VOF-Verfahren Gebäudetechnik HLS Verwaltungszentrum / Planungsleistungen Heizung, Lüftung, Sanitär, Mess- und Regeltechnik für den Neubau Verwaltungszentrum Stadt Freiburg im Breisgau
Aufgabenbeschreibung: Die Stadt Freiburg beabsichtigt, die Planungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß HOAI Teil 4, Abschnitt 2 § 51 (2) und § 53 (2), Anlagengruppen 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (AWG), 2. Wärmeversorgungsanlagen (WVA), 3. Lufttechnische Anlagen (LTA) und 8. Gebäudeautomation (MSR), Leistungsphasen 2-8, für die unten beschriebene 1. Baustufe des Neubaus Verwaltungszentrum Freiburg zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 2 - 4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 und 6 - 8 sollen optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Leistungsphasen 5 und 6 - 8 an ein anderes Unternehmen zu vergeben. Die Stadt Freiburg beabsichtigt die Realisierung eines neuen Verwaltungsgebäudes am Standort des jetzigen Technischen Rathauses an der Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg. Dort besteht aufgrund maroder Gebäudesubstanz des Flachbaus ein Handlungsbedarf für eine Ersatzlösung. Im Rahmen einer räumlichen Verwaltungskonzentration sollen 16 Verwaltungsstandorte an dieser Stelle zusammengefasst werden, die Realisierung soll in drei Baustufen erfolgen. Ziel ist es, durch den Neubau des Verwaltungszentrums funktionale und organisatorische Strukturen zu verbessern, Miet- und Bewirtschaftungskosten zu senken sowie zukünftig einen Bürgerservice aus einer Hand anzubieten. Ausdrücklich verfolgt die Verwaltungsspitze mit dem Rathausneubau auch das Ziel, die Basis für eine moderne Stadtverwaltung und attraktive Arbeitsplätze zu legen. Angestrebt wird kein repräsentatives, sondern ein innovatives und nachhaltiges Gebäude, das der Geschichte, dem Selbstverständnis und den Zukunftszielen der Stadt Rechnung trägt und diese in seiner Architektur auch zeigt. Der Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens kommt eine besondere Bedeutung zu. Dies betrifft sowohl die Herstellungs- als auch die Betriebs- und Unterhaltskosten. Ziel ist ein zukunftsorientiertes Energiekonzept (Energieplus-Standard) im Kontext einer innovativen aber schlanken Gebäudetechnik (Low-Tech). Gegenstand der Planungsaufgabe ist die 1. Baustufe des Neubaus Verwaltungszentrum der Stadt Freiburg sowie der Neubau einer Kindertageseinrichtung. Der Verwaltungsneubau der 1. Baustufe beinhaltet ca. 830 Arbeitsplätze und ein Bürgerservicezentrum mit einer Gesamtfläche von ca. 22.500 m² Bruttogrundfläche (BGF). In dieser werden u.a. separate Räumlichkeiten sowie die Mitnutzung eines geeigneten größeren, multifunktionalen Veranstaltungsraumes für die bürgerschaftliche Nutzung aus dem Quartier integriert. Desweiteren soll mit der 1. Baustufe eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung zur Bedarfsdeckung im Stadtteil Stühlinger sowie für die Beschäftigten mit ca. 1.200 m² Bruttogrundfläche (BGF) neu errichtet werden. In einer 2. und 3. Baustufe sollen zu einem späteren Zeitpunkt an dem Standort weitere ca. 780 Arbeitsplätze und ggf. Flächen für Kommunikation und Versammlungen, z. B. Auditorium und Sitzungsbereiche mit gesamt ca. 19.000 m² Bruttogrundfläche (BGF) hergestellt werden. Derzeit wird ein VOF-Verfahren mit integriertem nichtoffenen Ideen- und Realisierungswettbewerb nach RPW 2008 zur Vergabe der Architektenleistung gemäß § 33 HOAI i.V.m. Anlage 11 durchgeführt, siehe hierzu auch www.freiburg.de/verwaltungskonzentration. Über die Wettbewerbsbeiträge der zur Teilnahme zugelassenen 25 Büros bzw. Bewerbergemeinschaften entscheidet das Preisgericht am 04.+05. März 2013, im Anschluss findet ein VOF - Verhandlungsverfahren mit den Preisträgerinnen und Preisträgern statt. Soweit die männliche Form verwandt wird (z.B. Bewerber, Projektleiter etc.), sollen sich hiervon jeweils sowohl Frauen als auch Männer angesprochen fühlen. Lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit ist darauf verzichtet worden, im weiteren Text jeweils beide Geschlechtsformen (z.B. Bewerberin bzw. Bewerber, Projektleiterin bzw. Projektleiter etc.) zu verwenden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Gebäudetechnik HLS für den Neubau Verwaltungszentrum Stadt Freiburg im Breisgau:Planungsleistungen Heizung, Lüftung, Sanitär, Mess- und Regeltechnik.
2012002242”
Titel
Gebäudetechnik HLS für den Neubau Verwaltungszentrum Stadt Freiburg im Breisgau:Planungsleistungen Heizung, Lüftung, Sanitär, Mess- und Regeltechnik.
2012002242
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Titel:
“Gebäudetechnik HLS für den Neubau Verwaltungszentrum Stadt Freiburg im Breisgau: Planungsleistungen Versorgungstechnik” Beschreibung
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i.Br.
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufgabenbeschreibung: Planungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß HOAI Teil 4, Abschnitt 2 § 51 (2)und § 53 (2), Anlagengruppen:
1) Abwasser-, Wasser-...”
Beschreibung der Beschaffung
Aufgabenbeschreibung: Planungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß HOAI Teil 4, Abschnitt 2 § 51 (2)und § 53 (2), Anlagengruppen:
1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
2) Wärmeversorgungsanlagen;
3) Lufttechnische Anlagen und
4) Gebäudeautomation, Leistungsphasen 2-8 mit stufenweiser Beauftragung für die unten beschriebene 1. Baustufe des Neubaus Verwaltungszentrum Freiburg.
Gegenstand der Planungsaufgabe ist die 1. Baustufe des Neubaus Verwaltungszentrum der Stadt Freiburg sowie der Neubau einer Kindertageseinrichtung. Der Verwaltungsneubau der 1. Baustufe beinhaltet ca. 830 Arbeitsplätze und ein Bürgerservicezentrum mit einer Gesamtfläche von ca. 22 500 m Bruttogrundfläche. Des Weiteren soll mit der 1. Baustufe eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung zur Bedarfsdeckung im StadtteilStühlinger sowie für die Beschäftigten mit ca. 1 200 m Bruttogrundfläche neu errichtet werden.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2013-05-02 📅
Datum des Endes: 2017-06-03 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2014/S 031-050315
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 2 000 000 001
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-01-13 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“DS-Plan Ingenieurgesellschaft für ganzheitliche Bauberatung und Generalfachplanung mbH”
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
“Zu V. 2.4) Aufgrund § 39 Abs.6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.” Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe oben
Postort: siehe oben
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 243-598533 (2019-12-13)