Auftragsgegenstand ist der Vertrieb von Fahrkarten des Niedersachsentarifes im Abonnement-Verfahren und die damit verbundene Kundenbetreuung. Der Niedersachsentarif soll zum Fahrplanwechsel am 9.12.2012 eingeführt werden. Die LNVG, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Landes Niedersachsen, erfüllt im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Auftrag des Landes Aufgaben, die diesem durch Bahnreform und Regionalisierung übertragen wurden. Die Vorläufergesellschaft Niedersachsentarif mbH (VG NI-Tarif) und die Ende 2012 daraus hervorgehende Zielgesellschaft "Tarifagentur-Niedersachsen GmbH" (Arbeitstitel) ist die operative Einheit zur Führung des Niedersachsentarifes und zur Entwicklung und Durchführung der Einnahmenaufteilung. Von der VG NI-Tarif werden die fachlichen Inhalte zum Niedersachsentarif begleitet. Für den Fahrscheinvertrieb des Niedersachsentarifes ist vorgesehen, sowohl dezentrale Vertriebskanäle wie z.B. Fahrkartenautomaten durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) vorzuhalten, als auch andere Vertriebskanäle zentral zu organisieren. Der Fahrkartenvertrieb im Abonnement-Verfahren soll durch einen zentralen Dienstleister erbracht werden. Die Steuerung und Koordination des Dienstleisters obliegt der Zielgesellschaft „Tarifagentur-Niedersachsen GmbH“, die ihrerseits auch die Abstimmung mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen vornimmt. Vom Dienstleister wird gefordert, dass er Kundenanfragen (Bestellungen, Vertragsänderungen und Vertragskündigungen sowie Anfragen zu den Produkten) zum Abonnement-Verfahren auf dem schriftlichen, telefonischen und elektronischen (per E-Mail und Internet) Weg annimmt und bearbeitet. Dabei kann der Kundenkontakt direkt, aber auch über die EVU und deren Servicestellen erfolgen. Der unterjährige Versand der Fahrkarten soll vom Dienstleister auf dem Postweg vorgenommen werden. Vom Dienstleister ist darüber hinaus auch der Zahlungsverkehr mit den Kunden abzuwickeln. Kunden können sowohl Privat- und Geschäftskunden wie auch öffentliche Auftraggeber (z.B. Schulträger) sein. Teile der Forderungsrisiken sind vom Dienstleister zu tragen bzw. durch diesen zu versichern. Über ein ausführliches Reporting legt der Dienstleister seine Tätigkeit gegenüber der Zielgesellschaft dar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-01-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Menge oder Umfang: 500 000,001 000 000,00
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 5
Postleitzahl: 30159
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lnvg.de🌏
E-Mail: roedel@lnvg.de📧
Telefon: +49 511533330📞
Fax: +49 51153333299 📠
1. Weitere als die in dieser Bekanntmachung aufgeführten Informationen sind im Rahmen dieses vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs bei den genannten Kontaktstellen nicht erhältlich. Für die Teilnahmeanträge werden keine vorgefertigten Unterlagen oder Formulare zur Verfügung gestellt. Die nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber werden erst in der zweiten Verfahrensstufe weitere Vergabeunterlagen erhalten. Falls sachdienliche Auskünfte zur Erstellung des Teilnahmeantrags erforderlich werden, sind entsprechende Anfragen per E-Mail an Herrn Ruben Rödel (roedel@lnvg.de) unter dem Betreff "Teilnahmewettbewerb zum Vergabeverfahren Abo-Vertrieb Niedersachsentarif" zu richten;
2. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in deutscher Sprache in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Teilnahmeantrag für das Vergabeverfahren Abo-Vertrieb Niedersachsentarif - nicht öffnen!“ bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Zudem ist ein ungeheftetes Kopierexemplar des Teilnahmeantrags einzureichen;
3. Der Auftraggeber übernimmt keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge entstehen.
1. Weitere als die in dieser Bekanntmachung aufgeführten Informationen sind im Rahmen dieses vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs bei den genannten Kontaktstellen nicht erhältlich. Für die Teilnahmeanträge werden keine vorgefertigten Unterlagen oder Formulare zur Verfügung gestellt. Die nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber werden erst in der zweiten Verfahrensstufe weitere Vergabeunterlagen erhalten. Falls sachdienliche Auskünfte zur Erstellung des Teilnahmeantrags erforderlich werden, sind entsprechende Anfragen per E-Mail an Herrn Ruben Rödel (roedel@lnvg.de) unter dem Betreff "Teilnahmewettbewerb zum Vergabeverfahren Abo-Vertrieb Niedersachsentarif" zu richten;
2. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in deutscher Sprache in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Teilnahmeantrag für das Vergabeverfahren Abo-Vertrieb Niedersachsentarif - nicht öffnen!“ bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Zudem ist ein ungeheftetes Kopierexemplar des Teilnahmeantrags einzureichen;
3. Der Auftraggeber übernimmt keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge entstehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist der Vertrieb von Fahrkarten des Niedersachsentarifes im Abonnement-Verfahren und die damit verbundene Kundenbetreuung. Der Niedersachsentarif soll zum Fahrplanwechsel am 9.12.2012 eingeführt werden.
Die LNVG, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Landes Niedersachsen, erfüllt im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Auftrag des Landes Aufgaben, die diesem durch Bahnreform und Regionalisierung übertragen wurden. Die Vorläufergesellschaft Niedersachsentarif mbH (VG NI-Tarif) und die Ende 2012 daraus hervorgehende Zielgesellschaft "Tarifagentur-Niedersachsen GmbH" (Arbeitstitel) ist die operative Einheit zur Führung des Niedersachsentarifes und zur Entwicklung und Durchführung der Einnahmenaufteilung. Von der VG NI-Tarif werden die fachlichen Inhalte zum Niedersachsentarif begleitet.
Die LNVG, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Landes Niedersachsen, erfüllt im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Auftrag des Landes Aufgaben, die diesem durch Bahnreform und Regionalisierung übertragen wurden. Die Vorläufergesellschaft Niedersachsentarif mbH (VG NI-Tarif) und die Ende 2012 daraus hervorgehende Zielgesellschaft "Tarifagentur-Niedersachsen GmbH" (Arbeitstitel) ist die operative Einheit zur Führung des Niedersachsentarifes und zur Entwicklung und Durchführung der Einnahmenaufteilung. Von der VG NI-Tarif werden die fachlichen Inhalte zum Niedersachsentarif begleitet.
Für den Fahrscheinvertrieb des Niedersachsentarifes ist vorgesehen, sowohl dezentrale Vertriebskanäle wie z.B. Fahrkartenautomaten durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) vorzuhalten, als auch andere Vertriebskanäle zentral zu organisieren. Der Fahrkartenvertrieb im Abonnement-Verfahren soll durch einen zentralen Dienstleister erbracht werden. Die Steuerung und Koordination des Dienstleisters obliegt der Zielgesellschaft „Tarifagentur-Niedersachsen GmbH“, die ihrerseits auch die Abstimmung mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen vornimmt.
Für den Fahrscheinvertrieb des Niedersachsentarifes ist vorgesehen, sowohl dezentrale Vertriebskanäle wie z.B. Fahrkartenautomaten durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) vorzuhalten, als auch andere Vertriebskanäle zentral zu organisieren. Der Fahrkartenvertrieb im Abonnement-Verfahren soll durch einen zentralen Dienstleister erbracht werden. Die Steuerung und Koordination des Dienstleisters obliegt der Zielgesellschaft „Tarifagentur-Niedersachsen GmbH“, die ihrerseits auch die Abstimmung mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen vornimmt.
Vom Dienstleister wird gefordert, dass er Kundenanfragen (Bestellungen, Vertragsänderungen und Vertragskündigungen sowie Anfragen zu den Produkten) zum Abonnement-Verfahren auf dem schriftlichen, telefonischen und elektronischen (per E-Mail und Internet) Weg annimmt und bearbeitet. Dabei kann der Kundenkontakt direkt, aber auch über die EVU und deren Servicestellen erfolgen. Der unterjährige Versand der Fahrkarten soll vom Dienstleister auf dem Postweg vorgenommen werden. Vom Dienstleister ist darüber hinaus auch der Zahlungsverkehr mit den Kunden abzuwickeln. Kunden können sowohl Privat- und Geschäftskunden wie auch öffentliche Auftraggeber (z.B. Schulträger) sein. Teile der Forderungsrisiken sind vom Dienstleister zu tragen bzw. durch diesen zu versichern. Über ein ausführliches Reporting legt der Dienstleister seine Tätigkeit gegenüber der Zielgesellschaft dar.
Vom Dienstleister wird gefordert, dass er Kundenanfragen (Bestellungen, Vertragsänderungen und Vertragskündigungen sowie Anfragen zu den Produkten) zum Abonnement-Verfahren auf dem schriftlichen, telefonischen und elektronischen (per E-Mail und Internet) Weg annimmt und bearbeitet. Dabei kann der Kundenkontakt direkt, aber auch über die EVU und deren Servicestellen erfolgen. Der unterjährige Versand der Fahrkarten soll vom Dienstleister auf dem Postweg vorgenommen werden. Vom Dienstleister ist darüber hinaus auch der Zahlungsverkehr mit den Kunden abzuwickeln. Kunden können sowohl Privat- und Geschäftskunden wie auch öffentliche Auftraggeber (z.B. Schulträger) sein. Teile der Forderungsrisiken sind vom Dienstleister zu tragen bzw. durch diesen zu versichern. Über ein ausführliches Reporting legt der Dienstleister seine Tätigkeit gegenüber der Zielgesellschaft dar.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000,00 💰
1 000 000,00 💰
Beschreibung der Optionen:
Nach gesonderter Beauftragung und Vergütung durch die jeweiligen EVU oder die Zielgesellschaft sind Kundeninformationen zu versenden (postalisch oder elektronisch).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 72 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche unter den Ziffern III.2.1), III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Darlegungen (nachfolgend auch als "Eignungsnachweise" bezeichnet) sind mit dem Teilnahmeantrag spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ordnungsgemäß bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Geforderte Erklärungen und Nachweise:
Sämtliche unter den Ziffern III.2.1), III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Darlegungen (nachfolgend auch als "Eignungsnachweise" bezeichnet) sind mit dem Teilnahmeantrag spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ordnungsgemäß bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Geforderte Erklärungen und Nachweise:
1. Der Bewerber hat schriftlich zu erklären, dass keiner der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A (in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.11.2009, Bundesanzeiger Nr. 196a, ber. 2010 S. 755) genannten Ausschlussgründe vorliegen;
2. Der Bewerber hat schriftlich zu erklären, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
3. Der Bewerber hat schriftlich zu erklären, dass er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
4. Der Bewerber hat anzugeben, für welche Leistungen er beabsichtigt, Unteraufträge zu erteilen. In diesem Fall sind die entsprechenden Unternehmen zu benennen;
6. Vorlage eines aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Handelsregisterauszugs.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen der letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaats, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist;
2. Darstellung der Umsätze mit der Erbringung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren;
3. Allgemeine Bankauskunft
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber hat seine fachliche Eignung (Fachkompetenz) sowie die Erfahrung der einzelnen Mitglieder des zur Auftragsdurchführung vorgesehen Kernteams mit vergleichbaren Leistungen nachzuweisen durch:
1. Darstellung der einschlägigen Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den vergangenen 5 Jahren. Erwartet wird eine Beschreibung des Projekts, mindestens mit Angabe des Gegenstands und des Jahres und eines Ansprechpartners auf Seiten des Auftraggebers mit aktuellen Kontaktdaten. Gegenstand der Auswertung der Teilnahmeanträge werden lediglich die ersten fünf vom Bewerber benannten Referenzprojekte aus den vergangenen 5 Jahren;
1. Darstellung der einschlägigen Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den vergangenen 5 Jahren. Erwartet wird eine Beschreibung des Projekts, mindestens mit Angabe des Gegenstands und des Jahres und eines Ansprechpartners auf Seiten des Auftraggebers mit aktuellen Kontaktdaten. Gegenstand der Auswertung der Teilnahmeanträge werden lediglich die ersten fünf vom Bewerber benannten Referenzprojekte aus den vergangenen 5 Jahren;
2. Name und Erfahrung (persönliche Projektreferenzen) der zur Erbringung der Leistungen vorgesehenen Personen (Kernteam).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vertrag.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vertrag.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1. Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt ist,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— in der alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder - auch im Vergabeverfahren - rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
2. Die Bildung oder Änderung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist nicht zulässig.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
a) Die allgemeine Fähigkeit des Bewerbers zur Ausführung eines Projektes dieser Größenordnung im Hinblick auf die technischen, wirtschaftlichen und personellen Ressourcen;
b) die Erfahrung und Fachkenntnis des Bewerbers, die auf der Grundlage der in Ziffer IIl.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise, insbesondere der Referenzen, bewertet werden.
1. Weitere als die in dieser Bekanntmachung aufgeführten Informationen sind im Rahmen dieses vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs bei den genannten Kontaktstellen nicht erhältlich. Für die Teilnahmeanträge werden keine vorgefertigten Unterlagen oder Formulare zur Verfügung gestellt. Die nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber werden erst in der zweiten Verfahrensstufe weitere Vergabeunterlagen erhalten. Falls sachdienliche Auskünfte zur Erstellung des Teilnahmeantrags erforderlich werden, sind entsprechende Anfragen per E-Mail an Herrn Ruben Rödel (roedel@lnvg.de) unter dem Betreff "Teilnahmewettbewerb zum Vergabeverfahren Abo-Vertrieb Niedersachsentarif" zu richten;
1. Weitere als die in dieser Bekanntmachung aufgeführten Informationen sind im Rahmen dieses vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs bei den genannten Kontaktstellen nicht erhältlich. Für die Teilnahmeanträge werden keine vorgefertigten Unterlagen oder Formulare zur Verfügung gestellt. Die nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber werden erst in der zweiten Verfahrensstufe weitere Vergabeunterlagen erhalten. Falls sachdienliche Auskünfte zur Erstellung des Teilnahmeantrags erforderlich werden, sind entsprechende Anfragen per E-Mail an Herrn Ruben Rödel (roedel@lnvg.de) unter dem Betreff "Teilnahmewettbewerb zum Vergabeverfahren Abo-Vertrieb Niedersachsentarif" zu richten;
2. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in deutscher Sprache in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Teilnahmeantrag für das Vergabeverfahren Abo-Vertrieb Niedersachsentarif - nicht öffnen!“ bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Zudem ist ein ungeheftetes Kopierexemplar des Teilnahmeantrags einzureichen;
2. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in deutscher Sprache in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Teilnahmeantrag für das Vergabeverfahren Abo-Vertrieb Niedersachsentarif - nicht öffnen!“ bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Zudem ist ein ungeheftetes Kopierexemplar des Teilnahmeantrags einzureichen;
3. Der Auftraggeber übernimmt keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge entstehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 002-002984 (2012-01-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-07-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge