In Freiburg im Breisgau wird in innerstädtischer Lage die bestehende Kronenbrücke über die Dreisam durch einen Neubau ersetzt. Die Kronenbrücke ist Bestandteil eines der Hauptverkehrsknotenpunkte der Stadt Freiburg. Die wesentlichen Gestaltungsmerkmale und das Tragwerksystem sind vollständig erarbeitet und Gegenstand eines Gemeinderatbeschlusses. Die neue Kronenbrücke wird sich wie die bestehende Kronenbrücke aus zwei Teilbauwerken zusammensetzen. Das Tragwerk jedes Teilbauwerks wird sich künftig aus einem Überbau mit Unterspannung zusammensetzen. Der Überbau besteht jeweils aus einer ca. 43,0 * 18,0 m großen, schiefwinklingen Stahlbetonplatte. Die Unterspannung setzt sich jeweils aus zwei Hauptelementen zusammen, die aus Stahlrohren bestehen. Die Projektkosten wurden im Rahmen der Vorplanung auf insgesamt brutto ca. 9 000 000 geschätzt. Mit der Planung des Bauvorhabens wurde begonnen. Die Bauarbeiten werden Mitte 2014 starten und bis Ende 2015 vollständig abgeschlossen sein. Insbesondere aufgrund der verkehrlichen Bedeutung der Kronenbrücke, der zahlreichen baulichen und geometrischen Zwangspunkte (Höhe und Lage), der Bedeutung des Dreisam-Gewässerbetts für den Hochwasserschutz ist stufenweise die Planung für den Rückbau der bestehenden Brücke, den Neubau der Brücke (einschl. Gründung, Widerlager und Stützwände im unmittelbaren Nahbereich der Brücke) sowie die Bauzustände und Baubehelfe zu erarbeiten. Die bereits beauftragte gesamte Vor- und Entwurfsplanung wird bis zum Juni 2012 abgeschlossen. Die Bewerber, die für die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens ausgewählt werden, werden über die Ergebnisse der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Planungsergebnisse umfassend informiert und die Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Gegenstand des Auftrags wird die Fortführung der Planung für die Kronenbrücke auf der Grundlage der vorliegenden Arbeitsergebnisse sein (einschl. bis zur ausführungsreifen Planung und der Erstellung der Verdingungsunterlagen für die Bauvergabe). Darüber hinaus ist die Option auf die Beauftragung von Ingenieurleistungen im Rahmen der Bauvergabe, Bauabwicklung (Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung und Fertigungsüberwachung) und Baudokumentation vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (Grundleistungen und optionale Leistungen) vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. Handlungsbereiche besteht nicht, ebenso ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach der Erbringung erster Leistungsphasen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen für Brücken
Menge oder Umfang:
Für den Rückbau und den Neubau der Kronenbrücke (einschl. Gründung, Widerlager und Stützwände im unmittelbaren Nahbereich der Brücke) sind folgende Leistungen zu erbringen: (1) Objektplanung Ingenieurbauwerke: Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 42 HOAI), (2) Tragwerksplanung: Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen 4 bis 6 nach § 49 HOAI), (3) Erstellen der Unterlagen für die Abstimmung der Planung mit Behörden und Dritten. Hierbei sind die Bauzustände und Baubehelfe unter Berücksichtigung der projektspezifischen Randbedingungen mit zu planen. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (Grundleistungen und optionale Leistungen) vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. Handlungsbereiche besteht nicht, ebenso ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach der Erbringung erster Leistungsphasen. Die bereits beauftragte gesamte Vor- und Entwurfsplanung wird bis zum Juni 2012 abgeschlossen und ist nicht Gegenstand des Auftrags. Bewerbungen nur für einzelne Leistungsphasen sind nicht zugelassen.
Für den Rückbau und den Neubau der Kronenbrücke (einschl. Gründung, Widerlager und Stützwände im unmittelbaren Nahbereich der Brücke) sind folgende Leistungen zu erbringen: (1) Objektplanung Ingenieurbauwerke: Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 42 HOAI), (2) Tragwerksplanung: Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen 4 bis 6 nach § 49 HOAI), (3) Erstellen der Unterlagen für die Abstimmung der Planung mit Behörden und Dritten. Hierbei sind die Bauzustände und Baubehelfe unter Berücksichtigung der projektspezifischen Randbedingungen mit zu planen. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (Grundleistungen und optionale Leistungen) vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. Handlungsbereiche besteht nicht, ebenso ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach der Erbringung erster Leistungsphasen. Die bereits beauftragte gesamte Vor- und Entwurfsplanung wird bis zum Juni 2012 abgeschlossen und ist nicht Gegenstand des Auftrags. Bewerbungen nur für einzelne Leistungsphasen sind nicht zugelassen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen für Brücken📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Postort: Freiburg
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de📧
Telefon: +49 7612014083📞
Fax: +49 7612014089 📠
Die Zuschlagskriterien werden den Bewerbern mitgeteilt, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die vorhandenen Planungsergebnisse werden ebenfalls zur Verfügung gestellt. Schlusstermin für den Eingang von Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist der 2.3.2012, 12:00 Uhr. Es folgt eine schriftliche Beantwortung an alle Bewerber.
Die Zuschlagskriterien werden den Bewerbern mitgeteilt, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die vorhandenen Planungsergebnisse werden ebenfalls zur Verfügung gestellt. Schlusstermin für den Eingang von Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist der 2.3.2012, 12:00 Uhr. Es folgt eine schriftliche Beantwortung an alle Bewerber.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Freiburg im Breisgau wird in innerstädtischer Lage die bestehende Kronenbrücke über die Dreisam durch einen Neubau ersetzt. Die Kronenbrücke ist Bestandteil eines der Hauptverkehrsknotenpunkte der Stadt Freiburg. Die wesentlichen Gestaltungsmerkmale und das Tragwerksystem sind vollständig erarbeitet und Gegenstand eines Gemeinderatbeschlusses. Die neue Kronenbrücke wird sich wie die bestehende Kronenbrücke aus zwei Teilbauwerken zusammensetzen. Das Tragwerk jedes Teilbauwerks wird sich künftig aus einem Überbau mit Unterspannung zusammensetzen. Der Überbau besteht jeweils aus einer ca. 43,0 * 18,0 m großen, schiefwinklingen Stahlbetonplatte. Die Unterspannung setzt sich jeweils aus zwei Hauptelementen zusammen, die aus Stahlrohren bestehen. Die Projektkosten wurden im Rahmen der Vorplanung auf insgesamt brutto ca. 9 000 000 geschätzt. Mit der Planung des Bauvorhabens wurde begonnen. Die Bauarbeiten werden Mitte 2014 starten und bis Ende 2015 vollständig abgeschlossen sein. Insbesondere aufgrund der verkehrlichen Bedeutung der Kronenbrücke, der zahlreichen baulichen und geometrischen Zwangspunkte (Höhe und Lage), der Bedeutung des Dreisam-Gewässerbetts für den Hochwasserschutz ist stufenweise die Planung für den Rückbau der bestehenden Brücke, den Neubau der Brücke (einschl. Gründung, Widerlager und Stützwände im unmittelbaren Nahbereich der Brücke) sowie die Bauzustände und Baubehelfe zu erarbeiten. Die bereits beauftragte gesamte Vor- und Entwurfsplanung wird bis zum Juni 2012 abgeschlossen. Die Bewerber, die für die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens ausgewählt werden, werden über die Ergebnisse der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Planungsergebnisse umfassend informiert und die Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Gegenstand des Auftrags wird die Fortführung der Planung für die Kronenbrücke auf der Grundlage der vorliegenden Arbeitsergebnisse sein (einschl. bis zur ausführungsreifen Planung und der Erstellung der Verdingungsunterlagen für die Bauvergabe). Darüber hinaus ist die Option auf die Beauftragung von Ingenieurleistungen im Rahmen der Bauvergabe, Bauabwicklung (Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung und Fertigungsüberwachung) und Baudokumentation vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (Grundleistungen und optionale Leistungen) vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. Handlungsbereiche besteht nicht, ebenso ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach der Erbringung erster Leistungsphasen.
In Freiburg im Breisgau wird in innerstädtischer Lage die bestehende Kronenbrücke über die Dreisam durch einen Neubau ersetzt. Die Kronenbrücke ist Bestandteil eines der Hauptverkehrsknotenpunkte der Stadt Freiburg. Die wesentlichen Gestaltungsmerkmale und das Tragwerksystem sind vollständig erarbeitet und Gegenstand eines Gemeinderatbeschlusses. Die neue Kronenbrücke wird sich wie die bestehende Kronenbrücke aus zwei Teilbauwerken zusammensetzen. Das Tragwerk jedes Teilbauwerks wird sich künftig aus einem Überbau mit Unterspannung zusammensetzen. Der Überbau besteht jeweils aus einer ca. 43,0 * 18,0 m großen, schiefwinklingen Stahlbetonplatte. Die Unterspannung setzt sich jeweils aus zwei Hauptelementen zusammen, die aus Stahlrohren bestehen. Die Projektkosten wurden im Rahmen der Vorplanung auf insgesamt brutto ca. 9 000 000 geschätzt. Mit der Planung des Bauvorhabens wurde begonnen. Die Bauarbeiten werden Mitte 2014 starten und bis Ende 2015 vollständig abgeschlossen sein. Insbesondere aufgrund der verkehrlichen Bedeutung der Kronenbrücke, der zahlreichen baulichen und geometrischen Zwangspunkte (Höhe und Lage), der Bedeutung des Dreisam-Gewässerbetts für den Hochwasserschutz ist stufenweise die Planung für den Rückbau der bestehenden Brücke, den Neubau der Brücke (einschl. Gründung, Widerlager und Stützwände im unmittelbaren Nahbereich der Brücke) sowie die Bauzustände und Baubehelfe zu erarbeiten. Die bereits beauftragte gesamte Vor- und Entwurfsplanung wird bis zum Juni 2012 abgeschlossen. Die Bewerber, die für die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens ausgewählt werden, werden über die Ergebnisse der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Planungsergebnisse umfassend informiert und die Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Gegenstand des Auftrags wird die Fortführung der Planung für die Kronenbrücke auf der Grundlage der vorliegenden Arbeitsergebnisse sein (einschl. bis zur ausführungsreifen Planung und der Erstellung der Verdingungsunterlagen für die Bauvergabe). Darüber hinaus ist die Option auf die Beauftragung von Ingenieurleistungen im Rahmen der Bauvergabe, Bauabwicklung (Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung und Fertigungsüberwachung) und Baudokumentation vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (Grundleistungen und optionale Leistungen) vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. Handlungsbereiche besteht nicht, ebenso ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach der Erbringung erster Leistungsphasen.
Beschreibung der Optionen:
Optional wird die Erweiterung des Auftrages für den Rückbau und den Neubau der Kronenbrücke (einschl. Gründung, Widerlager und Stützwände im unmittelbaren Nahbereich der Brücke) um folgende Leistungen vorgesehen: (1) Objektplanung Ingenieurbauwerke: Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung und Objektbetreuung und Dokumentation (Leistungsphasen 7 bis 9 nach § 42 HOAI). Der Auftraggeber beabsichtigt hiervon Teilleistungen selbst zu erbringen, (2) Örtliche Bauüberwachung (einschl. Bewehrungsabnahme und Fertigungsüberwachung) als besondere Leistung im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke. Die Bedingungen für die Option sind den Unterlagen zu entnehmen, die den im Zuge des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Verhandlung übergeben werden.
Optional wird die Erweiterung des Auftrages für den Rückbau und den Neubau der Kronenbrücke (einschl. Gründung, Widerlager und Stützwände im unmittelbaren Nahbereich der Brücke) um folgende Leistungen vorgesehen: (1) Objektplanung Ingenieurbauwerke: Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung und Objektbetreuung und Dokumentation (Leistungsphasen 7 bis 9 nach § 42 HOAI). Der Auftraggeber beabsichtigt hiervon Teilleistungen selbst zu erbringen, (2) Örtliche Bauüberwachung (einschl. Bewehrungsabnahme und Fertigungsüberwachung) als besondere Leistung im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke. Die Bedingungen für die Option sind den Unterlagen zu entnehmen, die den im Zuge des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Verhandlung übergeben werden.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Referenznummer: 2012000001 / 2012000001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teilnahmevoraussetzung ist die Abgabe des Kriterienkataloges (= Teilnahmeantrag), der auf dem Vergabeportal der Region Freiburg unter www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de unter der Projekt-Nr. 2012000001 herunterzuladen ist. Digitale Teilnahmeanträge über das Vergabeportal Region Freiburg sind erwünscht und mit qualifizierter Signatur bzw. Mantelbogen zugelassen. Bescheinigungen, Erklärungen und sonstige Unterlagen können dabei als Anlagen hochgeladen werden oder alternativ in Papierform eingereicht werden. Teilnahmeanträge, die formlos oder per E-Mail oder Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Bei schriftlicher Abgabe ist der Teilnahmeantrag eigenhändig zu unterschreiben oder mit einem eigenhändig unterschriebenen Begleitschreiben zusammen mit allen geforderten Unterlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Abgabetermin einzureichen. Der Umschlag ist mit Kennzettel zu versehen. Folgende Erklärungen sind zu erbringen: A) Eigenerklärung zu § 4 Abs. 2 VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung/Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt; B) Eigenerklärung zu § 4 Abs. 3 VOF über das vorgesehene Personal für die Leistungserbringung; C) Eigenerklärung zu § 4 Abs. 6 u. 9 VOF über das Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe; der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Dokumenten gemäß § 4 Abs. 7 VOF vor; D) Eigenerklärung zur Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß Vorgabe des EU-Staates in dem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft tätig ist. Jeder Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied hat mit dem Teilnahmeantrag die Auskünfte gemäß §§ 4 Abs. 2 und 5 Abs. 5 VOF sowie die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF vorzulegen. Der Auftraggeber teilt den im Auswahlverfahren (1. Stufe) nicht berücksichtigten Bewerbern die Gründe für die Ablehnung mit (§ 10 Abs. 5 VOF). Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 13 Abs. 2 VOF). Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge.
Teilnahmevoraussetzung ist die Abgabe des Kriterienkataloges (= Teilnahmeantrag), der auf dem Vergabeportal der Region Freiburg unter www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de unter der Projekt-Nr. 2012000001 herunterzuladen ist. Digitale Teilnahmeanträge über das Vergabeportal Region Freiburg sind erwünscht und mit qualifizierter Signatur bzw. Mantelbogen zugelassen. Bescheinigungen, Erklärungen und sonstige Unterlagen können dabei als Anlagen hochgeladen werden oder alternativ in Papierform eingereicht werden. Teilnahmeanträge, die formlos oder per E-Mail oder Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Bei schriftlicher Abgabe ist der Teilnahmeantrag eigenhändig zu unterschreiben oder mit einem eigenhändig unterschriebenen Begleitschreiben zusammen mit allen geforderten Unterlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Abgabetermin einzureichen. Der Umschlag ist mit Kennzettel zu versehen. Folgende Erklärungen sind zu erbringen: A) Eigenerklärung zu § 4 Abs. 2 VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung/Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt; B) Eigenerklärung zu § 4 Abs. 3 VOF über das vorgesehene Personal für die Leistungserbringung; C) Eigenerklärung zu § 4 Abs. 6 u. 9 VOF über das Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe; der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Dokumenten gemäß § 4 Abs. 7 VOF vor; D) Eigenerklärung zur Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß Vorgabe des EU-Staates in dem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft tätig ist. Jeder Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied hat mit dem Teilnahmeantrag die Auskünfte gemäß §§ 4 Abs. 2 und 5 Abs. 5 VOF sowie die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF vorzulegen. Der Auftraggeber teilt den im Auswahlverfahren (1. Stufe) nicht berücksichtigten Bewerbern die Gründe für die Ablehnung mit (§ 10 Abs. 5 VOF). Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 13 Abs. 2 VOF). Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärungen nach § 5 Abs. 4 a VOF: - Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die anzugebenden Gesamtumsätze die Summe der Umsätze aller beteiligten Unternehmen. - Angabe der Umsätze für vergleichbare Dienstleistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die anzugebenden Gesamtumsätze die Summe der Umsätze aller beteiligten Unternehmen. Als vergleichbar werden Leistungen beurteilt, wenn sie die Bedingungen an vergleichbare Referenzen erfüllen. Vergleichbar sind Dienstleistungen aus dem Bereich Tragwerks- und Objektplanung für Brückenbauwerke (Neubau, Rückbau, Gründung, Baubehelfe und Bauzustände). - Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) von jeweils mindestens 2 000 000 EUR. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssummen/Jahr betragen. Falls beabsichtigt ist, eine entsprechende Haftpflichtversicherung projektbezogen erst im Auftragsfall abzuschließen, hat der Bewerber hierzu eine formlose Eigenerklärung beizufügen. Eine Versicherungsbestätigung ist spätestens vor einer Beauftragung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärungen nach § 5 Abs. 4 a VOF: - Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die anzugebenden Gesamtumsätze die Summe der Umsätze aller beteiligten Unternehmen. - Angabe der Umsätze für vergleichbare Dienstleistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die anzugebenden Gesamtumsätze die Summe der Umsätze aller beteiligten Unternehmen. Als vergleichbar werden Leistungen beurteilt, wenn sie die Bedingungen an vergleichbare Referenzen erfüllen. Vergleichbar sind Dienstleistungen aus dem Bereich Tragwerks- und Objektplanung für Brückenbauwerke (Neubau, Rückbau, Gründung, Baubehelfe und Bauzustände). - Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) von jeweils mindestens 2 000 000 EUR. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssummen/Jahr betragen. Falls beabsichtigt ist, eine entsprechende Haftpflichtversicherung projektbezogen erst im Auftragsfall abzuschließen, hat der Bewerber hierzu eine formlose Eigenerklärung beizufügen. Eine Versicherungsbestätigung ist spätestens vor einer Beauftragung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Eigenerklärung zu § 5 Abs. 5 b VOF: Eine Referenzliste gemäß nachfolgenden Vorgaben mit den wesentlichen in den letzten 3 Jahren (Projekte im Zeitraum 1.1.2009 bis heute) erbrachten vergleichbaren Leistungen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ist vorzulegen. Die Referenzliste wird mit dem Teilnahmeantrag erwartet. Vergleichbar sind Referenzen zu Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanungen sowie örtlicher Bauüberwachung für Brückenbauwerke (Neubau, Rückbau, Gründung, Baubehelfe und Bauzustände). Soweit dieser Mindeststandard nicht erfüllt ist, kann der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt werden. Bei der Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit anhand der vergleichbaren Referenzen wird insbesondere auf folgende Referenzaspekte hinsichtlich der Vergleichbarkeit geachtet: (1) Brückenbaumaßnahmen (Neubau, Rückbau, Bauzustände, Baubehelfe) im innerstädtischen Bereich mit Spannweiten > 30 m und mit hohem Verkehrsaufkommen, (2) Brückenbaumaßnahmen mit Spannweite > 30 m und räumlichen Tragwerkskonstruktionen in Stahl, Stahlbeton- und Verbundbauweise, (3) Brückenbaumaßnahmen, bei denen die Brücke nicht an dem vorgesehenen Standort errichtet wurde, sondern eingehoben bzw. eingeschoben wurde, (4) Brückenbaumaßnahmen für Stadtbahnen und der damit einhergehenden Aufgabe ein Lastenheft für die Tragwerksplanung zu erstellen, (5) Brückenbaumaßnahmen über hochwasserführende Gewässer mit sehr geringer Vorwarnzeit und entsprechenden Einschränkungen für die Bauausführung. Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: (a) fortlaufende Nummer der Referenz; (b) Leistungszeitraum; (c) Projektbezeichnung; (d) Markante Charakteristika der Brücke (Tragwerktyp, Bauweise, Spannweite und weitere hinsichtlich der Bewertungspunkte Bewertungskriterien/Referenzaspekte relevante Angaben); (e) Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Durchwahl; (f) Projektleiter/sonstige Beteiligte des Bewerbers; (g) Ausgeführte Leistungen; (h) Bruttoabrechnungssumme der ausgeführten Leistungen. Die Leistungen sollen hinsichtlich Komplexität, Aufgabenstellung und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Je Referenzaspekt werden bis zu 5 Referenzen berücksichtigt. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur für die Teilleistungen vergleichbare Referenzen gemäß den vorgenannten Vorgaben vorzulegen, die es erbringen soll. Nachunternehmer haben nur für die vorgesehenen Teilleistungen vergleichbare Referenzen gemäß den vorgenannten Vorgaben vorzulegen, die sie erbringen sollen. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss für Teilleistungen, die vom Nachunternehmer erbracht werden sollen, keine vergleichbaren Referenzen vorlegen.
A) Eigenerklärung zu § 5 Abs. 5 b VOF: Eine Referenzliste gemäß nachfolgenden Vorgaben mit den wesentlichen in den letzten 3 Jahren (Projekte im Zeitraum 1.1.2009 bis heute) erbrachten vergleichbaren Leistungen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ist vorzulegen. Die Referenzliste wird mit dem Teilnahmeantrag erwartet. Vergleichbar sind Referenzen zu Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanungen sowie örtlicher Bauüberwachung für Brückenbauwerke (Neubau, Rückbau, Gründung, Baubehelfe und Bauzustände). Soweit dieser Mindeststandard nicht erfüllt ist, kann der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt werden. Bei der Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit anhand der vergleichbaren Referenzen wird insbesondere auf folgende Referenzaspekte hinsichtlich der Vergleichbarkeit geachtet: (1) Brückenbaumaßnahmen (Neubau, Rückbau, Bauzustände, Baubehelfe) im innerstädtischen Bereich mit Spannweiten > 30 m und mit hohem Verkehrsaufkommen, (2) Brückenbaumaßnahmen mit Spannweite > 30 m und räumlichen Tragwerkskonstruktionen in Stahl, Stahlbeton- und Verbundbauweise, (3) Brückenbaumaßnahmen, bei denen die Brücke nicht an dem vorgesehenen Standort errichtet wurde, sondern eingehoben bzw. eingeschoben wurde, (4) Brückenbaumaßnahmen für Stadtbahnen und der damit einhergehenden Aufgabe ein Lastenheft für die Tragwerksplanung zu erstellen, (5) Brückenbaumaßnahmen über hochwasserführende Gewässer mit sehr geringer Vorwarnzeit und entsprechenden Einschränkungen für die Bauausführung. Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: (a) fortlaufende Nummer der Referenz; (b) Leistungszeitraum; (c) Projektbezeichnung; (d) Markante Charakteristika der Brücke (Tragwerktyp, Bauweise, Spannweite und weitere hinsichtlich der Bewertungspunkte Bewertungskriterien/Referenzaspekte relevante Angaben); (e) Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Durchwahl; (f) Projektleiter/sonstige Beteiligte des Bewerbers; (g) Ausgeführte Leistungen; (h) Bruttoabrechnungssumme der ausgeführten Leistungen. Die Leistungen sollen hinsichtlich Komplexität, Aufgabenstellung und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Je Referenzaspekt werden bis zu 5 Referenzen berücksichtigt. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur für die Teilleistungen vergleichbare Referenzen gemäß den vorgenannten Vorgaben vorzulegen, die es erbringen soll. Nachunternehmer haben nur für die vorgesehenen Teilleistungen vergleichbare Referenzen gemäß den vorgenannten Vorgaben vorzulegen, die sie erbringen sollen. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss für Teilleistungen, die vom Nachunternehmer erbracht werden sollen, keine vergleichbaren Referenzen vorlegen.
Für jeden der vorgenannten Referenzaspekte (1) bis (5) werden) > 10 <<< Bewertungspunkte angesetzt, wenn diese nachweislich erfüllt sind. Wenn sie nachweislich gut bis sehr gut erfüllt sind, werden >>> 20 <<< Bewertungspunkte angesetzt.
Bei dieser Beurteilung wird die Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und zwischen Nachunternehmern und Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Entsprechend dieser Aufgabenteilung werden die Referenzen der einzelnen Büros nur berücksichtigt, soweit sie entsprechende Teilleistungen erbringen sollen. B) Eigenerklärung zu § 5 Abs. 5 d VOF: Angabe, wie viele Ingenieure der Bewerber in den letzten 3 Jahren im Mittel beschäftigt hat. Bei Bewerbergemeinschaften ist die anzugebende Anzahl die Anzahl der in allen beteiligten Unternehmen beschäftigten Ingenieure. Es sind jeweils die Personen mit der beruflichen Qualifikation und Berufserfahrung zu nennen. C) Eigenerklärung zu § 5 Abs. 5 h VOF über Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen.
Bei dieser Beurteilung wird die Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und zwischen Nachunternehmern und Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Entsprechend dieser Aufgabenteilung werden die Referenzen der einzelnen Büros nur berücksichtigt, soweit sie entsprechende Teilleistungen erbringen sollen. B) Eigenerklärung zu § 5 Abs. 5 d VOF: Angabe, wie viele Ingenieure der Bewerber in den letzten 3 Jahren im Mittel beschäftigt hat. Bei Bewerbergemeinschaften ist die anzugebende Anzahl die Anzahl der in allen beteiligten Unternehmen beschäftigten Ingenieure. Es sind jeweils die Personen mit der beruflichen Qualifikation und Berufserfahrung zu nennen. C) Eigenerklärung zu § 5 Abs. 5 h VOF über Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für Personen- und Sachschäden von jeweils mindestens 2 000 000,00 EUR ist in Form: - einer Kopie des aktuellen Versicherungsscheins oder - einer Bestätigung des Versicherers (bei notwendiger Erhöhung der Versicherungssumme) vorzulegen. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme/Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften ist ein Nachweis (Eigenerklärung nicht ausreichend!) für jedes Mitglied erforderlich! Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherungsdeckung wird mit dem Teilnahmeantrag erwartet.
Der Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für Personen- und Sachschäden von jeweils mindestens 2 000 000,00 EUR ist in Form: - einer Kopie des aktuellen Versicherungsscheins oder - einer Bestätigung des Versicherers (bei notwendiger Erhöhung der Versicherungssumme) vorzulegen. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme/Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften ist ein Nachweis (Eigenerklärung nicht ausreichend!) für jedes Mitglied erforderlich! Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherungsdeckung wird mit dem Teilnahmeantrag erwartet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Im Falle von Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die geforderten Auswahlkriterien zu erfüllen. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Gemäß § 19 Abs. 2 und 3 VOF mit der Berufsbezeichnung "Diplom-Ingenieur".
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllung der oben genannten Teilnahmebedingungen sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien im Teilnahmeantrag:
1) Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre (5 %),
2) Umsätze für vergleichbare Dienstleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre (10 %),
3) Referenzen zu vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (65 %),
4) Anzahl der beschäftigten Ingenieure (10 %),
5) Anteil der im Auftragsfall selbst erbrachten Leistungen (10 %).
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-04-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-07-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2012000001 / 2012000001
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 030-048539 (2012-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
Telefon: +49 761201-4083📞
Fax: +49 761201-4089 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2012000001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg im Breisgau.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt waren (1)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-09-05 📅
Name: Leonhardt, Andrä und Partner
Postanschrift: Heilbronner Straße 362
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Telefon: +49 721926-0📞
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2012/S 176-289983 (2012-09-10)