Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Öffentlichen Schienenpersonennahverkehr auf den genannten Linien. Die Verkehrsleistungen sind beginnend mit dem internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2014 zu erbringen und mit dem internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2029 zu beenden. Die zur Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge sind durch den künftigen Betreiber zu beschaffen, Angebote mit Gebrauchtfahrzeugen sind nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen zulässig. Angebote mit Gebrauchtfahrzeugen erhalten jedoch einen Aufschlag auf den Wertungspreis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang: Maximal 3 680 000 Zugkilometer pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 5
Postleitzahl: 30159
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lnvg.de🌏
E-Mail: dinso@lnvg.de📧
Telefon: +49 511533330📞
Fax: +49 51153333299 📠
Weitere Auftraggeber sind für die in ihrem jeweiligen Gebiet zu erbingenden Leistungen:
Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB), Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig.
Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt
Nordhessischer Verkehrsverbund – Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH, Rainer-
Dierichs-Platz 1, 34117 Kassel
Federführer ist die LNVG; sämtliche Korrespondenz ist mit der LNVG zu führen. Diese ist alleiniger
Ansprechpartner der Bewerber in allen diese Bekanntmachung und das hiesige Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die
Entgegennahme von Rügen. Die Kommunikation im Verfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt über ein Internetportal.
Unabhängig davon haben interessierte Unternehmen die Möglichkeit, Rückfragen, die allein die Bekanntmachung betreffen, formlos an den Federführer (siehe I.1)) zu richten. Interessierte Unternehmen, die über etwaige Antworten auf Rückfragen zur Bekanntmachung informiert werden wollen, können dies dem Federführer ebenfalls formlos mitteilen.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)" vom
20.11.2009 (BAnz Nr. 196a vom 29.12.2009; ber. BAnz NR. 32 vom 26.2.2010, S. 755). Da es sich um die
Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I B VOL/A handelt (Kategorie 18: Eisenbahnen), kommen gemäß
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) die Bestimmungen des § 8 EG, § 15 EG Abs. 1 und § 23 EG
sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahmen von § 7 VOL/A zur Anwendung.
Die unter IV.1) "Verfahrensart" enthaltene Angabe "Verhandlungsverfahren" wurde nur vorgenommen, weil das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union die Vergabebekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer als unvollständig zurückweisen würde. Vorgesehen ist die Durchführung einer freihändigen Vergabe mit vorgezogenem Teilnahmewettbewerb. Die Vergabe erfolgt als freihändige Vergabe auf Basis von § 3 Abs. 5 lit. g) VOL/A ("Dringlichkeit") sowie § 3 Abs. 5 lit. h) VOL/A ("mangelnde Beschreibbarkeit der Leistung"). Denn es hat sich in der zuvor aufgehobenen öffentlichen Ausschreibung für das hier zu Vergabe vorgesehene Teillos 1 herausgestellt, dass das von den Auftraggebern ausgeschriebene Leistungsangebot nicht zu wirtschaftlichen Konditionen erbracht werden kann und deshalb für eine möglichst wirtschaftliche Ausgestaltung der Leistung nun zwingend auf Vorschläge der sich beteiligenden Verkehrsunternehmen zurückgegriffen werden muss.
Im Verfahren wird mit den zugelassenen Unternehmen u. a. über den Leistungsumfang sowie die Kapazitäts- und Qualitätsvorgaben verhandelt. Weitere Angaben zum Verfahrensablauf, zur Form der Angebote und zu den weiteren Fristen enthalten die Verfahrensunterlagen.
Der Bewerber hat in seinem fristgemäß einzureichenden Teilnahmeantrag seine Eignung für die in Rede stehende Dienstleistung darzustellen. Dies
geschieht durch Vorlage der unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen und Nachweise,
auf deren Grundlage die Auftraggeber die Eignung der Bewerber prüfen. Bei diesen handelt es sich um
Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, sofern sich aus dem jeweiligen Text nicht ausdrücklich
etwas anderes ergibt.
Die unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt
werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Eigenerklärungen des Bewerbers müssen nicht
zwingend unterzeichnet sein, soweit dieser Bekanntmachung nichts Abweichendes zu entnehmen ist. Notarielle
Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich, wenn diese nicht ausdrücklich
gefordert werden.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bewerber ist zulässig. Geforderte Erklärungen
und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können nach § 16 Abs. 2 Satz
1 VOL/A bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Der
Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch
machen. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten,
werden gemäß § 16 Abs. 3 lit. a) VOL/A vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der
Eignung eines Bewerbers, können sie den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und
Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen auffordern; im Übrigen
behalten sich die Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten
Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor.
Bei Teilnahmeanträgen von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der finanziellen
Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nachweise für die fachliche
Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung
der fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht/reichen zur
Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach
der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/
sollen. Dies ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/ einzelne
Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz – ThürVgG –)
vom 18.04.2011 schreibt in § 10 Abs. 2 vor, dass öffentliche Aufträge für Dienstleistungen der allgemein
zugänglichen Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr auf dem Gebiet des Freistaates
Thüringen nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich
verpflichtet haben, ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens den am Ort der
Leistungserbringung für das jeweilige Gewerbe geltenden Lohn- und Gehaltstarif zu zahlen. Das für das
öffentliche Auftragswesen zuständige Ministerium gibt im Einvernehmen mit dem für Tarifrecht zuständigen
Ministerium und dem für das Verkehrswesen zuständigen Ministerium die geltenden Lohn- und Gehaltstarife im
Thüringer Staatsanzeiger bekannt.
Gemäß § 10 Abs. 3 ThürVgG haben die Bieter bei Angebotsabgabe zu erklären, dass sie bei der
Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen.
Soweit Leistungen nach § 12 Abs. 1 ThürVgG auf Nachunternehmer übertragen werden, hat sich der
Auftragnehmer gemäß § 12 Abs. 2 ThürVgG des Weiteren zu verpflichten, den Nachunternehmern die für
Auftragnehmer geltenden Pflichten des § 12 Abs. 3 und Abs. 4 ThürVgG sowie der §§ 10, 11 und 17 Abs. 2
ThürVgG aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu kontrollieren.
Für das Gebiet des Landes Niedersachsen haben sich die Bieter gegenüber den niedersächsischen
Auftraggebern bei Angebotsabgabe zu verpflichten, den in ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
im Falle der Auftragserteilung für die Ausführung der beauftragten Leistungen mindestens das nach einem mit
einer tariffähigen Gewerkschaft geschlossenen Tarifvertrag, der in Niedersachsen für die Arbeitnehmer von
bundeseigenen oder nicht bundeseigenen Eisenbahnen gültig ist, vorgesehene Entgelt zum tarifvertraglich
vorgesehenen Zeitpunkt zu zahlen. Des Weiteren hat sich der Bieter dazu zu verpflichten, auch den von ihm
im Gebiet des Landes Niedersachsen eingesetzten Nachunternehmern diese Pflicht zur Tariftreue bei der
Bezahlung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die von diesen durchgeführten Teile der beauftragten
Leistung aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflicht durch die Nachunternehmer zu überwachen
bzw.durchzusetzen. Die aus der Verpflichtung zur Tariftreue folgenden Vorgaben an die Entlohnung des
Personals sollen eine angemessene Qualifikation des beim Auftragnehmer und dessen Nachunternehmern
für die Durchführung der hiesigen Leistungen eingesetzten Personals sicherstellen. Einzelheiten zu den
abzugebenden Tariftreueerklärungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen,
der mit der Aufschrift "Dieselnetz Niedersachsen-Südost Teilnahmeantrag" zu kennzeichnen ist. Neben dem Original sind sieben Kopien des Teilnahmeantrags einzureichen. Prüfungsberichte, Jahresabschlüsse und
Lageberichte können auch allein auf CD-ROM oder DVD dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, sofern neben dem
Original auch jede Teilnahmeantragskopie eine entsprechende CD-ROM oder DVD mit den o. g. Dokumenten
enthält. Die Teilnahmeanträge müssen durch den Bewerber bzw. durch für ihn vertretungsberechtigte Personen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Diesem Erfordernis
genügen die Bieter durch Unterschriften auf einem Begleitschreiben zu den einzureichenden Nachweisen und Erklärungen. Die Abgabe
von Teilnahmeanträgen in elektronischer Form (z.B. E-Mail, Telefax) wird nicht zugelassen. Die Bewerber unterliegen mit der Abgabe der Angebote den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Die nicht berücksichtigten Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB über das Ergebnis des Vergabeverfahrens informiert.
Weitere Auftraggeber sind für die in ihrem jeweiligen Gebiet zu erbingenden Leistungen:
Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB), Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig.
Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt
Nordhessischer Verkehrsverbund – Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH, Rainer-
Dierichs-Platz 1, 34117 Kassel
Federführer ist die LNVG; sämtliche Korrespondenz ist mit der LNVG zu führen. Diese ist alleiniger
Ansprechpartner der Bewerber in allen diese Bekanntmachung und das hiesige Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die
Entgegennahme von Rügen. Die Kommunikation im Verfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt über ein Internetportal.
Unabhängig davon haben interessierte Unternehmen die Möglichkeit, Rückfragen, die allein die Bekanntmachung betreffen, formlos an den Federführer (siehe I.1)) zu richten. Interessierte Unternehmen, die über etwaige Antworten auf Rückfragen zur Bekanntmachung informiert werden wollen, können dies dem Federführer ebenfalls formlos mitteilen.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)" vom
20.11.2009 (BAnz Nr. 196a vom 29.12.2009; ber. BAnz NR. 32 vom 26.2.2010, S. 755). Da es sich um die
Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I B VOL/A handelt (Kategorie 18: Eisenbahnen), kommen gemäß
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) die Bestimmungen des § 8 EG, § 15 EG Abs. 1 und § 23 EG
sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahmen von § 7 VOL/A zur Anwendung.
Die unter IV.1) "Verfahrensart" enthaltene Angabe "Verhandlungsverfahren" wurde nur vorgenommen, weil das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union die Vergabebekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer als unvollständig zurückweisen würde. Vorgesehen ist die Durchführung einer freihändigen Vergabe mit vorgezogenem Teilnahmewettbewerb. Die Vergabe erfolgt als freihändige Vergabe auf Basis von § 3 Abs. 5 lit. g) VOL/A ("Dringlichkeit") sowie § 3 Abs. 5 lit. h) VOL/A ("mangelnde Beschreibbarkeit der Leistung"). Denn es hat sich in der zuvor aufgehobenen öffentlichen Ausschreibung für das hier zu Vergabe vorgesehene Teillos 1 herausgestellt, dass das von den Auftraggebern ausgeschriebene Leistungsangebot nicht zu wirtschaftlichen Konditionen erbracht werden kann und deshalb für eine möglichst wirtschaftliche Ausgestaltung der Leistung nun zwingend auf Vorschläge der sich beteiligenden Verkehrsunternehmen zurückgegriffen werden muss.
Im Verfahren wird mit den zugelassenen Unternehmen u. a. über den Leistungsumfang sowie die Kapazitäts- und Qualitätsvorgaben verhandelt. Weitere Angaben zum Verfahrensablauf, zur Form der Angebote und zu den weiteren Fristen enthalten die Verfahrensunterlagen.
Der Bewerber hat in seinem fristgemäß einzureichenden Teilnahmeantrag seine Eignung für die in Rede stehende Dienstleistung darzustellen. Dies
geschieht durch Vorlage der unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen und Nachweise,
auf deren Grundlage die Auftraggeber die Eignung der Bewerber prüfen. Bei diesen handelt es sich um
Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, sofern sich aus dem jeweiligen Text nicht ausdrücklich
etwas anderes ergibt.
Die unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt
werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Eigenerklärungen des Bewerbers müssen nicht
zwingend unterzeichnet sein, soweit dieser Bekanntmachung nichts Abweichendes zu entnehmen ist. Notarielle
Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich, wenn diese nicht ausdrücklich
gefordert werden.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bewerber ist zulässig. Geforderte Erklärungen
und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können nach § 16 Abs. 2 Satz
1 VOL/A bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Der
Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch
machen. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten,
werden gemäß § 16 Abs. 3 lit. a) VOL/A vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der
Eignung eines Bewerbers, können sie den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und
Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen auffordern; im Übrigen
behalten sich die Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten
Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor.
Bei Teilnahmeanträgen von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der finanziellen
Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nachweise für die fachliche
Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung
der fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht/reichen zur
Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach
der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/
sollen. Dies ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/ einzelne
Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz – ThürVgG –)
vom 18.04.2011 schreibt in § 10 Abs. 2 vor, dass öffentliche Aufträge für Dienstleistungen der allgemein
zugänglichen Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr auf dem Gebiet des Freistaates
Thüringen nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich
verpflichtet haben, ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens den am Ort der
Leistungserbringung für das jeweilige Gewerbe geltenden Lohn- und Gehaltstarif zu zahlen. Das für das
öffentliche Auftragswesen zuständige Ministerium gibt im Einvernehmen mit dem für Tarifrecht zuständigen
Ministerium und dem für das Verkehrswesen zuständigen Ministerium die geltenden Lohn- und Gehaltstarife im
Thüringer Staatsanzeiger bekannt.
Gemäß § 10 Abs. 3 ThürVgG haben die Bieter bei Angebotsabgabe zu erklären, dass sie bei der
Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen.
Soweit Leistungen nach § 12 Abs. 1 ThürVgG auf Nachunternehmer übertragen werden, hat sich der
Auftragnehmer gemäß § 12 Abs. 2 ThürVgG des Weiteren zu verpflichten, den Nachunternehmern die für
Auftragnehmer geltenden Pflichten des § 12 Abs. 3 und Abs. 4 ThürVgG sowie der §§ 10, 11 und 17 Abs. 2
ThürVgG aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu kontrollieren.
Für das Gebiet des Landes Niedersachsen haben sich die Bieter gegenüber den niedersächsischen
Auftraggebern bei Angebotsabgabe zu verpflichten, den in ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
im Falle der Auftragserteilung für die Ausführung der beauftragten Leistungen mindestens das nach einem mit
einer tariffähigen Gewerkschaft geschlossenen Tarifvertrag, der in Niedersachsen für die Arbeitnehmer von
bundeseigenen oder nicht bundeseigenen Eisenbahnen gültig ist, vorgesehene Entgelt zum tarifvertraglich
vorgesehenen Zeitpunkt zu zahlen. Des Weiteren hat sich der Bieter dazu zu verpflichten, auch den von ihm
im Gebiet des Landes Niedersachsen eingesetzten Nachunternehmern diese Pflicht zur Tariftreue bei der
Bezahlung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die von diesen durchgeführten Teile der beauftragten
Leistung aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflicht durch die Nachunternehmer zu überwachen
bzw.durchzusetzen. Die aus der Verpflichtung zur Tariftreue folgenden Vorgaben an die Entlohnung des
Personals sollen eine angemessene Qualifikation des beim Auftragnehmer und dessen Nachunternehmern
für die Durchführung der hiesigen Leistungen eingesetzten Personals sicherstellen. Einzelheiten zu den
abzugebenden Tariftreueerklärungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen,
der mit der Aufschrift "Dieselnetz Niedersachsen-Südost Teilnahmeantrag" zu kennzeichnen ist. Neben dem Original sind sieben Kopien des Teilnahmeantrags einzureichen. Prüfungsberichte, Jahresabschlüsse und
Lageberichte können auch allein auf CD-ROM oder DVD dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, sofern neben dem
Original auch jede Teilnahmeantragskopie eine entsprechende CD-ROM oder DVD mit den o. g. Dokumenten
enthält. Die Teilnahmeanträge müssen durch den Bewerber bzw. durch für ihn vertretungsberechtigte Personen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Diesem Erfordernis
genügen die Bieter durch Unterschriften auf einem Begleitschreiben zu den einzureichenden Nachweisen und Erklärungen. Die Abgabe
von Teilnahmeanträgen in elektronischer Form (z.B. E-Mail, Telefax) wird nicht zugelassen. Die Bewerber unterliegen mit der Abgabe der Angebote den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Die nicht berücksichtigten Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB über das Ergebnis des Vergabeverfahrens informiert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Öffentlichen Schienenpersonennahverkehr auf den genannten Linien. Die Verkehrsleistungen sind beginnend mit dem internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2014 zu erbringen und mit dem internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2029 zu beenden. Die zur Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge sind durch den künftigen Betreiber zu beschaffen, Angebote mit Gebrauchtfahrzeugen sind nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen zulässig. Angebote mit Gebrauchtfahrzeugen erhalten jedoch einen Aufschlag auf den Wertungspreis.
Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Öffentlichen Schienenpersonennahverkehr auf den genannten Linien. Die Verkehrsleistungen sind beginnend mit dem internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2014 zu erbringen und mit dem internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2029 zu beenden. Die zur Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge sind durch den künftigen Betreiber zu beschaffen, Angebote mit Gebrauchtfahrzeugen sind nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen zulässig. Angebote mit Gebrauchtfahrzeugen erhalten jedoch einen Aufschlag auf den Wertungspreis.
Beschreibung der Optionen:
1. Verdichtung zum Stundentakt auf den Linien Braunschweig - Schöppenstedt und Braunschweig - Salzgitter-Lebenstedt
2. Erhöhung der Zugbegleitquote von 70 % auf 100 %
3. Mehrleistungen und Kapazitätserhöhungen ohne Fahrzeugmehrbedarf
Weitere Angebotsbestandteile können ggf. im Rahmen der Verhandlungen in Optionen umgewandelt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Braunschweig – Herzberg, Braunschweig – Schöppenstedt und Braunschweig – Salzgitter-Lebenstedt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bewerber auch die sonstigen für ihn einschägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Der Bewerber gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bewerber auch die sonstigen für ihn einschägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Deshalb weist der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nach, dass gegen sämtliche für die Führung der Geschäfte des Unternehmens bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand):
a) keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt und keine wiederholten rechtskräftigen Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen;
Darüber hinaus weist der Bewerber nach, dass gegen ihn selbst
b) keine von den zuständigen Gerichten und Behörden bestandskräftig festgestellten schweren und wiederholten Verstöße gegen:
— arbeits- und sozialrechtliche Pflichten, einschließlich der Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht,
— im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften,
— Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen,
— sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende abgaben- und steuerrechtliche Pflichten,
— die Umwelt schützende Vorschriften und,
— sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten vorliegen.
Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung, dass die obengenannten Verstöße nicht vorliegen (dabei bitte auf die genaue Wiedergabe des Wortlauts unter lit. a) und b) achten). Die Eigenerklärung zu lit. a) muss sich auf sämtliche zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) beziehen. Die Erklärung kann aber von einer hierfür vertretungsberechtigten Person abgegeben werden. Alternativ können die Bewerber mit ihrem Angebot auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen und/oder Auszüge aus Registern, in denen die genannten Verstöße registriert sind, vorlegen.
Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung, dass die obengenannten Verstöße nicht vorliegen (dabei bitte auf die genaue Wiedergabe des Wortlauts unter lit. a) und b) achten). Die Eigenerklärung zu lit. a) muss sich auf sämtliche zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) beziehen. Die Erklärung kann aber von einer hierfür vertretungsberechtigten Person abgegeben werden. Alternativ können die Bewerber mit ihrem Angebot auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen und/oder Auszüge aus Registern, in denen die genannten Verstöße registriert sind, vorlegen.
Des Weiteren haben die Bewerber vorzulegen:
c) einen Berufs- und Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen;
c) einen Berufs- und Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen;
d) Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bewerbers;
e) Eigenerklärung über die vollständige Entrichtung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Die in diesem Abschnitt genannten Nachweise und Erklärungen dürfen nicht vor dem 1.12.2012 datieren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Mindeststandards:
Der Bewerber hat seine finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt nachzuweisen:
a) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten 3 vor der Abgabe des Teilnahmeantrages abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers oder, hierzu nachrangig, soweit der Bewerber nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
a) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten 3 vor der Abgabe des Teilnahmeantrages abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers oder, hierzu nachrangig, soweit der Bewerber nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
- Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde, und,
- Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden)
der letzten 3 vor der Abgabe des Teilnahmeantrages abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers, oder, wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bewerber nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines
der letzten 3 vor der Abgabe des Teilnahmeantrages abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers, oder, wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bewerber nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines
Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
- Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine
gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde, und,
- Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für die letzten drei vor der Abgabe des Teilnahmeantrages abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers, die folgende Angaben enthalten müssen:
(i) als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen;
(ii) Eigenkapital;
(iii) gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten;
(iv) Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggf. Negativerklärung;
(v) Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und
Vorbehaltseigentum;
(vi) Ergebnis des Unternehmens;
(vii) Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen.
Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die
Vermögensübersicht des Bewerbers über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr - soweit nach den
obigen Ausführungen vorzulegen - zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht fertig gestellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr
obigen Ausführungen vorzulegen - zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht fertig gestellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr
vorangegangenen 3 Geschäftsjahre des Bewerbers.
Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
Bewerber mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen und der oben
dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bewerber mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
Kann der Bewerber die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen.
Kann der Bewerber die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen.
Darüber hinaus hat der Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
b) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet;
b) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet;
c) Vorlage einer Eigenerklärung, ob dem Bewerber in der Vergangenheit zugeflossene Zuwendungen der öffentlichen Hand zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren;
c) Vorlage einer Eigenerklärung, ob dem Bewerber in der Vergangenheit zugeflossene Zuwendungen der öffentlichen Hand zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren;
d) Vorlage einer Eigenerklärung über die vollständige Entrichtung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so ist in diesem Falle die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so ist in diesem Falle die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen.
Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bewerbers aus dem Auftrag einzustehen; diese Verpflichtungserklärung, die die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bewerbers aus dem Auftrag einzustehen; diese Verpflichtungserklärung, die die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die in diesem Abschnitt unter lit. a) bis d) genannten Erklärungen dürfen nicht vor dem 1.12.2012 datieren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber gilt als fachlich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist. dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bewerber bereits mit Angebotsabgabe über technische bzw. personelle Mittel verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
Der Bewerber gilt als fachlich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist. dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bewerber bereits mit Angebotsabgabe über technische bzw. personelle Mittel verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
Mindeststandards:
Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit wie folgt:
a) Vorlage einer aktuell gültigen Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG; b) Vorlage von Referenzen über von ihm in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen im SPNV mit
a) Vorlage einer aktuell gültigen Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG; b) Vorlage von Referenzen über von ihm in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen im SPNV mit
Angaben zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (die Vorlage von entsprechenden Referenzen für Leistungen im SPNV in allen 3 Jahren ist nicht erforderlich; es wird jedoch mindestens ein Umfang bereits erbrachter Leistungen im SPNV von 2 Mio. Zugkilometern erwartet);
Angaben zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (die Vorlage von entsprechenden Referenzen für Leistungen im SPNV in allen 3 Jahren ist nicht erforderlich; es wird jedoch mindestens ein Umfang bereits erbrachter Leistungen im SPNV von 2 Mio. Zugkilometern erwartet);
c) ergänzend zu b) Darstellung der Erfahrung seines Personals mit der Erbringung von Leistungen im SPNV.
Die unter lit. b) genannten Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden. Die Erfahrung des Personals des Bewerbers (lit. c) ist durch eine Eigenerklärung darzustellen.
Verweist der Bewerber zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z.B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bewerber die fachliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen für dieses Unternehmen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bewerber durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten, die dieser nicht einseitig auflösen kann, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann.
Verweist der Bewerber zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z.B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bewerber die fachliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen für dieses Unternehmen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bewerber durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten, die dieser nicht einseitig auflösen kann, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Absicherung von Schadensersatzansprüchen der Auftraggeber gegen den Auftragnehmer wegen
Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung seiner Leistungspflichten und zur Absicherung der von den
Auftraggebern geleisteten Abschlagszahlungen erbringt der Auftragnehmer hinreichende Sicherheiten. Dabei
hat er die Wahl zwischen der Hinterlegung von Geld oder dem Stellen einer Bürgschaft. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt. Die Höhe der zu stellenden Sicherheit beträgt 6 000 000 EUR.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen: Sonstige Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Bewerber müssen die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) besitzen oder durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG belegen können, dass diese nicht benötigt wird.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Die Bewerber müssen die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) besitzen oder durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG belegen können, dass diese nicht benötigt wird.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Ralf Hoopmann
Internetadresse: www.lnvg.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-12-14 📅
Datum des Endes: 2029-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2010-09-08 📅
2012-03-10 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2010/S 174-266013
2012/S 49-080458
Zusätzliche Informationen
Weitere Auftraggeber sind für die in ihrem jeweiligen Gebiet zu erbingenden Leistungen:
Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB), Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig.
Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt
Nordhessischer Verkehrsverbund – Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH, Rainer-
Dierichs-Platz 1, 34117 Kassel
Federführer ist die LNVG; sämtliche Korrespondenz ist mit der LNVG zu führen. Diese ist alleiniger
Ansprechpartner der Bewerber in allen diese Bekanntmachung und das hiesige Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die
Entgegennahme von Rügen. Die Kommunikation im Verfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt über ein Internetportal.
Unabhängig davon haben interessierte Unternehmen die Möglichkeit, Rückfragen, die allein die Bekanntmachung betreffen, formlos an den Federführer (siehe I.1)) zu richten. Interessierte Unternehmen, die über etwaige Antworten auf Rückfragen zur Bekanntmachung informiert werden wollen, können dies dem Federführer ebenfalls formlos mitteilen.
Unabhängig davon haben interessierte Unternehmen die Möglichkeit, Rückfragen, die allein die Bekanntmachung betreffen, formlos an den Federführer (siehe I.1)) zu richten. Interessierte Unternehmen, die über etwaige Antworten auf Rückfragen zur Bekanntmachung informiert werden wollen, können dies dem Federführer ebenfalls formlos mitteilen.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)" vom
20.11.2009 (BAnz Nr. 196a vom 29.12.2009; ber. BAnz NR. 32 vom 26.2.2010, S. 755). Da es sich um die
Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I B VOL/A handelt (Kategorie 18: Eisenbahnen), kommen gemäß
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) die Bestimmungen des § 8 EG, § 15 EG Abs. 1 und § 23 EG
sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahmen von § 7 VOL/A zur Anwendung.
Die unter IV.1) "Verfahrensart" enthaltene Angabe "Verhandlungsverfahren" wurde nur vorgenommen, weil das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union die Vergabebekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer als unvollständig zurückweisen würde. Vorgesehen ist die Durchführung einer freihändigen Vergabe mit vorgezogenem Teilnahmewettbewerb. Die Vergabe erfolgt als freihändige Vergabe auf Basis von § 3 Abs. 5 lit. g) VOL/A ("Dringlichkeit") sowie § 3 Abs. 5 lit. h) VOL/A ("mangelnde Beschreibbarkeit der Leistung"). Denn es hat sich in der zuvor aufgehobenen öffentlichen Ausschreibung für das hier zu Vergabe vorgesehene Teillos 1 herausgestellt, dass das von den Auftraggebern ausgeschriebene Leistungsangebot nicht zu wirtschaftlichen Konditionen erbracht werden kann und deshalb für eine möglichst wirtschaftliche Ausgestaltung der Leistung nun zwingend auf Vorschläge der sich beteiligenden Verkehrsunternehmen zurückgegriffen werden muss.
Die unter IV.1) "Verfahrensart" enthaltene Angabe "Verhandlungsverfahren" wurde nur vorgenommen, weil das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union die Vergabebekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer als unvollständig zurückweisen würde. Vorgesehen ist die Durchführung einer freihändigen Vergabe mit vorgezogenem Teilnahmewettbewerb. Die Vergabe erfolgt als freihändige Vergabe auf Basis von § 3 Abs. 5 lit. g) VOL/A ("Dringlichkeit") sowie § 3 Abs. 5 lit. h) VOL/A ("mangelnde Beschreibbarkeit der Leistung"). Denn es hat sich in der zuvor aufgehobenen öffentlichen Ausschreibung für das hier zu Vergabe vorgesehene Teillos 1 herausgestellt, dass das von den Auftraggebern ausgeschriebene Leistungsangebot nicht zu wirtschaftlichen Konditionen erbracht werden kann und deshalb für eine möglichst wirtschaftliche Ausgestaltung der Leistung nun zwingend auf Vorschläge der sich beteiligenden Verkehrsunternehmen zurückgegriffen werden muss.
Im Verfahren wird mit den zugelassenen Unternehmen u. a. über den Leistungsumfang sowie die Kapazitäts- und Qualitätsvorgaben verhandelt. Weitere Angaben zum Verfahrensablauf, zur Form der Angebote und zu den weiteren Fristen enthalten die Verfahrensunterlagen.
Im Verfahren wird mit den zugelassenen Unternehmen u. a. über den Leistungsumfang sowie die Kapazitäts- und Qualitätsvorgaben verhandelt. Weitere Angaben zum Verfahrensablauf, zur Form der Angebote und zu den weiteren Fristen enthalten die Verfahrensunterlagen.
Der Bewerber hat in seinem fristgemäß einzureichenden Teilnahmeantrag seine Eignung für die in Rede stehende Dienstleistung darzustellen. Dies
geschieht durch Vorlage der unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen und Nachweise,
auf deren Grundlage die Auftraggeber die Eignung der Bewerber prüfen. Bei diesen handelt es sich um
Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, sofern sich aus dem jeweiligen Text nicht ausdrücklich
etwas anderes ergibt.
Die unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt
werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Eigenerklärungen des Bewerbers müssen nicht
zwingend unterzeichnet sein, soweit dieser Bekanntmachung nichts Abweichendes zu entnehmen ist. Notarielle
Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich, wenn diese nicht ausdrücklich
gefordert werden.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bewerber ist zulässig. Geforderte Erklärungen
und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können nach § 16 Abs. 2 Satz
1 VOL/A bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Der
Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch
machen. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten,
werden gemäß § 16 Abs. 3 lit. a) VOL/A vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der
Eignung eines Bewerbers, können sie den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und
Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen auffordern; im Übrigen
behalten sich die Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten
Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor.
Bei Teilnahmeanträgen von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit und der finanziellen
Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nachweise für die fachliche
Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung
der fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht/reichen zur
Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach
der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/
sollen. Dies ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/ einzelne
Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz – ThürVgG –)
vom 18.04.2011 schreibt in § 10 Abs. 2 vor, dass öffentliche Aufträge für Dienstleistungen der allgemein
zugänglichen Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr auf dem Gebiet des Freistaates
Thüringen nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich
verpflichtet haben, ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens den am Ort der
Leistungserbringung für das jeweilige Gewerbe geltenden Lohn- und Gehaltstarif zu zahlen. Das für das
öffentliche Auftragswesen zuständige Ministerium gibt im Einvernehmen mit dem für Tarifrecht zuständigen
Ministerium und dem für das Verkehrswesen zuständigen Ministerium die geltenden Lohn- und Gehaltstarife im
Thüringer Staatsanzeiger bekannt.
Gemäß § 10 Abs. 3 ThürVgG haben die Bieter bei Angebotsabgabe zu erklären, dass sie bei der
Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen.
Soweit Leistungen nach § 12 Abs. 1 ThürVgG auf Nachunternehmer übertragen werden, hat sich der
Auftragnehmer gemäß § 12 Abs. 2 ThürVgG des Weiteren zu verpflichten, den Nachunternehmern die für
Auftragnehmer geltenden Pflichten des § 12 Abs. 3 und Abs. 4 ThürVgG sowie der §§ 10, 11 und 17 Abs. 2
ThürVgG aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu kontrollieren.
Für das Gebiet des Landes Niedersachsen haben sich die Bieter gegenüber den niedersächsischen
Auftraggebern bei Angebotsabgabe zu verpflichten, den in ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
im Falle der Auftragserteilung für die Ausführung der beauftragten Leistungen mindestens das nach einem mit
einer tariffähigen Gewerkschaft geschlossenen Tarifvertrag, der in Niedersachsen für die Arbeitnehmer von
bundeseigenen oder nicht bundeseigenen Eisenbahnen gültig ist, vorgesehene Entgelt zum tarifvertraglich
vorgesehenen Zeitpunkt zu zahlen. Des Weiteren hat sich der Bieter dazu zu verpflichten, auch den von ihm
im Gebiet des Landes Niedersachsen eingesetzten Nachunternehmern diese Pflicht zur Tariftreue bei der
Bezahlung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die von diesen durchgeführten Teile der beauftragten
Leistung aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflicht durch die Nachunternehmer zu überwachen
bzw.durchzusetzen. Die aus der Verpflichtung zur Tariftreue folgenden Vorgaben an die Entlohnung des
Personals sollen eine angemessene Qualifikation des beim Auftragnehmer und dessen Nachunternehmern
für die Durchführung der hiesigen Leistungen eingesetzten Personals sicherstellen. Einzelheiten zu den
abzugebenden Tariftreueerklärungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache in Papierform in einem verschlossenen Umschlag einzureichen,
der mit der Aufschrift "Dieselnetz Niedersachsen-Südost Teilnahmeantrag" zu kennzeichnen ist. Neben dem Original sind sieben Kopien des Teilnahmeantrags einzureichen. Prüfungsberichte, Jahresabschlüsse und
Lageberichte können auch allein auf CD-ROM oder DVD dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, sofern neben dem
Original auch jede Teilnahmeantragskopie eine entsprechende CD-ROM oder DVD mit den o. g. Dokumenten
enthält. Die Teilnahmeanträge müssen durch den Bewerber bzw. durch für ihn vertretungsberechtigte Personen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Diesem Erfordernis
genügen die Bieter durch Unterschriften auf einem Begleitschreiben zu den einzureichenden Nachweisen und Erklärungen. Die Abgabe
von Teilnahmeanträgen in elektronischer Form (z.B. E-Mail, Telefax) wird nicht zugelassen. Die Bewerber unterliegen mit der Abgabe der Angebote den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Die nicht berücksichtigten Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB über das Ergebnis des Vergabeverfahrens informiert.
von Teilnahmeanträgen in elektronischer Form (z.B. E-Mail, Telefax) wird nicht zugelassen. Die Bewerber unterliegen mit der Abgabe der Angebote den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Die nicht berücksichtigten Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB über das Ergebnis des Vergabeverfahrens informiert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131152943📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 108 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2012/S 247-407797 (2012-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Weitere Auftraggeber sind für die in ihrem jeweiligen Gebiet zu erbingenden Leistungen:
Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB), Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig.
Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt
Nordhessischer Verkehrsverbund – Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH, Rainer-Dierichs-Platz 1, 34117 Kassel
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-04 📅
Name: DB Regio AG, Region Nord
Postanschrift: Ernst-August-Platz 10
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2013/S 132-229017 (2013-07-04)