Versorgung von Versicherten der KKH-Allianz mit Hilfsmitteln zur Sauerstofftherapie

KKH-Allianz (Ersatzkasse)

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über das Zurverfügungstel-len von Sauerstoffkonzentratoren, Druckgasfülleinheiten für den häuslichen Bereich, Sauer-stoffdruckgas-Flaschensystemen und Flüssigsauerstoffsystemen mit dem entsprechenden Zubehör für die Versicherten der KKH-Allianz einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Einwei-sung / Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Re-paraturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorga-ben sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur auf der Basis von Vergütungspau-schalen.
Es handelt sich bei den genannten Versorgungen ausschließlich um Neuversorgungen.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag gem. Anlagen "Mustervertrag Fachlos A" und "Mustervertrag Fachlos B".
Im System der Versorgungspauschalen bleibt der Auftragnehmer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-11-07 Auftragsbekanntmachung
2013-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verschiedene medizinische Geräte und Produkte
Menge oder Umfang:
Entsprechend den Hilfsmittelversorgungen 2011 sind die Hilfsmittelversorgungen der ausgeschriebenen Hilfsmittel bezogen auf den Zeitraum 2011 aufgeteilt nach Hilfsmittel und Regionallosen nachstehend dargestellt. Die angegebene Anzahl an Versorgungen umfasst nur Erstversorgungen.Der Versorgungsumfang hängt im Übrigen von der Inanspruchnahme durch die KKH-AllianzVersicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab. Eine Abnahmeverpflichtung der KKH-Allianz in dem dargestellten Umfang besteht nicht.Hilfsmittel Konzentratoren:Fachlos A Nr. 1): 217.Fachlos A Nr. 2): 235.Fachlos A Nr. 3): 353.Fachlos A Nr. 4): 325.Fachlos A Nr. 5): 242.Fachlos A Nr. 6): 340.Fachlos A Nr. 7): 248.Hilfsmittel Druckgasfülleinheiten für den häuslichen Bereich:Fachlos A Nr. 1): 18.Fachlos A Nr. 2): 15.Fachlos A Nr. 3): 49.Fachlos A Nr. 4): 47.Fachlos A Nr. 5): 6.Fachlos A Nr. 6): 21.Fachlos A Nr. 7): 24.Hilfsmittel Flaschensysteme 14.24.05.0:Fachlos A Nr. 1): 35.Fachlos A Nr. 2): 28.Fachlos A Nr. 3): 55.Fachlos A Nr. 4): 39.Fachlos A Nr. 5): 26.Fachlos A Nr. 6): 59.Fachlos A Nr. 7): 55.Hilfsmittel Flaschensysteme 14.24.05.4/7:Fachlos A Nr. 1): 32.Fachlos A Nr. 2): 50.Fachlos A Nr. 3): 90.Fachlos A Nr. 4): 59.Fachlos A Nr. 5): 53.Fachlos A Nr. 6): 38.Fachlos A Nr. 7): 3.Hilfsmittel Druckgasflaschenfüllungen (Anzahl gesamt):Fachlos A Nr. 1): 930.Fachlos A Nr. 2): 1180.Fachlos A Nr. 3): 1750.Fachlos A Nr. 4): 1220.Fachlos A Nr. 5): 1600.Fachlos A Nr. 6): 1730.Fachlos A Nr. 7): 1300.Flüssigsauerstoffversorgungen:Fachlos B Nr. 1): 134.Fachlos B Nr. 2): 125.Fachlos B Nr. 3): 163.Einzelheiten und weitere weitere Differenzierungen nach Erst- und Folgeversorgungen sind der Leistungsbeschreibung und den Anlagen "Preisblätter" zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verschiedene medizinische Geräte und Produkte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KKH-Allianz (Ersatzkasse)
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.kkh-allianz.de 🌏
E-Mail: zentralereinkauf@kkh-allianz.de 📧
Telefon: +49 51128024903 📞
Fax: +49 51128024999 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2013-01-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 217-357757
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal des Subreports über die KKH Allianz bereitgestellt (http://www.subreport.de/auftrage/ve gabeunterlagen-bestellen/ sowie Angabe der ELViS-ID E35364846). Hierzu hat sich der Bieter im Online Portal des Subreports zu registrieren und kann nach erfolgter Registrierung über das Portalden Zugriff auf die Vergabeunterlagen beantragen. Die Freischaltung erfolgt durch die KKH-Allianz. Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zueiner ausdrücklichen Benachrichtigung der Bieter kommt. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie folgt zu erreichen: Klick auf den Reiter "Vergabeunterlagen" und weiterer Klick auf "Dokumente anzeigen" und sodann auf die einzelnen nun erscheinenden Dokumente. Die Dokumente können sodann entweder geöffnet oder gespeichert und dann ausgedruckt werden. Das Online -Portal dient nicht dazu, dass Bieter hierüber auch Fragen an die Vergabestelle absetzen können. Bieterfragen sind wie gezeigt ausschließlich per E-Mail an die Adresse: zentralerEinkauf@kkh-allianz.de zu richten. Berücksichtigt werden Bieterfragen, die bis zum Vortag der in den Vergabeunterlagen näher benannten Beantwortungstermine um 8:00 Uhr bei der Auftraggeberin eingegangen sind. Alle danach eingehenden Fragen werden zum nächstenTermin beantwortet.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über das Zurverfügungstel-len von Sauerstoffkonzentratoren, Druckgasfülleinheiten für den häuslichen Bereich, Sauer-stoffdruckgas-Flaschensystemen und Flüssigsauerstoffsystemen mit dem entsprechenden Zubehör für die Versicherten der KKH-Allianz einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Einwei-sung / Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Re-paraturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorga-ben sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur auf der Basis von Vergütungspau-schalen.
Mehr anzeigen
Es handelt sich bei den genannten Versorgungen ausschließlich um Neuversorgungen.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag gem. Anlagen "Mustervertrag Fachlos A" und "Mustervertrag Fachlos B".
Im System der Versorgungspauschalen bleibt der Auftragnehmer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Fachlos A Nr. 1: Regionallos "Nord"
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Allianz Versicherten mit Hilfsmitteln zur Sauerstoffversorgungn im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz in den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben.
Mehr anzeigen
Menge oder Umfang: Siehe II.2.1).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Fachlos A Nr. 2: Regionallos "Berlin-Brandenburg"
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Allianz Versicherten mit Hilfsmitteln zur Sauerstoffversorgungn im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Berlind und Brandenburg haben.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Fachlos A Nr. 3: Regionallos "Nordrhein-Westfalen"
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Allianz Versicherten mit Hilfsmitteln zur Sauerstoffversorgungn im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz im Bundesland Nordrhein-Westfalen haben.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Fachlos A Nr. 4: Regionallos "Mitte-West"
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Allianz Versicherten mit Hilfsmitteln zur Sauerstoffversorgungn im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen haben.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Fachlos A Nr. 5: Regionallos "Mitte-Ost"
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Allianz Versicherten mit Hilfsmitteln zur Sauerstoffversorgungn im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben.
Menge oder Umfang: Siehe .2.1).
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Fachlos A Nr. 6: Regionallos "Baden-Württemberg"
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Allianz Versicherten mit Hilfsmitteln zur Sauerstoffversorgungn im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz im Bundesland Baden-Württemberg haben.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Fachlos A Nr. 7: Regionallos "Bayern
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Allianz Versicherten mit Hilfsmitteln zur Sauerstoffversorgungn im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz im Bundesland Bayern haben.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Fachlos B Nr. 1: Regionallos "Nord/Ost"
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Allianz Versicherten mit Hilfsmitteln zur Sauerstoffversorgungn im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Schleswig-Hostein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben.
Mehr anzeigen
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Fachlos B Nr. 2: Regionallos "West"
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Allianz Versicherten mit Hilfsmitteln zur Sauerstoffversorgungn im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland haben.
Mehr anzeigen
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Fachlos B Nr. 3: Regionallos "Süd"
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Allianz Versicherten mit Hilfsmitteln zur Sauerstoffversorgungn im ausgeschriebenen Umfang für Versicherte, die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern haben.
Menge oder Umfang:
Entsprechend den Hilfsmittelversorgungen 2011 sind die Hilfsmittelversorgungen der ausgeschriebenen Hilfsmittel bezogen auf den Zeitraum 2011 aufgeteilt nach Hilfsmittel und Regionallosen nachstehend dargestellt. Die angegebene Anzahl an Versorgungen umfasst nur Erstversorgungen.
Mehr anzeigen
Der Versorgungsumfang hängt im Übrigen von der Inanspruchnahme durch die KKH-AllianzVersicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab. Eine Abnahmeverpflichtung der KKH-Allianz in dem dargestellten Umfang besteht nicht.
Hilfsmittel Konzentratoren:
Fachlos A Nr. 1): 217.
Fachlos A Nr. 2): 235.
Fachlos A Nr. 3): 353.
Fachlos A Nr. 4): 325.
Fachlos A Nr. 5): 242.
Fachlos A Nr. 6): 340.
Fachlos A Nr. 7): 248.
Hilfsmittel Druckgasfülleinheiten für den häuslichen Bereich:
Fachlos A Nr. 1): 18.
Fachlos A Nr. 2): 15.
Fachlos A Nr. 3): 49.
Fachlos A Nr. 4): 47.
Fachlos A Nr. 5): 6.
Fachlos A Nr. 6): 21.
Fachlos A Nr. 7): 24.
Hilfsmittel Flaschensysteme 14.24.05.0:
Fachlos A Nr. 1): 35.
Fachlos A Nr. 2): 28.
Fachlos A Nr. 3): 55.
Fachlos A Nr. 4): 39.
Fachlos A Nr. 5): 26.
Fachlos A Nr. 6): 59.
Fachlos A Nr. 7): 55.
Hilfsmittel Flaschensysteme 14.24.05.4/7:
Fachlos A Nr. 1): 32.
Fachlos A Nr. 2): 50.
Fachlos A Nr. 3): 90.
Fachlos A Nr. 4): 59.
Fachlos A Nr. 5): 53.
Fachlos A Nr. 6): 38.
Fachlos A Nr. 7): 3.
Hilfsmittel Druckgasflaschenfüllungen (Anzahl gesamt):
Fachlos A Nr. 1): 930.
Fachlos A Nr. 2): 1180.
Fachlos A Nr. 3): 1750.
Fachlos A Nr. 4): 1220.
Fachlos A Nr. 5): 1600.
Fachlos A Nr. 6): 1730.
Fachlos A Nr. 7): 1300.
Flüssigsauerstoffversorgungen:
Fachlos B Nr. 1): 134.
Fachlos B Nr. 2): 125.
Fachlos B Nr. 3): 163.
Einzelheiten und weitere weitere Differenzierungen nach Erst- und Folgeversorgungen sind der Leistungsbeschreibung und den Anlagen "Preisblätter" zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr bis längstens zum 30.4.2017 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende über die Vertragsverlängerung in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Eingang des Verlängerungsverlangens der KKH-Allianz gegenüber zu erklären. Widerspricht der Auftragnehmer der Vertragsverlängerung, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Vertrag noch weitere sechs Monate, d. h. bis zum 31.10.2015 oder – wenn der Widerspruch die zweite Vertragsverlängerung betrifft – bis zum 31.10.2016 zu erfüllen. Der Vertrag endet dann am 31.10.2015 bzw. am 31.10.2016.
Mehr anzeigen
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 490712-230
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.1): Berufs- oder Handelsregisterausdruck, wenn ein Präqualifizierungsnachweis i.S.d. § 126 Abs. 1a SGBV nicht vorgelegt wird, (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate);
1.2): Unterzeichnete Eigenerklärung zur Einhaltung der Bundes- und Sozialdatenschutz-gesetze gemäß Anlage"Erklärung über die Einhaltung der Bundes- und Sozialdatenschutzgesetze“;
1.3): Unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. § 6 Abs. 4, 6 VOL/A EG gemäß Anlage:„Eigenerklärung nach § 6 Abs. 4, 6 VOL/A EG“
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigungdes Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 1 000 000,- EURgegen Personenschäden, 500 000,- EUR gegen Sachschäden und 50 000,- EUR gegen Vermögensschäden;die drei Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus demNachweis hervorgehen. Hinweis: Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes zum Zeitpunktdes Ablaufs der Angebotsfrist;
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Nachweis über die Eignung zur Versorgung mit Hilfsmitteln zur Sauerstofftherapie gemäß Anlage "Nachweis der Eignung zur Versorgung mit Hilfsmitteln zur Sauerstofftherapie"
2.) Nachweis, dass das Unternehmen die Voraussetzungen, um die Lieferfähigkeit mit den vertragsgegenständlichen Hilfsmitteln während der Vertragslaufzeit jederzeit zu gewährleisten.
3.) Nachweis, dass die Qualität der Versorgungsleistung gesichert ist.
4.) Nachweis, dass ein qualitätsorientiertes Beschwerdemanagement gewährleistet ist.
5.) Nachweis, dss die arzneimittelrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
6.) Benennung von Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich der Versorgung mit den vertragsgegenständlichen Hilfsmitteln aus den letzten drei Jahren.
War das Unternehmen bereits in der Vergangenheit Vertragspartner eines Vertrages nach § 127 Abs. 1 SGB V oder gegenüber anderen Kostenträgern exklusiv zur Liefe-rung mit den vertragsgegenständlichen Hilfsmitteln verpflichtet? Beschreibung der Referenzen sowie Angaben zum Umfang der Voraufträge, zum Rechnungswert, der Leistungszeit und zum Auftraggeber sind anzugeben.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-03-04 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. niedrigster Gesamtpreis (Wertungssumme) gem. Vergabeunterlagen (100)

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Andrea Fahlbusch

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-05-01 📅
Datum des Endes: 2015-04-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 490712-230

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB):
"§ 101 a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglic hin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über dieAblehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommtes nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung inseinenRechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabeiistdarzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragstellter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undg egenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft diegeeignetenMaßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenenInteressen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf dieRechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWBbeträgtnach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2012/S 217-357757 (2012-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-04-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: KKH Kaufmännische Krankenkasse
Kontakt
Internetadresse: http://www.kkh.de 🌏
E-Mail: zentralereinkauf@kkh.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 081-135730
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 217-357757
ABl. S-Ausgabe: 81

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: bundesweit.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-02-11 📅
Name: Medizintechnik Jürgen K. Kranz GmbH
Postanschrift: Bellevue 1-3
Postort: Gägelow
Postleitzahl: 23968
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Fachbetrieb für Rehabilitationstechnik Dipl.-Ing. Ulrich Maltry e.K.
Postanschrift: Großbeerenstraße 70
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14482

3️⃣
Name: Sanitätshaus Tingelhoff GmbH
Postanschrift: Bielefelder Straße 10
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44141

4️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-04-22 📅
Name: Heinen + Löwenstein GmbH & Co. KG
Postanschrift: Arzbacher Straße 80
Postort: Bad Ems
Postleitzahl: 56130

5️⃣

6️⃣

7️⃣

8️⃣
Name: Linde Gas Therapeutics GmbH
Postanschrift: Gutenbergstraße 5
Postort: Unterschleißheim
Postleitzahl: 85716

9️⃣

1️⃣0️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
12
15
10
9
7
8

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB):
„§ 101 a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Mehr anzeigen
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s. VI.3.1)
Quelle: OJS 2013/S 081-135730 (2013-04-24)