Die Flughafen Düsseldorf Groundhandling GmbH (FDGHG) beabsichtigt, das in ihrem Eigentum stehende Ground Support Equipment (ca. 1 140 Stck.) von Dollys über Treppen und Zugmaschinen bis hin zu Fäka-Fahrzeugen, GPUs, Loadern etc. an den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens zu verkaufen (Marktwert: ca. 8 500 000 EUR) und unmittelbar anschließend im Rahmen eines Full-Service-Leasing-Vertrages von diesem flexibel zurückzumieten. Die Anmietung von GSE wird exklusiv beim Auftragnehmer dieses ausgeschriebenen Auftrages erfolgen. FDGHG erhält das Recht, insbesondere bei zurückgehendem Marktanteil immer nur die Mengen von Equipment abnehmen und bezahlen zu müssen, die für die Erledigung der Abfertigungsaufträge benötigt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-27.
Auftragsbekanntmachung (2012-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Menge oder Umfang:
Der Full-Service-Leasingvertrag soll eine Laufzeit von zunächst 3 Jahren haben und verlängert sich anschließend um jeweils ein Jahr, wenn er nicht durch eine der beiden Seiten mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden sollte.
Der Full-Service-Leasingvertrag soll eine Laufzeit von zunächst 3 Jahren haben und verlängert sich anschließend um jeweils ein Jahr, wenn er nicht durch eine der beiden Seiten mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden sollte.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH
Postanschrift: Flughafenstr. 66
Postleitzahl: 40474
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.dus-int.de🌏
E-Mail: jelonek@dus-int.de📧
Telefon: +49 211421-20320📞
Fax: +49 211421-2690 📠
Da es sich hier um die Beschaffung einer sog. nachrangigen Dienstleistung nach Anhang 1B SektVO handelt, findet § 4 Abs.2 SektVO Anwendung. Es handelt sich daher um eine freiwillige Veröffentlichung und der rechtliche Überprüfungsmaßstab ist eingeschränkt. Die Teilnahmeanträge sollen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gem. Ziff. I.1) bei dem Auftraggeber eingehen. Elektronisch übersandte Unterlagen können bei der Bewerbung und dem Angebot nicht berücksichtigt werden. Für die spätere Kommunikation im Verfahren darf von beiden Parteien auch auf gängige elektronische Verfahren wie E-Mail oder Fax zurückgegriffen werden. Es sind jeweils gängige Dateiformate wie MS-Office, PDF o.ä. zu verwenden. Jeder Bieters soll zum Zwecke der Verfahrenskommunikation eine verbindliche E-Mail-Adresse angeben, über die die Vergabestelle mit ihm kommunizieren kann.
Der Umschlag mit der Bewerbung soll mit dem Hinweis "Teilnahmewettbewerb FDGHG GSE - Nicht öffnen!" versehen werden. Die Bieteranzahl wird auf 3 – 6 Bieter beschränkt. Die differenzierte Bewertung der Angaben im Sinne von III.2.3), insbesondere der nachgewiesenen Referenzen, wird dazu dienen, bei mehr uneingeschränkt geeigneten Bewerber als vorgesehenen Bietern, die 3 – 6 bestgeeigneten Bewerber zu bestimmen. Die Verdingungsunterlagen werden an die bestgeeignetsten Bewerber zeitgleich abgesandt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben zu Dokumentationszwecken bei dem Auftraggeber.
Die In Ziff. II.2.2) und II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Verfahrensablauf: es wird ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durchgeführt. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweisen gem. § 19 (3) SektVO ist möglich, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht wesentlich verzögert wird. Mit den Bietern, welche im übrigen form- und fristgerecht ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtlicher und auch kaufmännischer Art erörtert werden. Die Bieter werden in diesem Fall aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abgezeichnet haben, dass mehrere Verhandlungsrunden nicht sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als Zwischenangebote gefordert und bewertet.
Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der Zwischenangebote entsprechend den Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen des Zwischenangebots berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Nach Auswertung der Verhandlungsergebnisse entsprechend der veröffentlichten Wertungskriterien wird entschieden, ob die Verhandlungen mit den bestplatzierten Bietern oder gegebenenfalls nur mit einem Preferred Bidder fortgeführt werden. Für den Fall, dass die Verhandlungen zum Schluss nur noch mit einem Preferred Bidder fortgeführt werden sollten, behält sich die Vergabestelle vor, die Verhandlungen mit dem Zweitplatzierten wieder aufzunehmen, sofern die Verhandlungen mit dem Preferred Bidder nicht innerhalb angemessener Zeit abgeschlossen werden können sollten.
Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Die Wertungskriterien entsprechend Abschnitt IV.2.1) werden wie folgt gewichtet, wobei maximal 1 000 Punkte erreicht werden können:
Der Preis wird nach der Formel "MaxP - ((MaxP*4(Ao-Amin))/Amin)" bewertet, d.h. dass ein Angebot mit einem um 25 % höheren Preis als das billigste Angebots nur noch Null Punkte in der Preisbewertung erhält und dass die Preispunkte auf den Abstand zwischen dem billigsten Angebot und einem um 25 % teureren Angebot linear verteilt werden. Für den Preis erhält das billigste Angebot 250 Punkte. Entsprechendes gilt für den Kaufpreis, welchen der Auftragnehmer an den Auftraggeber für das im Rahmen des Vertrages zu übernehmende GSE zu zahlen hat.
Das "Konzept zur Sicherstellung der Instandhaltung" sowie die "Vertraglichen Regelungen unter besonderer Berücksichtigung der Flexibilität der Anmietung und Rückgabe von Equipment" werden nachSchulnoten bewertet, wobei für ein "ungenügend" nur 0 Punkte vergeben werden und für ein "sehr gut" 5 Punkte. Angebote mit einer Bewertung des Konzepts zur Sicherstellung der Instandhaltung oder der vertraglichen Regelungen unterhalb der Schulnote "befriedigend" werden ausgeschlossen. Die Anzahl der erreichten Punkte wird jeweils mit fünfzig multipliziert um zusammen mit dem Ergebnis der finanziellen Bewertung das Endergebnis des jeweiligen Bieters zu bilden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig:
1) soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2GWB. § 101a Abs.1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Da es sich hier um die Beschaffung einer sog. nachrangigen Dienstleistung nach Anhang 1B SektVO handelt, findet § 4 Abs.2 SektVO Anwendung. Es handelt sich daher um eine freiwillige Veröffentlichung und der rechtliche Überprüfungsmaßstab ist eingeschränkt. Die Teilnahmeanträge sollen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gem. Ziff. I.1) bei dem Auftraggeber eingehen. Elektronisch übersandte Unterlagen können bei der Bewerbung und dem Angebot nicht berücksichtigt werden. Für die spätere Kommunikation im Verfahren darf von beiden Parteien auch auf gängige elektronische Verfahren wie E-Mail oder Fax zurückgegriffen werden. Es sind jeweils gängige Dateiformate wie MS-Office, PDF o.ä. zu verwenden. Jeder Bieters soll zum Zwecke der Verfahrenskommunikation eine verbindliche E-Mail-Adresse angeben, über die die Vergabestelle mit ihm kommunizieren kann.
Der Umschlag mit der Bewerbung soll mit dem Hinweis "Teilnahmewettbewerb FDGHG GSE - Nicht öffnen!" versehen werden. Die Bieteranzahl wird auf 3 – 6 Bieter beschränkt. Die differenzierte Bewertung der Angaben im Sinne von III.2.3), insbesondere der nachgewiesenen Referenzen, wird dazu dienen, bei mehr uneingeschränkt geeigneten Bewerber als vorgesehenen Bietern, die 3 – 6 bestgeeigneten Bewerber zu bestimmen. Die Verdingungsunterlagen werden an die bestgeeignetsten Bewerber zeitgleich abgesandt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben zu Dokumentationszwecken bei dem Auftraggeber.
Die In Ziff. II.2.2) und II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Verfahrensablauf: es wird ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durchgeführt. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweisen gem. § 19 (3) SektVO ist möglich, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht wesentlich verzögert wird. Mit den Bietern, welche im übrigen form- und fristgerecht ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtlicher und auch kaufmännischer Art erörtert werden. Die Bieter werden in diesem Fall aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abgezeichnet haben, dass mehrere Verhandlungsrunden nicht sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als Zwischenangebote gefordert und bewertet.
Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der Zwischenangebote entsprechend den Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen des Zwischenangebots berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Nach Auswertung der Verhandlungsergebnisse entsprechend der veröffentlichten Wertungskriterien wird entschieden, ob die Verhandlungen mit den bestplatzierten Bietern oder gegebenenfalls nur mit einem Preferred Bidder fortgeführt werden. Für den Fall, dass die Verhandlungen zum Schluss nur noch mit einem Preferred Bidder fortgeführt werden sollten, behält sich die Vergabestelle vor, die Verhandlungen mit dem Zweitplatzierten wieder aufzunehmen, sofern die Verhandlungen mit dem Preferred Bidder nicht innerhalb angemessener Zeit abgeschlossen werden können sollten.
Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Die Wertungskriterien entsprechend Abschnitt IV.2.1) werden wie folgt gewichtet, wobei maximal 1 000 Punkte erreicht werden können:
Der Preis wird nach der Formel "MaxP - ((MaxP*4(Ao-Amin))/Amin)" bewertet, d.h. dass ein Angebot mit einem um 25 % höheren Preis als das billigste Angebots nur noch Null Punkte in der Preisbewertung erhält und dass die Preispunkte auf den Abstand zwischen dem billigsten Angebot und einem um 25 % teureren Angebot linear verteilt werden. Für den Preis erhält das billigste Angebot 250 Punkte. Entsprechendes gilt für den Kaufpreis, welchen der Auftragnehmer an den Auftraggeber für das im Rahmen des Vertrages zu übernehmende GSE zu zahlen hat.
Das "Konzept zur Sicherstellung der Instandhaltung" sowie die "Vertraglichen Regelungen unter besonderer Berücksichtigung der Flexibilität der Anmietung und Rückgabe von Equipment" werden nachSchulnoten bewertet, wobei für ein "ungenügend" nur 0 Punkte vergeben werden und für ein "sehr gut" 5 Punkte. Angebote mit einer Bewertung des Konzepts zur Sicherstellung der Instandhaltung oder der vertraglichen Regelungen unterhalb der Schulnote "befriedigend" werden ausgeschlossen. Die Anzahl der erreichten Punkte wird jeweils mit fünfzig multipliziert um zusammen mit dem Ergebnis der finanziellen Bewertung das Endergebnis des jeweiligen Bieters zu bilden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig:
1) soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2GWB. § 101a Abs.1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 20
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Düsseldorf Groundhandling GmbH (FDGHG) beabsichtigt, das in ihrem Eigentum stehende Ground Support Equipment (ca. 1 140 Stck.) von Dollys über Treppen und Zugmaschinen bis hin zu Fäka-Fahrzeugen, GPUs, Loadern etc. an den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens zu verkaufen (Marktwert: ca. 8 500 000 EUR) und unmittelbar anschließend im Rahmen eines Full-Service-Leasing-Vertrages von diesem flexibel zurückzumieten. Die Anmietung von GSE wird exklusiv beim Auftragnehmer dieses ausgeschriebenen Auftrages erfolgen. FDGHG erhält das Recht, insbesondere bei zurückgehendem Marktanteil immer nur die Mengen von Equipment abnehmen und bezahlen zu müssen, die für die Erledigung der Abfertigungsaufträge benötigt werden.
Die Flughafen Düsseldorf Groundhandling GmbH (FDGHG) beabsichtigt, das in ihrem Eigentum stehende Ground Support Equipment (ca. 1 140 Stck.) von Dollys über Treppen und Zugmaschinen bis hin zu Fäka-Fahrzeugen, GPUs, Loadern etc. an den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens zu verkaufen (Marktwert: ca. 8 500 000 EUR) und unmittelbar anschließend im Rahmen eines Full-Service-Leasing-Vertrages von diesem flexibel zurückzumieten. Die Anmietung von GSE wird exklusiv beim Auftragnehmer dieses ausgeschriebenen Auftrages erfolgen. FDGHG erhält das Recht, insbesondere bei zurückgehendem Marktanteil immer nur die Mengen von Equipment abnehmen und bezahlen zu müssen, die für die Erledigung der Abfertigungsaufträge benötigt werden.
Referenznummer: gs/62/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die geforderten Angaben sind Grundbedingungen für die Teilnahme. Auf der Basis der unter III 2.3 genannten Kriterien, insbesondere Referenzen, erfolgt eine differenzierte Bewertung, sofern mehr Bewerber vollständige Teilnahmeanträge einreichen sollten, als Bieter zugelassen werden können oder auch generell, ob die Bewerber nach den eingereichten Unterlagen hinreichend leistungsfähig für den vorgesehenen Auftrag sind. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Nachweise zu den Referenzen nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die geforderten Angaben sind Grundbedingungen für die Teilnahme. Auf der Basis der unter III 2.3 genannten Kriterien, insbesondere Referenzen, erfolgt eine differenzierte Bewertung, sofern mehr Bewerber vollständige Teilnahmeanträge einreichen sollten, als Bieter zugelassen werden können oder auch generell, ob die Bewerber nach den eingereichten Unterlagen hinreichend leistungsfähig für den vorgesehenen Auftrag sind. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Nachweise zu den Referenzen nachzufordern.
— Vorlage einer Bankauskunft,
— Vorlage einer Bilanz oder eines Geschäftsberichtes des sich bewerbenden Unternehmens für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Unternehmensdarstellung: möglichst mit Angaben von Gründungsjahr, Rechtsform, Anzahl der Mitarbeiter, Standorte,
— Nachweis von mindestens 5 vergleichbaren Aufträgen mit entsprechenden Dienstleistungen für Ground Support Equipment mit Angabe des Standortes, des generellen Auftragsumfangs (Leistungsumfangs) und grober Auflistung der im Rahmen eines Full-Service-Leasings (operational lease) zur Verfügung gestellten GSEs,
— Nachweis von mindestens 5 vergleichbaren Aufträgen mit entsprechenden Dienstleistungen für Ground Support Equipment mit Angabe des Standortes, des generellen Auftragsumfangs (Leistungsumfangs) und grober Auflistung der im Rahmen eines Full-Service-Leasings (operational lease) zur Verfügung gestellten GSEs,
— Nachweis von Instandhaltungskapazitäten in Düsseldorf mit direktem Vorfeldzugang.
Fehlende Teilangaben können zu einer schlechteren Bewertung oder Nichtberücksichtigung der entsprechenden Nachweise führen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gewährleistung hoher Flexibilität und guter Instandhaltungsmöglichkeiten vor Ort (siehe Verdingungsunterlagen). Ergänzende Bedingungen folgen mit den Verdingungsunterlagen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (abgezinste Gesamtkosten für AG während Grundlaufzeit von 36 Monaten) (25)
2. Konzept zur Sicherstellung der Instandhaltung (25)
3. Vertragliche Regelungen unter besonderer Berücksichtigung der Flexibilität der Anmietung und Rückgabe von Equipment (25)
4. Kaufpreis für auf den AN zu übertragendes GSE (25)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen:
Der Auftraggeber behält sich vor, auch fremdsprachliche Unterlagen zu werten, die für die mit dem Vergabeverfahren betrauten Mitarbeiter ohne weiteres klar verständlich sind.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Flughafen Düsseldorf GmbH - Zentraler Einkauf, Flughafenstr. 120, 40474 Düsseldorf
Thomas Jelonek
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-09-01 📅
Datum des Endes: 2015-08-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40477
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753135📞
Fax: +49 2114753989 📠
Name: wie vor
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 085-140583 (2012-04-27)