Verkehrsleistungen im SPNV für das Teilnetz Ring der Berliner S-Bahn einschließlich Fahrzeugbeschaffung und weitergehender Bereitstellungsverpflichtung der Fahrzeuge
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den fahrplanmäßigen Betrieb des Teilnetzes Ring der gleichstrombetriebenen Berliner S-Bahn und betreffen die heutigen Linien S 42, S 41, S 46, S 47 und S 8 mit leicht veränderter Linienführung. Hierfür sind ausschließlich Neufahrzeuge einzusetzen. Die Beschaffung, Erprobung und Zulassung dieser Neufahrzeuge ist Teil des Auftrages. Voraussichtlich werden 73 elektrische 4-Wagen-Triebzüge und 28 elektrische 2-Wagen-Triebzüge für den Betrieb und die Betriebsreserve benötigt. Hinzu kommen weitere Triebzüge für die Instandhaltungsreserve, deren Anzahl von den Bietern eigenständig zu ermitteln ist. Die Verkehrsleistungen für das vorbezeichnete Teilnetz sollen ab dem 15.12.2017 für 15 Jahre bis zum 11.12.2032 erbracht werden. Die Betriebsaufnahme erfolgt stufenweise. Im Anschluss hieran besteht für weitere 15 Jahre die Verpflichtung, dem späteren, separat durch die Auftraggeber zu beauftragenden Nachfolgebetreiber des Teilnetzes Ring die Triebzüge bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen:
— Vorhaltung und Instandhaltung fahrfertiger Triebzüge für einen Zeitraum bis zum 14.12.2047, einschließlich Vorhaltung und Betrieb hierfür ordnungsgemäß ausgestatteter (eigener) Werkstattkapazitäten (vollumfassend, einschließlich Teilnahme an einer Controlling-Gruppe, Informationsbereitstellung im Rahmen eines Informationssystems etc.),
— Bereitstellung der Fahrzeuge für den täglichen Betrieb an den Nachfolgebetreiber gemäß eines mit diesem abzuschließenden Bereitstellungsvertrages.
Im Ergebnis wird somit ein Vertrag über 30 Jahre abgeschlossen, der aus 2 Vertragsperioden mit unterschiedlichen Pflichten besteht. In der ersten Vertragsperiode (Jahre 0-15) sind die Pflichten angelehnt an einen originären Verkehrsvertrag ausgestaltet, d. h. es werden Fahrzeuge beschafft, gewartet und eingesetzt. In der zweiten Vertragsperiode (Jahre 16-30) müssen die in der ersten Vertragsperiode beschafften Fahrzeuge weiterhin gewartet und verfügbar gemacht werden. Der Einsatz der Fahrzeuge erfolgt jedoch durch einen neuen Betreiber, der von den Auftraggebern separat zu beauftragen ist.
Nach dem Ende der Vertragslaufzeit oder nach außerordentlicher Kündigung übergibt der Auftragnehmer die Fahrzeuge, die Werkstattkapazitäten und Ersatzteile den Auftraggebern oder an einen von ihnen zu bestimmenden Dritten. Die Einzelheiten über den geschuldeten Zustand der Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Übergabe sowie das eigentliche Übergabeprocedere sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-23.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-07-23
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Auftragsbekanntmachung
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2012-08-22
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Ergänzende Angaben
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2012-09-20
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Ergänzende Angaben
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2013-04-05
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Ergänzende Angaben
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