Primäres Anliegen der Stadt Beilstein ist die Wärmeversorgung des Schul- und Sportzentrums Beilstein. Die Heizzentrale befindet sich im Gymnasium, die restlichen Liegenschaften einschließlich der Seniorenwohnanlage Haus Ahorn (privat) sind bereits über Nahwärmeleitungen angebunden. Der Nutzwärmebedarf für das Schul- und Sportzentrum liegt bei ca. 2 650 MWh/a. Daneben sollen im Mineralhallenbad Maßnahmen im Bereich Badewassertechnik durchgeführt und zwei Lüftungsanlagen erneuert werden. Die Stadt plant zudem, ein Kommunales Energiemanagement einzuführen. Die voraussichtlichen Einsparungen wurden bei o.g. Bedarfskalkulation berücksichtigt. Die Leistungen sollen im Rahmen eines Wärmelieferungscontractings in einem Zeitraum von 15 Jahren erbracht werden. Die Durchführung des Verfahrens erfolgt in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden geeignete Bieter ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes auf Grundlage der Vergabeunterlagen aufgefordert. Es ist vorgesehen, 1-2 Verhandlungsrunden mit den Bestbietern zu führen und die Zahl der Bieter, mit denen verhandelt wird, während des Verfahrens zu reduzieren. Der AG behält sich vor, den Zuschlag bereits nach der 1. Verhandlungsrunde zu erteilen und mit dem besten Bieter den Wärmeliefervertrag abzuschließen. Die nicht berücksichtigten Bieter erhalten nach Erteilung des Zuschlages ein Absageschreiben. Der Auftragnehmer hat für die Wärmeversorgung der Seniorenwohnanlage Haus Ahorn einen gesonderten Vertrag abzuschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-30.
Auftragsbekanntmachung (2012-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernwärme
Menge oder Umfang:
— Planung, Bau, Finanzierung, Betrieb, Wartung/Instandsetzung einer Wärmeerzeugungsanlage im Schul- und Sportzentrum Beilstein,— Wärmelieferung für das Schul- und Sportzentrum Beilstein,— Technische Erneuerungsmaßnahmen im Bereich Badewassertechnik und RLT für das Mineralhallenbad Beilstein.
— Planung, Bau, Finanzierung, Betrieb, Wartung/Instandsetzung einer Wärmeerzeugungsanlage im Schul- und Sportzentrum Beilstein,— Wärmelieferung für das Schul- und Sportzentrum Beilstein,— Technische Erneuerungsmaßnahmen im Bereich Badewassertechnik und RLT für das Mineralhallenbad Beilstein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernwärme📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Beilstein
Postanschrift: Hauptstraße 19
Postleitzahl: 71717
Postort: Beilstein
Kontakt
Internetadresse: http://www.beilstein.de🌏
E-Mail: werner.waldenberger@beilstein.de📧
Telefon: +49 706226345📞
Fax: +49 706226320 📠
Primäres Anliegen der Stadt Beilstein ist die Wärmeversorgung des Schul- und Sportzentrums Beilstein. Die Heizzentrale befindet sich im Gymnasium, die restlichen Liegenschaften einschließlich der Seniorenwohnanlage Haus Ahorn (privat) sind bereits über Nahwärmeleitungen angebunden. Der Nutzwärmebedarf für das Schul- und Sportzentrum liegt bei ca. 2 650 MWh/a.
Primäres Anliegen der Stadt Beilstein ist die Wärmeversorgung des Schul- und Sportzentrums Beilstein. Die Heizzentrale befindet sich im Gymnasium, die restlichen Liegenschaften einschließlich der Seniorenwohnanlage Haus Ahorn (privat) sind bereits über Nahwärmeleitungen angebunden. Der Nutzwärmebedarf für das Schul- und Sportzentrum liegt bei ca. 2 650 MWh/a.
Daneben sollen im Mineralhallenbad Maßnahmen im Bereich Badewassertechnik durchgeführt und zwei Lüftungsanlagen erneuert werden. Die Stadt plant zudem, ein Kommunales Energiemanagement einzuführen. Die voraussichtlichen Einsparungen wurden bei o.g. Bedarfskalkulation berücksichtigt.
Daneben sollen im Mineralhallenbad Maßnahmen im Bereich Badewassertechnik durchgeführt und zwei Lüftungsanlagen erneuert werden. Die Stadt plant zudem, ein Kommunales Energiemanagement einzuführen. Die voraussichtlichen Einsparungen wurden bei o.g. Bedarfskalkulation berücksichtigt.
Die Leistungen sollen im Rahmen eines Wärmelieferungscontractings in einem Zeitraum von 15 Jahren erbracht werden. Die Durchführung des Verfahrens erfolgt in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden geeignete Bieter ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes auf Grundlage der Vergabeunterlagen aufgefordert.
Die Leistungen sollen im Rahmen eines Wärmelieferungscontractings in einem Zeitraum von 15 Jahren erbracht werden. Die Durchführung des Verfahrens erfolgt in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden geeignete Bieter ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes auf Grundlage der Vergabeunterlagen aufgefordert.
Es ist vorgesehen, 1-2 Verhandlungsrunden mit den Bestbietern zu führen und die Zahl der Bieter, mit denen verhandelt wird, während des Verfahrens zu reduzieren. Der AG behält sich vor, den Zuschlag bereits nach der 1. Verhandlungsrunde zu erteilen und mit dem besten Bieter den Wärmeliefervertrag abzuschließen. Die nicht berücksichtigten Bieter erhalten nach Erteilung des Zuschlages ein Absageschreiben.
Es ist vorgesehen, 1-2 Verhandlungsrunden mit den Bestbietern zu führen und die Zahl der Bieter, mit denen verhandelt wird, während des Verfahrens zu reduzieren. Der AG behält sich vor, den Zuschlag bereits nach der 1. Verhandlungsrunde zu erteilen und mit dem besten Bieter den Wärmeliefervertrag abzuschließen. Die nicht berücksichtigten Bieter erhalten nach Erteilung des Zuschlages ein Absageschreiben.
Der Auftragnehmer hat für die Wärmeversorgung der Seniorenwohnanlage Haus Ahorn einen gesonderten Vertrag abzuschließen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
— Planung, Bau, Finanzierung, Betrieb, Wartung/Instandsetzung einer Wärmeerzeugungsanlage im Schul- und Sportzentrum Beilstein,
— Wärmelieferung für das Schul- und Sportzentrum Beilstein,
— Technische Erneuerungsmaßnahmen im Bereich Badewassertechnik und RLT für das Mineralhallenbad Beilstein.
Beschreibung der Optionen: Wärmelieferung Seniorenwohnanlage Haus Ahorn (nicht wertungsrelevant).
Dauer: 180 Monate
Referenznummer: 2150-Wb
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schul- und Sportzentrum Beilstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Teilnahmeanträge sind bei der KEA anzufordern.
Die nachstehend genannten Unterlagen sind vollständig aufbereitet und nach den unten stehenden Punkten mit Trennblättern sortiert und abgeheftet zu übergeben. Beiliegende allgemeine Informationen wie z.B. Geschäftsberichte werden nicht zur Beurteilung herangezogen. Teilnahmeanträge, die – nach einer eventuellen Nachforderung – unvollständig sind, bleiben unberücksichtigt.
Die nachstehend genannten Unterlagen sind vollständig aufbereitet und nach den unten stehenden Punkten mit Trennblättern sortiert und abgeheftet zu übergeben. Beiliegende allgemeine Informationen wie z.B. Geschäftsberichte werden nicht zur Beurteilung herangezogen. Teilnahmeanträge, die – nach einer eventuellen Nachforderung – unvollständig sind, bleiben unberücksichtigt.
Bewerber und Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die geforderten Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Die geforderten Referenzen müssen abweichend hiervon nur einmal vorgelegt werden, es müssen jedoch die Referenzen den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zuordenbar sein.
Bewerber und Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die geforderten Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Die geforderten Referenzen müssen abweichend hiervon nur einmal vorgelegt werden, es müssen jedoch die Referenzen den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zuordenbar sein.
Ein Ausschluss eines Angebots erfolgt, wenn die Unterlagen zu a)-h), in der gewünschten Form nicht vorliegen. Alle Nachweise dürfen nicht vor dem 31.10.2011 ausgestellt sein.
Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 6 Abs. 6 Nr. 2 a)-e) VOL/A EG 2009 genannten Sachverhalte bzw. Ausschlussgründe nicht vorliegen.
b) aktueller Handelsregisterauszug für juristische Personen;
c) aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung i.H.v. mindestens 2 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie i.H.v. 200 000 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden;
d) aktuelle Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
e) Eigenerklärung, dass Eintragungen im Gewerbezentralregister nicht bestehen;
f) Unternehmensdarstellung: Angaben zu Beteiligungsverhältnissen und gesellschaftsrechtlicher Struktur bei juristischen Personen oder Personengesellschaften (Organigramme, textliche Beschreibung);
g) Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde l;
h) namentliche und in deutscher Sprache abgefasste Vorstellung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals und Nachweis, dass dieses Personal bereits vergleichbare Projekte verantwortlich durchgeführt hat und der deutschen Sprache mächtig ist.
h) namentliche und in deutscher Sprache abgefasste Vorstellung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals und Nachweis, dass dieses Personal bereits vergleichbare Projekte verantwortlich durchgeführt hat und der deutschen Sprache mächtig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sollten die Mindestvoraussetzungen unter III.2.2. und 2.3 nicht vorliegen, erfolgt ein Ausschluss des Antrags.
Angabe des Umsatzes insgesamt sowie des Umsatzes (in Bietergemeinschaften für jeden Teilnehmer der Gemeinschaft separat), der in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich des Energieliefercontractings oder des Energieeinsparcontractings erzielt wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe des Umsatzes insgesamt sowie des Umsatzes (in Bietergemeinschaften für jeden Teilnehmer der Gemeinschaft separat), der in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich des Energieliefercontractings oder des Energieeinsparcontractings erzielt wurde.
Mindeststandards:
Der im Bereich Energieliefercontracting oder Energieeinsparcontracting erzielte Umsatz des Bieters oder der Bietergemeinschaft in Deutschland muss insgesamt jährlich in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens 300 000 EUR betragen haben. Bei Bietergemeinschaften hat jeder Bieter den o.g. Umsatz von 300 000 EUR nachzuweisen. Gewertet wird nach der Höhe des Mittelwerts des Umsatzes bei Energieliefercontracting- bzw Energieeinsparcontractingmaßnahmen der letzten beiden Geschäftsjahre. Die Grundlage für den anzugebenden Umsatz darf nur das in den einschlägigen Broschüren der dena beschriebene Modell des Energieliefercontractings bzw. Energieeinsparcontractings sein.
Der im Bereich Energieliefercontracting oder Energieeinsparcontracting erzielte Umsatz des Bieters oder der Bietergemeinschaft in Deutschland muss insgesamt jährlich in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens 300 000 EUR betragen haben. Bei Bietergemeinschaften hat jeder Bieter den o.g. Umsatz von 300 000 EUR nachzuweisen. Gewertet wird nach der Höhe des Mittelwerts des Umsatzes bei Energieliefercontracting- bzw Energieeinsparcontractingmaßnahmen der letzten beiden Geschäftsjahre. Die Grundlage für den anzugebenden Umsatz darf nur das in den einschlägigen Broschüren der dena beschriebene Modell des Energieliefercontractings bzw. Energieeinsparcontractings sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von Referenzen im Bereich Energieliefercontracting oder Energieeinsparcontracting; Referenzen müssen, um in der Bewerberauswahl Berücksichtigung zu finden, gemäß den Leitfäden der dena „Energieliefercontracting“ (Wärmeliefervertrag mit Grund- und Arbeitspreis) bzw. „Energieeinsparcontracting“ durchgeführt werden und mindestens jeweils den Einbau von Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien oder KWK-Anlagen jeweils in Kombination mit Spitzenlastkesseln beinhalten. Die Referenzprojekte müssen durch den Bieter im Zeitraum 2005-2012 begonnen worden sein (Vertragsabschluss).
Angabe von Referenzen im Bereich Energieliefercontracting oder Energieeinsparcontracting; Referenzen müssen, um in der Bewerberauswahl Berücksichtigung zu finden, gemäß den Leitfäden der dena „Energieliefercontracting“ (Wärmeliefervertrag mit Grund- und Arbeitspreis) bzw. „Energieeinsparcontracting“ durchgeführt werden und mindestens jeweils den Einbau von Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien oder KWK-Anlagen jeweils in Kombination mit Spitzenlastkesseln beinhalten. Die Referenzprojekte müssen durch den Bieter im Zeitraum 2005-2012 begonnen worden sein (Vertragsabschluss).
Mindeststandards:
Der Bieter muss mindestens 2 Projekte im Bereich Energieliefercontracting oder Energieeinsparcontracting in Deutschland mit einem Mindestinvestitionsvolumen von mindestens 500 000 EUR netto pro Projekt im Zeitraum 2005–2012 (Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien oder KWK-Anlagen jeweils in Kombination mit Spitzenlastkesseln) vorlegen. Angerechnet werden nur Projekte, die gemäß den Modellen der dena-Leitfäden „Energieliefer-Contracting“ und „Energieeinsparcontracting“ durchgeführt werden.
Der Bieter muss mindestens 2 Projekte im Bereich Energieliefercontracting oder Energieeinsparcontracting in Deutschland mit einem Mindestinvestitionsvolumen von mindestens 500 000 EUR netto pro Projekt im Zeitraum 2005–2012 (Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien oder KWK-Anlagen jeweils in Kombination mit Spitzenlastkesseln) vorlegen. Angerechnet werden nur Projekte, die gemäß den Modellen der dena-Leitfäden „Energieliefer-Contracting“ und „Energieeinsparcontracting“ durchgeführt werden.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Anteil am Referenzprojekt mindestens 50 % umfassen und das Investitionsvolumen des Bieters mindestens 250 000 EUR netto betragen. Sollten die Referenzprojekte nicht vom Bieter, sondern von einem konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden sein, hat der Bieter mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Anteil am Referenzprojekt mindestens 50 % umfassen und das Investitionsvolumen des Bieters mindestens 250 000 EUR netto betragen. Sollten die Referenzprojekte nicht vom Bieter, sondern von einem konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden sein, hat der Bieter mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird.
Bei Bietergemeinschaften sind in Summe 2 Projekte nach o.g. Standards nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der jährlichen Wärmekosten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Maßnahmen sollen im Rahmen eines Wärmelieferungsvertrages auf Basis eines vertraglich geregelten Grund- und Arbeitspreises durchgeführt werden. Der Bieter übernimmt im Rahmen des Wärmeliefervertrages die Planung, Bauleistung, Wartung/Instandhaltung (für die Wärmeerzeugung und NW-Netz), das Energiecontrolling für die Wärmeerzeugungsanlagen, den Betrieb (für die Wärmeerzeugung und das NW-Netz) sowie die Wärmelieferung. Die Aufwendungen des Bieters für die Investitionen einschließlich Finanzierung sowie die Wartung/Instandhaltung und das Controlling werden über einen Grundpreis in EUR/a, die verbrauchsabhängigen Leistungen (Brennstoffeinkauf) über einen Arbeitspreis in EUR/MWh abgegolten. Sofern das beste Angebot wirtschaftlicher als die Eigenlösung ist, beabsichtigt die Stadt Beilstein den Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages. Mit Abgabe der Angebote versichern die Bieter, dass sie keine Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche bei Nichtbeauftragung sowie bei Aufhebung des Verfahrens geltend machen werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Maßnahmen sollen im Rahmen eines Wärmelieferungsvertrages auf Basis eines vertraglich geregelten Grund- und Arbeitspreises durchgeführt werden. Der Bieter übernimmt im Rahmen des Wärmeliefervertrages die Planung, Bauleistung, Wartung/Instandhaltung (für die Wärmeerzeugung und NW-Netz), das Energiecontrolling für die Wärmeerzeugungsanlagen, den Betrieb (für die Wärmeerzeugung und das NW-Netz) sowie die Wärmelieferung. Die Aufwendungen des Bieters für die Investitionen einschließlich Finanzierung sowie die Wartung/Instandhaltung und das Controlling werden über einen Grundpreis in EUR/a, die verbrauchsabhängigen Leistungen (Brennstoffeinkauf) über einen Arbeitspreis in EUR/MWh abgegolten. Sofern das beste Angebot wirtschaftlicher als die Eigenlösung ist, beabsichtigt die Stadt Beilstein den Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages. Mit Abgabe der Angebote versichern die Bieter, dass sie keine Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche bei Nichtbeauftragung sowie bei Aufhebung des Verfahrens geltend machen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es besteht keine Vorgabe bzgl. der Rechtsform. Erforderlich ist die gesamtschuldnerische Haftung der Mitgliedsunternehmen der Bietergemeinschaft. Es ist zudem ein bevollmächtigter Vertreter anzugeben. Das ist durch Vorlage einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Bietererklärung schon bei Abgabe des Teilnahmeantrages zu erklären. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Abgabe des Angebots ist nicht möglich und führt zur Nichtberücksichtigung des Angebots.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Es besteht keine Vorgabe bzgl. der Rechtsform. Erforderlich ist die gesamtschuldnerische Haftung der Mitgliedsunternehmen der Bietergemeinschaft. Es ist zudem ein bevollmächtigter Vertreter anzugeben. Das ist durch Vorlage einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Bietererklärung schon bei Abgabe des Teilnahmeantrages zu erklären. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Abgabe des Angebots ist nicht möglich und führt zur Nichtberücksichtigung des Angebots.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Auswahlkriterien:
1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers - Spezifischer Umsatz im Bereich Energie-Einspar- bzw. Energieliefer- Contracting entsprechend III 2.2. in den letzten 3 Geschäftsjahre (Mittelwert): - Spezifischer Umsatz 300 000 bis 2 000 000 EUR/a 3 Punkte, - Spezifischer Umsatz größer 2 000 000 bis 4 000 000 EUR/a 6 Punkte, - Spezifischer Umsatz größer 4 000 000 bis 6 000 000 EUR/a 9 Punkte, - Spezifischer Umsatz größer 6 000 000 bis 8 000 000 EUR/a 12 Punkte, - Spezifischer Umsatz größer 8 000 000 EUR/a 15 Punkte; 2. Referenzobjekte im Bereich Energie- Einspar- bzw. Energieliefercontracting entsprechend i) innerhalb des Zeitraumes 2005 bis 2012 in Deutschland entsprechend Ziffer III 2.3.: - Es werden insgesamt maximal 5 Referenzobjekte im Bereich Energieeinspar- bzw. Energieliefercontracting gewertet. - 2 Referenzobjekte – 10 Punkte, - 3 Referenzobjekte - 15 Punkte, - 4 Referenzobjekte - 20 Punkte, - 5 Referenzobjekte - 25 Punkte.
Es gilt die am 24.4.2009 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a GWB: Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— § 107 GWB: Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Quelle: OJS 2012/S 066-107632 (2012-03-30)