VOF-Verhandlungsverfahren mit integriertem nichtoffenem Realisierungswettbewerb und Ideenteil nach RPW 2008 „Neubau Verwaltungszentrum Stadt Freiburg“ zur Vergabe der Planungsleistungen für den Realisierungsteil der Lph 2-8 gemäß §33 HOAI i.V. m. Anlage 11

Stadt Freiburg im Breisgau, Vergabemanagement

Die Stadt Freiburg beabsichtigt, die Dienststellen der Verwaltung, welche derzeit in 19 verschiedenen Standorten der Stadt Freiburg zu finden sind, räumlich im Stadtteil Stühlinger am Standort Fehrenbachallee zu konzentrieren. Zentrale Ziele der geplanten Verwaltungskonzentration sind insbesondere die Optimierung der funktionalen und organisatorischen Strukturen, der Bewirtschaftungskosten sowie die Schaffung einer hohen Bürgernähe, die in einem Neubau mit hoher Funktionalität mit guter städtebaulichen Qualität umgesetzt werden sollen. Zur Lösung dieser Planungsaufgabe beabsichtigt der Auftraggeber einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil im Rahmen des VOF-Verfahrens durchzuführen.
Die Verwaltungskonzentration soll baulich in drei Stufen realisiert werden. Für die 1. Stufe soll im Rahmen des vorgesehenen Realisierungswettbewerbs ein Verwaltungsneubau mit ca. 830 Arbeitsplätzen einschließlich Bürgerzentrum mit einem Gesamtflächenbedarf von ca. 22 500m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant werden. Im Ideenteil des Wettbewerbs sind für die Umsetzung der Stufen 2 und 3 Konzepte zu entwickeln, um den Flächenbedarf für ca. 500 in der 2. Baustufe und ca. 280 Beschäftigte in der 3. Baustufe, Gremien- und Ratssaal (BGF 10 800m² + 8 200m²) sowie weitere bauliche Optionen funktional und städtebaulich optimal auf dem Wettbewerbsgrundstück mit einer Gesamtgröße von ca. 43 000m² abzubilden. Ziel der Stadt Freiburg ist es, ein Gesamtkonzept für eine wirtschaftliche Umsetzung der Verwaltungskonzentration am Standort Fehrenbachallee zu erhalten, in der die geplanten Neubauten der 3 Baustufen als Einheit wahrgenommen wird, jedoch auch jede Baustufe für sich autark funktioniert. Die funktionale Umsetzung des Flächenprogramms soll dem Ansatz einer offenen, flexiblen und reversiblen Büro- und Arbeitsplatzkonzeption folgen. Zur Erbringung der Wettbewerbsleistung wird die Beteiligung von Stadtplanern und Landschaftsarchitekten empfohlen.
Für den Realisierungsteil (1. Stufe) gilt für KG 200 bis KG 400 eine Kostenobergrenze i. H. v. 46 000 000 EUR (brutto) mit folgender nicht verbindlicher Unterteilung: KG 200: 900 000 EUR, KG 300+400: 45 100 000 EUR.
Die Stadt Freiburg beabsichtigt die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-8 gemäß § 33 HOAI i.V. m. Anlage 11 ausschließlich für den Realisierungsteil (Umsetzung 1. Stufe) zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 2-4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 und 6-8 sollen optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung alle Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Leistungsphasen 5 und 6-8 an ein anderes Unternehmen zu vergeben.
Die Planungsleistungen für die Realisierung der Stufen 2 und 3 sowie weiterer baulicher Optionen werden nicht Auftragsbestandteil, sondern sind lediglich Bestandteil der Wettbewerbsleistung (Ideenteil).
Soweit im Folgenden die männliche Form verwandt wird (z.B. Bewerber, Projektleiter etc.), sollen sich hiervon jeweils sowohl Frauen als auch Männer angesprochen fühlen. Lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit ist darauf verzichtet worden, im weiteren Text jeweils beide Geschlechtsformen (z.B. Bewerberin bzw. Bewerber, Projektleiterin bzw. Projektleiter etc.) zu verwenden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-05-23 Auftragsbekanntmachung
2013-04-25 Wettbewerbsergebnisse
2013-11-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-02-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-05-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang:
Für die Umsetzung der 1. Stufe Neubau Verwaltungszentrum Freiburg sind folgende Leistungen zu erbringen: Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten Leistungsphasen 2-8 gemäß § 33 HOAI i.V. m. Anlage 11 ausschließlich für den Realisierungsteil (Umsetzung 1. Stufe). Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 2-4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 und 6-8 sollen optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung alle Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Leistungsphasen 5 und 6-8 an ein anderes Unternehmen zu vergeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau, Vergabemanagement
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de 📧
Telefon: +49 761201-4083 📞
Fax: +49 761201-4089 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-23 📅
Einreichungsfrist: 2012-06-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 99-165202
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe der Planungsleistungen gemäß Abschnitt II2.1. erfolgt in drei Schritten: Schritt 1: Teilnahmewettbewerb nach §3(1) VOF – Bewerberauswahl. Schritt 2: Durchführung nichtoffener einphasiger Wettbewerb mit 6 vorab ausgewählten Teilnehmern und den in Schritt 1 ermittelten 19 weiteren Wettbewerbsteilnehmern. Schritt 3: VOF – Verhandlungsverfahren gemäß § 11 VOF mit allen Preisträgern des Wettbewerbs. Der Auftraggeber hat gemäß Abschnitt IV 1.1 folgende sechs Büros für die Durchführung des Realisierungswettbewerbs vorab ausgewählt: Sauerbruch Hutton, Lehrter Straße 57, 10557 Berlin. Auer-Weber+ Assoziierte, Haußmannstraße 103A, 70188 Stuttgart. Henning Larsen GmbH, Ridlerstraße 31, 80339 München. Hascher Jehle Architektur, Kantstraße 17, 10623 Berlin. Behnisch Architekten, Rotebühlstraße 163A, 70197 Stuttgart. Baumschlager Eberle Lochau, Lindauer Straße 31, 6911 Lochau, Österreich. Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen sind per Fax oder per E-Mail an das Vergabemanagement der Stadt Freiburg zu senden. Schlusstermin für den Eingang von Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist der 8.6.2012, 12:00 Uhr. Es folgt eine schriftliche Beantwortung an alle Bewerber. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziffer I.1 genannten Adresse erhältlich.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Freiburg beabsichtigt, die Dienststellen der Verwaltung, welche derzeit in 19 verschiedenen Standorten der Stadt Freiburg zu finden sind, räumlich im Stadtteil Stühlinger am Standort Fehrenbachallee zu konzentrieren. Zentrale Ziele der geplanten Verwaltungskonzentration sind insbesondere die Optimierung der funktionalen und organisatorischen Strukturen, der Bewirtschaftungskosten sowie die Schaffung einer hohen Bürgernähe, die in einem Neubau mit hoher Funktionalität mit guter städtebaulichen Qualität umgesetzt werden sollen. Zur Lösung dieser Planungsaufgabe beabsichtigt der Auftraggeber einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil im Rahmen des VOF-Verfahrens durchzuführen.
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Die Verwaltungskonzentration soll baulich in drei Stufen realisiert werden. Für die 1. Stufe soll im Rahmen des vorgesehenen Realisierungswettbewerbs ein Verwaltungsneubau mit ca. 830 Arbeitsplätzen einschließlich Bürgerzentrum mit einem Gesamtflächenbedarf von ca. 22 500m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant werden. Im Ideenteil des Wettbewerbs sind für die Umsetzung der Stufen 2 und 3 Konzepte zu entwickeln, um den Flächenbedarf für ca. 500 in der 2. Baustufe und ca. 280 Beschäftigte in der 3. Baustufe, Gremien- und Ratssaal (BGF 10 800m² + 8 200m²) sowie weitere bauliche Optionen funktional und städtebaulich optimal auf dem Wettbewerbsgrundstück mit einer Gesamtgröße von ca. 43 000m² abzubilden. Ziel der Stadt Freiburg ist es, ein Gesamtkonzept für eine wirtschaftliche Umsetzung der Verwaltungskonzentration am Standort Fehrenbachallee zu erhalten, in der die geplanten Neubauten der 3 Baustufen als Einheit wahrgenommen wird, jedoch auch jede Baustufe für sich autark funktioniert. Die funktionale Umsetzung des Flächenprogramms soll dem Ansatz einer offenen, flexiblen und reversiblen Büro- und Arbeitsplatzkonzeption folgen. Zur Erbringung der Wettbewerbsleistung wird die Beteiligung von Stadtplanern und Landschaftsarchitekten empfohlen.
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Für den Realisierungsteil (1. Stufe) gilt für KG 200 bis KG 400 eine Kostenobergrenze i. H. v. 46 000 000 EUR (brutto) mit folgender nicht verbindlicher Unterteilung: KG 200: 900 000 EUR, KG 300+400: 45 100 000 EUR.
Die Stadt Freiburg beabsichtigt die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-8 gemäß § 33 HOAI i.V. m. Anlage 11 ausschließlich für den Realisierungsteil (Umsetzung 1. Stufe) zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 2-4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 und 6-8 sollen optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung alle Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Leistungsphasen 5 und 6-8 an ein anderes Unternehmen zu vergeben.
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Die Planungsleistungen für die Realisierung der Stufen 2 und 3 sowie weiterer baulicher Optionen werden nicht Auftragsbestandteil, sondern sind lediglich Bestandteil der Wettbewerbsleistung (Ideenteil).
Soweit im Folgenden die männliche Form verwandt wird (z.B. Bewerber, Projektleiter etc.), sollen sich hiervon jeweils sowohl Frauen als auch Männer angesprochen fühlen. Lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit ist darauf verzichtet worden, im weiteren Text jeweils beide Geschlechtsformen (z.B. Bewerberin bzw. Bewerber, Projektleiterin bzw. Projektleiter etc.) zu verwenden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 79098, Freiburg i. Br.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen, der um die in den Ziffern III2.1 bis III2.3 geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail unter vergabemanagement@stadt.freiburg.de angefordert werden und ist dann im Original (DIN A4, Anlagen mit Registern getrennt) bei unter I.1 angegebener Adresse fristgerecht einzureichen. Teilnahmeanträge, die formlos, per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
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Folgende formale Kriterien/Mindestbedingungen gelten. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss vom Verfahren:
— vollständig ausgefüllter und rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen mit folgenden Angaben: Firmenbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner, Vertretungsberechtigter, Geschäftsorte (Hauptsitz, Niederlassungen), Rechtsform,
— Nachweis der geforderten Höhe der Berufshaftpflichtversicherung gemäß III 1.1),
— Rechtsverbindliche unterschriebene Bestätigung der Ausschlusskriterien der VOF (§ 4 (6a-g), §4 (9a-e) VOF); Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Dokumenten gemäß §4(7) VOF vor,
— Rechtsverbindliche unterschriebene Bestätigung, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (§2(3) VOF),
— Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübungsberechtigung z.B. durch Eintrag in ein Berufs- oder Handelsregister,
— Nachweis der beruflichen Qualifikation des Projektleiters (mind. Studiennachnachweis Fachrichtung Architektur oder vergleichbar),
— Erklärung bei Bewerbergemeinschaften gemäß III 1.3),
— Einhaltung der Mindestanforderungen (Mindestreferenzen – Referenzobjekte 1-3 gemäß III2.3.1 bis III2.3.3),
— Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
Des Weiteren sind folgende Angaben zu machen:
III.2.1. 1. Angaben gemäß §4(2) VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung zu anderen Unternehmen und zur auftragsbezogenen Zusammenarbeit mit anderen.
III.2.1.2. Eigenerklärung zu §4(3) VOF über das vorgesehene Personal für die Leistungserbringung
Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen, d.h. der Bewerbungsbogen ist mit Ausnahme der Formulare für die Referenzen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen.
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Etwaige Nachunternehmer müssen im Teilnahmeantrag zunächst namentlich benannt und der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Die vorstehenden Nachweise für die Nachunternehmer müssen zunächst nicht eingereicht werden. Bewerber, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, benennen und haben die betreffenden Nachweise der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren nichtoffenen Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
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Bei Bewerbergemeinschaften ist zusätzlich eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der ARGE gesamtschuldnerisch haftend auch über die Auflösung der ARGE hinaus auftreten. Der oder die bevollmächtigte Vertreter/in ist in der Erklärung zu benennen.
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Beabsichtigt der Bewerber für die Erbringung der Wettbewerbsleistung Stadtplaner und/oder Landschaftsarchitekten einzubinden, so müssen diese in der Verfassererklärung zum Wettbewerbsbeitrag benannt werden. Die Stadt Freiburg weist darauf hin, dass durch die Wettbewerbsteilnehmer der Geheimwettbewerb zu gewährleisten ist.
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Die Bewerbung muss im Original durch den oder die Vertretungsberechtigte/n unterzeichnet sein und ist zusammen mit allen geforderten Unterlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Abgabetermin einzureichen. Der Umschlag ist mit Kennzettel zu versehen.
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Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§13(2) VOF). Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros und von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge.
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Der Auftraggeber behält sich vor, nach §5(3) VOF fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Fehlende Nachweise und Erklärungen sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen, werden sie auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht eingereicht, wird das Angebot wegen unvollständigen Teilnahmeantrags ausgeschlossen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden (siehe III 2.1).
III2.2.1 Es ist der Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen (siehe Punkt III.1.1). Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied zu erbringen.
III2.2.2 Es sind Angaben gemäß §5(4c) VOF über den Gesamtumsatz des Bewerbers und den Umsatz im Bereich der Objektplanung für Gebäude gemäß § 33 HOAI in den letzten 3.
Geschäftsjahren zu machen.
Mindeststandards:
Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflicht-versicherung (siehe Punkt III.1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gefordert ist die Darstellung von genau drei Mindestreferenzen gemäß §5(5b) VOF:
III2.3.1 Referenz 1- Büro- oder Verwaltungsgebäude, Herstellungskosten KG 200-500 mind. 20 000 000 EUR netto, zwischen 1.6.2007 bis 1.6.2012 abgeschlossenes Vorhaben – Übergabe an den Nutzer (bei noch nicht fertig gestellten Vorhaben erfolgt die Wertung nur, wenn bis 1.6.2012 mindestens die Ausführungsplanung Rohbau abgeschlossen wurde - Eigenerklärung).
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III2.3.2 Referenz 2 – Büro-, Verwaltungs- oder Institutsgebäude mit überwiegender Büronutzung, Herstellungskosten KG 200-500 mind. 10 000 000 EUR netto, zwischen 1.6.2007 bis 1.6.2012 abgeschlossenes Vorhaben – Übergabe an den Nutzer (bei noch nicht fertig gestellten Vorhaben erfolgt die Wertung nur, wenn bis 1.6.2012 mindestens die Ausführungsplanung Rohbau abgeschlossen wurde - Eigenerklärung).
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III2.3.3 Referenz 3- Freie Referenz nach Wahl des Bewerbers, Herstellungskosten KG 200-500 mind. 5 000 000 EUR netto, Fertigstellung (Übergabe Nutzer) zwischen 1.6.2007 und 1.6.2012. Die 3 Mindestreferenzen sollen auf max. 3 Blatt DIN A3 einseitig dargestellt werden. Die Darstellung ist frei wählbar, sollte jedoch einen Grundriss, eine Ansicht, eine Perspektive und ein Detail sowie eine Beschreibung der Projektspezifika enthalten. Fotos sind ebenfalls zugelassen. Dabei kann das vorgegebene Formblatt auch als zusätzliches Deckblatt genutzt werden. Beizufügen ist bei öffentlichen Bauvorhaben eine Bestätigung des Auftraggebers über die erbrachte Leistung (Referenzschreiben), bei privaten Auftraggebern eine von Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung oder eine Eigenerklärung des Bewerbers. Zu diesen Referenzen werden außerdem folgende Angaben gefordert: Beschreibung des Bauvorhabens, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Angabe zur Art des Auftraggebers (öffentlich/ nichtöffentlich), Leistungsbeginn und Fertigstellung des Vorhabens (Übergabe an den Nutzer), erbrachte Leistungsphasen, Objektgröße (BGF in m²) und die Herstellungskosen KG 200-500 netto nach DIN 276 bzw. entsprechende landesspezifische Angaben. Für die Referenzen 1 und 2 ist zudem die Fertigstellung Ausführungsplanung Rohbau zu benennen.
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III2.3.4 Zusätzlich sollte vom Bewerber je eine Liste mit maximal 3 Referenzprojekten vorgelegt werden (Bei Eignung ist eine Mehrfachnennung der Referenzobjekte erlaubt.):
1. Referenzen zum Nachweis Erfahrung im energieeffizienten Bauen, vorzugsweise mit Unterschreitung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen EnEV oder Passivhausstandard bzw. der entsprechenden gültigen landesspezifischen Vorgaben (Fertigstellung des Projektes zwischen 1.6.2005 und 1.6.2012) mit folgenden Angaben: Bezeichnung der Baumaßnahme, Fertigstellungsdatum (Übergabe Nutzer), zu Grunde liegender EnEV (2009, 2007, 2004, 2002) oder Benennen der zu Grunde liegenden landesspezifischen Vorgaben, Prozentsatz der Unterschreitung der EnEV/der gültigen landesspezifischen Vorgaben, Passivhausstandard ja/nein, Angaben zu Technische Besonderheiten (z.B. Regenerative Energien, Fassadenkonstruktion, Bauteilkühlung etc.)
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2. Referenzen zum Nachweis der Erfahrung bei der Entwicklung von offenen Bürokonzeptionen (Fertigstellung zwischen 1.6.2007 und 1.6.2012) mit folgenden Angaben: Bezeichnung der Baumaßnahme, Fertigstellungsdatum (Übergabe Nutzer), Besonderheiten der Konzeption sowie einer Referenzdarstellung (max. 1 Seite)
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3. Referenzen zum Nachweis der Erfahrung bei der Erstellung von städtebaulichen Konzepten mit folgenden Angaben: Bezeichnung der Baumaßnahme, Besonderheiten der Konzeption sowie einer Referenzdarstellung (max. 1 Seite)
4. Referenzen zum Nachweis der Erfahrung bei der Planung von Öffentlichkeitsbereichen/Bürgerbüros innerhalb von Gebäuden, z.B. Schalterhalle Banken, Beratungsbereiche Versicherungen oder Behörden, Mindestgröße Nutzfläche Öffentlichkeitsbereich 500 m² (Fertigstellung zwischen 1.6.2007 und 1.6.2012) mit folgenden Angaben: Bezeichnung der Baumaßnahme, Art des Bereiches, Fertigstellungsdatum (Übergabe Nutzer), Nutzfläche Öffentlichkeitsbereich (in m²), Besonderheiten der Konzeption sowie einer Referenzdarstellung (max. 1 Seite).
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III2.3.5 Die durchschnittliche Anzahl (jährliches Mittel) der technischen Mitarbeiter einschließlich Büroinhaber/n und freie/n Mitarbeiter/n (ohne Praktikanten und Hilfskräfte) im Bereich Objektplanung für Gebäude gemäß §5(5d) VOF in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
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III2.3.6 Zudem werden Angaben zur Projektleitung gefordert: Name, berufliche Qualifikation sowie der Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters gem. §4(3) VOF. Zusätzlich ist nach eigener Wahl eine vergleichbare persönliche Referenz des Projektleiters in vergleichbarer Funktion mit folgenden Angaben zu benennen: Bezeichnung der Baumaßnahme, Auftraggeber, Ansprechpartner, Telefonnummer sowie Herstellungskosten KG 200-500 in 1 000 000 EUR netto. Für die Projektleitung ist zu bestätigen, dass die Projektsprache Deutsch ist (Dokumente und Kommunikation auf Deutsch).
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Mindeststandards: Mindestreferenzen 1-3 (s. vorhergehender Abschnitt).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bewerber hat Nachweise gemäß § 5(4a) VOF über die folgenden Berufshaftpflichtdeckungssummen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssummen im Auftragsfall zu erbringen: Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 3,0 Mio. Euro; Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: 2,0 Mio. Euro. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr sein. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, - dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bewerbergemeinschaft (§ 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerbergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung verändern, oder ein Einzelbewerber das Verfahren in Bewerbergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Die örtliche Präsenz des Bewerbers in Freiburg i. Br. ist während der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind.
— gemäß §19(1) VOF: Bewerber, die nach Architektengesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Stadtplaner zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur/Stadtplanung berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Stadtplaner können nur als Mitverfasser in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten teilnehmen,
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— gemäß §19(3) VOF: Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß Absatz 1 benennen (Name und berufliche Qualifikation). Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
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Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.
— Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und / oder Juristischen Personen. In den Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Mehrfachteilnahmen, auch einzelner Planer, sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss der gesamten Bewerbungen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Bewerber wurden ausgewählt
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 25
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Das Wettbewerbsverfahren ist auf 25 Teilnehmer begrenzt, wovon 6 Teilnehmer zugeladen werden (die ausgewählten Teilnehmer sind in Abschnitt VI.3 benannt). Die 6 zugeladenen Teilnehmer erfüllen die in Abschnitt III2.1. benannten formalen Mindestbedingungen. Die Auswahl der weiteren 19 Teilnehmer erfolgt anhand festgelegter Bewertungskriterien nach Punkten: Pro Auswahlkriterium werden 0 bis 3 Punkte vergeben, die Punktzahl pro Kriterium wird von 100 % gewichtet. Wertung zu III.2.2: Durchschnitt der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich Gebäudeplanung §33 HOAI (brutto) Gesamtgewichtung 10 %, Punktwertung: 0 Pkt.<= 1 000 000,0 EUR, 1 Pkt. <=1,5 000 000 EUR, 2 Pkt. <=2 000 000,0 EUR 3 Pkt. >2 000 000,0 EUR. Wertung zu III.2.3.1: Referenzprojekt 1: Gesamtgewichtung 15 %, bestehend aus 1. erbrachte Leistungsphasen 3 % (Punktwertung 0 Pkt.= nur LPH 2-4 oder einzelne LPH, 1 Pkt.= nur LPH 3-5 oder 6-8, 2 Pkt.= nur LPH 3-6 oder 5-8, 3 Pkt. = LPH 2-8 oder LPH 3-8); 2. Erbrachter Umfang (BGF) 2 % (Punktwertung 0 Pkt. BGF<=8 500 m², 1 Pkt. BGF<= 13 000m², 2 Pkt. BGF <= 21 500 m², 3 Pkt. BGF >21 500 m²); 3. Herstellungskosten KG 200-500 (netto) 2 % (Punktwertung 0 Pkt. HK<= 20 000 000 EUR, 1 Pkt. HK<= 30 000 000 EUR, 2 Pkt. HK<= 50 000 000 EUR, 3 Pkt. HK >50 000 000 EUR und 4. Architektonische Qualität: Kriterien Entwurfsidee, gestalterische Umsetzung, Funktionalität 8 % (Punktwertung 0 Pkt. = kein Kriterium sehr gut erfüllt, 1 Pkt. = ein Kriterium sehr gut erfüllt, 2 Pkt. = 2 Kriterien sehr gut erfüllt, 3 Pkt. = drei Kriterien sehr gut erfüllt). Wertung zu III.2.3.2: Referenzprojekt 2: Gesamtgewichtung 15 %, bestehend aus 1. erbrachte Leistungsphasen 3 % (Punktwertung 0 Pkt.= nur LPH 2-4 oder einzelne LPH, 1 Pkt.= nur LPH 3-5 oder 6-8, 2 Pkt.= nur LPH 3-6 oder 5-8, 3 Pkt. = LPH 2-8 oder LPH 3-8); 2. Erbrachter Umfang (BGF) 2 % (Punktwertung 0 Pkt. BGF<=4 300 m², 1 Pkt. BGF<= 8 500m², 2 Pkt. BGF <= 13 000 m², 3 Pkt. BGF >13 000 m²); 3. Herstellungskosten KG 200-500 (netto) 2 % (Punktwertung 0 Pkt. HK<= 10 000 000 EUR 1 Pkt. HK<= 20 000 000, 2 Pkt. HK<= 30 000 000 EUR, 3 Pkt. HK >30 000 000 EUR, und 4. Architektonische Qualität: Kriterien Entwurfsidee, gestalterische Umsetzung, Funktionalität 8 % (Punktwertung 0 Pkt. = kein Kriterium sehr gut erfüllt, 1 Pkt. = ein Kriterium sehr gut erfüllt, 2 Pkt. = zwei Kriterien sehr gut erfüllt, 3 Pkt. = drei Kriterien sehr gut erfüllt). Wertung zu III.2.3.3: Referenzprojekt 3: Gesamtgewichtung 5 %, bestehend aus 1. erbrachte Leistungsphasen 1 % (Punktwertung 0 Pkt.= nur LPH 2-4 oder einzelne LPH, 1 Pkt.= nur LPH 3-5 oder 6-8, 2 Pkt.= nur LPH 3-6 oder 5-8, 3 Pkt. = LPH 2-8 oder LPH 3-8); 2. Herstellungskosten KG 200-500 (netto) 1 % (Punktwertung 0 Pkt. HK<= 5 000 000 EUR, 1 Pkt. HK<= 10 000 000 EUR, 2 Pkt. HK<= 20 000 000 EUR, 3 Pkt. HK >20 000 000 EUR, und 3. Architektonische Qualität: Kriterien Entwurfsidee, gestalterische Umsetzung, Funktionalität 3 % (Punktwertung 0 Pkt. = kein Kriterium sehr gut erfüllt, 1 Pkt. = ein Kriterium sehr gut erfüllt, 2 Pkt. = zwei Kriterien sehr gut erfüllt, 3 Pkt. = drei Kriterien sehr gut erfüllt). Die Bewertung der architektonischen Qualität der Referenzen 1-3 erfolgt durch ein Auswahlgremium der Stadt Freiburg. Wertung zu III.2.3.4. Zusätzliche Referenzen aus gesonderten Referenzlisten: Gesamtgewichtung 35 %, bestehend aus 1. Referenzen zum Nachweis Erfahrung im energieeffizienten Bauen, vorzugsweise mit Unterschreitung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen EnEV/ oder Passivhausstandard bzw. der entsprechenden gültigen landesspezifischen Vorgaben 10 % (Punktwertung: 0 Pkt.= keine entsprechenden Referenzen, 1 Pkt.= mind. 1 Referenz mit Unterschreitung der gültigen EnEV bzw. der landesspezifischen Vorgaben, 2 Pkt= mind. 2 Referenz mit Unterschreitung der gültigen EnEV bzw. der landesspezifischen Vorgaben, 3 Pkt. = mind. 2 Referenz mit Unterschreitung der gültigen EnEV bzw. der landesspezifischen Vorgaben und mind. 1 Referenz mit Passivhausstandard; 2. Referenzen zum Nachweis der Erfahrung bei der Entwicklung von offenen Bürokonzeptionen 10 % (Punktwertung: 0 Pkt.= keine vergleichbare Referenz, 1 Pkt.=1 Referenz, 2 Pkt.=2 Referenzen; 3 Pkt. = 3 Referenzen); 3. Referenzen zum Nachweis der Erfahrung bei der Erstellung von städtebaulichen Konzepten 10 % (Punktwertung: 0 Pkt.= keine vergleichbare Referenz, 1 Pkt.=1 Referenz, 2 Pkt.=2 Referenzen; 3 Pkt. = 3 Referenzen), 4. Referenzen zum Nachweis der Erfahrung bei der Planung von Öffentlichkeitsbereichen/Bürgerbüros innerhalb von Gebäuden 5 % (Punktwertung: 0 Pkt.= keine vergleichbare Referenz, 1 Pkt.=1 Referenz, 2 Pkt.=2 Referenzen; 3 Pkt. = 3 Referenzen). Wertung zu III.2.3.5. Personelle Kapazität: Gesamtgewichtung 5 %, bestehend aus durchschnittlicher Anzahl technischer Mitarbeiter (MA) im Bereich Objektplanung für Gebäude (Punktwertung 0 Pkt. <=5 MA, 1Pkt.<=10 MA, 2 Pkt. <=20 MA, 3 Pkt. >20 MA). Wertung zu III.2.3.6. Qualifikation des Projektteams: Gesamtgewichtung 15 %, bestehend aus: 1. Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters 10 % (Punktwertung: 0Pkt <=3 Jahre, 1Pkt.<=5 Jahre, 2 Pkt. <=8 Jahre, 3 Pkt.>8 Jahre) und 2. Mitwirkung des vorgesehenen Projektleiters in leitender Funktion bei einer vergleichbaren Referenzen nach Baukosten (KG 200-500) 5 % (Punktwertung 0 Pkt. BK< =20 000 000 EUR, 1 Pkt. BK <= 30 000 000 EUR, 2 Pkt. BK<=50 000 000 EUR,; 3 Pkt. = BK>50 000 000 EUR, Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten gewichteten Gesamtpunktzahl. Es werden die 19 Bewerber mit der höchsten Punktzahl sowie die 6 zugeladenen Büros zur Teilnahme am weiteren Verfahren eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-10-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-05-01 📅
Datum des Endes: 2016-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe der Planungsleistungen gemäß Abschnitt II2.1. erfolgt in drei Schritten:
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb nach §3(1) VOF – Bewerberauswahl.
Schritt 2: Durchführung nichtoffener einphasiger Wettbewerb mit 6 vorab ausgewählten Teilnehmern und den in Schritt 1 ermittelten 19 weiteren Wettbewerbsteilnehmern.
Schritt 3: VOF – Verhandlungsverfahren gemäß § 11 VOF mit allen Preisträgern des Wettbewerbs.
Der Auftraggeber hat gemäß Abschnitt IV 1.1 folgende sechs Büros für die Durchführung des Realisierungswettbewerbs vorab ausgewählt:
Sauerbruch Hutton, Lehrter Straße 57, 10557 Berlin.
Auer-Weber+ Assoziierte, Haußmannstraße 103A, 70188 Stuttgart.
Henning Larsen GmbH, Ridlerstraße 31, 80339 München.
Hascher Jehle Architektur, Kantstraße 17, 10623 Berlin.
Behnisch Architekten, Rotebühlstraße 163A, 70197 Stuttgart.
Baumschlager Eberle Lochau, Lindauer Straße 31, 6911 Lochau, Österreich.
Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen sind per Fax oder per E-Mail an das Vergabemanagement der Stadt Freiburg zu senden. Schlusstermin für den Eingang von Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist der 8.6.2012, 12:00 Uhr. Es folgt eine schriftliche Beantwortung an alle Bewerber.
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Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziffer I.1 genannten Adresse erhältlich.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Antrag/Einleitung Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB.
— unverzüglich gegenüber der Stadt Freiburg nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in
der Bekanntmachung,
den Vergabeunterlagen,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Freiburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bewerbern in Textform mitgeteilt worden ist.
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Gemäß § 101b Abs. 2 GWB.
— 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss,
— Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 099-165202 (2012-05-23)
Wettbewerbsergebnisse (2013-04-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Wettbewerbsergebnisse
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Verfahrensart: Entfällt
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau, Vergabemanagement Freiburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.freiburg.de 🌏
Telefon: +49 7612014083 📞
Fax: +49 7612014089 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 083-139253
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 99-165202
ABl. S-Ausgabe: 83

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Vm

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Stalter
E-Mail: info@ingenhovenarchitekts.com 📧
Quelle: OJS 2013/S 083-139253 (2013-04-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Postanschrift: Berliner Allee 1
Postleitzahl: 79114

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 228-396680
ABl. S-Ausgabe: 228

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2012000001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 79106 Freiburg i. Br.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Kriterien, die in den Ausschreibungsuntelagen aufgeführt waren (1)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-05 📅
Name: ingenhoven architects GmbH
Postanschrift: Plange Mühle 1
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 24

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden -Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Quelle: OJS 2013/S 228-396680 (2013-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vertrags sind Leistungen der Opjektplanung für Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen für die Baumaßnahme Rathaus im Stühlinger 2. Baustufe.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 043-102173
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 099-165202
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Zu II.1.7) und V.2.4) – Aufgrund § 39 Abs.6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Opjektplanung für Gebäude und Freianlagen. Genaue Beschreibung siehe II.1.4).
Zusätzliche Informationen:
Zu II.1.7) und V.2.4) – Aufgrund § 39 Abs.6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-31 📅
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabemanagement Freiburg
Adresse des Käuferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Telefon: +49 7219268732 📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe oben
Postort: siehe oben
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Quelle: OJS 2020/S 043-102173 (2020-02-27)