Aufgabenbeschreibung: Die Stadt Freiburg beabsichtigt, die Planungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß HOAI Teil 4, Abschnitt 2 § 51 (2) und § 53 (2), Anlagengruppen 4. Starkstromanlagen (SSA), 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (FIA) und 6. Förderanlagen (FA), Leistungsphasen 2 - 8, für die unten beschriebene 1. Baustufe des Neubaus Verwaltungszentrum zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 2 - 4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 und 6 - 8 sollen optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Leistungsphasen 5 und 6 - 8 an ein anderes Unternehmen zu vergeben. Die Stadt Freiburg beabsichtigt die Realisierung eines neuen Verwaltungsgebäudes am Standort des jetzigen Technischen Rathauses an der Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg. Dort besteht aufgrund maroder Gebäudesubstanz des Flachbaus ein Handlungsbedarf für eine Ersatzlösung. Im Rahmen einer räumlichen Verwaltungskonzentration sollen 16 Verwaltungsstandorte an dieser Stelle zusammengefasst werden, die Realisierung soll in drei Baustufen erfolgen. Ziel ist es, durch den Neubau des Verwaltungszentrums funktionale und organisatorische Strukturen zu verbessern, Miet- und Bewirtschaftungskosten zu senken sowie zukünftig einen Bürgerservice aus einer Hand anzubieten. Ausdrücklich verfolgt die Verwaltungsspitze mit dem Rathausneubau auch das Ziel, die Basis für eine moderne Stadtverwaltung und attraktive Arbeitsplätze zu legen. Angestrebt wird kein repräsentatives, sondern ein innovatives und nachhaltiges Gebäude, das der Geschichte, dem Selbstverständnis und den Zukunftszielen der Stadt Rechnung trägt und diese in seiner Architektur auch zeigt. Der Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens kommt eine besondere Bedeutung zu. Dies betrifft sowohl die Herstellungs- als auch die Betriebs- und Unterhaltskosten. Ziel ist ein zukunftsorientiertes Energiekonzept (Energieplus-Standard) im Kontext einer innovativen aber schlanken Gebäudetechnik (Low-Tech). Gegenstand der Planungsaufgabe ist die 1. Baustufe des Neubaus Verwaltungszentrum der Stadt Freiburg sowie der Neubau einer Kindertageseinrichtung. Der Verwaltungsneubau der 1. Baustufe beinhaltet ca. 830 Arbeitsplätze und ein Bürgerservicezentrum mit einer Gesamtfläche von ca. 22.500 m² Bruttogrundfläche (BGF). In dieser werden u.a. separate Räumlichkeiten sowie die Mitnutzung eines geeigneten größeren, multifunktionalen Veranstaltungsraumes für die bürgerschaftliche Nutzung aus dem Quartier integriert. Desweiteren soll mit der 1. Baustufe eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung zur Bedarfsdeckung im Stadtteil Stühlinger sowie für die Beschäftigten mit ca. 1.200 m² Bruttogrundfläche (BGF) neu errichtet werden. In einer 2. und 3. Baustufe sollen zu einem späteren Zeitpunkt an dem Standort weitere ca. 780 Arbeitsplätze und ggf. Flächen für Kommunikation und Versammlungen, z. B. Auditorium und Sitzungsbereiche mit gesamt ca. 19.000 m² Bruttogrundfläche (BGF) hergestellt werden. Derzeit wird ein VOF-Verfahren mit integriertem nichtoffenen Ideen- und Realisierungswettbewerb nach RPW 2008 zur Vergabe der Architektenleistung gemäß § 33 HOAI i.V.m. Anlage 11 durchgeführt, siehe hierzu auch www.freiburg.de/verwaltungskonzentration. Über die Wettbewerbsbeiträge der zur Teilnahme zugelassenen 25 Büros bzw. Bewerbergemeinschaften entscheidet das Preisgericht am 04.+05. März 2013, im Anschluss findet ein VOF - Verhandlungsverfahren mit den Preisträgerinnen und Preisträgern statt. Soweit die männliche Form verwandt wird (z.B. Bewerber, Projektleiter etc.), sollen sich hiervon jeweils sowohl Frauen als auch Männer angesprochen fühlen. Lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit ist darauf verzichtet worden, im weiteren Text jeweils beide Geschlechtsformen (z.B. Bewerberin bzw. Bewerber, Projektleiterin bzw. Projektleiter etc.) zu verwenden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Verwaltungszentrum 1. Baustufe ca. 22 500 m² Bruttogrundfläche (BGF); Kindertagesstätte ca. 1 200 m² BGF.Kosten (KG) netto: Verwaltungszentrum 1. Baustufe ca. 50 000 000 EUR exkl. MwSt. für KG 200 - 700, Kindertagesstätte ca. 2 650 000 EUR exkl. MwSt. für KG 200 - 700.Termine:Planungszeitraum: voraussichtlich April 2013 bis Mitte 2016, Zwischentermin: abgeschlossene Entwurfsplanung und Kostenberechnung bis zum Baubeschluss Herbst 2013.Ausführungszeitraum: voraussichtlich Baubeginn Mitte 2014, Baufertigstellung Mitte 2016, Abrechnung Anfang 2017, Projektabschluss bis Mitte 2017.Für die Umsetzung der 1. Stufe Neubau Verwaltungszentrum Freiburg sind folgende Leistungen zu erbringen: Planungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß HOAI Teil 4, Abschnitt 2 § 51(2) und § 53 (2), Anlagengruppen 4. bis 6. (SSA, FIA, FA), Leistungsphasen 2-8. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 2-4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 und 6-8 sollen optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Leistungsphasen 5 und 6-8 an ein anderes Unternehmen zu vergeben.
Verwaltungszentrum 1. Baustufe ca. 22 500 m² Bruttogrundfläche (BGF); Kindertagesstätte ca. 1 200 m² BGF.Kosten (KG) netto: Verwaltungszentrum 1. Baustufe ca. 50 000 000 EUR exkl. MwSt. für KG 200 - 700, Kindertagesstätte ca. 2 650 000 EUR exkl. MwSt. für KG 200 - 700.Termine:Planungszeitraum: voraussichtlich April 2013 bis Mitte 2016, Zwischentermin: abgeschlossene Entwurfsplanung und Kostenberechnung bis zum Baubeschluss Herbst 2013.Ausführungszeitraum: voraussichtlich Baubeginn Mitte 2014, Baufertigstellung Mitte 2016, Abrechnung Anfang 2017, Projektabschluss bis Mitte 2017.Für die Umsetzung der 1. Stufe Neubau Verwaltungszentrum Freiburg sind folgende Leistungen zu erbringen: Planungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß HOAI Teil 4, Abschnitt 2 § 51(2) und § 53 (2), Anlagengruppen 4. bis 6. (SSA, FIA, FA), Leistungsphasen 2-8. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 2-4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 und 6-8 sollen optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Leistungsphasen 5 und 6-8 an ein anderes Unternehmen zu vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau - Vergabemanagement
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de📧
Telefon: +49 7612014083📞
Fax: +49 7612014089 📠
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglichden Auftraggeber vor Abgabe des Teilnahmeantrages über das Vergabeportal Region Freiburg (Fragen- und Antwortenforum) oder per Brief, Fax oder E-Mail darauf hinzuweisen.
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist der 6.12.2012,12:00 Uhr. Es erfolgt eine schriftliche Beantwortung an alle Bewerber bis 13.12.2012.
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglichden Auftraggeber vor Abgabe des Teilnahmeantrages über das Vergabeportal Region Freiburg (Fragen- und Antwortenforum) oder per Brief, Fax oder E-Mail darauf hinzuweisen.
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist der 6.12.2012,12:00 Uhr. Es erfolgt eine schriftliche Beantwortung an alle Bewerber bis 13.12.2012.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgabenbeschreibung: Die Stadt Freiburg beabsichtigt, die Planungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß HOAI Teil 4, Abschnitt 2 § 51 (2) und § 53 (2), Anlagengruppen 4. Starkstromanlagen (SSA), 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (FIA) und 6. Förderanlagen (FA), Leistungsphasen 2 - 8, für die unten beschriebene 1. Baustufe des Neubaus Verwaltungszentrum zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 2 - 4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 und 6 - 8 sollen optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Leistungsphasen 5 und 6 - 8 an ein anderes Unternehmen zu vergeben. Die Stadt Freiburg beabsichtigt die Realisierung eines neuen Verwaltungsgebäudes am Standort des jetzigen Technischen Rathauses an der Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg. Dort besteht aufgrund maroder Gebäudesubstanz des Flachbaus ein Handlungsbedarf für eine Ersatzlösung. Im Rahmen einer räumlichen Verwaltungskonzentration sollen 16 Verwaltungsstandorte an dieser Stelle zusammengefasst werden, die Realisierung soll in drei Baustufen erfolgen. Ziel ist es, durch den Neubau des Verwaltungszentrums funktionale und organisatorische Strukturen zu verbessern, Miet- und Bewirtschaftungskosten zu senken sowie zukünftig einen Bürgerservice aus einer Hand anzubieten. Ausdrücklich verfolgt die Verwaltungsspitze mit dem Rathausneubau auch das Ziel, die Basis für eine moderne Stadtverwaltung und attraktive Arbeitsplätze zu legen. Angestrebt wird kein repräsentatives, sondern ein innovatives und nachhaltiges Gebäude, das der Geschichte, dem Selbstverständnis und den Zukunftszielen der Stadt Rechnung trägt und diese in seiner Architektur auch zeigt. Der Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens kommt eine besondere Bedeutung zu. Dies betrifft sowohl die Herstellungs- als auch die Betriebs- und Unterhaltskosten. Ziel ist ein zukunftsorientiertes Energiekonzept (Energieplus-Standard) im Kontext einer innovativen aber schlanken Gebäudetechnik (Low-Tech). Gegenstand der Planungsaufgabe ist die 1. Baustufe des Neubaus Verwaltungszentrum der Stadt Freiburg sowie der Neubau einer Kindertageseinrichtung. Der Verwaltungsneubau der 1. Baustufe beinhaltet ca. 830 Arbeitsplätze und ein Bürgerservicezentrum mit einer Gesamtfläche von ca. 22.500 m² Bruttogrundfläche (BGF). In dieser werden u.a. separate Räumlichkeiten sowie die Mitnutzung eines geeigneten größeren, multifunktionalen Veranstaltungsraumes für die bürgerschaftliche Nutzung aus dem Quartier integriert. Desweiteren soll mit der 1. Baustufe eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung zur Bedarfsdeckung im Stadtteil Stühlinger sowie für die Beschäftigten mit ca. 1.200 m² Bruttogrundfläche (BGF) neu errichtet werden. In einer 2. und 3. Baustufe sollen zu einem späteren Zeitpunkt an dem Standort weitere ca. 780 Arbeitsplätze und ggf. Flächen für Kommunikation und Versammlungen, z. B. Auditorium und Sitzungsbereiche mit gesamt ca. 19.000 m² Bruttogrundfläche (BGF) hergestellt werden. Derzeit wird ein VOF-Verfahren mit integriertem nichtoffenen Ideen- und Realisierungswettbewerb nach RPW 2008 zur Vergabe der Architektenleistung gemäß § 33 HOAI i.V.m. Anlage 11 durchgeführt, siehe hierzu auch www.freiburg.de/verwaltungskonzentration. Über die Wettbewerbsbeiträge der zur Teilnahme zugelassenen 25 Büros bzw. Bewerbergemeinschaften entscheidet das Preisgericht am 04.+05. März 2013, im Anschluss findet ein VOF - Verhandlungsverfahren mit den Preisträgerinnen und Preisträgern statt. Soweit die männliche Form verwandt wird (z.B. Bewerber, Projektleiter etc.), sollen sich hiervon jeweils sowohl Frauen als auch Männer angesprochen fühlen. Lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit ist darauf verzichtet worden, im weiteren Text jeweils beide Geschlechtsformen (z.B. Bewerberin bzw. Bewerber, Projektleiterin bzw. Projektleiter etc.) zu verwenden.
Aufgabenbeschreibung: Die Stadt Freiburg beabsichtigt, die Planungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß HOAI Teil 4, Abschnitt 2 § 51 (2) und § 53 (2), Anlagengruppen 4. Starkstromanlagen (SSA), 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (FIA) und 6. Förderanlagen (FA), Leistungsphasen 2 - 8, für die unten beschriebene 1. Baustufe des Neubaus Verwaltungszentrum zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 2 - 4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 und 6 - 8 sollen optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Leistungsphasen 5 und 6 - 8 an ein anderes Unternehmen zu vergeben. Die Stadt Freiburg beabsichtigt die Realisierung eines neuen Verwaltungsgebäudes am Standort des jetzigen Technischen Rathauses an der Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg. Dort besteht aufgrund maroder Gebäudesubstanz des Flachbaus ein Handlungsbedarf für eine Ersatzlösung. Im Rahmen einer räumlichen Verwaltungskonzentration sollen 16 Verwaltungsstandorte an dieser Stelle zusammengefasst werden, die Realisierung soll in drei Baustufen erfolgen. Ziel ist es, durch den Neubau des Verwaltungszentrums funktionale und organisatorische Strukturen zu verbessern, Miet- und Bewirtschaftungskosten zu senken sowie zukünftig einen Bürgerservice aus einer Hand anzubieten. Ausdrücklich verfolgt die Verwaltungsspitze mit dem Rathausneubau auch das Ziel, die Basis für eine moderne Stadtverwaltung und attraktive Arbeitsplätze zu legen. Angestrebt wird kein repräsentatives, sondern ein innovatives und nachhaltiges Gebäude, das der Geschichte, dem Selbstverständnis und den Zukunftszielen der Stadt Rechnung trägt und diese in seiner Architektur auch zeigt. Der Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens kommt eine besondere Bedeutung zu. Dies betrifft sowohl die Herstellungs- als auch die Betriebs- und Unterhaltskosten. Ziel ist ein zukunftsorientiertes Energiekonzept (Energieplus-Standard) im Kontext einer innovativen aber schlanken Gebäudetechnik (Low-Tech). Gegenstand der Planungsaufgabe ist die 1. Baustufe des Neubaus Verwaltungszentrum der Stadt Freiburg sowie der Neubau einer Kindertageseinrichtung. Der Verwaltungsneubau der 1. Baustufe beinhaltet ca. 830 Arbeitsplätze und ein Bürgerservicezentrum mit einer Gesamtfläche von ca. 22.500 m² Bruttogrundfläche (BGF). In dieser werden u.a. separate Räumlichkeiten sowie die Mitnutzung eines geeigneten größeren, multifunktionalen Veranstaltungsraumes für die bürgerschaftliche Nutzung aus dem Quartier integriert. Desweiteren soll mit der 1. Baustufe eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung zur Bedarfsdeckung im Stadtteil Stühlinger sowie für die Beschäftigten mit ca. 1.200 m² Bruttogrundfläche (BGF) neu errichtet werden. In einer 2. und 3. Baustufe sollen zu einem späteren Zeitpunkt an dem Standort weitere ca. 780 Arbeitsplätze und ggf. Flächen für Kommunikation und Versammlungen, z. B. Auditorium und Sitzungsbereiche mit gesamt ca. 19.000 m² Bruttogrundfläche (BGF) hergestellt werden. Derzeit wird ein VOF-Verfahren mit integriertem nichtoffenen Ideen- und Realisierungswettbewerb nach RPW 2008 zur Vergabe der Architektenleistung gemäß § 33 HOAI i.V.m. Anlage 11 durchgeführt, siehe hierzu auch www.freiburg.de/verwaltungskonzentration. Über die Wettbewerbsbeiträge der zur Teilnahme zugelassenen 25 Büros bzw. Bewerbergemeinschaften entscheidet das Preisgericht am 04.+05. März 2013, im Anschluss findet ein VOF - Verhandlungsverfahren mit den Preisträgerinnen und Preisträgern statt. Soweit die männliche Form verwandt wird (z.B. Bewerber, Projektleiter etc.), sollen sich hiervon jeweils sowohl Frauen als auch Männer angesprochen fühlen. Lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit ist darauf verzichtet worden, im weiteren Text jeweils beide Geschlechtsformen (z.B. Bewerberin bzw. Bewerber, Projektleiterin bzw. Projektleiter etc.) zu verwenden.
Menge oder Umfang:
Verwaltungszentrum 1. Baustufe ca. 22 500 m² Bruttogrundfläche (BGF); Kindertagesstätte ca. 1 200 m² BGF.
Kosten (KG) netto: Verwaltungszentrum 1. Baustufe ca. 50 000 000 EUR exkl. MwSt. für KG 200 - 700, Kindertagesstätte ca. 2 650 000 EUR exkl. MwSt. für KG 200 - 700.
Termine:
Planungszeitraum: voraussichtlich April 2013 bis Mitte 2016, Zwischentermin: abgeschlossene Entwurfsplanung und Kostenberechnung bis zum Baubeschluss Herbst 2013.
Ausführungszeitraum: voraussichtlich Baubeginn Mitte 2014, Baufertigstellung Mitte 2016, Abrechnung Anfang 2017, Projektabschluss bis Mitte 2017.
Für die Umsetzung der 1. Stufe Neubau Verwaltungszentrum Freiburg sind folgende Leistungen zu erbringen: Planungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß HOAI Teil 4, Abschnitt 2 § 51(2) und § 53 (2), Anlagengruppen 4. bis 6. (SSA, FIA, FA), Leistungsphasen 2-8. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 2-4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 und 6-8 sollen optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Leistungsphasen 5 und 6-8 an ein anderes Unternehmen zu vergeben.
Für die Umsetzung der 1. Stufe Neubau Verwaltungszentrum Freiburg sind folgende Leistungen zu erbringen: Planungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß HOAI Teil 4, Abschnitt 2 § 51(2) und § 53 (2), Anlagengruppen 4. bis 6. (SSA, FIA, FA), Leistungsphasen 2-8. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 2-4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 und 6-8 sollen optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Leistungsphasen 5 und 6-8 an ein anderes Unternehmen zu vergeben.
Referenznummer: 2012002241/2012002241
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 79106 Freiburg i.Br.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt zwingend über das vollständig auszufüllende Bewerbungsformular samt dort benannter Anlagen 1 bis 7 (=Teilnahmeantrag). Die Bewerbungsunterlagen sind auf dem Vergabeportal Region Freiburg unter www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de unter der Projekt-Nr. 2012002241 herunterzuladen. An den Teilnahmeunterlagen können Urheberrechte des Erstellers bestehen. Eine anderweitige Verwendungder Unterlagen als für die Erstellung des Teilnahmeantrages ist unzulässig.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt zwingend über das vollständig auszufüllende Bewerbungsformular samt dort benannter Anlagen 1 bis 7 (=Teilnahmeantrag). Die Bewerbungsunterlagen sind auf dem Vergabeportal Region Freiburg unter www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de unter der Projekt-Nr. 2012002241 herunterzuladen. An den Teilnahmeunterlagen können Urheberrechte des Erstellers bestehen. Eine anderweitige Verwendungder Unterlagen als für die Erstellung des Teilnahmeantrages ist unzulässig.
Digitale Teilnahmeanträge über das Vergabeportal Region Freiburg sind möglich und mit qualifizierter Signatur oder Mantelbogen zugelassen. Bescheinigungen, Erklärungen und sonstige Unterlagen können dabei als Anlagen hochgeladen werden oder alternativ in Papierform eingereicht werden.
Digitale Teilnahmeanträge über das Vergabeportal Region Freiburg sind möglich und mit qualifizierter Signatur oder Mantelbogen zugelassen. Bescheinigungen, Erklärungen und sonstige Unterlagen können dabei als Anlagen hochgeladen werden oder alternativ in Papierform eingereicht werden.
Der Einreichungstermin ist zu beachten. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen. Teilnahmeanträge, die formlos oder per E-Mail oder Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag sowie alle Unterlagen und Äußerungen des Bewerbers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z.B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Übersetzungen von behördlichen Bescheinigungen müssen amtlich beglaubigt sein.
Der Teilnahmeantrag sowie alle Unterlagen und Äußerungen des Bewerbers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z.B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Übersetzungen von behördlichen Bescheinigungen müssen amtlich beglaubigt sein.
Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei und dokumentenecht sein.
Bei schriftlicher Abgabe ist das Bewerbungsformular eigenhändig durch den oder die Vertretungsberechtigten zu unterzeichnen und zusammen mit allen geforderten Unterlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Abgabetermin einzureichen. Der Umschlag ist mit Kennzettel zu versehen.
Bei schriftlicher Abgabe ist das Bewerbungsformular eigenhändig durch den oder die Vertretungsberechtigten zu unterzeichnen und zusammen mit allen geforderten Unterlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Abgabetermin einzureichen. Der Umschlag ist mit Kennzettel zu versehen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 13 (2) VOF). Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros und von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros und von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 5 (3) VOF fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Fehlende Nachweise und Erklärungen sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen. Werden sie auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 5 (3) VOF fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Fehlende Nachweise und Erklärungen sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen. Werden sie auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Nachweise bzw. Erklärungen nach § 4 (2) VOF über die wirtschaftlichen Verknüpfungen / Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und Nachweise oder Erklärungen, dass die in § 4 (6 und 9) VOF genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: Erklärungen sind entsprechend den Formularvorlagen in den Bewerbungsunterlagen zu erbringen.
Nachweise bzw. Erklärungen nach § 4 (2) VOF über die wirtschaftlichen Verknüpfungen / Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und Nachweise oder Erklärungen, dass die in § 4 (6 und 9) VOF genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: Erklärungen sind entsprechend den Formularvorlagen in den Bewerbungsunterlagen zu erbringen.
Bei Bewerbergemeinschaften Nachweise für jedes Mitglied!
Für juristische Personen: Teilnahmeberechtigt nur bei Nachweis der Namen und der beruflichen Qualifikation der natürlichen Personen, die bei diesem Projekt Planungsleistung ausführen, siehe unter III. 2) 3.
Wissentlich falsche Erklärungen sowie Manipulations- und Korruptionsversuche aller Art können den Ausschluss des Bewerbers zur Folge haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 5 (4a) VOF in Höhe von 3 Mio. Euro Deckungssumme für Personenschäden und 2,0 Mio. Euro Deckungssumme für Sachschäden:Vorlage Kopie des aktuellen Versicherungsscheins, bei notwendiger Erhöhung der Versicherungssumme ist eine Bestätigung des Versicherers beizufügen! Bei Bewerbergemeinschaften Nachweis für jedes Mitglied! Eigenerklärung nicht ausreichend! Erklärung zu den Netto-Umsätzen des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 5 (4c) VOF, soweit sie Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre betreffen: entsprechend den Formularvorlagen in den Bewerbungsunterlagen. Bei Bewerbergemeinschaften Umsätze für jedes Mitglied angeben. Umsätze werden in der Wertung addiert. Durchschnittliche Anzahl der technischen Mitarbeiter für die Anlagengruppen 4 bis 6 einschließlich freien Mitarbeitern (ohne Praktikanten und Hilfskräfte) gemäß § 5 (5d) VOF in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung: entsprechend den Formularvorlagen in den Bewerbungsunterlagen. Bei Bewerbergemeinschaften Mitarbeiter für jedes Mitglied angeben. Anzahl der Mitarbeiter werden in der Wertung addiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 5 (4a) VOF in Höhe von 3 Mio. Euro Deckungssumme für Personenschäden und 2,0 Mio. Euro Deckungssumme für Sachschäden:Vorlage Kopie des aktuellen Versicherungsscheins, bei notwendiger Erhöhung der Versicherungssumme ist eine Bestätigung des Versicherers beizufügen! Bei Bewerbergemeinschaften Nachweis für jedes Mitglied! Eigenerklärung nicht ausreichend! Erklärung zu den Netto-Umsätzen des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 5 (4c) VOF, soweit sie Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre betreffen: entsprechend den Formularvorlagen in den Bewerbungsunterlagen. Bei Bewerbergemeinschaften Umsätze für jedes Mitglied angeben. Umsätze werden in der Wertung addiert. Durchschnittliche Anzahl der technischen Mitarbeiter für die Anlagengruppen 4 bis 6 einschließlich freien Mitarbeitern (ohne Praktikanten und Hilfskräfte) gemäß § 5 (5d) VOF in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung: entsprechend den Formularvorlagen in den Bewerbungsunterlagen. Bei Bewerbergemeinschaften Mitarbeiter für jedes Mitglied angeben. Anzahl der Mitarbeiter werden in der Wertung addiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für natürliche Personen: Nachweis der Namen und der beruflichen Qualifikation aller Personen, die bei diesem Projekt Planungsleistungen ausführen: Name, Werdegang, Qualifikationsnachweise, Fortbildungsnachweise der letzten 3 Jahre, Berufsjahre in der Projektleitung bzw. Planung aller im Projektteam mitwirkenden Personen (im Bewerbungsformular: II.1 Projektleiter, II.4 stellvertretender Projektleiter, II.6 Planungsverantwortlicher Lichtplanung, II.8 Planungsverantwortlicher Aufzugsplanung, II.10 Planungsverantwortlicher für fernmelde- und informationstechnische Anlagen) bzw. Personen mit besonderen Qualifikationen (Energie, Brandschutz, Eigenstromnutzung, Gebäudeautomation) nach Punkt III.3 im Bewerbungsformular. Kopien der entsprechenden Unterlagen.
Für natürliche Personen: Nachweis der Namen und der beruflichen Qualifikation aller Personen, die bei diesem Projekt Planungsleistungen ausführen: Name, Werdegang, Qualifikationsnachweise, Fortbildungsnachweise der letzten 3 Jahre, Berufsjahre in der Projektleitung bzw. Planung aller im Projektteam mitwirkenden Personen (im Bewerbungsformular: II.1 Projektleiter, II.4 stellvertretender Projektleiter, II.6 Planungsverantwortlicher Lichtplanung, II.8 Planungsverantwortlicher Aufzugsplanung, II.10 Planungsverantwortlicher für fernmelde- und informationstechnische Anlagen) bzw. Personen mit besonderen Qualifikationen (Energie, Brandschutz, Eigenstromnutzung, Gebäudeautomation) nach Punkt III.3 im Bewerbungsformular. Kopien der entsprechenden Unterlagen.
Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. des Büros bzw. der Projektmitarbeiter über Referenzen mit vollständigen Angaben entsprechend Formularvorlagen in den Bewerbungsunterlagen:
Referenzliste für Neubauten oder Generalsanierungen von Büro- oder Verwaltungsgebäuden oder vergleichbarer Gebäude, Mindestanforderung an die Referenzen: alle Leistungsphasen 2 - 8 nach HOAI Teil 4 § 53; Herstellungskosten Summe der Kostengruppen 440, 450, 460 mind. 2 500 000 EUR netto; Abgeschlossen zwischen 1.10.2007 bis 1.10.2012 (Übergabe an die Nutzer).
Referenzliste für Neubauten oder Generalsanierungen von Büro- oder Verwaltungsgebäuden oder vergleichbarer Gebäude, Mindestanforderung an die Referenzen: alle Leistungsphasen 2 - 8 nach HOAI Teil 4 § 53; Herstellungskosten Summe der Kostengruppen 440, 450, 460 mind. 2 500 000 EUR netto; Abgeschlossen zwischen 1.10.2007 bis 1.10.2012 (Übergabe an die Nutzer).
a) Referenzprojekt, Name, Adresse, b) Auftraggeber mit Ansprechpartner + Telefon, c) Ausführungszeitraum, d) Gebäudeart/ Nutzung, e) Anlagengruppen nach HOAI Teil 4 § 51, f) Projektleiter, g) Stellv. Projektleiter bzw. hauptsächlicher Mitarbeiter, h) Aufzugsplaner, i) Planer fernmelde- und informationstechnische Anlagen, k) Baukosten KG 440 bis 460 DIN 276 netto.
a) Referenzprojekt, Name, Adresse, b) Auftraggeber mit Ansprechpartner + Telefon, c) Ausführungszeitraum, d) Gebäudeart/ Nutzung, e) Anlagengruppen nach HOAI Teil 4 § 51, f) Projektleiter, g) Stellv. Projektleiter bzw. hauptsächlicher Mitarbeiter, h) Aufzugsplaner, i) Planer fernmelde- und informationstechnische Anlagen, k) Baukosten KG 440 bis 460 DIN 276 netto.
Referenzliste Elektroplanung für Neubauten oder Generalsanierungen von Nichtwohngebäuden, Mindestanforderung an die Referenzen: alle Leistungsphasen 2 - 8 nach HOAI Teil 4 § 53; Abgeschlossen zwischen 1.10.2007 bis 1.10.2012 (Übergabe an die Nutzer) KEINE Doppelnennungen mit Projekten aus vorher benannter Liste.
Referenzliste Elektroplanung für Neubauten oder Generalsanierungen von Nichtwohngebäuden, Mindestanforderung an die Referenzen: alle Leistungsphasen 2 - 8 nach HOAI Teil 4 § 53; Abgeschlossen zwischen 1.10.2007 bis 1.10.2012 (Übergabe an die Nutzer) KEINE Doppelnennungen mit Projekten aus vorher benannter Liste.
a) Referenzprojekt, Name, Adresse, b) Auftraggeber mit Ansprechpartner + Telefon, c) Ausführungszeitraum, d) Gebäudeart/ Nutzung, e) Anlagengruppen nach HOAI Teil 4 § 51, f) Projektleiter, g) Stellv. Projektleiter bzw. hauptsächlicher Mitarbeiter, h) Aufzugsplaner, i) Planer fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Referenzliste für Projekte mit Planungsleistungen Lichtplanung für Sonderbereiche wie Großraumbüros, Konferenzräume, Kundencenter, Cafeterias etc.
a) Referenzprojekt, Name, Adresse, b) Auftraggeber mit Ansprechpartner + Telefon, c) Ausführungszeitraum, d) Gebäudeart/ Nutzung, e) Anlagengruppen nach HOAI Teil 4 § 51, f) Projektleiter, g) Stellv. Projektleiter bzw. hauptsächlicher Mitarbeiter, h) Aufzugsplaner, i) Planer fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Referenzliste für Projekte mit Planungsleistungen Lichtplanung für Sonderbereiche wie Großraumbüros, Konferenzräume, Kundencenter, Cafeterias etc.
Mindestanforderung an die Referenzen: Abgeschlossen zwischen 1.10.2007 bis 1.10.2012 (Übergabe an die Nutzer).
a) Referenzprojekt, Name, Adresse, b) Auftraggeber mit Ansprechpartner + Telefon, c) Ausführungszeitraum, d) Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen, e) Art des Sonderbereiches, f) Planungsverantwortlicher für Lichtplanung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 5 (4a) VOF in Höhe von 3,0 Mio. Euro Deckungssumme für Personenschäden und 2 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden:Vorlage Kopie des aktuellen Versicherungsscheins, bei notwendiger Erhöhung der Versicherungssumme ist eine Bestätigung des Versicherers beizufügen! Bei Bewerbergemeinschaften Nachweis für jedes Mitglied! Eigenerklärung nicht ausreichend!
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 5 (4a) VOF in Höhe von 3,0 Mio. Euro Deckungssumme für Personenschäden und 2 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden:Vorlage Kopie des aktuellen Versicherungsscheins, bei notwendiger Erhöhung der Versicherungssumme ist eine Bestätigung des Versicherers beizufügen! Bei Bewerbergemeinschaften Nachweis für jedes Mitglied! Eigenerklärung nicht ausreichend!
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerbergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung verändern, oder ein Einzelbewerber das Verfahren in Bewerbergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerbergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung verändern, oder ein Einzelbewerber das Verfahren in Bewerbergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die örtliche Präsenz des Bewerbers in Freiburg im Breisgau ist während der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Die örtliche Präsenz des Bewerbers in Freiburg im Breisgau ist während der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
§ 19 Abs. 2 VOF. Zugelassen sind nur Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die o.a. Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
§ 19 Abs. 2 VOF. Zugelassen sind nur Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die o.a. Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllung der o.g. Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien in den Bewerbungsunterlagen. Auswahlkriterien mit Gewichtung: 1. projektbezogene Erfahrungen (Büro) mit 40 % 2. projektbezogene Erfahrungen (Team) mit 40 % 3. unternehmensbezogene Leistung mit 20 %. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Erfüllung der o.g. Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien in den Bewerbungsunterlagen. Auswahlkriterien mit Gewichtung: 1. projektbezogene Erfahrungen (Büro) mit 40 % 2. projektbezogene Erfahrungen (Team) mit 40 % 3. unternehmensbezogene Leistung mit 20 %. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-05-02 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2012002241/2012002241
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglichden Auftraggeber vor Abgabe des Teilnahmeantrages über das Vergabeportal Region Freiburg (Fragen- und Antwortenforum) oder per Brief, Fax oder E-Mail darauf hinzuweisen.
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglichden Auftraggeber vor Abgabe des Teilnahmeantrages über das Vergabeportal Region Freiburg (Fragen- und Antwortenforum) oder per Brief, Fax oder E-Mail darauf hinzuweisen.
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist der 6.12.2012,12:00 Uhr. Es erfolgt eine schriftliche Beantwortung an alle Bewerber bis 13.12.2012.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219260📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Name: Keine Angaben
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 desGesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglichgerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genanntenKontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglichgerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genanntenKontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschlusserfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern inTextform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschlusserfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern inTextform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2012/S 222-366287 (2012-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-02-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Postanschrift: Berliner Allee 1
Postleitzahl: 79114
Kontakt
Internetadresse: http://www.freiburg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2012002241
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
79106 Freiburg im Breisgau,
Fehrenbachallee 12.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität der Ausführungen/Antworten auf die in der Vergabeverhandlung besprochenen Fragenkomplexe zum vorgesehen Projekt (50)
2. Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen Projektmitarbeiter (aufgrund des persönlichen Eindrucks im Verhandlungsgespräch) (40)
3. Honorarangebot: Plausibilität/Höhe des Honorarangebotes in Relation zum optimalen Honorar (auf Grundlage des Werkvertrages über Projektsteuerungsleistungen) (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-01-13 📅
Name: DS-Plan Ingenieurgesellschaft für ganzheitliche Bauberatung und Generalfachplanung mbH
Postanschrift: Obere Waldplätze 11
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
E-Mail: vergabekkammer@rpk.bwl.de📧
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2014/S 031-050294 (2014-02-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 761201-4083📞
Fax: +49 761201-4089 📠
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-18 📅
Datum des Endes: 2017-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 244-601377
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 031-050294
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Zu V.2.4) Aufgrund § 39 Abs.6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Elektroplanung für den Neubau Verwaltungszentrum Stadt Freiburg im Breisgau: Planungsleistungen Elektroanlagen.
Kurze Beschreibung:
2) Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen und
3) Förderanlagen, Leistungsphasen 2-8 mit stufenweiser Beauftragung für die unten beschriebene 1. Baustufe des Neubaus Verwaltungszentrum Freiburg.
Gegenstand der Planungsaufgabe ist die 1. Baustufe des Neubaus Verwaltungszentrum der Stadt Freiburg sowie der Neubau einer Kindertageseinrichtung. Der Verwaltungsneubau der 1. Baustufe beinhaltet ca. 830 Arbeitsplätze und ein Bürgerservicezentrum mit einer Gesamtfläche von ca. 22 500 m² Bruttogrundfläche. Desweiteren soll mit der 1. Baustufe eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung zur Bedarfsdeckung im Stadtteil Stühlinger sowie für die Beschäftigten mit ca. 1 200 m² Bruttogrundfläche neu errichtet werden.
Gegenstand der Planungsaufgabe ist die 1. Baustufe des Neubaus Verwaltungszentrum der Stadt Freiburg sowie der Neubau einer Kindertageseinrichtung. Der Verwaltungsneubau der 1. Baustufe beinhaltet ca. 830 Arbeitsplätze und ein Bürgerservicezentrum mit einer Gesamtfläche von ca. 22 500 m² Bruttogrundfläche. Desweiteren soll mit der 1. Baustufe eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung zur Bedarfsdeckung im Stadtteil Stühlinger sowie für die Beschäftigten mit ca. 1 200 m² Bruttogrundfläche neu errichtet werden.
Die Planungsleistungen für die 2. und 3 Baustufe sollen zu einem späteren Zeitpunkt gesondert vergeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Telefon: +49 721926-8732📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen — GWB — unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe oben
Postort: siehe oben
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Quelle: OJS 2019/S 244-601377 (2019-12-13)