Vergabe von Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Rheine als Subunternehmer der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine

Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH

Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Erbringung der Fahrleistungen auf den städtischen Linien C 1 bis C 12 und den Linien 268, 269, 276, 286 und 287. Die Fahrleistungen werden jährlich ca. 1 228 000 Fahrplankilometer betragen und erfordern den Einsatz von ca. 28 Bussen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-08-24 Auftragsbekanntmachung
2013-12-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßentransport/-beförderung
Menge oder Umfang: Ca. 1 228 000 Fahrplankilometer/Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßentransport/-beförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH
Postanschrift: Hafenbahn 10
Postleitzahl: 48431
Postort: Rheine
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-rheine.de/unternehmen/gesellschaften/stadtbus-parken.html 🌏
E-Mail: stadtbus.rheine@de.pwc.com 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2012-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 165-274225
ABl. S-Ausgabe: 165
Zusätzliche Informationen
1) Interessenten, die einen Teilnahmeantrag stellen wollen, werden gebeten, sich bei der unter der in Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle anzumelden. Sie erhalten ein Passwort, das den Zugang zu einer Internetplattform ermöglicht, auf der die in der Bekanntmachung genannten Vorlagen bereitliegen. Über diese Plattform werden auch sämtliche Bewerber- und Bieterinformationen erteilt, Bewerber-/Bieterfragen beantwortet und ggf. Änderungen in den Teilnahmebedingungen und Vergabeunterlagen mitgeteilt. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich durch regelmäßige Einsichtnahme auf der Plattform zu informieren. Auf der Internetplattform niedergelegte Informationen gelten am nächsten Werktag (außer Samstag) als zugegangen. 2) Bewerber- und Bieterfragen sind ausschließlich per E-Mail an unter Ziffer I.1 genannte Kontakstelle zu richten. 3) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und in vierfacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen. 4) Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag - Nicht öffnen!") und bis zu der unter Ziffer IV.3.4 genannten Frist bei der unter Ziffer I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. 5) Zur Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke (vgl. Ziffer III.2.1) zu verwenden. Dieses Vordrucke sind im Original (keine Kopie) zu unterschreiben. 6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge findet nicht statt. 7) Die Auftraggeberin ist Teilinhaberin einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung für den Linienverkehr mit Omnibussen im Stadtverkehr Rheine. Die entsprechende Genehmigung wird für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns allein von der Auftraggeberin beantragt. 8) Die Vergabeunterlagen werden nur formell und materiell geeigneten Bewerbern übermittelt, die zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Erbringung der Fahrleistungen auf den städtischen Linien C 1 bis C 12 und den Linien 268, 269, 276, 286 und 287. Die Fahrleistungen werden jährlich ca. 1 228 000 Fahrplankilometer betragen und erfordern den Einsatz von ca. 28 Bussen.
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Beschreibung der Optionen:
Einseitige Option (Gestaltungsrecht) des Auftraggebers zum Abruf der zusätzlichen Verkehrsleistung "Morgensprinter". Das Nähere regeln die Vergabeunterlagen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 9 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheine.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen:
I. Allgemeines
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) - gleich ob als Mindestbedingung (M) gekennzeichnet oder nicht - beizubringen. Die nachfolgend mit (M) - als Mindestbedingung - gekennzeichneten Unterlagen sind zwingend bis zum Ablauf der Abgabefrist für die Teilnahmeanträge (Bewerbungsfrist) vorzulegen (§ 21 Abs. 5 SektVO). Die Nichtvorlage oder die nicht rechtzeitige Vorlage der als Mindestbedingung mit (M) gekennzeichneten Unterlagen führt zwingend zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Vergabeverfahren.
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Die Vergabestelle behält sich gem. § 19 Abs. 3 SektVO vor, fehlende oder unvollständige nicht als Mindestbedingung (M) gekennzeichnete Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
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Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, soweit nichts anderes gefordert ist.
II. Eignungsleihe
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) können sich Unternehmen oder Bewerbergemeinschaften gem. § 20 Abs. 3 S. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen oder Mitglieder der Bewerbergemeinschaft stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Unternehmen oder die Bewerbergemeinschaften zu dem anderem Unternehmen stehen (Eignungsleihe). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis Nr. (2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 20 Abs. 3.
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S. 1 SektVO ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
III. Bildung von Bewerbergemeinschaften
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrages:
(i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift,
Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail zu benennen;
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages zu bezeichnen und.
(iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht (im Original) vorzulegen (Bewerbergemeinschaftserklärung) und.
(iv) erschöpfend durch Angabe der Gründe, die zur Kooperation geführt haben, darzustellen, dass mit der gemeinsamen Bewerbung um den hiesigen Auftrag keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Hierzu ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu begründen, inwiefern seine Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen.
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Handelns liegende Entscheidung ist. Gründe für eine Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft können darin liegen, dass das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderlichen Kapazitäten zur Durchführung des ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Auf das Positionspapier der Kartellbehörden des Bundes und der Länder über die kartellrechtliche Beurteilung von Bietergemeinschaften bei der Ausschreibung von Nahverkehrsleistungen vom 8.11.2001 wird verwiesen (Abruf über Kontaktstelle).
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für den Nachweis der Technischen Leitungsfähigkeit nach Ziffer III.2.3.
(1) - (5) ist ausreichend, wenn die geforderten Unterlagen von mindestens einem oder mehreren Mitgliedern vorgelegt werden.
IV. Einsatz dritter Unternehmen
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber.
(Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Art 37 S. 1 der Richtlinie 2004/17/EG) zu erbringen.
— ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen -, haben sie die hiervon umfassten Auftrags-/Leistungsbestandteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf.
Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue dieser Unterauftragnehmer die unter Ziffer III.2.1 aufgeführten Unterlagen für diese mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung; § 20 Abs. 3 S. 3 SektVO). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich.
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B. Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1 im Einzelnen:
(1) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung des Unternehmens, dass
(a) über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO),
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(b) das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet (§ 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO),
(c) das Unternehmen seine Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO),
(d) das Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgegeben hat (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO),
(e) das Unternehmen nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit (Eignung) oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage stellt (§ 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO). Für die Vorlage der Eigenerklärung ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle zu verwenden (zu beziehen bei der Kontaktstelle, Ziffer I.1.).
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(2) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung des Unternehmens, dass das Unternehmen die Zuverlässigkeitsvoraussetzungen der Berufszugangsverordnung zum Personenverkehr gemäß § 1 Abs. 2 PBZugV erfüllt. Für die Vorlage der Eigenerklärung ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle (zu beziehen bei der Kontaktstelle, Ziffer I.1) zu verwenden.
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(3) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWRAbkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Die Vorlage des Nachweises in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
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(4) Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand (Länder, Kommunen etc.), auch in Privatrechtsform, müssen in Hinblick auf den Nachweis ihrer rechtlichen Leistungsfähigkeit erklären, dass nach Bundesrecht und dem für sie geltenden Landes- und Kommunalrecht keine kommunal-, haushalts-, vergabe- und beihilfenrechtliche Bedenken gegen ihre Beteiligung an diesem Verfahren bestehen.
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(5) (M) Abgabe einer Erklärung darüber, dass der Bewerber im Falle der Beauftragung im Umkreis von ca. 25 km um den BUSTREFF-Rheine einen Betriebshof einrichten und betreiben wird. Für die Vorlage der Eigenerklärung ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle (zu beziehen bei der Kontaktstelle, Ziffer I.1) zu verwenden.
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(6) (M) Verpflichtungserklärung, die Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens das in NRW für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tariflich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachzuvollziehen (Mindestlohn). Für die Vorlage dieser Verpflichtungserklärung ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle (zu beziehen bei der Kontaktstelle, Ziffer I.1.) zu verwenden. Für den Fall der Ausführung übernommener Leistungen durch Nachunternehmen oder bei Beschäftigung von entliehenden Arbeitskräften hat sich der Bewerber/Bieter im Falle der Angebotsabgabe zu verpflichten, auch von seinen Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne abgeben zu lassen (§ 9 TVgG).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) (M) Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 PBZugV, wobei das Ausstellungsdatum dieser Bescheinigung zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht länger als sechs Monate zurück liegen darf.
(2) Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierachischer Aufbau). Darzustellen sind insb. der Busbestand (Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.
(3) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und -sofern verfügbar- den Umsatz für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung (Verkehrsleistungen ÖPNV) ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(4) (M) Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Deckungshöhe von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall für Sach-/ Personenschäden und 500.000 Euro je Schadensfall für Vermögensschäden bzw. von zusammen 1 500 000 EUR je Schadensfall für Personen-, Sach-, Vermögensschäden. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein; aus ihm muss hervorgehen, dass der Versicherungsschutz aktuell besteht. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
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(5) (M) Bankauskunft über die gegenwärtige Liquiditätslage des Bewerbers. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein; aus ihr muss hervorgehen, dass der Bewerber die nach Ziffer III.1.1.) geforderte Sicherheit beibringen kann. Die Vorlage in nicht beglaubigter.
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Kopie ist zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1)(M) Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mindestens 1 (eine) mit der Ausschreibung vergleichbare, gegenwärtige oder innerhalb der letzten 3 Jahre (Kalenderjahre oder Fahrplanjahre ab 01.01.XXX) vor Ablauf der Teilnahmefrist erbrachte Busverkehrsleistung im Stadtverkehr darzustellen. Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende
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Angaben enthalten:
a. Unterscheidung zwischen Regional-, Stadt- oder sonstige Linien- sowie Bedarfsverkehren sowie freigestellten Schülerverkehren,
b. Darstellung, ob die Verkehrsleistung als Konzessionsinhaber oder Subunternehmer erbracht wurde,
c. Bei Subunternehmerleistungen ist in der Darstellung nach "ganztägigem, vollständigem Betrieb von Linien" und "Spitzenverkehrslinien" zu unterscheiden. Die Darstellung der Referenzen hat folgende Angaben zu enthalten:(i) Name des Auftraggebers (ii) jährliches Auftragsvolumen nach Nutzwagenkilometern,
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(iii) Leistungszeitraum. Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder EMail-Adresse) angegeben werden.
Der Referenzverkehr muss folgende Kriterien erfüllen:
— Leistungsumfang: mindestens fünf Fahrzeuge (Midibusse oder größer),
— Leistungsmenge: mindestens 250.000 Fahrzeug-km pro Jahr,
— vollständige und tagedurchgängige Erbringung durch den Bewerber mit eigenen Fahrzeugen,
— Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bewerber mindestens über fünf abgeschlossene Jahre ohne Unterbrechung (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist).
Für die Darstellung der Referenz ist die entsprechende Formularvorlage der Vergabestelle (zu beziehen bei der Kontaktstelle, Ziffer I.1) zu verwenden.
(2) (M) Der Bewerber hat sich in einem aktuellen Referenzschreiben (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist höstens drei Monate alt) die Qualität der Verkehrsdurchführung vom Aufgabenträger oder vom Genehmigungsinhaber bzw. vom Betriebsführer bestätigen zu lassen. Für die Vorlage des Referenzschreibens ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle (zu beziehen bei der Kontaktstelle, Ziffer I.1) zu verwenden und bei den oben genannten Stellen zur Bearbeitung vorzulegen. Der Bewerber wird nur zugelassen, wenn die Qualität der Verkehrsdurchführung (Kriterien Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Kundenorientierung, Reinigungszustand der Fahzeuge sowie Qualität und Ausbildung des Fahrpersonals) vom Referenzgeber mindestens mit "überdurchschnittlich" eingeschätzt wird. Die Referenz muss von einer zeichnungsberechtigten Person des Referenzgebers unterschrieben sein.
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(3) (M) Der Bewerber hat durch eine Eigenerklärung nachzuweisen, dass sein Fahrpersonal in den vergangenen drei Jahren regelmäßig, d.h. mindestens jährlich, an Schulungen und Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer Qualifizierungsgesetz (BKrFQG) sowie in den Bereichen "Kundenorientierung" und "Konfliktbewältigung" teilgenommen hat. Der Bewerber hat zu versichern, dass jährlich mindestens 75 % seines Fahrpersonals entsprechend geschult wurde. Zum Nachweis sind die Daten und Themen der Aus- und Fortbildungstermine sowie die Art der Schulung (intern durch eigene Schulungskräfte oder extern durch Coachs o.Ä.) aufzulisten. Für die Vorlage der Erklärung ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle zu verwenden (zu beziehen bei der Kontaktstelle, ZifferI.1.).
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(4) (M) Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über erste Erfahrungen mit der Betriebsdurchführung mit rechnergestützten Betriebsleitsystem verfügt. Für die Vorlage der Eigenerklärung ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle (zu beziehen bei der Kontaktstelle, Ziffer I.1) zu verwenden.
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(5) (M) Vorlage einer Bescheinigung nach der Anlage 4 (Bescheinigung über die fachliche Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Straßenpersonenverkehr) der PBZugV oder Vorlage einer gültigen Genehmigung für den Linienverkehr oder Vorlage einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr oder Vorlage einer Bescheinigung nach Anhang III der VO (EG) 1071/2009 über die fachliche Eignung für den Güterkraftverkehr/Personenkraftverkehr.
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(6) (M) Vorlage einer Bescheinigung, dass es sich bei dem Berwerber um einen anerkannten Ausbildungsbetrieb nach dem IHK- und gleichwertigem Standard handelt.
(7) (M) Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er als Betrieb zur Personenbeförderung (PBefG) nach der DIN-EN-ISO 9001 zertifiziert ist. Als Nachweis dient die entsprechende Urkunde in Kopie.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von 5 % des Angebotspreises p.a.. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Die Vorlage ist erst im Fall der Auftragserteilung erforderlich.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer rechnet monatlich die tatsächlich erbrachten Leistungsmengen ab und erhält hierfür einen monatlichen Abschlag. Die Gesamtabrechnung der Vergütung erfolgt zum Ende eines jeden Kalenderjahres. Das Nähere regeln die Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Der Einsatz von Nachunternehmern ist in einem Umfang von bis zu 20 % der im jeweiligen Kalenderjahr vom Auftragnehmer vom Auftragnehmer geschuldeten Verkehrsleistungen zulässig. Die Anzahl der Nachunternehmer ist auf zwei Unternehmen beschränkt. Der Einsatz von Nachunternehmern ist vom Auftraggeber vorab genehmigen zu lassen.
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2. Der Auftraggeber beabsichtigt im Falle eines Unternehmerwechsels zu verlangen, dass das ausgewählte Auftragsunternehmen Arbeitnehmer des bisherigen Auftragsunternehmens zu den Arbeitsbedingungen übernimmt, die diesen von dem bisherigem Unternehmer gewährt wurden. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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3. Mit der Einreichung des Angebots ist eine Verpflichtungserklärung über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 18 TVgG abzugeben. Für den Fall der Ausführung übernommener Leistungen durch Nachunternehmen oder bei Beschäftigung von entliehenen Arbeitskräften hat sich der Bewerber/Bieter im Falle der Angebotsabgabe zu verpflichten, auch von seinen Nachunternehmen und den Verleihern von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne abgegeben zu lassen (§ 9 TVgG).
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Berufszugangsverodnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft; Moskauer Straße 19, 40227 Düsseldorf
Herrn Rechtsanwalt Sascha F. Schaefer
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 251-4111691 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html 🌏
Fax: +49 251-4112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden muss. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. Im Übrigen wird auf die Ziffer VI.4.3 angegebene Stelle verwiesen, von der weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeholt werden können.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 165-274225 (2012-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 241-420245
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 165-274225
ABl. S-Ausgabe: 241

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer@bzreg-muenster.nrw.de 📧
Quelle: OJS 2013/S 241-420245 (2013-12-11)