Verifizierung Emissionsberichte 2013 bis 2020 für Vattenfall Europe AG und deren Beteiligungsgesellschaften

Vattenfall Europe AG

Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme mit einer Feuerungswärmeleistung > 20 MW fallen unter den Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und sind somit emissionshandelspflichtig.
Das TEHG legt zusammen mit weiteren Rechtsvorschriften die Anforderungen zur Umsetzung des europäischen Emissionshandels fest. Für die von Vattenfall betriebenen Anlagen ist gemäß TEHG nur das Treibhausgas CO2 relevant. Jede dieser Anlagen hat gemäß § 5 TEHG die durch seine Tätigkeit in einem Kalenderjahr verursachten CO2-Emissionen zu ermitteln und der zuständigen Behörde zu berichten. Der Emissionsbericht ist durch eine unabhängige, durch die zuständige Behörde bekanntgegebene sachverständige Stelle zu verifizieren.
Bei Anlagenneubau oder wesentlichen Veränderungen der Kapazität von Anlagen sind Anträge auf Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen gemäß § 9 TEHG zu stellen bzw. Kapazitätsänderungen zu beantragen. Die Zuteilungsanträge sind durch eine unabhängige, durch die zuständige Behörde bekanntgegebene sachverständige Stelle zu verifizieren.
Die zu erbringende Leistung erstreckt sich auf die gesamte dritte Handelsperiode von 2013 bis 2020 inkl. der Verifizierung der letzten Emissionsberichte, die im Jahr 2021 für das Vorjahr erstellt werden.
Die Leistungen umfassen alle mit dem europäischen Emissionshandel in Zusammenhang stehenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien und deren Änderungen und Ergänzungen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene.
Neben den in den Emissionsberichten geforderten Daten sind auch die Produktionsmengen von Strom, Wärme sowie die KWK-Strom- und Wärmemengen zu prüfen und zu testieren.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-21.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-06-21 Auftragsbekanntmachung