Gebäudeunterhalts- und Grundreinigung in 4 städtischen Reinigungsobjekten, Freiburg: — Los 1: Verwaltungsgebäude Fahnenbergplatz, Fahnenbergplatz 4, 79098 Freiburg, DEUTSCHLAND, Unterhaltsreinigungsarbeiten - 6 503,85 m². Los 2: Deutsch-Französischen-Gymnasium, Runzstr. 83, 79102 Freiburg, DEUTSCHLAND, Unterhalts- und jährliche Grundreinigungsarbeiten - 7 845,60 m², — Los 3: Lessingschule, Lessingstr. 1, 79100 Freiburg, DEUTSCHLAND, Unterhalts- und jährliche Grundreinigungsarbeiten - 5 500,96 m², — Los 4: Sporthalle Merianschule, Rheinstr. 3, 79104 Freiburg, DEUTSCHLAND, Unterhalts- und jährliche Grundreinigungsarbeiten - 548,19 m² Objektbesichtigungen finden ausschließlich am 12.6.2012, ab 10:00 Uhr, statt. Zur Angebotsabgabe ist eine Teilnahme zwingend vorgeschrieben. Nähere Informationen erhalten Sie in den Ausschreibungsunterlagen "Informationen über die zu vergebenden Leistungen".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang: Genaue Angaben zur Gesamtmenge und Umfang siehe II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg Vergabemanagement
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Postort: Freiburg
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de📧
Telefon: +49 7612014083📞
Fax: +49 7612014089 📠
Gebäudeunterhalts- und Grundreinigung in 4 städtischen Reinigungsobjekten, Freiburg:
— Los 1: Verwaltungsgebäude Fahnenbergplatz, Fahnenbergplatz 4, 79098 Freiburg, DEUTSCHLAND, Unterhaltsreinigungsarbeiten - 6 503,85 m².
Los 2: Deutsch-Französischen-Gymnasium, Runzstr. 83, 79102 Freiburg, DEUTSCHLAND, Unterhalts- und jährliche Grundreinigungsarbeiten - 7 845,60 m²,
— Los 3: Lessingschule, Lessingstr. 1, 79100 Freiburg, DEUTSCHLAND, Unterhalts- und jährliche Grundreinigungsarbeiten - 5 500,96 m²,
— Los 4: Sporthalle Merianschule, Rheinstr. 3, 79104 Freiburg, DEUTSCHLAND, Unterhalts- und jährliche Grundreinigungsarbeiten - 548,19 m² Objektbesichtigungen finden ausschließlich am 12.6.2012, ab 10:00 Uhr, statt. Zur Angebotsabgabe ist eine Teilnahme zwingend vorgeschrieben. Nähere Informationen erhalten Sie in den Ausschreibungsunterlagen "Informationen über die zu vergebenden Leistungen".
— Los 4: Sporthalle Merianschule, Rheinstr. 3, 79104 Freiburg, DEUTSCHLAND, Unterhalts- und jährliche Grundreinigungsarbeiten - 548,19 m² Objektbesichtigungen finden ausschließlich am 12.6.2012, ab 10:00 Uhr, statt. Zur Angebotsabgabe ist eine Teilnahme zwingend vorgeschrieben. Nähere Informationen erhalten Sie in den Ausschreibungsunterlagen "Informationen über die zu vergebenden Leistungen".
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Lessingschule
Kurze Beschreibung: Unterhalts- und jährliche Grundreinigungsarbeiten.
Menge oder Umfang: Unterhalts- und jährliche Grundreinigungsarbeiten 5500,96 m².
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Sporthalle Merianschule
Menge oder Umfang: Unterhalts- und jährliche Grundreinigungsarbeiten 548,19 m².
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Verwaltungsgebäude Fahnenbergplatz
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigungsarbeiten.
Menge oder Umfang: Unterhaltsreinigungsarbeiten 6503,85 m².
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Deutsch-Franzöisches-Gymnasium
Menge oder Umfang: Unterhalts- und jährliche Grundreinigungsarbeiten 7845,60 m².
Beschreibung der Optionen:
Es ist freigestellt, ob für ein, für mehrere oder für alle Lose Angebote abgegeben werden.
Dauer: 25 Monate
Referenznummer: 2012000065 / 2012000065
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. § 6 EG Abs. 4 a) bis g) und Abs. 6 a) bis d) sowie § 7 EG Abs. 2 d) VOL/A (Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen; Gesamtumsatz sowie Umsatz vergleichbarer Leistungen). Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre. Eintragung in das Berufsregister und Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen oder Geldbußen auferlegt wurden gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1 b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches;
(1) Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. § 6 EG Abs. 4 a) bis g) und Abs. 6 a) bis d) sowie § 7 EG Abs. 2 d) VOL/A (Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen; Gesamtumsatz sowie Umsatz vergleichbarer Leistungen). Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre. Eintragung in das Berufsregister und Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen oder Geldbußen auferlegt wurden gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1 b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches;
(2) Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz: (2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und (2b) die Namen der Nachunternehmer sowie (2c) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen;
(2) Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz: (2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und (2b) die Namen der Nachunternehmer sowie (2c) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen;
(3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt und mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied zur Annahme von Zahlungen berechtigt ist sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften; (4) Selbstverpflichtungserklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit;
(3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt und mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied zur Annahme von Zahlungen berechtigt ist sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften; (4) Selbstverpflichtungserklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit;
(5) Berufshaftpflichtversicherung;
(6) Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsummen (pro Schadensfall) abdeckt: - Personenschäden 2 000 000 EUR - Sach- und Umweltschäden 1 000 000 EUR - Bearbeitungsschäden 50 000 EUR - Vermögensschäden 250 000 EUR - Schlüsselverlust 50 000 EUR bzw. Eigenerklärung (oder Erklärung des Versicherungsunternehmens), dass Deckungssummen im Auftragsfalle angepasst werden;
(6) Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsummen (pro Schadensfall) abdeckt: - Personenschäden 2 000 000 EUR - Sach- und Umweltschäden 1 000 000 EUR - Bearbeitungsschäden 50 000 EUR - Vermögensschäden 250 000 EUR - Schlüsselverlust 50 000 EUR bzw. Eigenerklärung (oder Erklärung des Versicherungsunternehmens), dass Deckungssummen im Auftragsfalle angepasst werden;
(7) Erklärung über die Einhaltung Mindestlohn gem. Kriterienkatalog;
(8) Nachweis ausreichender Präsenz vor Ort; Angaben oder Nachweise wie die Präsenz vor Ort sichergestellt wird. Der Nachweis zu Ziffer (2a) ist mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Fehlende mit Angebotsabgabe geforderte Erklärungen und Nachweise führen zum zwingenden Ausschluss des Angebots (kein Nachreichen möglich). Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen. Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Nachweise gem. Formbl. 001 Stadt FR.
(8) Nachweis ausreichender Präsenz vor Ort; Angaben oder Nachweise wie die Präsenz vor Ort sichergestellt wird. Der Nachweis zu Ziffer (2a) ist mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Fehlende mit Angebotsabgabe geforderte Erklärungen und Nachweise führen zum zwingenden Ausschluss des Angebots (kein Nachreichen möglich). Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen. Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Nachweise gem. Formbl. 001 Stadt FR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nach § 17 VOL/B, den besonderen, weiteren besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe.
Bezügl. Transaktionskosten siehe "Deutsche eVergabe - Leistungsübersicht und Preisliste für bietende Unternehmen".
Unterlagen können nicht mehr in Papierform angefordert und ausgegeben werden.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-09-10 📅
Datum des Endes: 2014-09-09 📅
Datum des Beginns: 2012-09-03 📅
Datum des Endes: 2014-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-02-09 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2012000065 / 2012000065
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 027-043840
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2012/S 101-168684 (2012-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
Telefon: +49 761201-4083📞
Fax: +49 761201-4089 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 201200065
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 79100 Freiburg im Breisgau
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gewichtung für den Preis der Unterhalts-u.Grundreinigung (50)
2. Gewichtung für die Quadratmeterleistung der Unterhalts- u. Grundreinigung (50)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-07-27 📅
Name: L & W Gebäudeservice
Postanschrift: Eschholzstr. 61
Postort: Freiburg i.Br.
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland 🇩🇪
4️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-07-31 📅
Name: Grieger Gebäudeservice GmbH
Postanschrift: Langestr. 2
Postort: Kenzingen
Postleitzahl: 79341
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden -Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Telefon: +49 721926-0📞
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2012/S 172-283759 (2012-09-04)