Vermietung von TV- u. Hörfunk-Empfangsgeräte an Inhaftierte

Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel

Gegenstand der Vereinbarung ist die Bereitstellung von Geräten der Unterhaltungstechnik (TV-Geräte, DVD-Player, Radios m. CD-Player) an die in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes NRW untergebrachten Inhaftierten im Mietverfahren.
Diese Vereinbarung sollab dem 1.7.2012 zunächst für eine Probezeit von einem Jahr abgeschlossen werden. In dieser Zeit kann von beiden Vertragsparteien eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum nächsten Monatsende ausgesprochen werden.
Nach dieser Zeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um sechs Monate, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf der jeweiligen sechsmonatigen Vertragsverlängerung gekündigt wird. Eine Kündigung des Rahmenvertrages führt gleichzeitig auch zur Unwirksamkeit der mit den Gefangenen geschlossenen Mietverträge.
Die Höchstdauer der Vereinbarung wird auf vier Jahre begrenzt. Die Vereinbarung endet daher, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf, am 30.6.2016.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-24.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-02-24 Auftragsbekanntmachung
2012-07-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge