Prof. Dr. Dr. Gerhard Rohr, ab 1.8.2012 Chefarzt PD Dr. Stefan Heringlake, — Innere Medizin III (seit 2011), Klinik für Onkologie und Pneumologie, Chefarzt Prof. Dr. Dr. Friedrich Grimminger, — Innere Medizin IV (seit 2012), Klinik für Diabetologie und Endokrinologie, Chefarzt Prof. Dr. Andreas Hamann, — Chirurgie I, Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Chefarzt PD Dr. Jörg Höer, — Chirurgie II, Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie, Chefarzt PD Dr. Matthias Hansen, — Chirurgie III (seit 2011), Klinik für Gefäßchirurgie und endovaskuläre Chirurgie, Chefarzt PD Dr. Dr. Sasa-Marcel Maksan, — Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Chefarzt Prof. Dr. Dominik Denschlag, — Klinik für Urologie, Chefarzt PD Dr. Jon Jones, — Klinik für Geriatrie, Chefarzt Dr. Stefan Nels, — Klinik für Anästhesiologie, Chefarzt Prof. Dr. Volker Lischke, — Sektion für Neurologie (seit 2012), Leitender Arzt Dr. Andreas Dietz, — Sektion für Neurochirurgie (seit 2010), Leitender Arzt Dr. Daniel Rosenthal, — Belegabteilung Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Leitender Arzt Dr. med. Rolf Bettinger, — Belegabteilung Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Leitender Arzt Dr. Dr. Wolfgang Kater, — Belegabteilung Plastische Chirurgie, Leitende Ärztin Dr. Peymaneh Amini, — Interdisziplinäres Intensivtherapiezentrum (seit 2009), Leitende Ärzte Prof. Dr. Hans Hölscher-mann und Prof. Dr. Volker Lischke, — Zentrale interdisziplinäre Notaufnahme (seit 2011), Leitender Arzt Dr. Cornelius Gurlitt, — Zentrum für Alterstraumatologie (seit 2011), Leitende Ärzte Dr. Stefan Nels und PD Dr. Matthias Hansen, — Labormedizin (in der Krankenhauslabor GmbH; 100 %ige Tochtergesellschaft), Leitender Arzt Prof. Dr. Dr. Gerhard Rohr, — Radiologie (im MVZ Taunus GmbH, 51 %ige Tochtergesellschaft), Leitender Arzt Dr. Robert Asmar, — Nuklearmedizin (im MVZ Taunus GmbH), Leitender Arzt Dr. Bernd Weimer, — Humangenetik (im MVZ Taunus GmbH, seit 2012), Leitender Arzt Prof. Dr. Gholamali Tariverdian, — Pathologie (in eigener Praxis), Prof. Dr. Wolfgang Scholz, Dr. Bernd Knoblauch, PD Dr. Achim Battmann. Wie Bad Homburg ist auch Usingen als unverzichtbares Krankenhaus der Notfallversorgung in den Krankenhausrahmenplan des Landes Hessen eingetragen. Das Krankenhaus Usingen hat folgende eigene Fachabteilungen: — Chirurgische Klinik Usingen, Chefärzte Peter Oldorf und Dr. Dirk Moxter, — Medizinische Klinik Usingen, Chefarzt PD Dr. Christian Nattermann. Gegenstand der beabsichtigten Vergabe der Apothekenleistungen ist die Versorgung der ambulanten und stationären Bereiche der Hochtaunus Kliniken gGmbH und der MVZ Taunus GmbH mit Arzneimitteln und die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze (vor allem § 14 Abs. 5 ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlasse. Aktuell werden die Apothekenleistungen durch eine externe Klinikapotheke erbracht. Die Apothekenleistungen sollen auch zukünftig an eine Lieferapotheke (Bieter) ganzheitlich vergeben werden. Dazu soll ein Vertrag mit einer Lieferapotheke auf Basis definierter Leistungsumfänge abgeschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-08.
Auftragsbekanntmachung (2012-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Menge oder Umfang: Jährlicher Lieferumfang ca. 1 600 000 bis 1 800 000 EUR (brutto).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochtaunus Kliniken gGmbH
Postanschrift: Urseler Straße 33
Postleitzahl: 61348
Postort: Bad Homburg vor der Höhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.hochtaunus-kliniken.de🌏
E-Mail: sekretariat.gf1@hochtaunus-kliniken.de📧
Telefon: +49 6172142111📞
Fax: +49 6172142007 📠
1. Die Auftraggeberin vergibt die Apothekenleistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb, weil es für die Auftragsvergabe insbesondere auch auf die jeweiligen Versorgungs- und Beratungskonzepte der Bieter ankommen wird. Im Rahmen der notwendigen Verhandlungen ist konkret festzulegen, wie die optimale Versorgung der Hochtaunus-Kliniken (HTK) organisiert werden kann. Wie die Lieferapotheke dies organisiert, ob eine Direktlieferung aus einer nahegelegenen Apotheke erfolgt oder ggf. Depots einer Apotheke in den Räumen der HTK (z.B. Ärztehaus) und ein Vorortdienst durch einen Apotheker eingerichtet werden muss, um eine zeitnahe Versorgung der Kliniken mit allen benötigten Arzneimitteln und Zytostatika und eine Teilnahme an Visiten der HTK (z.B. zur Antibiotika-Beratung) zu gewährleisten, kann nicht für alle Bieter abschließend vorgegeben werden, wenn der Wettbewerb nicht unangemessen eingeschränkt werden soll.
2. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Beschriftung "Teilnahmeantrag - Nicht öffnen!" innerhalb der unter Ziffer IV.3.4) angegebenen Teilnahmefrist bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
3. Eine Einreichung per Telefax oder elektronischer Form ist nicht zulässig.
4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
5. Interessierte Unternehmen erhalten unter den angegebenen Kontaktdaten die Vordrucke zur Abgabe der Eigenerklärungen.
6. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden.
1. Die Auftraggeberin vergibt die Apothekenleistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb, weil es für die Auftragsvergabe insbesondere auch auf die jeweiligen Versorgungs- und Beratungskonzepte der Bieter ankommen wird. Im Rahmen der notwendigen Verhandlungen ist konkret festzulegen, wie die optimale Versorgung der Hochtaunus-Kliniken (HTK) organisiert werden kann. Wie die Lieferapotheke dies organisiert, ob eine Direktlieferung aus einer nahegelegenen Apotheke erfolgt oder ggf. Depots einer Apotheke in den Räumen der HTK (z.B. Ärztehaus) und ein Vorortdienst durch einen Apotheker eingerichtet werden muss, um eine zeitnahe Versorgung der Kliniken mit allen benötigten Arzneimitteln und Zytostatika und eine Teilnahme an Visiten der HTK (z.B. zur Antibiotika-Beratung) zu gewährleisten, kann nicht für alle Bieter abschließend vorgegeben werden, wenn der Wettbewerb nicht unangemessen eingeschränkt werden soll.
2. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Beschriftung "Teilnahmeantrag - Nicht öffnen!" innerhalb der unter Ziffer IV.3.4) angegebenen Teilnahmefrist bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
3. Eine Einreichung per Telefax oder elektronischer Form ist nicht zulässig.
4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
5. Interessierte Unternehmen erhalten unter den angegebenen Kontaktdaten die Vordrucke zur Abgabe der Eigenerklärungen.
6. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hochtaunus-Kliniken gGmbH betreibt Krankenhäuser an den Standorten Bad Homburg und Usingen. Mit augenblicklich 495 Betten ist die Hochtaunus-Kliniken gGmbH als Akutklinik der Versorgungsstufe III (Schwerpunktversorgung) für die akutmedizinische Versorgung im Hochtaunuskreis zuständig und zugleich Lehrkrankenhaus der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt a. Main. Zur Verbesserung des medizinischen Angebots im Hochtaunuskreis sowie zur Schaffung adäquater und moderner Räumlichkeiten und Infrastrukturbedingungen werden die Hochtaunus-Kliniken in den nächsten Jahren neue und zukunftsweisende Kliniken in Usingen und Bad Homburg bauen, die Ende 2013 fertiggestellt sein sollen. Die Hochtaunus-Kliniken sind zu 100 % im Eigentum des Hochtaunus-Kreises, behandeln ca. 22 500 Patienten stationär und über 40 000 Patienten ambulant per anno. Die Hochtaunus-Kliniken gGmbH hält zudem 51 % der Anteile an der MVZ Taunus GmbH. Die Hochtaunus-Kliniken erfüllen am Standort Bad Homburg schon heute die Kriterien für ein Krankenhaus der Maximalversorgung und sind dabei, die Spezialisierungen weiter auszubauen. Sie halten derzeit folgende Fachabteilungen, weitere Leistungsbereiche und Zentrale Einrichtungen am Standort Bad Homburg vor:
Die Hochtaunus-Kliniken gGmbH betreibt Krankenhäuser an den Standorten Bad Homburg und Usingen. Mit augenblicklich 495 Betten ist die Hochtaunus-Kliniken gGmbH als Akutklinik der Versorgungsstufe III (Schwerpunktversorgung) für die akutmedizinische Versorgung im Hochtaunuskreis zuständig und zugleich Lehrkrankenhaus der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt a. Main. Zur Verbesserung des medizinischen Angebots im Hochtaunuskreis sowie zur Schaffung adäquater und moderner Räumlichkeiten und Infrastrukturbedingungen werden die Hochtaunus-Kliniken in den nächsten Jahren neue und zukunftsweisende Kliniken in Usingen und Bad Homburg bauen, die Ende 2013 fertiggestellt sein sollen. Die Hochtaunus-Kliniken sind zu 100 % im Eigentum des Hochtaunus-Kreises, behandeln ca. 22 500 Patienten stationär und über 40 000 Patienten ambulant per anno. Die Hochtaunus-Kliniken gGmbH hält zudem 51 % der Anteile an der MVZ Taunus GmbH. Die Hochtaunus-Kliniken erfüllen am Standort Bad Homburg schon heute die Kriterien für ein Krankenhaus der Maximalversorgung und sind dabei, die Spezialisierungen weiter auszubauen. Sie halten derzeit folgende Fachabteilungen, weitere Leistungsbereiche und Zentrale Einrichtungen am Standort Bad Homburg vor:
— Innere Medizin I, Klinik für Kardiologie und Angiologie, Chefarzt Prof. Dr. Hans Hölschermann,
— Innere Medizin II, Klinik für Gastroenterologie, Chefarzt Prof. Dr. Dr. Gerhard Rohr, ab 1.8.2012 Chefarzt PD Dr. Stefan Heringlake,
— Innere Medizin III (seit 2011), Klinik für Onkologie und Pneumologie, Chefarzt Prof. Dr. Dr. Friedrich Grimminger,
— Innere Medizin IV (seit 2012), Klinik für Diabetologie und Endokrinologie, Chefarzt Prof. Dr. Andreas Hamann,
— Chirurgie I, Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Chefarzt PD Dr. Jörg Höer,
— Chirurgie II, Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie, Chefarzt PD Dr. Matthias Hansen,
— Chirurgie III (seit 2011), Klinik für Gefäßchirurgie und endovaskuläre Chirurgie, Chefarzt PD Dr. Dr. Sasa-Marcel Maksan,
— Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Chefarzt Prof. Dr. Dominik Denschlag,
— Klinik für Urologie, Chefarzt PD Dr. Jon Jones,
— Klinik für Geriatrie, Chefarzt Dr. Stefan Nels,
— Klinik für Anästhesiologie, Chefarzt Prof. Dr. Volker Lischke,
— Sektion für Neurologie (seit 2012), Leitender Arzt Dr. Andreas Dietz,
— Sektion für Neurochirurgie (seit 2010), Leitender Arzt Dr. Daniel Rosenthal,
— Belegabteilung Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Leitender Arzt Dr. med. Rolf Bettinger,
— Belegabteilung Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Leitender Arzt Dr. Dr. Wolfgang Kater,
— Belegabteilung Plastische Chirurgie, Leitende Ärztin Dr. Peymaneh Amini,
— Interdisziplinäres Intensivtherapiezentrum (seit 2009), Leitende Ärzte Prof. Dr. Hans Hölscher-mann und Prof. Dr. Volker Lischke,
— Zentrale interdisziplinäre Notaufnahme (seit 2011), Leitender Arzt Dr. Cornelius Gurlitt,
— Zentrum für Alterstraumatologie (seit 2011), Leitende Ärzte Dr. Stefan Nels und PD Dr. Matthias Hansen,
— Labormedizin (in der Krankenhauslabor GmbH; 100 %ige Tochtergesellschaft), Leitender Arzt Prof. Dr. Dr. Gerhard Rohr,
— Radiologie (im MVZ Taunus GmbH, 51 %ige Tochtergesellschaft), Leitender Arzt Dr. Robert Asmar,
— Humangenetik (im MVZ Taunus GmbH, seit 2012), Leitender Arzt Prof. Dr. Gholamali Tariverdian,
— Pathologie (in eigener Praxis), Prof. Dr. Wolfgang Scholz, Dr. Bernd Knoblauch, PD Dr. Achim Battmann.
Wie Bad Homburg ist auch Usingen als unverzichtbares Krankenhaus der Notfallversorgung in den Krankenhausrahmenplan des Landes Hessen eingetragen. Das Krankenhaus Usingen hat folgende eigene Fachabteilungen:
— Chirurgische Klinik Usingen, Chefärzte Peter Oldorf und Dr. Dirk Moxter,
— Medizinische Klinik Usingen, Chefarzt PD Dr. Christian Nattermann.
Gegenstand der beabsichtigten Vergabe der Apothekenleistungen ist die Versorgung der ambulanten und stationären Bereiche der Hochtaunus Kliniken gGmbH und der MVZ Taunus GmbH mit Arzneimitteln und die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze (vor allem § 14 Abs. 5 ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlasse. Aktuell werden die Apothekenleistungen durch eine externe Klinikapotheke erbracht. Die Apothekenleistungen sollen auch zukünftig an eine Lieferapotheke (Bieter) ganzheitlich vergeben werden. Dazu soll ein Vertrag mit einer Lieferapotheke auf Basis definierter Leistungsumfänge abgeschlossen werden.
Gegenstand der beabsichtigten Vergabe der Apothekenleistungen ist die Versorgung der ambulanten und stationären Bereiche der Hochtaunus Kliniken gGmbH und der MVZ Taunus GmbH mit Arzneimitteln und die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze (vor allem § 14 Abs. 5 ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlasse. Aktuell werden die Apothekenleistungen durch eine externe Klinikapotheke erbracht. Die Apothekenleistungen sollen auch zukünftig an eine Lieferapotheke (Bieter) ganzheitlich vergeben werden. Dazu soll ein Vertrag mit einer Lieferapotheke auf Basis definierter Leistungsumfänge abgeschlossen werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Homburg vor der Höhe.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben der Bewerber gemäß VOL/A EG:
A) Allgemeine Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb:
Sämtliche der nachfolgend unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beizubringen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gefordert ist, ist die Vorlage von Kopien ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, Originale der eingereichten Kopien zu fordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Sämtliche der nachfolgend unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beizubringen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gefordert ist, ist die Vorlage von Kopien ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, Originale der eingereichten Kopien zu fordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall sind im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen zu nennen. Zudem ist ein bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen. Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die unter den Ziffern III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Unterlagen nach Ziffer III.2.2) und III.2.3) können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmen) bedienen, sind die Unternehmen im Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.2.1) bezeichneten Unterlagen auch für diese Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist der Bewerber auf Anforderung der Vergabestelle verpflichtet, eine Verpflichtungserklärung nachzureichen, dass diese Unternehmen dem Bewerber als Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall sind im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen zu nennen. Zudem ist ein bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen. Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die unter den Ziffern III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Unterlagen nach Ziffer III.2.2) und III.2.3) können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmen) bedienen, sind die Unternehmen im Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.2.1) bezeichneten Unterlagen auch für diese Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist der Bewerber auf Anforderung der Vergabestelle verpflichtet, eine Verpflichtungserklärung nachzureichen, dass diese Unternehmen dem Bewerber als Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
B) Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb (Ziffer III.2.1):
a) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe von der Teilnahme am Vergabeverfahren nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegen. Insoweit ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle zu verwenden, der bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erhalten ist.
a) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe von der Teilnahme am Vergabeverfahren nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegen. Insoweit ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle zu verwenden, der bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erhalten ist.
b) Aktueller (maximal 12 Monate alter) Auszug aus dem Handelsregister (bei juristischen Personen) oder entsprechender Auszug aus dem Berufsregister.
c) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht vorliegen (auch insoweit ist ein Vordruck bei der Vergabestelle zu beziehen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Angaben zu den Gesamtumsätzen (brutto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
b) Angaben zum Bruttoumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zur Entwicklung, Namen der Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen, Standorte; Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte.
b) Angaben zu realisierten Referenzprojekten über die Erbringung von Apothekenleistungen für Plankrankenhäuser aus den seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt; Mindest-Vertragsvolumen 1 000 000 EUR jährlich. Angaben zu b):
b) Angaben zu realisierten Referenzprojekten über die Erbringung von Apothekenleistungen für Plankrankenhäuser aus den seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt; Mindest-Vertragsvolumen 1 000 000 EUR jährlich. Angaben zu b):
— Name und Adresse des Auftraggebers im Referenzprojekt,
— Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und EMail-Adresse,
— Angaben zur Projektgröße (Bettenanzahl des Auftraggebers und Brutto-Umsatzvolumen der Apothekenleistungen),
— Art- und Umfang der Dienst- und Beratungsleistungen für den Auftraggeber,
— Angaben zum eingesetzen Personal und zur technischen Ausstattung für die Leistungserbringung.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft kann insgesamt maximal 10 vergleichbare Leistungen benennen. Im Rahmen der Auswertung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber nur die ersten 10 genannten vergleichbaren Projekte zur Bewertung heranziehen.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft kann insgesamt maximal 10 vergleichbare Leistungen benennen. Im Rahmen der Auswertung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber nur die ersten 10 genannten vergleichbaren Projekte zur Bewertung heranziehen.
c) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte des Bieters, gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt (Anzahl Fachpersonal (PTA/PKA), Anzahl Apotheker, Anzahl Fachapotheker Klinische- und onkologische Pharmazie etc.)
c) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte des Bieters, gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt (Anzahl Fachpersonal (PTA/PKA), Anzahl Apotheker, Anzahl Fachapotheker Klinische- und onkologische Pharmazie etc.)
d) Eigenerklärung des Bewerbers zum geplanten Einsatz von Personal.
e) Akkreditierung und Zertifikate zum Qualitätsmanagement. Mindeststandards für die Akkreditierung: DIN EN ISO 9001.
f) Kurzdarstellung (max. 2 DIN A4-Seiten) des beabsichtigten Versorgungskonzeptes: Es ist kurz darzustellen, wie der gewählte Vertragspartner (Lieferapotheke) die Genehmigungs-voraussetzungen des § 14 Abs. 5 ApoG zu erfüllen beabsichtigt. Insbesondere muss durch den gewählten Vertragspartner eine ordnungsgemäße Versorgung der Hochtaunus-Kliniken (HTK) mit Arzneimitteln gewährleistet werden, d.h., dass der Vertragspartner die Versorgung aus einer Apotheke in „angemessener Entfernung" (Orientierungswert: max. 45 Minuten) durchführen muss. Arzneimittel (incl. Zytostatika) müssen bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden können. Nach den Vorgaben des Regierungspräsidiums Darmstadt (zuständige Genehmigungsbehörde) kann nur eine einzelne (Krankenhaus-)Apotheke den Vertrag schließen / die Versorgung übernehmen.
f) Kurzdarstellung (max. 2 DIN A4-Seiten) des beabsichtigten Versorgungskonzeptes: Es ist kurz darzustellen, wie der gewählte Vertragspartner (Lieferapotheke) die Genehmigungs-voraussetzungen des § 14 Abs. 5 ApoG zu erfüllen beabsichtigt. Insbesondere muss durch den gewählten Vertragspartner eine ordnungsgemäße Versorgung der Hochtaunus-Kliniken (HTK) mit Arzneimitteln gewährleistet werden, d.h., dass der Vertragspartner die Versorgung aus einer Apotheke in „angemessener Entfernung" (Orientierungswert: max. 45 Minuten) durchführen muss. Arzneimittel (incl. Zytostatika) müssen bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden können. Nach den Vorgaben des Regierungspräsidiums Darmstadt (zuständige Genehmigungsbehörde) kann nur eine einzelne (Krankenhaus-)Apotheke den Vertrag schließen / die Versorgung übernehmen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Mit Einreichung des Teilnahmeantrages ist eine Eigenerklärung des Bewerbers über die Bereitschaft zum Abschluss bzw. zum Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abzugeben:
Mit Einreichung des Teilnahmeantrages ist eine Eigenerklärung des Bewerbers über die Bereitschaft zum Abschluss bzw. zum Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abzugeben:
a) Sachschäden 5 000 000 EUR,
b) Personenschäden 10 000 000 EUR,
c) Sonstige Vermögensschäden 500 000 EUR,
d) Schlüsselschäden 250 000 EUR.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen: Behördliche Genehmigung nach § 14 Abs. 5 ApoG.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung erfüllen, werden mindestens 3 Bewerber ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt auf Basis der folgenden Kriterien:
Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung erfüllen, werden mindestens 3 Bewerber ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt auf Basis der folgenden Kriterien:
a) Einschlägigkeit der eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der Aktualität, des Umfangs und der Vergleichbarkeit des durch die Referenzen belegten Auftragsge-genstandes mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang (40 %);
b) Kurzdarstellung des Versorgungskonzeptes (20 %);
c) Personelle und finanzielle sowie technische Kapazitäten des Bewerbers (20 %);
d) Art und Umfang der Qualitätssicherung des Bewerbers (20 %).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Sekretariat der Geschäftsleitung
Frau Hendrich
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Die Auftraggeberin vergibt die Apothekenleistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb, weil es für die Auftragsvergabe insbesondere auch auf die jeweiligen Versorgungs- und Beratungskonzepte der Bieter ankommen wird. Im Rahmen der notwendigen Verhandlungen ist konkret festzulegen, wie die optimale Versorgung der Hochtaunus-Kliniken (HTK) organisiert werden kann. Wie die Lieferapotheke dies organisiert, ob eine Direktlieferung aus einer nahegelegenen Apotheke erfolgt oder ggf. Depots einer Apotheke in den Räumen der HTK (z.B. Ärztehaus) und ein Vorortdienst durch einen Apotheker eingerichtet werden muss, um eine zeitnahe Versorgung der Kliniken mit allen benötigten Arzneimitteln und Zytostatika und eine Teilnahme an Visiten der HTK (z.B. zur Antibiotika-Beratung) zu gewährleisten, kann nicht für alle Bieter abschließend vorgegeben werden, wenn der Wettbewerb nicht unangemessen eingeschränkt werden soll.
1. Die Auftraggeberin vergibt die Apothekenleistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb, weil es für die Auftragsvergabe insbesondere auch auf die jeweiligen Versorgungs- und Beratungskonzepte der Bieter ankommen wird. Im Rahmen der notwendigen Verhandlungen ist konkret festzulegen, wie die optimale Versorgung der Hochtaunus-Kliniken (HTK) organisiert werden kann. Wie die Lieferapotheke dies organisiert, ob eine Direktlieferung aus einer nahegelegenen Apotheke erfolgt oder ggf. Depots einer Apotheke in den Räumen der HTK (z.B. Ärztehaus) und ein Vorortdienst durch einen Apotheker eingerichtet werden muss, um eine zeitnahe Versorgung der Kliniken mit allen benötigten Arzneimitteln und Zytostatika und eine Teilnahme an Visiten der HTK (z.B. zur Antibiotika-Beratung) zu gewährleisten, kann nicht für alle Bieter abschließend vorgegeben werden, wenn der Wettbewerb nicht unangemessen eingeschränkt werden soll.
2. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Beschriftung "Teilnahmeantrag - Nicht öffnen!" innerhalb der unter Ziffer IV.3.4) angegebenen Teilnahmefrist bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
2. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Beschriftung "Teilnahmeantrag - Nicht öffnen!" innerhalb der unter Ziffer IV.3.4) angegebenen Teilnahmefrist bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
3. Eine Einreichung per Telefax oder elektronischer Form ist nicht zulässig.
4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
5. Interessierte Unternehmen erhalten unter den angegebenen Kontaktdaten die Vordrucke zur Abgabe der Eigenerklärungen.
6. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden.
6. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Internetadresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Auch im Übrigen sind die Bestimmungen des § 107 Abs. 3 Ziffer 1 bis 4 GWB bei der Einlegung von Rechtsbehelfen zu beachten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Auch im Übrigen sind die Bestimmungen des § 107 Abs. 3 Ziffer 1 bis 4 GWB bei der Einlegung von Rechtsbehelfen zu beachten.