Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens. Die Stadt Bad Homburg v.d.H. beabsichtigt den Neubau der Kindertagesstätte Dornholzhausen. Das neu zu errichtende Gebäude ist auf dem Grundstück der bestehenden Kindertagesstätte unter Beibehaltung der heutigen Nutzung zu errichten. Der Abbruch des Bestandsgebäudes soll erst nach Fertigstellung und dem Umzug in das neue Gebäude erfolgen. In dem Neubau sollen 160 Kinder in 8 Gruppen (2 Krippen-, 4 Kindergarten- und 2 Hortgruppen) untergebracht werden. Die Personalstärke wird sich auf 25 Personen belaufen. Die Planungsziele sind: — durchgängige Barrierefreiheit, — überdurchschnittliche Energieeffizienz, — überdurchschnittliches Nachhaltigkeitskonzept, — Berücksichtigung bzw. Minimierung der Lebenszykluskosten. Während der Bauphase ist der Betrieb der bestehenden Kindertagesstätte aufrecht zu erhalten. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15. Es sind maximal 2 Vollgeschosse zulässig. Gegenstand der zu beauftragenden Leistungen sind Planungsleistungen für die Objektplanung von Gebäuden nach Maßgabe des Leistungsbilds der HOAI, Teil 3, § 33. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Leistungsphasen 1-4 i. S. der HOAI, § 33. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Weiterbeauftragung bis zu den Leistungsphasen 9 vor (Optionsrecht). Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang:
Gegenstand der zu beauftragenden Leistungen sind Planungsleistungen für die Objektplanung von Gebäuden nach Maßgabe des Leistungsbilds der HOAI, Teil 3, § 33. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Leistungsphasen 1-4 i. S. der HOAI, § 33. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Weiterbeauftragung bis zu den Leistungsphasen 9 vor (Optionsrecht). Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen.
Gegenstand der zu beauftragenden Leistungen sind Planungsleistungen für die Objektplanung von Gebäuden nach Maßgabe des Leistungsbilds der HOAI, Teil 3, § 33. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Leistungsphasen 1-4 i. S. der HOAI, § 33. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Weiterbeauftragung bis zu den Leistungsphasen 9 vor (Optionsrecht). Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Der Magistrat - Fachbereich Recht - Vergabestelle -
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 61348
Postort: Bad Homburg vor der Höhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.bad-homburg.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bad-homburg.de📧
Telefon: +49 61721003030📞
Fax: +49 61721003099 📠
Hinweise: Die Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderungen zu erstellen und einzureichen. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Weitergehende Unterlagen werden im Teilnahmewettbewerb nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen im Teilnahmewettbewerb sind in Textform an die unter I.1) genannte Stelle zu richten. Weitergehende Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden nicht versandt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt erst, wenn der in den Geltungsbereich fallende Bebauungsplan Nr. 15 geändert wurde und Rechts- und Planungssicherheit gegeben ist.
Nachr. HAD-Ref.: 494/571.
Nachr. V-Nr/AKZ: HG-2013-0030.
Hinweise: Die Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderungen zu erstellen und einzureichen. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Weitergehende Unterlagen werden im Teilnahmewettbewerb nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen im Teilnahmewettbewerb sind in Textform an die unter I.1) genannte Stelle zu richten. Weitergehende Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden nicht versandt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt erst, wenn der in den Geltungsbereich fallende Bebauungsplan Nr. 15 geändert wurde und Rechts- und Planungssicherheit gegeben ist.
Nachr. HAD-Ref.: 494/571.
Nachr. V-Nr/AKZ: HG-2013-0030.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens.
Die Stadt Bad Homburg v.d.H. beabsichtigt den Neubau der Kindertagesstätte Dornholzhausen.
Das neu zu errichtende Gebäude ist auf dem Grundstück der bestehenden Kindertagesstätte unter Beibehaltung der heutigen Nutzung zu errichten. Der Abbruch des Bestandsgebäudes soll erst nach Fertigstellung und dem Umzug in das neue Gebäude erfolgen.
In dem Neubau sollen 160 Kinder in 8 Gruppen (2 Krippen-, 4 Kindergarten- und 2 Hortgruppen) untergebracht werden. Die Personalstärke wird sich auf 25 Personen belaufen.
Die Planungsziele sind:
— durchgängige Barrierefreiheit,
— überdurchschnittliche Energieeffizienz,
— überdurchschnittliches Nachhaltigkeitskonzept,
— Berücksichtigung bzw. Minimierung der Lebenszykluskosten.
Während der Bauphase ist der Betrieb der bestehenden Kindertagesstätte aufrecht zu erhalten.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15. Es sind maximal 2 Vollgeschosse zulässig.
Gegenstand der zu beauftragenden Leistungen sind Planungsleistungen für die Objektplanung von Gebäuden nach Maßgabe des Leistungsbilds der HOAI, Teil 3, § 33. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Leistungsphasen 1-4 i. S. der HOAI, § 33. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Weiterbeauftragung bis zu den Leistungsphasen 9 vor (Optionsrecht). Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen.
Gegenstand der zu beauftragenden Leistungen sind Planungsleistungen für die Objektplanung von Gebäuden nach Maßgabe des Leistungsbilds der HOAI, Teil 3, § 33. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Leistungsphasen 1-4 i. S. der HOAI, § 33. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Weiterbeauftragung bis zu den Leistungsphasen 9 vor (Optionsrecht). Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung der Objektplanungsleistungen (gemäß II 2.1).
Referenznummer: HG-2013-0030
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ricarda-Huch-Str. 1, 61350 Bad Homburg v.d.Höhe.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bewerber und/oder Bewerbergemeinschaften haben zum Nachweis ihrer Eignung mit der Bewerbung die gemäß III.2.1, III.2.2, III.2.3 geforderten Unterlagen und Nachweise vorzulegen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Antrag auf Teilnahme eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Im Fall des geplanten Einsatzes von Nachunternehmen für wesentliche Leistungsanteile sind die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und die unter III.2.1 bis III.2.3 verlangten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sinngemäß (soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung) auch von den Nachunternehmen einzureichen. Der AG bittet darum, die Bewerbungen entsprechend der nachfolgenden Nummerierung (III.2.1, III.2.2 und III.2.3) zu strukturieren und durchgängig zu nummerieren (z. B. "Nachweis zu II.2.1a); ... etc.). Doppelbewerbungen z.B. als Einzelbewerber und als Mitglied von Bewerbergemeinschaften sind unzulässig. Ausländische Bewerber/Bieter können an Stelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sofern nicht anders vermerkt, sind Kopien als Nachweis zulässig. Soweit nichts anderes vermerkt, ist der Nachweis durch Eigenerklärung zugelassen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Antrag auf Teilnahme eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Im Fall des geplanten Einsatzes von Nachunternehmen für wesentliche Leistungsanteile sind die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und die unter III.2.1 bis III.2.3 verlangten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sinngemäß (soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung) auch von den Nachunternehmen einzureichen. Der AG bittet darum, die Bewerbungen entsprechend der nachfolgenden Nummerierung (III.2.1, III.2.2 und III.2.3) zu strukturieren und durchgängig zu nummerieren (z. B. "Nachweis zu II.2.1a); ... etc.). Doppelbewerbungen z.B. als Einzelbewerber und als Mitglied von Bewerbergemeinschaften sind unzulässig. Ausländische Bewerber/Bieter können an Stelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sofern nicht anders vermerkt, sind Kopien als Nachweis zulässig. Soweit nichts anderes vermerkt, ist der Nachweis durch Eigenerklärung zugelassen.
Geforderte Angaben und Formalitäten:
a) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung, unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens; kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum), Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
a) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung, unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens; kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum), Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
b) Nachweis der Eintragung in Berufs- oder Handelsregister, in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- und Herkunftslandes. Bei juristischen Personen: Aktueller Handelsregisterauszug
b) Nachweis der Eintragung in Berufs- oder Handelsregister, in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- und Herkunftslandes. Bei juristischen Personen: Aktueller Handelsregisterauszug
c) Nachweis einer Bauvorlageberechtigung nach § 49 HBO (für die Planungsleistungen)
d) Eigenerklärung, dass keiner der im Folgenden genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber/Bieter zutrifft:
Aa. Es liegt gem. § 4 Abs. 6 VOF keine rechtskräftige Verurteilung.
i. gem. § 129 des Strafgesetzbuches (StGB), 129a StGB, 129b StGB oder 261 StGB vor
ii. gem. § 263 oder § 264 StGB vor, die sich auf eine Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
iii. gem. § 334 StGB i.V.m. Art. 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Art. 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Art. 7 Abs. 2 Nr. 10 des 4. Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und der Gleichstellung der Richter unter Diensten des internationalen Strafgerichtshofes vor
iii. gem. § 334 StGB i.V.m. Art. 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Art. 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Art. 7 Abs. 2 Nr. 10 des 4. Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und der Gleichstellung der Richter unter Diensten des internationalen Strafgerichtshofes vor
iv. gem. Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung vor sowie
v. gem. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung (MOG) vor, die sich auf eine Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
v. gem. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung (MOG) vor, die sich auf eine Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Bb. Eigenerklärung, dass weder der Bewerber selbst noch ein Mitglied einer etwaigen Bewerbergemeinschaft und/oder ein von ihm benannter Nachunternehmer.
i. sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich auf Grund eines in Einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahren in einer entsprechenden Lage befindet (§ 4 Abs. 9 lit. a) VOF)
i. sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich auf Grund eines in Einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahren in einer entsprechenden Lage befindet (§ 4 Abs. 9 lit. a) VOF)
ii. auf Grund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen (§ 4 Abs. 9 lit. b) VOF)
iii. im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt worden ist (§ 4 Abs. 9 lit. c) VOF)
iv. seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers nicht erfüllt hat (§ 4 Abs. 9 lit. d) VOF)
v. sich bei der Erteilung von Auskünften, die gem. § 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, in erheblichem Maß falsche Erklärung schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat (§ 4 Abs. 9 lit. e) VOF)
e) Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber/Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (§ 4 Abs. 2 VOF).
Hinweis: Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer Deckungszusage der Versicherung mit der Deckung gemäß Ziffer III.1.1) gemäß § 5 Abs. 4 a) VOF
b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers (Objektplanung gemäß HOAI Teil 3) in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 5 Abs. 4 c) VOF.
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Eigenerklärung gemäß § 5 Abs. 5 d) VOF, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, die Anzahl seiner Führungskräfte sowie der mit der vergleichbaren Leistung betrauten Ingenieure und Koordinatoren für Nachhaltiges Bauen, ersichtlich ist.
a) Eigenerklärung gemäß § 5 Abs. 5 d) VOF, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, die Anzahl seiner Führungskräfte sowie der mit der vergleichbaren Leistung betrauten Ingenieure und Koordinatoren für Nachhaltiges Bauen, ersichtlich ist.
b) Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Führungskräfte des Bewerbers gemäß § 5 Abs. 5 a) VOF.
c) Angaben nach § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 5 a) VOF über die berufliche Befähigung und Qualifikation derjenigen, die die Leistung tatsächlich erbringen (projektspezifisches Organigramm mit Benennung der Projektleitung, der stellvertretenden Projektleitung und der vorgesehenen Mitarbeiter). Die Angaben zur beruflichen Befähigung und Qualifikation sind durch Vorlage von Lebensläufen, Studiennachweisen und die Angabe bisher bearbeiteter vergleichbarer Projekte nachzuweisen.
c) Angaben nach § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 5 a) VOF über die berufliche Befähigung und Qualifikation derjenigen, die die Leistung tatsächlich erbringen (projektspezifisches Organigramm mit Benennung der Projektleitung, der stellvertretenden Projektleitung und der vorgesehenen Mitarbeiter). Die Angaben zur beruflichen Befähigung und Qualifikation sind durch Vorlage von Lebensläufen, Studiennachweisen und die Angabe bisher bearbeiteter vergleichbarer Projekte nachzuweisen.
d) Darlegung der Verfügbarkeit des vorgesehenen Personals vor Ort (Baustelle).
e) Angaben zu Auszeichnungen von Gebäuden Nachhaltiges Bauen (BNB, DGNB oder gleichwertig)
f) Referenzliste von maximal 5 im Wesentlichen vergleichbaren Objektplanungsleistungen nach § 5 Abs. 5 b) VOF innerhalb der letzten fünf Jahre, insbesondere im Bereich der Realisierung von Neubauten und Sanierungen von Kindertagesstätten oder Schulen für öffentliche Auftraggeber oder ähnlicher Baumaßnahmen unter Angabe von:
f) Referenzliste von maximal 5 im Wesentlichen vergleichbaren Objektplanungsleistungen nach § 5 Abs. 5 b) VOF innerhalb der letzten fünf Jahre, insbesondere im Bereich der Realisierung von Neubauten und Sanierungen von Kindertagesstätten oder Schulen für öffentliche Auftraggeber oder ähnlicher Baumaßnahmen unter Angabe von:
— Projektbezeichnung und Leistungsort,
— Auftraggeber, öffentlich oder privat, Angabe eines Ansprechpartners des damaligen/aktuellen Auftraggebers mit Telefonnummer,
— Zeitrahmen der Leistungserbringung,
— Angabe der Projektleitung/technische Leitung beim Bieter,
— erbrachte Leistungsphasen und aussagekräftige Erläuterungen/Darstellungen des Planungsablaufs,
— Angaben zur Ausführung des energetischen Standards (Passivhaus-, Niedrigenergiebauweise oder Nullenergiehäusern),
— Angaben zur Umsetzung der behindertengerechtem Bauen / Barrierefreiheit,
— Darstellung von Erfahrungen/Qualifikationen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern.
Hinweis:
Bei Bietergemeinschaften können auch Projekte genannt werden, die bisher nicht aus der Bietergemeinschaft heraus gemeinsam bearbeitet wurden (Einzelprojekte, je Planer).
Verfügt die Bietergemeinschaft über keine Erfahrung in gemeinsamen Projekten, ist auf die in diesem Projekt beabsichtigte Zusammenarbeit kurz einzugehen.
g) Eigenerklärung nach § 5 Abs. 5:00) VOF, ob und wenn ja, welche Unteraufträge erteilt werden (Angabe von Namen und Funktion)j) Angaben und Darstellung, wie eine kurzfristige Erreichbarkeit und geringe Reaktionszeit bei der Auftragsabwicklung sichergestellt wird.
g) Eigenerklärung nach § 5 Abs. 5:00) VOF, ob und wenn ja, welche Unteraufträge erteilt werden (Angabe von Namen und Funktion)j) Angaben und Darstellung, wie eine kurzfristige Erreichbarkeit und geringe Reaktionszeit bei der Auftragsabwicklung sichergestellt wird.
Geforderte Eignungsnachweise,
h) In einem Organigramm ist die Struktur einer ggf. angedachten Bietergemeinschaft darzustellen. Insbesondere ist dabei hervorzuheben, welcher Planer (Architekt oder Ing.-Büro) die hauptverantwortliche Kommunikations-Schnittstelle zwischen Auftraggeber und Bietergemeinschaft darstellt (§ 5 Abs. 6 VOF).
h) In einem Organigramm ist die Struktur einer ggf. angedachten Bietergemeinschaft darzustellen. Insbesondere ist dabei hervorzuheben, welcher Planer (Architekt oder Ing.-Büro) die hauptverantwortliche Kommunikations-Schnittstelle zwischen Auftraggeber und Bietergemeinschaft darstellt (§ 5 Abs. 6 VOF).
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 5 und 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 2 Mio. EUR und für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. EUR.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Für Erbringung von Planungsleistungen Befähigung gemäß § 19 VOF; Bauvorlagebescheinigung nach § 49 Abs. 3, 4, 6 Hessische Bauordnung (HBO) oder eine vergleichbare Bescheinigung eines anderen Landes nach Maßgabe des § 49 Abs. 7 HBOFür die Planungsleistungen: Gemäß § 23 VOF Absatz 1: Bauvorlagenberechtigung nach § 49 Hessischer Bauordnung (HBO).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Für Erbringung von Planungsleistungen Befähigung gemäß § 19 VOF; Bauvorlagebescheinigung nach § 49 Abs. 3, 4, 6 Hessische Bauordnung (HBO) oder eine vergleichbare Bescheinigung eines anderen Landes nach Maßgabe des § 49 Abs. 7 HBOFür die Planungsleistungen: Gemäß § 23 VOF Absatz 1: Bauvorlagenberechtigung nach § 49 Hessischer Bauordnung (HBO).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Bewerber wurden ausgewählt ✅
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Nach Auswertung der Teilnahmeanträge beabsichtigt der Auftraggeber - soweit nach dem Wettbewerbsergebnis möglich -, mindestens drei/höchstens fünf der am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern („Bestenauslese“). Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen gem. III.2.2) und III.2.3), insbesondere anhand folgender objektiver Kriterien:
Nach Auswertung der Teilnahmeanträge beabsichtigt der Auftraggeber - soweit nach dem Wettbewerbsergebnis möglich -, mindestens drei/höchstens fünf der am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern („Bestenauslese“). Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen gem. III.2.2) und III.2.3), insbesondere anhand folgender objektiver Kriterien:
1. Referenzen: Vergleichbarkeit der Referenzobjekte, insbesondere in Bezug auf
— die Nutzungsart,
— der Energieeffizienz,
— den Umfang und die Größe,
— Erfahrungen mit Bauten für Kinder- und Jugendeinrichtungen (z.B. Schulen, Kindergärten bzw -tagesstätten oder Hort),
— Erfahrungen mit Barrierefreiheit,
— Erfahrungen mit Einzelvergaben für öffentliche Auftraggeber, (max. 65 Punkte).
2. Qualifikation und berufliche Befähigung und Erfahrung der verantwortlichen Mitarbeiter (Projektleiter und stellvertretende Projektleiter), insbesondere in Bezug auf die Realisierung und Umsetzung von vergleichbaren Vorhaben sowie Leistungsfähigkeit der Personalstruktur des Bewerbers/Anzahl der Mitarbeiter und deren Erfahrung mit Nachhaltigkeitsbetrachtungen (z.B. BNB, DGNB doer gleichwertig) (max. 30 Punkte).
2. Qualifikation und berufliche Befähigung und Erfahrung der verantwortlichen Mitarbeiter (Projektleiter und stellvertretende Projektleiter), insbesondere in Bezug auf die Realisierung und Umsetzung von vergleichbaren Vorhaben sowie Leistungsfähigkeit der Personalstruktur des Bewerbers/Anzahl der Mitarbeiter und deren Erfahrung mit Nachhaltigkeitsbetrachtungen (z.B. BNB, DGNB doer gleichwertig) (max. 30 Punkte).
3. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers, insbesondere in Bezug auf Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009 bis 2011) (max. 5 Punkte)
Sollten einzelne Bewerber unter den am besten geeigneten Bewerbern in gleicher Weise geeignet und somit eine sachgerechte Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nicht möglich sein, entscheidet das Los, § 10 Abs. 3 VOF.
Sollten einzelne Bewerber unter den am besten geeigneten Bewerbern in gleicher Weise geeignet und somit eine sachgerechte Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nicht möglich sein, entscheidet das Los, § 10 Abs. 3 VOF.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-12-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: HG-2013-0030
Zusätzliche Informationen
Hinweise: Die Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderungen zu erstellen und einzureichen. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Weitergehende Unterlagen werden im Teilnahmewettbewerb nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen im Teilnahmewettbewerb sind in Textform an die unter I.1) genannte Stelle zu richten. Weitergehende Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden nicht versandt.
Hinweise: Die Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderungen zu erstellen und einzureichen. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Weitergehende Unterlagen werden im Teilnahmewettbewerb nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen im Teilnahmewettbewerb sind in Textform an die unter I.1) genannte Stelle zu richten. Weitergehende Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden nicht versandt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt erst, wenn der in den Geltungsbereich fallende Bebauungsplan Nr. 15 geändert wurde und Rechts- und Planungssicherheit gegeben ist.
Nachr. HAD-Ref.: 494/571.
Nachr. V-Nr/AKZ: HG-2013-0030.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 unverzüglich, nach Maßgabe der vergaberechtlichen Rechtsprechung jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 unverzüglich, nach Maßgabe der vergaberechtlichen Rechtsprechung jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 201-330872 (2012-10-15)
Ergänzende Angaben (2012-11-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bad Homburg v. d. Höhe – Der Magistrat - Fachbereich Recht - Vergabestelle -
Postort: Bad Homburg v. d. Höhe
Hinweise: Die Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderungen zu erstellen und einzureichen. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Weitergehende Unterlagen werden im Teilnahmewettbewerb nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen im Teilnahmewettbewerb sind in Textform an die unter I.1) genannte Stelle zu richten. Weitergehende Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden nicht versandt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt erst, wenn der in den Geltungsbereich fallende Bebauungsplan Nr. 15 geändert wurde und Rechts- und Planungssicherheit gegeben ist.
nachr. HAD-Ref. : 494/643
nachr. V-Nr/AKZ : HG-2013-0030
Hinweise: Die Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderungen zu erstellen und einzureichen. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Weitergehende Unterlagen werden im Teilnahmewettbewerb nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen im Teilnahmewettbewerb sind in Textform an die unter I.1) genannte Stelle zu richten. Weitergehende Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden nicht versandt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt erst, wenn der in den Geltungsbereich fallende Bebauungsplan Nr. 15 geändert wurde und Rechts- und Planungssicherheit gegeben ist.
nachr. HAD-Ref. : 494/643
nachr. V-Nr/AKZ : HG-2013-0030
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ricarda-Huch-Str. 1, 61350 Bad Homburg v. d. Höhe.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-16 📅
Name: Baufrösche Architekten und Stadtplaner GmbH
Postanschrift: Lange Str. 90
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 615112-5816/6834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 unverzüglich, nach Maßgabe der vergaberechtlichen Rechtsprechung jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 unverzüglich, nach Maßgabe der vergaberechtlichen Rechtsprechung jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.