Ausschreibungsgegenstand ist die Verpachtung des Binnenhafens im Güterverkehrszentrum (GVZ) Berlin West Wustermark (http://www.gvz-berlin.de/3-standorte/berlin-west.html) als Dienstleistungskonzession.
Das GVZ Berlin West Wustermark befindet sich in der Gemeinde Wustermark am Schnittpunkt der Bundesstraße (B) 5 und der Bundesautobahn (BAB) 10. Der Binnenhafen liegt direkt am Havelkanal; eine Gleisanbindung ist über das KV-Terminal an der Ostseite des GVZ Berlin West Wustermark optional möglich.
Die Gemeinde Wustermark als Eigentümerin des Binnenhafens beabsichtigt, das Grundstück und die Anlagen des Binnenhafens als Dienstleistungskonzession zum Zweck des Hafenbetriebs zu verpachten. Der Binnenhafen verfügt als Parallelhafen über drei Liegeplätze, eine Kaikante von 390 m, eine 8 000 m² große Lagerfläche, eine ebenso große Umschlagfläche sowie eine Überflurwaage. Zur Ausstattung des Hafens gehören diverse Umschlaggeräte (Reach-Stacker, Mobilbagger mit Mehrschalengreifer, Schüttgutgreifer und Lasthaken sowie Radlader und Kompaktlader) und 50 m verstellbare L-Elemente zum variablen Aufstellen von Lagerboxen. Auf dem Gelände befinden sich ein Bürocontainer mit Sozialbereich sowie ein Materialcontainer.
Der Pächter ist berechtigt, während der Pachtzeit den Binnenhafen im eigenen Namen und auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu betreiben, die Gemeinde Wustermark erhält hierfür einen Pachtzins. Der Pächter ist für die rechtliche und technische Abwicklung des Hafenbetriebs selbständig verantwortlich und hat die notwendige Unterhaltung der Hafenanlagen sicherzustellen.
Der Hafenbetrieb unterliegt zuwendungsrechtlichen Anforderungen. Der Pächter hat deshalb einen diskriminierungsfreien Zugang für Hafennutzer zu gewährleisten. Die zuwendungsrechtlichen Anforderungen im Einzelnen werden in den Ausschreibungsunterlagen mitgeteilt.
Die Pachtzeit soll voraussichtlich 15 Jahre betragen; eine Verlängerungsoption von 5 Jahren ist beabsichtigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb von Häfen
Menge oder Umfang:
“Dienstleistungskonzession.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betrieb von Häfen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Wustermark
Postanschrift: Hoppenrader Allee 1
Postleitzahl: 14641
Postort: Wustermark
Kontakt
Internetadresse: http://www.wustermark.de🌏
E-Mail: h.roigk@wustermark.de📧
Telefon: +49 3323473241📞
Fax: +49 3323473250 📠
“Teilnahmeanträge sind ausschließlich über den Postweg oder direkt zu übermitteln. Die Anträge auf Teilnahme sind in einem verschlossenen Umschlag...”
Teilnahmeanträge sind ausschließlich über den Postweg oder direkt zu übermitteln. Die Anträge auf Teilnahme sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag neben der Anschrift zusätzlich mit der Aufschrift „Bitte nicht öffnen, sofort weiterleiten an Frau Roigk – Teilnahmeantrag Binnenhafen Wustermark, Ende der Bewerbungsfrist: 28.01.2013 (14:00 Uhr)“ zu versehen. Die gesamten Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
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Quelle: OJS 2012/S 247-407976 (2012-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-05-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 3323473299 📠
“Die Verpachtung des Binnenhafens als Dienstleistungskonzession unterfällt nicht dem Vergaberecht. Die Mindestanforderungen aus dem EG-Recht, insbesondere...”
Die Verpachtung des Binnenhafens als Dienstleistungskonzession unterfällt nicht dem Vergaberecht. Die Mindestanforderungen aus dem EG-Recht, insbesondere die Gebote von Fairness, Gleichbehandlung und Transparenz wurden verfahrensrechtlich dahingehend umgesetzt, dass vor dem Verhandlungsverfahren ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt worden ist. Im Teilnahmewettbewerb sind Bewerbungen von 4 interessierten Bewerbern fristgerecht eingegangen, die alle zur Abgabe eines indikativen Angebotes zu Beginn des Verhandlungsverfahrens aufgefordert worden sind.
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Quelle: OJS 2013/S 089-150939 (2013-05-07)