Das Fritz-Henßler-Berufskolleg, Brügmannstraße 25-27a in 44135 Dortmund ist ein 5- geschossiges, unterkellertes Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von 12.500 m². Um den zukünftigen Raumbedarf des Berufskollegs in Qualität und Quantität erfüllen zu können sind bauliche und technische Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Der Maßnahmenumfang erstreckt sich auf die Sanierung der denkmalgeschützten Bausubstanz, einschl. einer notwendigen Gründungsanierung des Bestandsgebäudes und auf die Herstellung von neu zu errichtenden Gebäudeteilen einschl. der hierfür notwendigen Abbrüche von Gebäudeteilen. Die Umsetzung von behördlichen Auflagen im Bereich des baulichen Brandschutzes, die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung und die Optimierung der Baunutzungskosten durch Maßnahmen die die Energieeffizienz verbessern sind hierbei insbesondere zu beachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-29.
Auftragsbekanntmachung (2012-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang:
Fritz-Henßler-Berufskolleg.Generalplanungsleistungen für die Maßnahmen am Fritz-Henßler-Berufskolleg:— Leistungen der Objektplanung „Gebäude“, für die Leistungsphasen 1 – 6 und 8 + 9 gemäß §33 HOAI,— Leistungen der Objektplanung „raumbildende Ausbauten“, für die Leistungsphasen 1 – 6 und 8 + 9 gemäß §33 HOAI,— Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators gemäß BaustellenVerordnung,— Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 – 6 gemäß §49 HOAI für Neubauteile und für Bestandsgebäude,— Leistungen der Technischen Ausrüstung, für die Leistungsphasen 1 – 6 und 8 + 9 gemäß §53 HOAI für die Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), für die Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen), für die Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen), für die Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen), für die Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), für die Anlagengruppe 6 (Förderanlagen), für die Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation),— Leistungen der thermischen Bauphysik, Leistungsphasen 1 – 6 und 8 gemäß AHO Nr.23 (Leistungen nach der EnEV),— Leistungen für die Bauakustik, Leistungsphasen 1 – 5 gemäß Anlage 1, Ziffer 1.3.2 der HOAI (Bauakustik),— Leistungen für die Raumakustik, Leistungsphasen 1 – 5 gemäß Anlage 1, Ziffer 1.3.5 der HOAI (Raumakustik).
Fritz-Henßler-Berufskolleg.Generalplanungsleistungen für die Maßnahmen am Fritz-Henßler-Berufskolleg:— Leistungen der Objektplanung „Gebäude“, für die Leistungsphasen 1 – 6 und 8 + 9 gemäß §33 HOAI,— Leistungen der Objektplanung „raumbildende Ausbauten“, für die Leistungsphasen 1 – 6 und 8 + 9 gemäß §33 HOAI,— Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators gemäß BaustellenVerordnung,— Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 – 6 gemäß §49 HOAI für Neubauteile und für Bestandsgebäude,— Leistungen der Technischen Ausrüstung, für die Leistungsphasen 1 – 6 und 8 + 9 gemäß §53 HOAI für die Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), für die Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen), für die Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen), für die Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen), für die Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), für die Anlagengruppe 6 (Förderanlagen), für die Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation),— Leistungen der thermischen Bauphysik, Leistungsphasen 1 – 6 und 8 gemäß AHO Nr.23 (Leistungen nach der EnEV),— Leistungen für die Bauakustik, Leistungsphasen 1 – 5 gemäß Anlage 1, Ziffer 1.3.2 der HOAI (Bauakustik),— Leistungen für die Raumakustik, Leistungsphasen 1 – 5 gemäß Anlage 1, Ziffer 1.3.5 der HOAI (Raumakustik).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund
Postanschrift: Königswall 14
Postleitzahl: 44137
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de🌏
E-Mail: mbartz@stadtdo.de📧
Telefon: +49 2315024633📞
Fax: +49 2315022166 📠
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen.
"Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.4.2005 -IR 12.02.2006- Nr.3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die Verwendung des Bewerbungsbogens wird dringend empfohlen, da sich hieraus zusätzlich die Kriterienbewertung ergibt. Sollten die Unterlagen nicht genutzt werden, müssen Ihre Angaben inhaltlich identisch und nachvollziehbar sein. Falls dies nicht der Fall ist, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Die Bewertung und die Gewichtung der Kriterien sind dem Bewerbungsformblatt zu entnehmen. Fehlende Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Vergabestelle bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht. Unvollständige Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Die Vergabestelle behält sich vor, dass das Verhandlungsverfahren ausschließlich im Falle eines noch einzuholenden Beschlusses des Rates der Stadt Dortmund nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs fortgeführt wird. Insofern werden Schadensersatzansprüche über die Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge ausgeschlossen.
Zu 2.3):
Beginn: 2. Quartal 2013.
Ende: 4. Quartal 2017 (Projektabschluß).
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen.
"Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.4.2005 -IR 12.02.2006- Nr.3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die Verwendung des Bewerbungsbogens wird dringend empfohlen, da sich hieraus zusätzlich die Kriterienbewertung ergibt. Sollten die Unterlagen nicht genutzt werden, müssen Ihre Angaben inhaltlich identisch und nachvollziehbar sein. Falls dies nicht der Fall ist, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Die Bewertung und die Gewichtung der Kriterien sind dem Bewerbungsformblatt zu entnehmen. Fehlende Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Vergabestelle bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht. Unvollständige Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Die Vergabestelle behält sich vor, dass das Verhandlungsverfahren ausschließlich im Falle eines noch einzuholenden Beschlusses des Rates der Stadt Dortmund nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs fortgeführt wird. Insofern werden Schadensersatzansprüche über die Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge ausgeschlossen.
Zu 2.3):
Beginn: 2. Quartal 2013.
Ende: 4. Quartal 2017 (Projektabschluß).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Fritz-Henßler-Berufskolleg, Brügmannstraße 25-27a in 44135 Dortmund ist ein 5- geschossiges, unterkellertes Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von 12.500 m².
Um den zukünftigen Raumbedarf des Berufskollegs in Qualität und Quantität erfüllen zu können sind bauliche und technische Maßnahmen zu planen und umzusetzen.
Der Maßnahmenumfang erstreckt sich auf die Sanierung der denkmalgeschützten Bausubstanz, einschl. einer notwendigen Gründungsanierung des Bestandsgebäudes und auf die Herstellung von neu zu errichtenden Gebäudeteilen einschl. der hierfür notwendigen Abbrüche von Gebäudeteilen.
Der Maßnahmenumfang erstreckt sich auf die Sanierung der denkmalgeschützten Bausubstanz, einschl. einer notwendigen Gründungsanierung des Bestandsgebäudes und auf die Herstellung von neu zu errichtenden Gebäudeteilen einschl. der hierfür notwendigen Abbrüche von Gebäudeteilen.
Die Umsetzung von behördlichen Auflagen im Bereich des baulichen Brandschutzes, die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung und die Optimierung der Baunutzungskosten durch Maßnahmen die die Energieeffizienz verbessern sind hierbei insbesondere zu beachten.
Die Umsetzung von behördlichen Auflagen im Bereich des baulichen Brandschutzes, die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung und die Optimierung der Baunutzungskosten durch Maßnahmen die die Energieeffizienz verbessern sind hierbei insbesondere zu beachten.
Menge oder Umfang:
Fritz-Henßler-Berufskolleg.
Generalplanungsleistungen für die Maßnahmen am Fritz-Henßler-Berufskolleg:
— Leistungen der Objektplanung „Gebäude“, für die Leistungsphasen 1 – 6 und 8 + 9 gemäß §33 HOAI,
— Leistungen der Objektplanung „raumbildende Ausbauten“, für die Leistungsphasen 1 – 6 und 8 + 9 gemäß §33 HOAI,
— Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators gemäß BaustellenVerordnung,
— Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 – 6 gemäß §49 HOAI für Neubauteile und für Bestandsgebäude,
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, für die Leistungsphasen 1 – 6 und 8 + 9 gemäß §53 HOAI für die Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), für die Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen), für die Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen), für die Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen), für die Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), für die Anlagengruppe 6 (Förderanlagen), für die Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation),
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, für die Leistungsphasen 1 – 6 und 8 + 9 gemäß §53 HOAI für die Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), für die Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen), für die Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen), für die Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen), für die Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), für die Anlagengruppe 6 (Förderanlagen), für die Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation),
— Leistungen der thermischen Bauphysik, Leistungsphasen 1 – 6 und 8 gemäß AHO Nr.23 (Leistungen nach der EnEV),
— Leistungen für die Bauakustik, Leistungsphasen 1 – 5 gemäß Anlage 1, Ziffer 1.3.2 der HOAI (Bauakustik),
— Leistungen für die Raumakustik, Leistungsphasen 1 – 5 gemäß Anlage 1, Ziffer 1.3.5 der HOAI (Raumakustik).
Referenznummer: 190202-0008 227/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Nachweise gemäß III 2.1 bis III 2.3 sind in einem Bewerbungsformular zusammengefasst. Diese erhalten Sie auf schriftliche Anforderung oder per Mail, bei der Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum, Königswall 14, 44137 Dortmund unter Benennung des Projekttitels „Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Sanierung und den Ergänzungsneubau des Fritz-Henßler Berufskollegs“. Das Bewerbungsformular ist vollständig vom Bewerber auszufüllen, mit den geforderten Anlagen zu versehen und vom Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigtem Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die Einreichung der Bewerbungen hat auf dem Postweg als Original in Papierform zu erfolgen. Eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 lit. a-g und Abs. 9 lit. a-e VOF und § 13 Abs. 1 TVgG NRW vorliegen, eine Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Firmen und/oder beteiligten Büros und eine Verpflichtungserklärung gemäß § 4 und 18 TVgG NRW sind beizubringen (siehe Vordruck).
Die geforderten Nachweise gemäß III 2.1 bis III 2.3 sind in einem Bewerbungsformular zusammengefasst. Diese erhalten Sie auf schriftliche Anforderung oder per Mail, bei der Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum, Königswall 14, 44137 Dortmund unter Benennung des Projekttitels „Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Sanierung und den Ergänzungsneubau des Fritz-Henßler Berufskollegs“. Das Bewerbungsformular ist vollständig vom Bewerber auszufüllen, mit den geforderten Anlagen zu versehen und vom Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigtem Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die Einreichung der Bewerbungen hat auf dem Postweg als Original in Papierform zu erfolgen. Eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 lit. a-g und Abs. 9 lit. a-e VOF und § 13 Abs. 1 TVgG NRW vorliegen, eine Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Firmen und/oder beteiligten Büros und eine Verpflichtungserklärung gemäß § 4 und 18 TVgG NRW sind beizubringen (siehe Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit der Bewerbung zwingend abzugeben:
Die Bewerber haben Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechend § 5 Abs. 4 VOF durch Vorlage der Nachweise A-F zu belegen.
A) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Mind. 1,5 Mio. für Personen- und Sachschäden);
B) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes;
C) Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Erteilung öffentlicher Aufträge von der zuständigen Stadtkasse am Sitz des Unternehmens bzw. der Zweigstelle, die das Angebot abgibt;
D) Nachweis Eintrag beim zuständigen Registergericht;
E) Angaben über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (2009 – 2011);
F) Honorarumsatz für die Generalplanungsleistung der letzten 3 Jahre (2009 – 2011).
Bitte beachten Sie, dass die Nachweise B) und C) nicht älter als 6 Monate sein dürfen. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurück berechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Verlängerung der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Bitte reichen Sie die Unterlagen in doppelter Ausfertigung bei. Zur Vereinfachung der Bearbeitung bitten wir um die Einhaltung der oben aufgeführten Reihenfolge und entsprechende Gliederung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bitte beachten Sie, dass die Nachweise B) und C) nicht älter als 6 Monate sein dürfen. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurück berechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Verlängerung der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Bitte reichen Sie die Unterlagen in doppelter Ausfertigung bei. Zur Vereinfachung der Bearbeitung bitten wir um die Einhaltung der oben aufgeführten Reihenfolge und entsprechende Gliederung.
Mindeststandards: Die Mindeststandards können dem Bewerbungsbogen entnommen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gem. VOF § 5 Abs. (5) a – f, h sind mit der Bewerbung zwingend abzugeben.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einer bevollmächtigten vertretenden Person. Doppelbewerbungen verschiedener Standorte eines Unternehmens sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbungen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschafen. Werden Teilleistungen an Nachunternehmer vergeben, ist den Bewerbungsunterlagen eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers beizufügen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit einer bevollmächtigten vertretenden Person. Doppelbewerbungen verschiedener Standorte eines Unternehmens sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbungen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschafen. Werden Teilleistungen an Nachunternehmer vergeben, ist den Bewerbungsunterlagen eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers beizufügen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Fortführung des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs steht unter dem Vorbehalt eines noch einzuholenden Beschlusses des Rates der Stadt Dortmund. Ein Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der Kosten die für die Erstellung des Teilnahmeantrags entstanden sind, wird hiermit ausgeschlossen.
Die Fortführung des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs steht unter dem Vorbehalt eines noch einzuholenden Beschlusses des Rates der Stadt Dortmund. Ein Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der Kosten die für die Erstellung des Teilnahmeantrags entstanden sind, wird hiermit ausgeschlossen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384 EWG und Richtlinie 89/48/EWG bzw. 2005/36/EG gewährleistet ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384 EWG und Richtlinie 89/48/EWG bzw. 2005/36/EG gewährleistet ist.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
— Erfüllung der geforderten Mindestkriterien der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit - Erfüllung der zusätzlichen Bewertungskriterien Die Bewertung und Gewichtung ist dem Bewerbungsformular zu entnehmen. Bei gleicher Punktzahl von Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren. Die Auslosung wird durch die am Verfahren nicht beteiligte Submissionsstelle des Vergabe- und Beschaffungszentrums durchgeführt.
— Erfüllung der geforderten Mindestkriterien der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit - Erfüllung der zusätzlichen Bewertungskriterien Die Bewertung und Gewichtung ist dem Bewerbungsformular zu entnehmen. Bei gleicher Punktzahl von Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren. Die Auslosung wird durch die am Verfahren nicht beteiligte Submissionsstelle des Vergabe- und Beschaffungszentrums durchgeführt.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-01-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Matthias Bartz
Internetadresse: www.dortmund.de🌏
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen.
"Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.4.2005 -IR 12.02.2006- Nr.3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die Verwendung des Bewerbungsbogens wird dringend empfohlen, da sich hieraus zusätzlich die Kriterienbewertung ergibt. Sollten die Unterlagen nicht genutzt werden, müssen Ihre Angaben inhaltlich identisch und nachvollziehbar sein. Falls dies nicht der Fall ist, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Die Bewertung und die Gewichtung der Kriterien sind dem Bewerbungsformblatt zu entnehmen. Fehlende Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Vergabestelle bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht. Unvollständige Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die Verwendung des Bewerbungsbogens wird dringend empfohlen, da sich hieraus zusätzlich die Kriterienbewertung ergibt. Sollten die Unterlagen nicht genutzt werden, müssen Ihre Angaben inhaltlich identisch und nachvollziehbar sein. Falls dies nicht der Fall ist, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Die Bewertung und die Gewichtung der Kriterien sind dem Bewerbungsformblatt zu entnehmen. Fehlende Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Vergabestelle bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht. Unvollständige Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Die Vergabestelle behält sich vor, dass das Verhandlungsverfahren ausschließlich im Falle eines noch einzuholenden Beschlusses des Rates der Stadt Dortmund nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs fortgeführt wird. Insofern werden Schadensersatzansprüche über die Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge ausgeschlossen.
Die Vergabestelle behält sich vor, dass das Verhandlungsverfahren ausschließlich im Falle eines noch einzuholenden Beschlusses des Rates der Stadt Dortmund nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs fortgeführt wird. Insofern werden Schadensersatzansprüche über die Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge ausgeschlossen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2012/S 212-350778 (2012-10-29)