Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten (hier TENS- und EMS-Geräte) sowie dem medizinisch erforderlichen Zubehör im Wege einer Erstversorgungs- und Folgeversorgungspauschale für die Versicherten der KKH-Allianz. Mit umfasst sind alle im Zusammenhang damit erforderlichen Nebenleistungen, wie z.B. Einweisung / Beratung des Versicherten, Lieferung und Abholung, Durchführung von Reparaturen, Wartungsarbeiten und sicherheitstechnischer Kontrollen gemäß Herstellervorgaben; Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur sowie eine telefonische Beratung und Auftragsannahme. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag gem. Anlage: "Mustervertrag".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Menge oder Umfang:
Entsprechend den Hilfsmittelversorgungen 2011 sind die Hilfsmittelversorgungen der ausgeschriebenen Hilfsmittel bezogen auf den Zeitraum 2011 aufgeteilt nach Hilfsmittel und Regionallosen nachstehend dargestellt. Der Versorgungsumfang hängt im Übrigen von der Inanspruchnahme durch die KKH-Allianz Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab. Eine Abnahmeverpflichtung der KKH-Allianz in dem dargestellten Umfang besteht nicht.Hilfsmittelversorgungen mit Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung insgesamt.Los 1: 1492.Los 2: 3400.Los 3: 2837.Los 4: 1666.Los 5: 1538.Hilfsmittelversorgungen mit Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelstimulation insgesamt.Los 1: 134.Los 2: 555.Los 3: 432.Los 4: 45.Los 5: 4.Eine weitere Differenzierung nach Erst- und Folgeversorgung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Entsprechend den Hilfsmittelversorgungen 2011 sind die Hilfsmittelversorgungen der ausgeschriebenen Hilfsmittel bezogen auf den Zeitraum 2011 aufgeteilt nach Hilfsmittel und Regionallosen nachstehend dargestellt. Der Versorgungsumfang hängt im Übrigen von der Inanspruchnahme durch die KKH-Allianz Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab. Eine Abnahmeverpflichtung der KKH-Allianz in dem dargestellten Umfang besteht nicht.Hilfsmittelversorgungen mit Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung insgesamt.Los 1: 1492.Los 2: 3400.Los 3: 2837.Los 4: 1666.Los 5: 1538.Hilfsmittelversorgungen mit Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelstimulation insgesamt.Los 1: 134.Los 2: 555.Los 3: 432.Los 4: 45.Los 5: 4.Eine weitere Differenzierung nach Erst- und Folgeversorgung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KKH-Allianz (Ersatzkasse)
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.kkh-allianz.de🌏
E-Mail: zentralereinkauf@kkh-allianz.de📧
Telefon: +49 51128024903📞
Fax: +49 51128024999 📠
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal des Subreports über die KKH Allianz bereitgestellt (http:// www.subreport.de/auftrage/ve gabeunterlagen-bestellen/ sowie Angabe der ELViS-ID E57296438). Hierzu hat sich der.
Bieter im Online Portal des Subreports zu registrieren und kann nach erfolgter Registrierung über das Portal den Zugriff auf die Vergabeunterlagen beantragen. Die Freischaltung erfolgt durch die KKH-Allianz. Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zu einer ausdrücklichen Benachrichtigung der Bieter kommt. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie folgt zu erreichen: Klick auf den Reiter "Vergabeunterlagen" und weiterer Klick auf "Dokumente anzeigen" und sodann auf die einzelnen nun erscheinenden Dokumente. Die Dokumente können sodann entweder geöffnet oder gespeichert und dann ausgedruckt werden. Das Online -Portal dient nicht dazu, dass Bieter hierüber auch Fragen an die Vergabestelle absetzen können. Bieterfragen sind wie gezeigt ausschließlich per E-Mail an die Adresse: zentralerEinkauf@kkh-allianz.de zu richten. Berücksichtigt werden Bieterfragen, die bis zum Vortag der in den Vergabeunterlagen näher benannten Beantwortungstermine um 8:00 Uhr bei der Auftraggeberin eingegangen sind. Alle danach eingehenden Fragen werden zum nächsten Termin beantwortet.
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal des Subreports über die KKH Allianz bereitgestellt (http:// www.subreport.de/auftrage/ve gabeunterlagen-bestellen/ sowie Angabe der ELViS-ID E57296438). Hierzu hat sich der.
Bieter im Online Portal des Subreports zu registrieren und kann nach erfolgter Registrierung über das Portal den Zugriff auf die Vergabeunterlagen beantragen. Die Freischaltung erfolgt durch die KKH-Allianz. Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zu einer ausdrücklichen Benachrichtigung der Bieter kommt. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie folgt zu erreichen: Klick auf den Reiter "Vergabeunterlagen" und weiterer Klick auf "Dokumente anzeigen" und sodann auf die einzelnen nun erscheinenden Dokumente. Die Dokumente können sodann entweder geöffnet oder gespeichert und dann ausgedruckt werden. Das Online -Portal dient nicht dazu, dass Bieter hierüber auch Fragen an die Vergabestelle absetzen können. Bieterfragen sind wie gezeigt ausschließlich per E-Mail an die Adresse: zentralerEinkauf@kkh-allianz.de zu richten. Berücksichtigt werden Bieterfragen, die bis zum Vortag der in den Vergabeunterlagen näher benannten Beantwortungstermine um 8:00 Uhr bei der Auftraggeberin eingegangen sind. Alle danach eingehenden Fragen werden zum nächsten Termin beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten (hier TENS- und EMS-Geräte) sowie dem medizinisch erforderlichen Zubehör im Wege einer Erstversorgungs- und Folgeversorgungspauschale für die Versicherten der KKH-Allianz.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten (hier TENS- und EMS-Geräte) sowie dem medizinisch erforderlichen Zubehör im Wege einer Erstversorgungs- und Folgeversorgungspauschale für die Versicherten der KKH-Allianz.
Mit umfasst sind alle im Zusammenhang damit erforderlichen Nebenleistungen, wie z.B. Einweisung / Beratung des Versicherten, Lieferung und Abholung, Durchführung von Reparaturen, Wartungsarbeiten und sicherheitstechnischer Kontrollen gemäß Herstellervorgaben; Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur sowie eine telefonische Beratung und Auftragsannahme.
Mit umfasst sind alle im Zusammenhang damit erforderlichen Nebenleistungen, wie z.B. Einweisung / Beratung des Versicherten, Lieferung und Abholung, Durchführung von Reparaturen, Wartungsarbeiten und sicherheitstechnischer Kontrollen gemäß Herstellervorgaben; Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur sowie eine telefonische Beratung und Auftragsannahme.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag gem. Anlage: "Mustervertrag".
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 1: Regionallos „Norddeutschland“
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Allianz Versicherten mit Elektrostimulati-onsgeräten im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz in den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben.
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Allianz Versicherten mit Elektrostimulati-onsgeräten im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz in den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 2: Regionallos „Berlin/Brandenburg“
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Allianz Versicherten mit Elektrostimulati-onsgeräten im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Berlin und Brandenburg haben.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Für dieses Los gilt abweichend zu II 1.4 sowie II 2.2.: Der Vertrag tritt am 1.5.2013 in Kraft und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am…
… 31.3.2015.Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr bis längstens zum 31.3.2017 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 4 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende über die Vertragsverlängerung in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Eingang des Verlängerungsverlangens der KKH-Allianz gegenüber zu erklären. Widerspricht der Auftragnehmer der Vertragsverlänge-rung, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Vertrag noch weitere sechs Monate, d. h. bis zum 30.9.2015 oder – wenn der Widerspruch die zweite Vertragsverlängerung betrifft – bis zum 30.9.2016 zu erfüllen. Der Vertrag endet dann am 30.9.2015 bzw. am 30.9.2016.
… 31.3.2015.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr bis längstens zum 31.3.2017 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 4 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende über die Vertragsverlängerung in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr bis längstens zum 31.3.2017 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 4 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende über die Vertragsverlängerung in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Eingang des Verlängerungsverlangens der KKH-Allianz gegenüber zu erklären. Widerspricht der Auftragnehmer der Vertragsverlänge-rung, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Vertrag noch weitere sechs Monate, d. h. bis zum 30.9.2015 oder – wenn der Widerspruch die zweite Vertragsverlängerung betrifft – bis zum 30.9.2016 zu erfüllen. Der Vertrag endet dann am 30.9.2015 bzw. am 30.9.2016.
Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Eingang des Verlängerungsverlangens der KKH-Allianz gegenüber zu erklären. Widerspricht der Auftragnehmer der Vertragsverlänge-rung, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Vertrag noch weitere sechs Monate, d. h. bis zum 30.9.2015 oder – wenn der Widerspruch die zweite Vertragsverlängerung betrifft – bis zum 30.9.2016 zu erfüllen. Der Vertrag endet dann am 30.9.2015 bzw. am 30.9.2016.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 3: Regionallos „Mitte-Ost“
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Allianz-Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz im Bundesland Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 4: Regionallos „Baden-Württemberg“
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Allianz-Versicherten mit Elektrostimulati-onsgeräten im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz im Bundesland Baden-Württemberg haben.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 5: Regionallos „Bayern“
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Allianz-Versicherten mit Elektrostimulati-onsgeräten im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz im Bundesland Bayern haben.
Menge oder Umfang:
Entsprechend den Hilfsmittelversorgungen 2011 sind die Hilfsmittelversorgungen der ausgeschriebenen Hilfsmittel bezogen auf den Zeitraum 2011 aufgeteilt nach Hilfsmittel und Regionallosen nachstehend dargestellt. Der Versorgungsumfang hängt im Übrigen von der Inanspruchnahme durch die KKH-Allianz Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab. Eine Abnahmeverpflichtung der KKH-Allianz in dem dargestellten Umfang besteht nicht.
Entsprechend den Hilfsmittelversorgungen 2011 sind die Hilfsmittelversorgungen der ausgeschriebenen Hilfsmittel bezogen auf den Zeitraum 2011 aufgeteilt nach Hilfsmittel und Regionallosen nachstehend dargestellt. Der Versorgungsumfang hängt im Übrigen von der Inanspruchnahme durch die KKH-Allianz Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab. Eine Abnahmeverpflichtung der KKH-Allianz in dem dargestellten Umfang besteht nicht.
Hilfsmittelversorgungen mit Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung insgesamt.
Los 1: 1492.
Los 2: 3400.
Los 3: 2837.
Los 4: 1666.
Los 5: 1538.
Hilfsmittelversorgungen mit Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelstimulation insgesamt.
Los 1: 134.
Los 2: 555.
Los 3: 432.
Los 4: 45.
Los 5: 4.
Eine weitere Differenzierung nach Erst- und Folgeversorgung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr bis längstens zum 31.3.2017 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 4 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende über die Vertragsverlängerung in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr bis längstens zum 31.3.2017 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 4 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende über die Vertragsverlängerung in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Eingang des Verlängerungsverlangens der KKH-Allianz gegenüber zu erklären. Widerspricht der Auftragnehmer der Vertragsverlängerung, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Vertrag noch weitere sechs Monate, d. h. bis zum 30.9.2015 oder – wenn der Widerspruch die zweite Vertragsverlängerung betrifft – bis zum 30.9.2016 zu erfüllen. Der Vertrag endet dann am 30.9.2015 bzw. am 30.9.2016.
Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Eingang des Verlängerungsverlangens der KKH-Allianz gegenüber zu erklären. Widerspricht der Auftragnehmer der Vertragsverlängerung, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Vertrag noch weitere sechs Monate, d. h. bis zum 30.9.2015 oder – wenn der Widerspruch die zweite Vertragsverlängerung betrifft – bis zum 30.9.2016 zu erfüllen. Der Vertrag endet dann am 30.9.2015 bzw. am 30.9.2016.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 491012-239
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
1) Norddeutschland: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
2) Berlin/Brandenburg
3) Mitte-Ost: Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
4) Baden-Württemberg
5) Bayern
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.1 einfacher Berufs- oder Handelsregisterausdruck in Kopie, wenn ein Präqualifizie-rungsnachweis i.S.d. § 126 Abs. 1a SGB V nicht vorgelegt wird
(zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate);
1.2 Unterzeichnete Eigenerklärung zur Einhaltung der Bundes- und Sozialdatenschutz-gesetze gemäß Anlage "Erklärung über die Einhaltung der Bundes- und Sozialdatenschutzgesetze“;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.1 Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflicht-versicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 1 000 000,- EUR gegen Personenschäden, 500 000,- EUR gegen Sachschäden und 50 000,- EUR gegen Vermögensschäden; die drei Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen. Hinweis: Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1 Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflicht-versicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 1 000 000,- EUR gegen Personenschäden, 500 000,- EUR gegen Sachschäden und 50 000,- EUR gegen Vermögensschäden; die drei Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen. Hinweis: Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist;
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3.1 Nachweis der Eignung zur Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten gemäß Anlage:„Nachweis der Eignung zur Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten“
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-02-28 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. niedrigste Gesamtpreis (Wertungssumme) gem. Vergabeunterlagen (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-04-01 📅
Datum des Endes: 2015-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 491012-239
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal des Subreports über die KKH Allianz bereitgestellt (http:// www.subreport.de/auftrage/ve gabeunterlagen-bestellen/ sowie Angabe der ELViS-ID E57296438). Hierzu hat sich der.
Bieter im Online Portal des Subreports zu registrieren und kann nach erfolgter Registrierung über das Portal den Zugriff auf die Vergabeunterlagen beantragen. Die Freischaltung erfolgt durch die KKH-Allianz. Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zu einer ausdrücklichen Benachrichtigung der Bieter kommt. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie folgt zu erreichen: Klick auf den Reiter "Vergabeunterlagen" und weiterer Klick auf "Dokumente anzeigen" und sodann auf die einzelnen nun erscheinenden Dokumente. Die Dokumente können sodann entweder geöffnet oder gespeichert und dann ausgedruckt werden. Das Online -Portal dient nicht dazu, dass Bieter hierüber auch Fragen an die Vergabestelle absetzen können. Bieterfragen sind wie gezeigt ausschließlich per E-Mail an die Adresse: zentralerEinkauf@kkh-allianz.de zu richten. Berücksichtigt werden Bieterfragen, die bis zum Vortag der in den Vergabeunterlagen näher benannten Beantwortungstermine um 8:00 Uhr bei der Auftraggeberin eingegangen sind. Alle danach eingehenden Fragen werden zum nächsten Termin beantwortet.
Bieter im Online Portal des Subreports zu registrieren und kann nach erfolgter Registrierung über das Portal den Zugriff auf die Vergabeunterlagen beantragen. Die Freischaltung erfolgt durch die KKH-Allianz. Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zu einer ausdrücklichen Benachrichtigung der Bieter kommt. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie folgt zu erreichen: Klick auf den Reiter "Vergabeunterlagen" und weiterer Klick auf "Dokumente anzeigen" und sodann auf die einzelnen nun erscheinenden Dokumente. Die Dokumente können sodann entweder geöffnet oder gespeichert und dann ausgedruckt werden. Das Online -Portal dient nicht dazu, dass Bieter hierüber auch Fragen an die Vergabestelle absetzen können. Bieterfragen sind wie gezeigt ausschließlich per E-Mail an die Adresse: zentralerEinkauf@kkh-allianz.de zu richten. Berücksichtigt werden Bieterfragen, die bis zum Vortag der in den Vergabeunterlagen näher benannten Beantwortungstermine um 8:00 Uhr bei der Auftraggeberin eingegangen sind. Alle danach eingehenden Fragen werden zum nächsten Termin beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfengelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB):
"§ 101 a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Informationnachden Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wegversendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Informationnachden Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wegversendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherigeBekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinenRechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei istdarzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinenRechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei istdarzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragstellter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannte Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeignetenMaßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeignetenMaßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgtnach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach derRechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgtnach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach derRechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 205-337214 (2012-10-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-02-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: KKH Kaufmännische Krankenkasse
Kontakt
Internetadresse: http://www.kkh.de🌏
E-Mail: zentralereinkauf@kkh.de📧
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-02-04 📅
Name: Bio-Medical Research GmbH
Postanschrift: In Oberwiesen 18
Postort: Salem
Postleitzahl: 88682
Land: Deutschland 🇩🇪
5️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
11
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegungvon Rechtsbehelfengelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe dervorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über dieAblehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidungan die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nachd en Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe dervorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über dieAblehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidungan die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nachd en Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
1. der Antragstellter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannte Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind...
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträg tnach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnisdes (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nachderRechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträg tnach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnisdes (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nachderRechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.3.1)
Quelle: OJS 2013/S 027-041185 (2013-02-04)