Verwertung, bzw. Beseitigung von Los I: REA-Gips und Los II: Restadsorpt aus der Abgasbehandlung (EAK-Nr. 190107) und Los III Filterkuchen aus der Abgasbehandlung (EAK-Nr. 190105)
Erstellung eines Entsorgungskonzeptes mit Vorhaltung von Redundanzen sowie Übernahme, Transport und ordnungsgemäße, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Verwertung (gegebenenfalls Beseitigung) von:
Los I REA - Gips: Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung gem. Abfallschlüssel Nr.: 190107 auf unseren jeweiligen Abruf in dem Zeitraum von April 2013 bis März 2016 mit einer Option bis März 2017. Der REA - Gips gilt als gefährlicher Abfall und ist begleitscheinpflichtig.
Die jährlich anfallende Menge beträgt - abhängig von den betrieblichen Gegebenheiten - ca. 2 500 bis 3 000 to. Das Entsorgungskonzept hat eine Entsorgungssicherheit über fünf Jahre (über Entsorgungsnachweis 8 Wochen nach Auftragsvergabe) vorzusehen, und mindestens 2 Entsorgungswege zu enthalten.
LOS II Restadsorpt: Feste Abfälle aus der Abgasbebehandlung gem. Abfallschüssel Nr.: 190107 auf unseren jeweiligen in dem Zeitraum von April 2013 bis März mit einer Option bis März 2017. Das Restadsorpt gilt als gefährlicher Abfall und Gefahrgut (UN 2811) und ist begleitscheinpflichtig. Die jährlich anfallende Menge beträgt - abhängig von der betrieblichen Gegebenheiten - ca. 1 500 bis 2 000 to. Das Entsorgungskonzept hat eine Entsorgungssicherheit über fünf Jahre (über Entsorgungsnachweis 8 Wochen nach Auftragsvergabe) vorzusehen, und mindestens 2 Entsorgungswege zu enthalten.
Los III Hydroxidschlamm: Filterkuchen aus der Abgasbehandlung Abfallschlüssel Nr. 19 01 05 auf unseren jeweiligen Abruf in dem Zeitraum von April 2013 bis März 2016 mit einer Option bis März 2017. Es handelt sich um Metallhydroxidschlamm aus der Abwasserbehandlung der Rauchgasreinigung. Die jährlich anfallende Menge beträgt - abhängig von den betrieblichen Gegebenheiten – ca. 1 300 to. Der Filterkuchen gilt als gefährlicher Abfall und ist begleitscheinpflichtig. Der Filterkuchen ist per Sattelzug an der Verladestelle zu übernehmen. Das Entsorgungskonzept hat eine Entsorgungssicherheit über fünf Jahre (über Entsorgungsnachweis 8 Wochen nach Auftragsvergabe) vorzusehen, und mindestens 2 Entsorgungswege zu enthalten.
Die in Kapitel II.1.5 angegebenen Mengen sind geschätzte Mengen. Der Auftraggeber verpflichtet sich nicht zur Bereitstellung der hier angegebenen Mengen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-28.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-09-28
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Auftragsbekanntmachung
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