Vergabe von Beratungs- und Unterstützungsleistungen "Technik und betriebliche Unterstützung in Einzelfällen" zur Unterstützung der Projektleitung des Querschnittsprojekts 2.2 - Leitstellen, "Polizeireform BW"

Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Innenministerium Baden-Württemberg

Im Zuge der Polizeireform Baden-Württemberg soll die Anzahl der derzeit existierenden Notrufannahmestellen von 37 auf 12 reduziert werden. Zusätzlich zu den 12 Führungs- und Lagezentren bei den regionalen Polizeipräsidien sind 4 weitere Leitstellen (Innenministerium, Landeskriminalamt, Polizeipräsidium Einsatz, Schulungs-/Test-/Ausfallleitstelle) einzurichten. Die Komplexität der Erarbeitung sowie der Definition von künftig landesweit gültigen technischen und betrieblichen Standards für die modernisierten Führungs- und Lagezentren macht die Unterstützung eines externen Ingenieurbüros erforderlich. Durch Beratungs- und Unterstützungsleistungen soll insbesondere die Projektleitung des Querschnittsprojekts 2.2 während der gesamten Vertragslaufzeit bei der Auswahl und Beschaffung von zum Beispiel SIP-Gateways, Hades-Rechnern, Leitstellentischen, Headsets, Fußtastern und Visualisierungstechnik unterstützt werden. Darüber hinaus soll das externe Ingenieurbüro bei der Planung des künftigen Raumkonzeptes für die polizeilichen Leitstellen, bei der Entscheidung über die Einhaltung der DIN EN 50518 sowie gegebenenfalls bei einer Umsetzung der DIN EN 50518 beratend zur Seite stehen.
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Unterstützung bei der Bearbeitung von im Schwerpunkt technischen und in Einzelfällen betrieblichen Fachfragen in Form von sukzessiven aufgabenbezogenen Abrufen (Einzelabrufen).
Auftraggeberin und Vertragspartnerin der Rahmenvereinbarung ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Innenministerium Baden-Württemberg.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt frühestens am 1.3.2013 und endet am 31.12.2016. Optionale Verlängerungen siehe Ziff. II.2.2.
Weiteres siehe Bewerbungsunterlagen, anzufordern über die Kontaktstelle (per E-Mail).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-12-21 Auftragsbekanntmachung
2013-05-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Es ist ein grundsätzlich zur Verfügung stehendes Beratungsteam von 4 Beratern zu benennen.Nach derzeitigen Planungen ist vorgesehen, dass der Auftragnehmer das Pojekt "Polizeireform BW" während der gesamt Vertragslaufzeit (bis zum 31.12.2016) unterstützen wird. Der Umfang der Leistungserbringung ergibt sich aus Einzelverträgen aufgrund von Einzelabrufen gemäß der Rahmenvereinbarung.Der Auftraggeber wird innerhalb der Vertragslaufzeit mindestens Einzelabrufe in einem Umfang von 100 Personentagen oder in einer Höhe von 80 000 EUR beauftragen.Der Beratungsumfang kann phasenweise eine Tätigkeit in Vollzeit (8 Stunden/Tag an 5 Wochentagen) erfordern. Es sind verbindlich 2 Berater zu benennen, durch die schwerpunktmäßig folgende Bereiche abzudecken sind:— Koordination und konzeptionelle Unterstützung bei der Planung und Ausrüstung von Leitstellen— Technische und betriebliche Beratung für Schulung, Migration, Transition, allgemeine BeratungJe nach Migrationsphase kann sich der Beratungsbedarf um bis zu 2 Berater in Vollzeit erhöhen.Weiteres siehe Bewerbungsunterlagen, anzufordern über die Kontaktstelle (per E-Mail).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Innenministerium Baden-Württemberg
Postanschrift: Dorotheenstraße 6
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: polizeireform.qp2.2@im.bwl.de 📧
Telefon: +49 7112315378 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2013-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 248-410957
ABl. S-Ausgabe: 248

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Polizeireform Baden-Württemberg soll die Anzahl der derzeit existierenden Notrufannahmestellen von 37 auf 12 reduziert werden. Zusätzlich zu den 12 Führungs- und Lagezentren bei den regionalen Polizeipräsidien sind 4 weitere Leitstellen (Innenministerium, Landeskriminalamt, Polizeipräsidium Einsatz, Schulungs-/Test-/Ausfallleitstelle) einzurichten. Die Komplexität der Erarbeitung sowie der Definition von künftig landesweit gültigen technischen und betrieblichen Standards für die modernisierten Führungs- und Lagezentren macht die Unterstützung eines externen Ingenieurbüros erforderlich. Durch Beratungs- und Unterstützungsleistungen soll insbesondere die Projektleitung des Querschnittsprojekts 2.2 während der gesamten Vertragslaufzeit bei der Auswahl und Beschaffung von zum Beispiel SIP-Gateways, Hades-Rechnern, Leitstellentischen, Headsets, Fußtastern und Visualisierungstechnik unterstützt werden. Darüber hinaus soll das externe Ingenieurbüro bei der Planung des künftigen Raumkonzeptes für die polizeilichen Leitstellen, bei der Entscheidung über die Einhaltung der DIN EN 50518 sowie gegebenenfalls bei einer Umsetzung der DIN EN 50518 beratend zur Seite stehen.
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Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Unterstützung bei der Bearbeitung von im Schwerpunkt technischen und in Einzelfällen betrieblichen Fachfragen in Form von sukzessiven aufgabenbezogenen Abrufen (Einzelabrufen).
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Auftraggeberin und Vertragspartnerin der Rahmenvereinbarung ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Innenministerium Baden-Württemberg.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt frühestens am 1.3.2013 und endet am 31.12.2016. Optionale Verlängerungen siehe Ziff. II.2.2.
Weiteres siehe Bewerbungsunterlagen, anzufordern über die Kontaktstelle (per E-Mail).
Menge oder Umfang:
Es ist ein grundsätzlich zur Verfügung stehendes Beratungsteam von 4 Beratern zu benennen.
Nach derzeitigen Planungen ist vorgesehen, dass der Auftragnehmer das Pojekt "Polizeireform BW" während der gesamt Vertragslaufzeit (bis zum 31.12.2016) unterstützen wird. Der Umfang der Leistungserbringung ergibt sich aus Einzelverträgen aufgrund von Einzelabrufen gemäß der Rahmenvereinbarung.
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Der Auftraggeber wird innerhalb der Vertragslaufzeit mindestens Einzelabrufe in einem Umfang von 100 Personentagen oder in einer Höhe von 80 000 EUR beauftragen.
Der Beratungsumfang kann phasenweise eine Tätigkeit in Vollzeit (8 Stunden/Tag an 5 Wochentagen) erfordern. Es sind verbindlich 2 Berater zu benennen, durch die schwerpunktmäßig folgende Bereiche abzudecken sind:
— Koordination und konzeptionelle Unterstützung bei der Planung und Ausrüstung von Leitstellen
— Technische und betriebliche Beratung für Schulung, Migration, Transition, allgemeine Beratung
Je nach Migrationsphase kann sich der Beratungsbedarf um bis zu 2 Berater in Vollzeit erhöhen.
Weiteres siehe Bewerbungsunterlagen, anzufordern über die Kontaktstelle (per E-Mail).
Beschreibung der Optionen:
Optionale monatsweise Verlängerung des Rahmenvertrages um maximal 12 Monate bis Ende 2017. Weitere optionale monatsweise Verlängerung des Rahmenvertrages um maximal 12 Monate bis Ende 2018.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 3-112+.-QP2.2/2-1-2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachfolgende Erklärungen und Nachweise sind durch den Bewerber abzugeben (siehe auch Hinweisbogen zur Bewerbung, anzufordern über die Kontaktstelle per E-Mail):
A 1: Anschreiben Teilnahmeantrag
(Formblatt A 1 im Anhang 3.1 zum Hinweisbogen)
A 2: Übersicht über den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft
(Formblatt A 2 im Anhang 3.1 zum Hinweisbogen)
A 3: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft Benennung eines Federführers sowie gesamtschuldnerischer Haftung jedes Mitglieds
(Formblatt A3 im Anhang 3.1 zum Hinweisbogen)
Hinweis: Dieses Formular ist nur von Bewerbergemeinschaften auszufüllen!
A 4: Angaben zum Unternehmen
(Formblatt A 4 im Anhang 3.1 zum Hinweisbogen verwenden!)
A 5: Aktueller Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 6 Monate) oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands (§ 23 Abs. 7 VSVgV)
A 6: Aktueller Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/die vorgesehenen Subunternehmer ansässig ist/sind (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 VSVgV)
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A 8: Namen und Qualifikationsnachweise der tatsächlichen Leistungserbringer
(Formblatt A 8 im Anhang 3.1 zum Hinweisbogen)
A 11: Erforderliche Zuverlässigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (§§ 23, 24 VSVgV)
(Formblatt A 11 im Anhang 3.1 zum Hinweisbogen)
A 12: Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen durch den Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/die vorgesehenen Subunternehmer nach § 24 Abs. 1 Nr. 6 VSVgV
(Formblatt A 12 im Anhang 3.1 zum Hinweisbogen)
A 13: Nicht bestehende Liquidation des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/der vorgesehenen Subunternehmer nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 VSVgV
(Formblatt A 13 im Anhang 3.1 zum Hinweisbogen)
A 14: Nicht bestehendes Insolvenzverfahren des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/der vorgesehenen Subunternehmer nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 VSVgV
(Formblatt A 14 im Anhang 3.1 zum Hinweisbogen)
A 15: Schutzerklärung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/der vorgesehenen Subunternehmer zur Scientology-Organisation
(Formblatt A 15 im Anhang 3.1 zum Hinweisbogen)
A 16: Einhaltung der Sicherheitsanforderungen der Polizei Baden-Württemberg durch den Bewerbers/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/die vorgesehenen Subunternehmer
(Formblatt A 16 im Anhang 3.1 zum Hinweisbogen)
A 17: Einverständniserklärung über die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung (SÜ) gem. Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/der vorgesehenen Subunternehmer
(Formblatt A 17 im Anhang 3.1 zum Hinweisbogen)
A 18: Erklärung zu Terrorlisten
(Formblatt A 18 im Anhang 3.1 zum Hinweisbogen)
A 19: Kenntnisnahme der Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen (§ 111 GWB - Akteneinsicht) durch den Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/die vorgesehenen Subunternehmer (Formblatt A19 im Anhang 3.1 zum Hinweisbogen)
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A 20: Geheimhaltung und Datenschutz
(Formblatt A 20 im Anhang 3.1 zum Hinweisbogen)
Hinweis: Fehlende geforderte Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren.
Nachfolgende Erklärungen und Nachweise sind durch den Unterauftragnehmer bzw. den Subunternehmer abzugeben (siehe auch Hinweisbogen zur Bewerbung, anzufordern über die Kontaktstelle per E-Mail):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A 7: Nachweis des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über eine Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen (Haftsumme für Sach- und Vermögensschäden = 1,0 Mio. EUR je Schadensereignis, Haftsumme für Personenschäden = 3,0 Mio. EUR je Schadensereignis) (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 VSVgV)
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Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Versicherungsträgern mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherers erforderlich, dass die geforderten Schadenskategorien im Auftragsfall gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Hinweis: Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied zu erbringen.
A 9: Gesamtumsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 Jahre
(Formblatt A 9 im Anhang 3.1 zum Hinweisbogen)
A 10/B 1: Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 Jahre (§ 26 Abs. 1 Nr. 3 VSVgV) für Leistungen bei vergleichbaren Dienstleistungen
(Formblatt A 10 im Anhang 3.1 zum Hinweisbogen)
Hinweis: Fehlende geforderte Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren.
(siehe auch Hinweisbogen zur Bewerbung, anzufordern über die Kontaktstelle per E-Mail)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
C 1: Liste der Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einschließlich Subunternehmen in den letzten 3 Jahren
C 1.1: Vergleichbare Dienstleistungen hinsichtlich Koordination und konzeptioneller Unterstützung bei der Planung und Ausrüstung von polizeilichen Leitstellen mit mindestens 8 Arbeitsplätzen
(Formblatt C 1.1 im Anhang 3.2 zum Hinweisbogen)
C 1.2: Schriftliche Darstellung von höchstens 3 Projekten (nicht mehr als 6 Blätter im Format DIN A 4), anhand derer die fachliche Eignung für die anstehenden Leistungen besonders deutlich wird (folgende Angaben sollten enthalten sein: Leistungsdauer, Leistungsumfang, Planungsergebnisse, Kosten)
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D 1.1: Fachliche Lebensläufe der 2 verbindlich zu benennenden Berater/innen mit vergleichbaren Referenzprojekten für die zu vergebenden Dienstleistungen
D 1.2: Fachliche Lebensläufe der 2 weiteren vorgesehenen Berater/innen mit vergleichbaren Referenzprojekten für die zu vergebenden Dienstleistungen
D 1.3: Kurze Darstellung der Erfahrungen der 2 verbindlich zu benennenden Berater/innen hinsichtlich Raumkonzepten in Leitstellen (Akustik, Wärme, Lichteinfall, Beleuchtung) anhand von Referenzprojekten
D 1.4: Kurze Darstellung der Erfahrungen der 2 verbindlich zu benennenden Berater/innen in Bezug auf die Einhaltung der DIN EN 50518 bei Leitstellen anhand von
Referenzprojekten
D 2.1: Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, die vergleichbare Leistungen erbracht haben (ausschließlich festangestellte Beschäftigte)
D 2.2: Mittel der festangestellten Technischen Berater in den letzten 3 Jahren, die vergleichbare Leistungen erbracht haben
(siehe auch Hinweisbogen zur Bewerbung, anzufordern über die Kontaktstelle per E-Mail)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Haftsumme für Sach- und Vermögensschäden: 1 000 000 EUR je Schadensereignis, Haftsumme für Personenschäden: 3 000 000 EUR je Schadensereignis) bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen gemäß Vertragsbedingungen des abzuschließenden Rahmenvertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften.
Sonstige besondere Bedingungen:
1) Spätestens 14 Tage nach Erteilung des Zuschlags muss von Seiten des Auftragnehmers Bereitschaft zur Leistungserbringung bestehen.
2) Die Projektsprache ist deutsch, d.h. dass im Projekt alle Dokumente in deutscher Sprache verfasst werden und die Kommunikation im Projekt in deutscher Sprache erfolgt.
3) Die Verdingungsunterlagen und die Auftragsausführung sind vertraulich zu behandeln und diese bzw. die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
4) Vertragsgrundlage wird das Vertragsmuster des Auftraggebers einschließlich der darin genannten Vertragsbedingungen (Anlage zur Aufforderung zur Angebotsabgabe).
5) Die Bewerber verpflichten sich die im Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) aufgeführten Bestimmungen einzuhalten.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 46
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Es werden mindestens 3 und maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten mehr als 3 Bewerber in Frage kommen, werden die Bewerbungen nach Qualitätskriterien bewertet.Die Bewertung erfolgt grundsätzlich durch die Ermittlung von Bewertungspunkten für die im Hinweisbogen angegebenen Eignungskriterien. Die Bewertungspunkte werden durch Multiplikation der jeweiligen Wertungsgewichte mit der gewählten Punktzahl ermittelt. Die Punktzahlen haben folgende Bedeutung (Punkte / Qualität): 1 / sehr gering; 2 / gering; 3 / durchschnittlich; 4 / überdurchschnittlich; 5 / sehr hoch. Die 3 Bewerber mit den höchsten Summen der Produkte (Wertungsgewicht x Punkte) der Eignungskriterien werden nach der absteigenden Reihenfolge ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Der Auftraggeber wird gegebenenfalls bis zu 2 weitere geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Die Entscheidung hierüber wird unter Berücksichtigung der Abstände der Punktzahlen zwischen den 3 erstplatzierten und den weiteren Bewerbern getroffen. Auch hier entscheidet bei Punktgleichheit das Los. Dazu im Einzelnen (siehe auch Hinweisbogen zur Bewerbung): Kapitel B: Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft.B 1: Umsätze für vergleichbare Dienstleistungen (Wertungsgewicht: 15).Punkte / Umsatz: 1 / < 300 000 EUR; 2 / 300 000 bis 600 000 EUR; 3 / 601 000 bis 800 000 EUR; 4 / 801 000 bis 100 000 000 EUR; 5 / > 1 000 000 EUR. Kapitel C: Bewertung der fachlichen Qualifikation des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft.C 1.1: Anzahl der Referenzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft einschließlich Subunternehmen in den letzten 3 Jahren bei vergleichbaren Dienstleistungen hinsichtlich Koordination und konzeptioneller Unterstützung bei der Planung und Ausrüstung von polizeilichen Leitstellen mit mindestens 8 Arbeitsplätzen (Wertungsgewicht: 25).Punkte / Referenzen: 1 / keine Referenzen; 2 / bis 2 Referenzen; 3 / 3 Referenzen; 4 / 4 Referenzen; 5 / > 4 Referenzen.C 1.2: Schriftliche Darstellung von max. 3 Projekten anhand derer die fachliche Eignung für die anstehenden Leistungen besonders deutlich wird (Wertungsgewicht: 10).Punkte / Darstellung: 1 / kein vergleichbares Projekt präsentiert; 2 / wenig überzeugende Präsentation; 3 / durchschnittliche Präsentation; 4 / überzeugende Präsentation; 5 / sehr überzeugende Präsentation.Kapitel D: Bewertung der personellen Besetzung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft.D 1.1: Anzahl der vergleichbaren persönlichen Referenzen der 2 verbindlich zu benennenden Berater/innen im Sinne der ausgeschriebenen Dienstleistung (Wertungsgewicht: jeweils 10).Punkte / Referenzen: 1 / < 2 Referenzen; 2 / 2 Referenzen; 3 / 3 Referenzen; 4 / 4 Referenzen; 5 / > 4 Referenzen.D 1.2: Anzahl der vergleichbaren persönlichen Referenzen der 2 weiteren vorgesehenen Berater/innen im Sinne der ausgeschriebenen Dienstleistung (Wertungsgewicht: jeweils 5).Punkte / Referenzen: 1 / < 2 Referenzen; 2 / 2 Referenzen; 3 / 3 Referenzen; 4 / 4 Referenzen; 5 / > 4 Referenzen.D 1.3: Erfahrungen der 2 verbindlich zu benennenden Berater/innen hinsichtlich Raumkonzepten in Leitstellen (Wertungsgewicht: jeweils 3).Punkte / Erfahrungen: 1 / keine Erfahrungen; 2 / wenig Erfahrungen (1 Referenzprojekt); 3 / ausreichend Erfahrungen ( 2 Referenzprojekte); 4 / viel Erfahrungen ( 3 Referenzprojekte); 5 / sehr viel Erfahrungen (mind. 4 Referenzprojekte).D 1.4: Erfahrungen der 2 verbindlich zu benennenden Berater/innen in Bezug auf die DIN EN 50518 (Wertungsgewicht: jeweils 3). Punkte / Erfahrungen: 1 / keine Erfahrungen; 2 / wenig Erfahrungen (1 Referenzprojekt); 3 / ausreichend Erfahrungen ( 2 Referenzprojekte); 4 / viel Erfahrungen ( 3 Referenzprojekte); 5 / sehr viel Erfahrungen (mind. 4 Referenzprojekte).D 2.1: Jahresmittel der festangestellten Beschäftigten (Wertungsgewicht: 2). Punkte / Jahresmittel: 1 / < 15; 2 / 15 bis 30; 3 / 31 bis 40; 4 / 41 bis 50; 5 / > 50. D 2.2: Jahresmittel der festangestellten Techn. Berater (Wertungsgewicht: 2).Punkte / Jahresmittel: 1 / < 5; 2 / 5 bis 10; 3 / 10 bis 20; 4 / 20 bis 30; 5 / > 30.Kapitel E: Form der Bewerbung (Wertungsgewicht: 4). Punkte / Form: 1 / unübersichtlich, ungeordnet, umfangreiche Prospekte und Broschüren (Werbematerial); 2 / geordnet, aber nicht systematisch, vorwiegend Werbematerial; 3 / systematisch geordnet, kurze Projektblätter, aber unvollständige Informationen; 4 / gut geordnet und übersichtlich, Projektbeschreibungen mit zahlreichen Informationen; 5 / übersichtlich, leicht verständlich, sehr konzentrierte Projektblätter mit allen erforderlichen Informationen. Siehe auch Hinweisbogen zur Bewerbung, anzufordern über die Kontaktstelle (per E-Mail).
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Querschnittsprojekt 2.2 - Leitstellen
Herrn Henninger

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-03-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolgen und Fristen des § 107 Abs. 3 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsauftrag unzulässig ist, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Für Rügen wegen Verstößen gegen Vergabevorschriften gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB gilt während des gesamten Vergabeverfahrens eine Frist von 14 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes durch den Interessenten/Bewerber/Bieter.
2. Weiter weist der Auftraggeber auf die Rechtsfolgen und Fristen des § 101a Abs. 1 GWB hin:
Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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3. Der Auftraggeber weist zudem auf die Rechtsfolgen und Fristen des § 101b Abs. 1 und 2 GWB hin:
Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Vorstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2012/S 248-410957 (2012-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-05-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 41

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 091-154292
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 248-410957
ABl. S-Ausgabe: 91

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.

Auftragsvergabe
Name: ARGE Leitstellenplanung, c/o D.I.E. Projekt GmbH
Postanschrift: Buchenstraße 12
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@die-projekt.de 📧
Internetadresse: www.die-projekt.de 🌏

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 721926-3985 📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Weiter weist der Auftraggeber auf die Rechtsfolgen und Fristen des § 101a Abs. 1 GWB hin: Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,
Mehr anzeigen
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
3. Der Auftraggeber weist zudem auf die Rechtsfolgen und Fristen des § 101b Abs. 1 und 2 GWB hin: Unwirksamkeit
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Telefon: +49 7219263985 📞
Quelle: OJS 2013/S 091-154292 (2013-05-08)