Versorgung der Versicherten der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse im Bundesgebiet Mecklenburg-Vorpommern mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V

Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin durch.

Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse schreibt die Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten gemäß § 127 Absatz 1 SGB V aus. Der Auftragnehmer ist während der Vertragsdauer gemäß § 33 Absatz 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit Hilfsmitteln (§ 33 SGB V) der Produktgruppe 09 - Elektrostimulationsgeräten im Gebiet des/der zugeschlagenen Teillose(s) sicherzustellen.
Vertragsgegenstand sind im Einzelnen folgende den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V entsprechende Hilfsmittel:
1. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung gemäß Produktuntergruppe: 09.37.01,
2. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelbehandlung gemäß Produktuntergruppe: 09.37.02,
3. Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz gemäß Produktuntergruppe: 09.37.03,
4. Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) gemäß Produktuntergruppe: 09.37.04.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist neben dem Zurverfügungstellen der Elektrostimulationsgeräte auch alle zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten erforderlichen Versorgungs- sowie Serviceleistungen, wie z.B. Einweisung und Beratung, Reparaturen etc.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-11-21 Auftragsbekanntmachung
2013-01-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Menge oder Umfang:
Der Leistungsumfang und die zu erwartende Versorgungsmenge sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-21 📅
Einreichungsfrist: 2013-01-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 227-373712
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, DEUTSCHLAND; (2) Der Bieter kann auf alle Teillose bieten. Eine Zuschlagslimitierung findet nicht statt. Die Angebote sind an die AOK- Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, zu richten. Bezüglich der weiteren formalen Voraussetzungen für die Abgabe eines wirksamen Angebotes wird auf die Vergabeunterlagen und die zwingend zu verwendenden Formblätter verwiesen. (3) Die Vergabeunterlagen nebst den zwingend zu verwendenden Formblättern sind unter dem Link www.aok-business.de/ausschreibungen abrufbar. (4) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) und der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.2.2 der EU-Bekanntmachung) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.2.3 der EU-Bekanntmachung) können von den Mitgliedern grundsätzlich gemeinschaftlich erbracht werden. Jedoch müssen alle Mitglieder von Bietergemeinschaften, die wesentliche Teilleistungen erbringen, d. h. Versicherte betreuen, beraten bzw. Hilfsmittel an Versicherte abgeben (§ 126 Absatz 1 SGB V), den Nachweis gemäß Ziffer III.2.3 (1), (2) oder (3) der EU-Bekanntmachung (Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 126 SGB V) vorlegen. Die Eigenerklärung/Nachweise gemäß Ziffer III.2.3 (4) der EU-Bekanntmachung (Einsatz geeigneter Mitarbeiter und Vorlage von Nachweisen zu Fachqualifikation und berufspraktischer Erfahrungszeit der Mitarbeiter) kann gemeinschaftlich erbracht werden. (5) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von wesentlichen Teilleistungen, d.h. Versicherte betreuen, beraten bzw. Hilfsmittel an Versicherte abgeben (§ 126 Abs. 1 SGB V) an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die. Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Ausführung wesentlicher Teilleistungen der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise zur Zuverlässigkeit gem. Ziffer III.2.1 der EU-Bekanntmachung von allen benannten Unterauftragnehmern einzureichen. Eignungsnachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.2.2 müssen von den Unterauftragnehmern nicht vorgelegt zu werden. Jedoch kann sich der Bieter zum Nachweis gemäß Ziffer III.2.2 (2) (Gesamtumsatz) auch auf den Gesamtumsatz in der Produktgruppe 09 des/der Unterauftragnehmer(s), der wesentliche Teilleistungen erbringt, berufen. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.2.3) (1), (2) oder (3) der EU-Bekanntmachung für Unterauftragnehmer beizubringen sind, soweit diese wesentliche Teilleistungen erbringen sollen. Die Eigenerklärung/Nachweise gemäß Ziffer III.2.3 (4) der EU-Bekanntmachung (Einsatz geeigneter Mitarbeiter und Vorlage von Nachweisen zu Fachqualifikation und berufspraktischer Erfahrungszeit der Mitarbeiter) muss der Bieter nur einmal vorlegen und kann sich dabei auf Mitarbeiter/innen des/der Unterauftragnehmer(s) berufen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie. Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden wesentlichen Teilleistungen durch eine entsprechende. Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der. Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. (§7 EG Abs. 9 VOL/A). Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Versand der Vorabinformation nach § 101a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgelegt werden. Der Tag der Absendung der Vorabinformation zählt bei der Berechnung dieser Frist nicht mit.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse schreibt die Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten gemäß § 127 Absatz 1 SGB V aus. Der Auftragnehmer ist während der Vertragsdauer gemäß § 33 Absatz 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit Hilfsmitteln (§ 33 SGB V) der Produktgruppe 09 - Elektrostimulationsgeräten im Gebiet des/der zugeschlagenen Teillose(s) sicherzustellen.
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Vertragsgegenstand sind im Einzelnen folgende den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V entsprechende Hilfsmittel:
1. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung gemäß Produktuntergruppe: 09.37.01,
2. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelbehandlung gemäß Produktuntergruppe: 09.37.02,
3. Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz gemäß Produktuntergruppe: 09.37.03,
4. Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) gemäß Produktuntergruppe: 09.37.04.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist neben dem Zurverfügungstellen der Elektrostimulationsgeräte auch alle zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten erforderlichen Versorgungs- sowie Serviceleistungen, wie z.B. Einweisung und Beratung, Reparaturen etc.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Region Schwerin
Kurze Beschreibung:
Diese Region umfasst die Städte Schwerin und Wismar sowie die Gebiete Ludwigslust, Nordwestmecklenburg und Parchim.
Menge oder Umfang: Geschätzte Anzahl der zu versorgenden Versicherten/Jahr:Erstversorgung:1. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.01) = 846 Erstversorgungen2. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.02) = 57 Erstversorgungen3. Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.03) = 12 Erstversorgungen4. Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.04) = 7 ErstversorgungenFolgeversorgung:1. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.01) = 597 Folgeversorgungen2. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.02) = 13 Folgeversorgungen3. Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.03) = 6 Folgeversorgungen4. Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.04) = 7 FolgeversorgungenDiese Angaben dienen als Kalkulationsgrundlage für die Erstellung Ihres Angebotes, es handelt sich hierbei nicht um garantierte Abnahmemengen. Anzahl abgerechneter Fälle Elektrostimulationsgeräte vom 1.4.2011 bis 31.3.2012.
Geschätzte Anzahl der zu versorgenden Versicherten/Jahr:
Erstversorgung:
1. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.01) = 846 Erstversorgungen
2. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.02) = 57 Erstversorgungen
3. Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.03) = 12 Erstversorgungen
4. Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.04) = 7 Erstversorgungen
Folgeversorgung:
1. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.01) = 597 Folgeversorgungen
2. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.02) = 13 Folgeversorgungen
3. Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.03) = 6 Folgeversorgungen
4. Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.04) = 7 Folgeversorgungen
Diese Angaben dienen als Kalkulationsgrundlage für die Erstellung Ihres Angebotes, es handelt sich hierbei nicht um garantierte Abnahmemengen. Anzahl abgerechneter Fälle Elektrostimulationsgeräte vom 1.4.2011 bis 31.3.2012.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Region Rostock
Kurze Beschreibung:
Diese Region umfasst die Städte Rostock und Stralsund sowie die Gebiete Rügen, Bad Doberan, Güstrow und Nordvorpommern.
Menge oder Umfang: Geschätzte Anzahl der zu versorgenden Versicherten/Jahr:Erstversorgung:1. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.01) = 1002 Erstversorgungen2. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.02) = 178 Erstversorgungen3. Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.03) = 29 Erstversorgungen4. Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.04) = 14 ErstversorgungenFolgeversorgung:1. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.01) = 963 Folgeversorgungen2. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.02) = 21 Folgeversorgungen3. Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.03) = 16 Folgeversorgungen4. Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.04) = 9 FolgeversorgungenDiese Angaben dienen als Kalkulationsgrundlage für die Erstellung Ihres Angebotes, es handelt sich hierbei nicht um garantierte Abnahmemengen. Anzahl abgerechneter Fälle Elektrostimulationsgeräte vom 1.4.2011 bis 31.3.2012.
1. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.01) = 1002 Erstversorgungen
2. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.02) = 178 Erstversorgungen
3. Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.03) = 29 Erstversorgungen
4. Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.04) = 14 Erstversorgungen
1. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.01) = 963 Folgeversorgungen
2. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.02) = 21 Folgeversorgungen
3. Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.03) = 16 Folgeversorgungen
4. Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.04) = 9 Folgeversorgungen
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Region Neubrandenburg
Kurze Beschreibung:
Diese Region umfasst die Städte Neubrandenburg und Greifswald sowie die Gebiete Mecklenburg-Strelitz, Müritz, Demmin, Ostvorpommern und Uecker-Randow.
Menge oder Umfang: Geschätzte Anzahl der zu versorgenden Versicherten/Jahr:Erstversorgung:1. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.01) = 1389 Erstversorgungen2. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.02) = 338 Erstversorgungen3. Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.03) = 22 Erstversorgungen4. Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.04) = 15 ErstversorgungenFolgeversorgung:1. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.01) = 878 Folgeversorgungen2. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.02) = 55 Folgeversorgungen3. Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.03) = 11 Folgeversorgungen4. Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.04) = 2 FolgeversorgungenDiese Angaben dienen als Kalkulationsgrundlage für die Erstellung Ihres Angebotes, es handelt sich hierbei nicht um garantierte Abnahmemengen. Anzahl abgerechneter Fälle Elektrostimulationsgeräte vom 1.4.2011 bis 31.3.2012.
1. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.01) = 1389 Erstversorgungen
2. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.02) = 338 Erstversorgungen
3. Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.03) = 22 Erstversorgungen
4. Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.04) = 15 Erstversorgungen
1. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.01) = 878 Folgeversorgungen
2. Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelbehandlung (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.02) = 55 Folgeversorgungen
3. Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.03) = 11 Folgeversorgungen
4. Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) (gemäß Produktuntergruppe: 09.37.04) = 2 Folgeversorgungen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland - Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Kopie eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate); Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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(2) Eigenerklärung, dass die Fälle des § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A-EG nicht vorliegen.
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 2 Millionen EUR gegen Personenschäden, 1 Million EUR gegen Sachschäden. Alternativ, falls keine Betriebshaftpflichtversicherung oder nicht in genannter Höhe besteht: Abgabe einer Eigenerklärung dass der Bieter unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens vorlegen wird, dass spätestens mit Beginn der Vertragslaufzeit eine solche Versicherung in geforderter Höhe bestehen wird.
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(2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren. Als geeignet gelten nur Bieter, die in jedem der letzten drei Kalenderjahre einen Gesamtumsatz von mindestens 50 000 EUR (ohne USt.) pro Kalenderjahr bezogen auf die Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V erzielt haben.
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Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmern sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Mindeststandards:
(1) Bestätigung einer Präqualifizierungsstelle (Präqualifzierungsurkunde) gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V i.V.m. § 126 Abs. 1a SGB V.
(2) Ersatzweise verfügt das Unternehmen über eine Abgabeberechtigung zur Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten im Bereich der Produktgruppe 09 mindestens einer Kassenart gemäß der Bestandsschutzregelung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (§ 126 SGB V a. F.).
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(3) Sofern weder eine Bestätigung einer Präqualifizierungsstelle (Präqualifizierungsurkunde) noch eine Abgabeberechtigung zur Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten gemäß der Bestandsschutzregelungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen beim Bieter vorhanden ist, sind die Einzelnachweise nach den Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V gemäß den Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen vom 18.10.2010 zu erbringen. Dies sind im Einzelnen:
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a) Angaben zur fachlichen Leitung: 1. Benennung des fachlichen Leiters. 2. Erforderlich ist eine der nachgenannten Qualifikationen des fachlichen Leiters: Orthopädietechnikmeister/in, Techniker/-in Fachrichtung Medizintechnik, Dipl.-Ing./-in Fachrichtung Medizintechnik, Dipl.-Ing./-in für Orthopädie- und Rehatechnik oder gleichwertige Qualifikation. Bitte fügen Sie folgende Nachweise über die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des fachlichen Leiters bei: Berufsurkunde über die abgeschlossene Ausbildung und sonstige Befähigungsnachweise, Zeugnisse oder Tätigkeitsnachweise, Zertifikate.
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b) Allgemeine Voraussetzungen:
— Nachweis der berufsrechtlichen Voraussetzungen durch Kopie der Gewerbeanmeldung oder ggf. Kopie des Handelsregisterauszugs,
— Nachweis der gewerberechtlichen Voraussetzungen werden erfüllt: Bei Gewerbebetreibenden Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO,
— Einhaltung des Datenschutzes durch folgende Eigenerklärung: "Ich/Wir verpflichte/n mich/uns zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Geschützte personenbezogene Daten werde/n ich/ wir nicht zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck verarbeiten, bekannt geben, zugänglich machen oder sonst nutzen. Die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.",
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— Einhaltung Voraussetzungen nach § 128 SGB V durch folgende Eigenerklärung: "Ich/Wir erkläre/n, dass wir die Regelungen des § 128 SGB V beachten. Wir unterhalten keine Hilfsmitteldepots bei Vertragsärzten, in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen und beteiligten Ärzte nicht gegen Entgelt oder Gewährung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln und gewähren keine Zuwendungen im Zusammenhang mit der Verordnung von Hilfsmitteln.",
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— Erklärung, dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht abgeführt werden: "Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterliegen, ordnungsgemäß erfüllt habe/n.".
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c) Räumliche Voraussetzungen und erforderliche Nachweise:
— Verkaufs-/Empfangsbereich,
— Akustisch und optisch abgegrenzter Bereich/Raum zur Beratung und Anpassung mit Sitzgelegenheit,
— Lagermöglichkeit unter Umgebungsbedingungen gemäß den in den Produktunterlagen des Herstellers vorgegebenen Spezifikationen,
— Für wieder einsetzbare Produkte räumlich getrennte Lagerfläche für hygienisch bereits aufbereitete und nicht aufbereitete Produkte.
Der Nachweis der oben genannten räumlichen Voraussetzungen erfolgt durch:
— Kopie des Mietvertrages oder Grundbuchauszugs in einfacher Kopie, Grundskizze/ Raumskizze und Fotodokumentation,
— Für Neubetriebe, bei Bezug von neuen Räumlichkeiten oder bei maßgeblichen Änderungen (bauliche Maßnahmen u. ä.):
— Protokoll über Betriebsbegehung und,
— Kopie des Mietvertrages oder Kopie des Grundbuchauszuges.
(4) Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall je Teillos mindestens vier geeignete Mitarbeiter/innen im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzt werden und Nachweise zu der geforderten Fachqualifikation und berufspraktischen Erfahrungszeit vorgelegt werden (Anlage 9c der Bewerbungsbedingungen):
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a) mindestens 2 Mitarbeiter/innen mit abgeschlossener Ausbildung als Elektroniker/in für Geräte und Systeme oder vergleichbaren Kenntnissen und zusätzlich einer mindestens einjährigen berufspraktischen Erfahrung im Zusammenhang mit der sicherheitstechnischen Kontrolle und Reparatur von Elektrostimulationsgeräten.
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b) Mindestens 2 Mitarbeiter/innen, die durch regelmäßige Schulung vom Hersteller gemäß den Anforderungen des § 31 Medizinproduktegesetz (MPG) befähigt sind, in die Handhabung, Anwendung und den Betrieb von Elektrostimulationsgeräten sachgerecht einzuweisen.
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Eine Namensliste der im Zuschlagsfall je Teillos einzusetzenden Mitarbeiter/innen bzw. die Nachweise zu der geforderten Fachqualifikation und berufspraktischen Erfahrungszeit können freiwillig bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Sie müssen spätestens zum Vertragsbeginn vorgelegt werden.
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Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vorlage einer Bürgschaft in Höhe von 5 % der jährlichen Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) spätestens bis zum Vertragsbeginn. Im Fall der Zuschlagserteilung für mehrere Teillose sind für die jährliche Auftragssumme die für die zugeschlagenen Teillose geltenden Angebotspreise zu addieren.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben im Auftragsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder anzunehmen und einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-02-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-01-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Silke Beckmann

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-04-01 📅
Datum des Endes: 2015-03-31 📅
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam,
DEUTSCHLAND;
(2) Der Bieter kann auf alle Teillose bieten. Eine Zuschlagslimitierung findet nicht statt. Die Angebote sind an die AOK- Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, zu richten. Bezüglich der weiteren formalen Voraussetzungen für die Abgabe eines wirksamen Angebotes wird auf die Vergabeunterlagen und die zwingend zu verwendenden Formblätter verwiesen.
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(3) Die Vergabeunterlagen nebst den zwingend zu verwendenden Formblättern sind unter dem Link www.aok-business.de/ausschreibungen abrufbar.
(4) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) und der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.2.2 der EU-Bekanntmachung) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.2.3 der EU-Bekanntmachung) können von den Mitgliedern grundsätzlich gemeinschaftlich erbracht werden. Jedoch müssen alle Mitglieder von Bietergemeinschaften, die wesentliche Teilleistungen erbringen, d. h. Versicherte betreuen, beraten bzw. Hilfsmittel an Versicherte abgeben (§ 126 Absatz 1 SGB V), den Nachweis gemäß Ziffer III.2.3 (1), (2) oder (3) der EU-Bekanntmachung (Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 126 SGB V) vorlegen. Die Eigenerklärung/Nachweise gemäß Ziffer III.2.3 (4) der EU-Bekanntmachung (Einsatz geeigneter Mitarbeiter und Vorlage von Nachweisen zu Fachqualifikation und berufspraktischer Erfahrungszeit der Mitarbeiter) kann gemeinschaftlich erbracht werden.
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(5) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von wesentlichen Teilleistungen, d.h. Versicherte betreuen, beraten bzw. Hilfsmittel an Versicherte abgeben (§ 126 Abs. 1 SGB V) an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die.
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Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Ausführung wesentlicher Teilleistungen der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise zur Zuverlässigkeit gem. Ziffer III.2.1 der EU-Bekanntmachung von allen benannten Unterauftragnehmern einzureichen. Eignungsnachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.2.2 müssen von den Unterauftragnehmern nicht vorgelegt zu werden. Jedoch kann sich der Bieter zum Nachweis gemäß Ziffer III.2.2 (2) (Gesamtumsatz) auch auf den Gesamtumsatz in der Produktgruppe 09 des/der Unterauftragnehmer(s), der wesentliche Teilleistungen erbringt, berufen. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.2.3) (1), (2) oder (3) der EU-Bekanntmachung für Unterauftragnehmer beizubringen sind, soweit diese wesentliche Teilleistungen erbringen sollen. Die Eigenerklärung/Nachweise gemäß Ziffer III.2.3 (4) der EU-Bekanntmachung (Einsatz geeigneter Mitarbeiter und Vorlage von Nachweisen zu Fachqualifikation und berufspraktischer Erfahrungszeit der Mitarbeiter) muss der Bieter nur einmal vorlegen und kann sich dabei auf Mitarbeiter/innen des/der Unterauftragnehmer(s) berufen.
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Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie.
Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden wesentlichen Teilleistungen durch eine entsprechende.
Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der.
Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt.
(§7 EG Abs. 9 VOL/A). Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Versand der Vorabinformation nach § 101a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgelegt werden. Der Tag der Absendung der Vorabinformation zählt bei der Berechnung dieser Frist nicht mit.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfengelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2012/S 227-373712 (2012-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-01-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führte das Vergabeverfahren im Namen der unter Punkt VI.2 genannten Auftraggeberin durch.

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 021-032080
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 227-373712
ABl. S-Ausgabe: 21
Zusätzliche Informationen
Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, DEUTSCHLAND.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-01-25 📅
Name: Medizintechnik Rostock GmbH
Postanschrift: Kamenzer Damm 78
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12249
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2013/S 021-032080 (2013-01-28)