Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass der ausgeschriebene Auftrag nur durchgeführt werden soll, wenn dies aufgrund einer Finanzierung durch die Freie und Hansestadt Hamburg möglich ist. Eine entsprechende Zusage der Freien und Hansestadt Hamburg wird erwartet, diese liegt derzeit jedoch noch nicht vor. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, das Verfahren hinsichtlich der Bauabschnitte gemäß Ziffer II.1.5 insgesamt oder nur für einen Bauabschnitt einzustellen, soweit eine Finanzierung seitens der Freien und Hansestadt Hamburg widererwarten nicht erfolgen sollte.