Versicherungsleistungen für das Bauvorhaben "Sanierung Bettenhochhaus und Neubau OP/ITS-Gebäude"

Charité - Universitätsmedizin Berlin, Zentrale Vergabestelle

Der Auftrag umfasst die versicherungstechnische Absicherung des Bauvorhabens „Sanierung Bettenhochhaus und Neubau OP/IST-Gebäude“ bestehend aus einer kombinierten Bauleistungs-/Montage- und Haftpflichtversicherung für alle am Bau Beteiligten sowie die umfassende versicherungstechnische Betreuung und Abwicklung im Schadenfall (komplettes Schadenmanagement) bezogen auf die ausgeschriebenen Versicherungen.
Gegenstand der Baumaßnahme ist die komplette Sanierung des 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhauses in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin (rd. 60 000 m² BGF) sowie der Neubau eines zentralen Operationsbereichs (OP) einschließlich des zentralen intensivmedizinischen Bereichs (ITS) und der Rettungsleitstellen einschließlich einer Liegendkrankenzufahrt (rd. 15 000 m² BGF) anstelle des östlich des Bettenhochhauses abzureißenden Lehrgebäudes bei Fortsetzung des Krankenhausbetriebes.
Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276) für die Baumaßnahmen einschließlich der vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen dürfen 185 000 000,00 EUR inkl. MwSt nicht überschreiten.
Der Nutzungsbeginn für die Gebäude muss im ersten Quartal 2016 erfolgen.
Die Generalplanungsleistungen sind bereits beauftragt. Der Generalplaner verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung als durchlaufender Jahresvertrag (3 000 000 EUR für Personenschäden sowie 2 500 000 EUR pauschal für Sach- und Vermögensschäden), für das Projekt durch Objektexzedent erhöht (auf 4 000 000 EUR für Personenschäden sowie 4 000 000 EUR pauschal für Sach- und Vermögensschäden).
Der Versicherungsschutz des Generalplaners soll bei der Prämienbildung kalkulatorisch Berücksichtigung finden.
Eine Einstandspflicht des Auftraggebers für das Bestehen des Versicherungsschutzes des Generalplaners wird hierdurch nicht begründet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-10-12 Auftragsbekanntmachung
2013-07-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauwesenversicherungen
Menge oder Umfang:
Kombinierte Bauleistungs-/Montage- und Haftpflichtversicherung.Das Feuerrisiko wird anderweitig eingedeckt.Die kombinierte Bauleistungs-/Montage- und Haftpflichtversicherung enthält die nachfolgenden.Vertragsbestandteile mit den dargestellten Deckungssummen:— Bauleistung/Montage mit einer Versicherungssumme von ca. 170 000 000,00 EUR,— Bauleistungs-/Montage- Betriebsunterbrechungsversicherung Basis 1 000 000,00 EUR pro Monat, begrenzt auf sechs Monate,— Berufshaftpflicht-Versicherung (Planer-Haftpflicht-Versicherung), ohne Risiko Projektsteuerung, mit einer Deckungssumme von 10 000 000,00 EUR (3-fach maximiert),— Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von 10 000 000,00 EUR (3-fachmaximiert),— Bauherrenhaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von 10 000 000,00 EUR (3-fach maximiert),— Umwelthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von 10 000 000,00 EUR (2-fach maximiert),— Umweltschaden-Versicherung mit einer Deckungssumme von 5 000 000,00 EUR (1-fach maximiert).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauwesenversicherungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité - Universitätsmedizin Berlin, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hindenburgdamm 30
Postleitzahl: 12203
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.charite.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle-vol@charite.de 📧
Telefon: +49 30450-574211 📞
Fax: +49 30450-757211 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-12 📅
Einreichungsfrist: 2012-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 200-329438
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
1. Zu Ziff. IV.1.1) dieser Bekanntmachung. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOL/A geführt. Soweit in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der VOL/A verwiesen wird, ist damit die Vergabeordnung für Leistungen - VOL/A - Ausgabe 2009 in der derzeit geltenden Fassung gemeint. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der Abstandnahme von einzelnen Inhalten des Auftragsgegenstandes im Sinne von Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung vor, wenn sich diese während der Verhandlungen oder während des laufenden Verfahrens als überflüssig, zu weitgehend oder sonst unzweckmäßig erweisen. Im weiteren Verfahren sind Führungs- und Beteiligungsangebote und somit auch Teilnahmeanträge/Bewerbungen für Führungs- und Beteiligungsangebote zugelassen. Die vergaberechtliche Auftragserteilung zum Abschluss des Verhandlungsverfahrens erfolgt auf die wirtschaftlich günstigsten Angebote (Führungsangebot und Beteiligungsangebote), aus denen sich dann die Zusammensetzung der Parteien des Versicherungsvertrages ergibt. 2. Zu dieser Bekanntmachung allgemein. Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des beim Auftraggeber verfügbaren Bewerbungsbogens zu erfolgen. Der Bewerbungsbogen kann bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen angefordert werden. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Versendung des Bewerbungsbogens erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig und verschlossen einzureichen. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben die Inhalte dieser Bekanntmachung und des Bewerbungsbogens zu beachten. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist der Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 30.10.2012 vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Sie sind zu richten an die unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannte Stelle. Das Risiko der vollständigen und lesbaren. Übermittlung von Auskunftsersuchen trägt der anfragende Interessent. 3. Zu Ziff. III.2) und IV.1.2) dieser Bekanntmachung. Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem System: 3.1 Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien gemäß Ziff. VI.3) der Bekanntmachung und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung. Fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen und Nachweise besteht nicht. 3.2 Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erfolgt bei Nichterfüllung der geforderten Zulassung nach Ziff. III.2.3/1, Nichterfüllung der geforderten Erklärung zu Mindestquoten nach Ziff. III.2.3/2 und/oder Nichterfüllung der geforderten Erfahrung nach Ziff. III.2.3/3. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erfolgt weiterhin bei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A. Vom letztgenannten zwingenden Ausschluss kann unter den Voraussetzungen des § 6 EG Abs. 5 VOL/A abgesehen werden. Desweiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A und bei fehlenden Angaben, Erklärungen und Nachweisen, die unter Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung gefordert sind. 3.3 Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung. 3.4 Bei der vorstehend beschriebenen Prüfung und Wertung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen der Auftraggeber nach dem vorstehend beschriebenen Verfahren feststellt, dass sie für den von ihrem Teilnahmeantrag umfassten Teil der zu vergebenden Leistung (Führungs- oder Beteiligungsangebot) geeignet sind, werden für das weitere Verfahren ausgewählt. 4. Versicherungsmakler bzw. Mehrfachvertreter verpflichten sich, bereits bei Anforderung des Bewerbungsbogens den Versicherer verbindlich zu benennen, von dem sie zur Abforderung des Bewerbungsbogens und zur Abgabe eines Teilnahmeantrags bevollmächtigt sind. Versicherungsmakler bzw. Mehrfachvertreter sind verpflichtet, andere als diesen benannten Versicherer nicht zur Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere nicht zur Abgabe eines Teilnahmeantrags oder Angebots aufzufordern. Versicherungsmakler bzw. Mehrfachvertreter dürfen sich nur von einem Versicherer für dieses Vergabeverfahren bevollmächtigen lassen. Doppel-/Mehrfachteilnahmeanträge bzw. -angebote eines Versicherers (z.B. über mehrere Vermittler) sind unzulässig und führen zum Ausschluss. 5. Hinweise für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags. Der Teilnahmeantrag ist 2-fach in Papierform in je einem A4 Schnellhefter/Ordner (nicht getackert) sowie 1-fach in elektronischer Form auf erfolgreich virengeprüftem Datenträger im verschlossenen Umschlag einzureichen. Der vollständige Teilnahmeantrag ist bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und an auffälliger Stelle mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag - Verhandlungsverfahren Versicherungsleistungen Charité Sanierung Bettenhochhaus! Z. Hd. Frau Steffi Ehrhardt PERSÖNLICH/VERTRAULICH! Nicht vor dem 12.11.2012, 10:00 Uhr öffnen!“ zu versehen. 6. Zu Ziff. II.3) der Bekanntmachung. Voraussichtlicher Beginn der Vertragslaufzeit ist der 1.2.2013. Das Ende der Vertragslaufzeit bestimmt sich nach dem Ende der Baumaßnahmen, voraussichtlich ist dies der 31.3.2016.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die versicherungstechnische Absicherung des Bauvorhabens „Sanierung Bettenhochhaus und Neubau OP/IST-Gebäude“ bestehend aus einer kombinierten Bauleistungs-/Montage- und Haftpflichtversicherung für alle am Bau Beteiligten sowie die umfassende versicherungstechnische Betreuung und Abwicklung im Schadenfall (komplettes Schadenmanagement) bezogen auf die ausgeschriebenen Versicherungen.
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Gegenstand der Baumaßnahme ist die komplette Sanierung des 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhauses in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin (rd. 60 000 m² BGF) sowie der Neubau eines zentralen Operationsbereichs (OP) einschließlich des zentralen intensivmedizinischen Bereichs (ITS) und der Rettungsleitstellen einschließlich einer Liegendkrankenzufahrt (rd. 15 000 m² BGF) anstelle des östlich des Bettenhochhauses abzureißenden Lehrgebäudes bei Fortsetzung des Krankenhausbetriebes.
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Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276) für die Baumaßnahmen einschließlich der vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen dürfen 185 000 000,00 EUR inkl. MwSt nicht überschreiten.
Der Nutzungsbeginn für die Gebäude muss im ersten Quartal 2016 erfolgen.
Die Generalplanungsleistungen sind bereits beauftragt. Der Generalplaner verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung als durchlaufender Jahresvertrag (3 000 000 EUR für Personenschäden sowie 2 500 000 EUR pauschal für Sach- und Vermögensschäden), für das Projekt durch Objektexzedent erhöht (auf 4 000 000 EUR für Personenschäden sowie 4 000 000 EUR pauschal für Sach- und Vermögensschäden).
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Der Versicherungsschutz des Generalplaners soll bei der Prämienbildung kalkulatorisch Berücksichtigung finden.
Eine Einstandspflicht des Auftraggebers für das Bestehen des Versicherungsschutzes des Generalplaners wird hierdurch nicht begründet.
Menge oder Umfang:
Kombinierte Bauleistungs-/Montage- und Haftpflichtversicherung.
Das Feuerrisiko wird anderweitig eingedeckt.
Die kombinierte Bauleistungs-/Montage- und Haftpflichtversicherung enthält die nachfolgenden.
Vertragsbestandteile mit den dargestellten Deckungssummen:
— Bauleistung/Montage mit einer Versicherungssumme von ca. 170 000 000,00 EUR,
— Bauleistungs-/Montage- Betriebsunterbrechungsversicherung Basis 1 000 000,00 EUR pro Monat, begrenzt auf sechs Monate,
— Berufshaftpflicht-Versicherung (Planer-Haftpflicht-Versicherung), ohne Risiko Projektsteuerung, mit einer Deckungssumme von 10 000 000,00 EUR (3-fach maximiert),
— Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von 10 000 000,00 EUR (3-fachmaximiert),
— Bauherrenhaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von 10 000 000,00 EUR (3-fach maximiert),
— Umwelthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von 10 000 000,00 EUR (2-fach maximiert),
— Umweltschaden-Versicherung mit einer Deckungssumme von 5 000 000,00 EUR (1-fach maximiert).
Referenznummer: R 48/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Charité Campus Mitte.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
1.
Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bewerbers unter Angabe, ob sich der Bewerber für ein Führungs- oder Beteiligungsangebot bewirbt. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat einen für das Verfahren zuständigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer anzugeben.
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2.
Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Art der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist.
3.
Eigenerklärung, ob, mit wem und auf welche Art der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet.
4.
Eigenerklärung, ob und inwieweit der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Bauvorhaben gemäß II.1.1) dieser Bekanntmachung als Auftragnehmer oder in sonstiger Weise in Berührung war oder ist.
5.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 6 EG Abs. 5 VOL/A bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach § 6 EG Abs. 4 oder 6 VOL/A beim Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegen.
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6.1.
Eigenerklärung, dass die sonstigen besonderen Bedingungen gemäß Ziff. III.1.4) dieser Bekanntmachung eingehalten werden, und zwar insbesondere im Falle der Auswahl im Teilnahmewettbewerb, der Angebotslegung und im Falle der Auftragserteilung.
6.2.
Mit dem Teilnahmeantrag ist das Formblatt „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ (http://www.berlin.de/vergabeservice/allgemeine_infos/formulare.html) vorzulegen. Das Formblatt wird mit dem Bewerbungsbogen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
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6.3.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung über die Anzahl der in der Regel im Unternehmen Beschäftigten vorzulegen. Bei einer Beschäftigtenzahl von mehr als zehn Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sind zugleich folgende Erklärungen abzugeben:
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Erklärung, welche der in § 2 FFV genannten Maßnahmen während des Auftrags durchgeführt oder eingeleitet werden, Anerkennung der weiteren vertraglichen Verpflichtungen nach § 4 FFV, erforderlichenfalls Erklärung zu rechtlichen Hindernissen gemäß § 5 Abs. 2 FFV. Die Erklärungen sind auf dem Formblatt abzugeben, dessen Muster der FFV als Anlage beigefügt und mit dem Bewerbungsbogen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird.
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6.4 Mit dem Teilnahmeantrag ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A“ (http://www.berlin.de/ vergabeservice/allgemeine_infos/formulare.html) vorzulegen. Das Formblatt wird mit dem Bewerbungsbogen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
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7.
Eigenerklärung, dass sich der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen der Ausschreibung zur Verfügung gestellten Unterlagen verpflichtet.
8.
Eigenerklärung des Einverständnisses mit der Veröffentlichung der Informationen, die der Auftraggeber nach § 101a GWB und § 23 EG VOL/A im Rahmen des Vergabeverfahrens veröffentlichen muss.
9.
Bewerbergemeinschaften haben eine Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben, aus der sich die Namen/Firmen/Bezeichnungen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Bietergemeinschaft im Falle der Auswahl im Teilnahmewettbewerb und zu einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung, die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sowie das die Gemeinschaft vertretende Mitglied der Bewerbergemeinschaft ergeben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bewerber haben Angaben zum Rückversicherungsschutz zu machen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die Angaben von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
1. Zulassung.
Bewerber bzw. alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen über eine Zulassung gemäß §§ 5 ff., 110a ff VAG oder vergleichbarer.
Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten verfügen. Zum Nachweis ist die Zulassung in Kopie vorzulegen. Soweit eine Zulassung nach vergleichbaren Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten vorgelegt wird, ist mit dem Teilnahmeantrag die Vergleichbarkeit nachzuweisen.
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2. Eigenerklärung zu Mindestquoten.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass er/sie in der Lage ist, folgende Mindestquoten zu zeichnen:
2.1
Für den Fall, dass sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf ein
Führungsangebot bewirbt: 30 %. Mit dieser Erklärung bestätigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, dass sein Führungsangebot - im Falle einer Auswahl im Teilnahmewettbewerb - unabhängig von der Person etwaiger zugehöriger Beteiligungsangebote gelten wird. 2.2
Beteiligungsangebot bewirbt: 5 %. Mit dieser Erklärung bestätigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, dass sein Beteiligungsangebot - im Falle einer Auswahl im Teilnahmewettbewerb - unabhängig von der Person etwaiger zugehöriger Führungs- und Beteiligungsangebote gelten wird.
3. Eigenerklärung Erfahrung anhand von Referenzen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss erklären und nachweisen, dass er/sie Erfahrung im Bereich der versicherungstechnischen Absicherung von Bauvorhaben besitzt.
3.1 Für den Fall, dass sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf ein Führungsangebot bewirbt:
Mit dieser Erklärung hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft durch Eigenerklärung Erfahrung mit mindestens 3 Großbauvorhaben mit einer gesamtversicherten Bausumme größer 50 000 000,00 EUR (netto) nachzuweisen. Dabei sind folgende Angaben zu machen:
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— Bezeichnung des Bauvorhabens,
— gesamtversicherte Bausumme unter Nachweis einer Summe von größer 50 000 000,00 EUR (netto),
— Art des Bauvorhabens,
— Höhe der bewerbereigenen Führungs-/Beteiligungsquote,
— Versicherungszeitraum.
3.2 Für den Fall, dass sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf ein Beteiligungsangebot bewirbt:
Mit dieser Erklärung hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft durch Eigenerklärung Erfahrung mit Bauvorhaben nachzuweisen. Dabei sind folgende Angaben zu machen:
— gesamtversicherte Bausumme,
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es wird darauf hingewiesen, dass im weiteren Verfahren Führungs- und Beteiligungsangebote und somit auch Teilnahmeanträge/Bewerbungen für Führungs- und Beteiligungsangebote zugelassen sind (vgl. Ziff. III.1.4), III.2) und VI.3) dieser Bekanntmachung).
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Versicherer können sich als Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall wird die Bietergemeinschaft wie ein Bieter behandelt. Versicherer, die sich als Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren beteiligen, müssen als Mitglieder einer solchen Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigtem Vertreter benennen, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
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Sonstige besondere Bedingungen:
1. Verpflichtung des Auftragnehmers nach § 1 Abs. 2, 4, 6 und 8, § 5, § 6, § 7, § 8, § 9 sowie § 10 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 8.7.2010 (GVBl. S. 399 vom 22.7.2010), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 5.6.2012 (GVBl. S. 159 vom 16.6.2012), insbesondere Sanktionen nach § 6 Abs. 1 und 2 BerlAVG. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ (http://www.berlin.de/vergabeservice/allgemeine_infos/formulare.html), die bereits mit dem Bewerbungsbogen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
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2. Verpflichtung des Auftragnehmers nach § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin i.V.m. der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV in der Fassung vom 19.7.2011), insbesondere §§ 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFV. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“ (http://www.berlin.de/vergabeservice/allgemeine_infos/formulare.html), die bereits mit dem Bewerbungsbogen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
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3. Auftragnehmer können nur Versicherungsgesellschaften sein, die über die entsprechende Zulassung nach §§ 5 ff., 110a ff. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EUMitgliedstaaten verfügen.
4. Die Kommunikations-, Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.
5. Die vergaberechtliche Auftragserteilung zum Abschluss des Verhandlungsverfahrens erfolgt auf die wirtschaftlich günstigsten Angebote (Führungsangebot und Beteiligungsangebote), aus denen sich dann die Zusammensetzung der Parteien des Versicherungsvertrages ergibt.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Als Bewerber/Bieter/Auftragnehmer können nur Versicherer auftreten. Diese müssen über die entsprechende Zulassung gemäß §§ 5 ff., 110a ff. VAG oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten verfügen. Soweit eine Zulassung nach vergleichbaren Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten vorgelegt wird, ist mit dem Teilnahmeantrag die Vergleichbarkeit nachzuweisen.
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Versicherungsmakler bzw. Mehrfachvertreter verpflichten sich, bereits bei Anforderung des Bewerbungsbogens den Versicherer verbindlich zu benennen, von dem sie zur Abforderung des Bewerbungsbogens und zur Abgabe eines Teilnahmeantrags bevollmächtigt sind. Versicherungsmakler bzw. Mehrfachvertreter sind verpflichtet, andere als diesen benannten Versicherer nicht zur Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere nicht zur Abgabe eines Teilnahmeantrags oder Angebots aufzufordern. Versicherungsmakler bzw. Mehrfachvertreter dürfen sich nur von einem Versicherer für dieses Vergabeverfahren bevollmächtigen lassen. Doppel-/Mehrfachteilnahmeanträge bzw. -angebote eines Versicherers (z.B. über mehrere Vermittler) sind unzulässig und führen zum Ausschluss.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Steffi Ehrhardt
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-02-01 📅
Datum des Endes: 2016-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: R 48/12
Zusätzliche Informationen
1. Zu Ziff. IV.1.1) dieser Bekanntmachung.
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOL/A geführt. Soweit in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der VOL/A verwiesen wird, ist damit die Vergabeordnung für Leistungen - VOL/A - Ausgabe 2009 in der derzeit geltenden Fassung gemeint. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der Abstandnahme von einzelnen Inhalten des Auftragsgegenstandes im Sinne von Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung vor, wenn sich diese während der Verhandlungen oder während des laufenden Verfahrens als überflüssig, zu weitgehend oder sonst unzweckmäßig erweisen.
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Im weiteren Verfahren sind Führungs- und Beteiligungsangebote und somit auch Teilnahmeanträge/Bewerbungen für Führungs- und Beteiligungsangebote zugelassen. Die vergaberechtliche Auftragserteilung zum Abschluss des Verhandlungsverfahrens erfolgt auf die wirtschaftlich günstigsten Angebote (Führungsangebot und Beteiligungsangebote), aus denen sich dann die Zusammensetzung der Parteien des Versicherungsvertrages ergibt.
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2. Zu dieser Bekanntmachung allgemein.
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des beim Auftraggeber verfügbaren Bewerbungsbogens zu erfolgen. Der Bewerbungsbogen kann bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen angefordert werden.
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Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Versendung des Bewerbungsbogens erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig und verschlossen einzureichen.
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Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben die Inhalte dieser Bekanntmachung und des Bewerbungsbogens zu beachten. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist der Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 30.10.2012 vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Sie sind zu richten an die unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannte Stelle. Das Risiko der vollständigen und lesbaren.
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Übermittlung von Auskunftsersuchen trägt der anfragende Interessent.
3. Zu Ziff. III.2) und IV.1.2) dieser Bekanntmachung.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend.
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Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
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Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem System:
3.1
Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien gemäß Ziff. VI.3) der Bekanntmachung und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung.
Fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen und Nachweise besteht nicht.
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3.2
Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erfolgt bei Nichterfüllung der geforderten Zulassung nach Ziff. III.2.3/1, Nichterfüllung der geforderten Erklärung zu Mindestquoten nach Ziff. III.2.3/2 und/oder Nichterfüllung der geforderten Erfahrung nach Ziff. III.2.3/3. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erfolgt weiterhin bei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A. Vom letztgenannten zwingenden Ausschluss kann unter den Voraussetzungen des § 6 EG Abs. 5 VOL/A abgesehen werden. Desweiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A und bei fehlenden Angaben, Erklärungen und Nachweisen, die unter Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung gefordert sind.
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3.3
Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung.
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3.4
Bei der vorstehend beschriebenen Prüfung und Wertung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen der Auftraggeber nach dem vorstehend beschriebenen Verfahren feststellt, dass sie für den von ihrem Teilnahmeantrag umfassten Teil der zu vergebenden Leistung (Führungs- oder Beteiligungsangebot) geeignet sind, werden für das weitere Verfahren ausgewählt.
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4.
Versicherungsmakler bzw. Mehrfachvertreter verpflichten sich, bereits bei Anforderung des Bewerbungsbogens den Versicherer verbindlich zu benennen, von dem sie zur Abforderung des Bewerbungsbogens und zur Abgabe eines Teilnahmeantrags bevollmächtigt sind. Versicherungsmakler bzw. Mehrfachvertreter sind verpflichtet, andere als diesen benannten Versicherer nicht zur Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere nicht zur Abgabe eines Teilnahmeantrags oder Angebots aufzufordern. Versicherungsmakler bzw. Mehrfachvertreter dürfen sich nur von einem Versicherer für dieses Vergabeverfahren bevollmächtigen lassen. Doppel-/Mehrfachteilnahmeanträge bzw. -angebote eines Versicherers (z.B. über mehrere Vermittler) sind unzulässig und führen zum Ausschluss.
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5. Hinweise für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags.
Der Teilnahmeantrag ist 2-fach in Papierform in je einem A4 Schnellhefter/Ordner (nicht getackert) sowie 1-fach in elektronischer Form auf erfolgreich virengeprüftem Datenträger im verschlossenen Umschlag einzureichen.
Der vollständige Teilnahmeantrag ist bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und an auffälliger Stelle mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag - Verhandlungsverfahren Versicherungsleistungen Charité Sanierung Bettenhochhaus! Z. Hd. Frau Steffi Ehrhardt PERSÖNLICH/VERTRAULICH! Nicht vor dem 12.11.2012, 10:00 Uhr öffnen!“ zu versehen.
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6. Zu Ziff. II.3) der Bekanntmachung.
Voraussichtlicher Beginn der Vertragslaufzeit ist der 1.2.2013. Das Ende der Vertragslaufzeit bestimmt sich nach dem Ende der Baumaßnahmen, voraussichtlich ist dies der 31.3.2016.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 309013-8316 📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
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Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 101 a Informations- und Wartepflicht.
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“.
§ 101b Unwirksamkeit.
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“.
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§ 107 Einleitung, Antrag.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 200-329438 (2012-10-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité – Universitätsmedizin Berlin, Zentrale Vergabestelle
Kontakt
Telefon: +49 30450574211 📞
Fax: +49 304507574211 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 135-234696
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 200-329438
ABl. S-Ausgabe: 135

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: R 4812
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Prämie (80)
2. Führungsangebotsbonus (5)
3. Schadenmanagement (15)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-11 📅
Name: Zurich Insurance
Postanschrift: Solmsstr. 27 - 37
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 80486
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Ehrhardt
Quelle: OJS 2013/S 135-234696 (2013-07-09)