Wartung und Instandhaltung Zugangskontrolle und Fluchtwegsteuerung

Flughafen Köln Bonn GmbH

Die Flughafen Köln / Bonn GmbH betreibt an ihrem Standort ein umfangreiches Zutritts- und Fluchttürsicherheitssystem.
Dieses setzt sich zusammen aus der Zutrittskontrolle, das derzeit aus Komponenten mit dem Fabrikat/Typ PCSC Micro LPM + IQ 200/400/800/1200 inkl. Leser, V-Smart Finger Print, MiniProx und ProxiPoint aufgebaut ist.
Die Fluchttürsteuerung erfolgt über Systemkomponenten der Fa. Dorma. Bei "Alt-Anlagen" als TLG mit Rettungswegzentralen RZ11, Bei "Neu-Anlagen" mit dem LON-Bus-System TMS.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-13 Auftragsbekanntmachung
2012-11-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-07-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zugangskontrollsystem
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zugangskontrollsystem 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Köln Bonn GmbH
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str. 12
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
E-Mail: egbert.boedecker@koeln-bonn-airport.de 📧
Telefon: +49 2203404500 📞
Fax: +49 2203402773 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-13 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 136-227597
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
1.) Der Teilnahmeantrag ist außen mit der Angabe „NICHT ÖFFNEN! – ZKS Flughafen Köln/Bonn“ zu beschriften und bis zum 7.8.2012, 14:00 Uhr bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. 2.) Der AG behält sich aus Gründen des Wettbewerbes vor, das vorliegende Verfahren nach § 30 SektVO in Gänze für den Fall aufzuheben, dass sich nur 2 Bewerber oder weniger als geeignet erweisen. 3.) Der AG begrenzt die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf 5 Bewerber. Diese Bewerber werden dadurch ermittelt, dass die Kriterien nach Ziffer b-j) mittels einer Matrix bewertet und die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl aufgefordert werden ein Angebot abzugeben. Voraussetzung für die Wertung der Ziffer b-j) ist die Vorlage der Nachweise gemäß Ziffer a). Bei Nichtvorlage der Nachweise gemäß Ziffer a) führt dies zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los über die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Beim Losverfahren werden punktgleiche Bewerber in einem Behälter gegeben und solange blind gezogen bis insgesamt 5 Bewerber feststehen. Sofern vorgesehen sind Leistungen auch durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, so sind die entsprechenden Leistungsbereiche zu benennen und alle geforderten Nachweise auch vom Nachunternehmer zu erbringen. Diese werden den Nachweisen/Erklärungen des Bewerbers gleichgesetzt und fließen entsprechend in die Wertung ein. 4.) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Mittels einer Bewertungsmatrix wird der AG die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen maximal 550 Punkte auf die technische Leistungsfähigkeit gemäß Abschnitt h), i), j) maximal 300 Punkte entfallen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß e), f), g) und maximal 150 Punkte auf die Persönliche Lage gemäß b), c) und d). Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Abschnitt III der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: — 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, — 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, — 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, — 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. 5.) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftragnehmer behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zur Verhandlung eingeladen werden, auf die 3 wirtschaftlichsten Angebote zu begrenzen. 6.) Bitte beachten Sie, dass das Verwaltungsgebäude in welcher sich die Kontaktstelle zur Einreichung der Teilnahmeanträge befindet, im Sicherheitsbereich des Flughafens (erreichbar über die zentrale Kontrollstelle Tor A) liegt und daher ein Zutritt nur mit gültigem Ta-gesausweis möglich ist. Ein Antrag auf Ausstellung ei-nes solchen Ausweises ist rechtzeitig mindestens 48 Stunden vor dem Betreten des Geländes per Fax oder E-Mail an die Kontaktstelle nach a) zu senden (Antragsformulare und weitere Einzelheiten siehe www.koeln-bonn-airport.de unter in der Kategorie „B2B“ unter dem Kapitel „Zugang zum Sicherheitsbereich sowie unter "Flughafenanlieferungen". Etwaige Wartezeiten sind hierbei zu berücksichtigen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 1
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Köln / Bonn GmbH betreibt an ihrem Standort ein umfangreiches Zutritts- und Fluchttürsicherheitssystem.
Dieses setzt sich zusammen aus der Zutrittskontrolle, das derzeit aus Komponenten mit dem Fabrikat/Typ PCSC Micro LPM + IQ 200/400/800/1200 inkl. Leser, V-Smart Finger Print, MiniProx und ProxiPoint aufgebaut ist.
Die Fluchttürsteuerung erfolgt über Systemkomponenten der Fa. Dorma. Bei "Alt-Anlagen" als TLG mit Rettungswegzentralen RZ11, Bei "Neu-Anlagen" mit dem LON-Bus-System TMS.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache – bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen / Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung, die mit den geforderten vergleichbar sind - vorzulegen. Die Erklärungen / Nachweise können in Kopie beigefügt werden. Es wird sich vorbehalten die Originale dieser Kopien anzufordern.
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a) Zertifizierung für die Wartung und Instandhaltung von Fluchtwegtechnik Dorma (Die Erklärung/Nachweis ist zwingende Voraussetzung für die weitere Bewertung der Teilnahmeanträge)
b) Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Handelsregister (max. 6 Monate alt, maßgebend ist der Schlusstermin für die Teilnahmeanträge). (Gewichtungsfaktor 10)
c) Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (max. 6 Monate alt, maßgebend ist der Schlusstermin für die Teilnahmeanträge). (Gewichtungsfaktor 10)
d) Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers (bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 21 SektVO vorliegen und er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine Falschaussage zu d) den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat. (Gewichtungsfaktor 10)
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
e) Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren. (Gewichtungsfaktor 30)
f) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (Gewichtungsfaktor 20)
g) Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass Personal in ausreichender Zahl für die Realisierung des Rahmenvertrages zur Verfügung steht wird, wel-ches die Voraussetzung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung mit positivem Ergebnis nach § 7 LuftSiG erfüllt. (Gewichtungsfaktor 10)
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
h) Darstellung von drei Referenzprojekten, die mit der vorgesehenen Bauaufgabe vergleichbar sind, mit folgenden Angaben: Bezeichnung des Projektes, Ausführungszeitraum, Herstellkosten, erbrachte Leistungen, Referenzgeber mit Anschrift und Telefonnummer. (Gewichtungsfaktor 80)
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i) Benennung des für die Aufgabe vorgesehenen Projektleiters, Nachweis der Qualifikation über entsprechende Urkunden, Aufstellung der durch den Projektleiter bisher bearbeiten Projekten (persönliche Referenzen). (Gewichtungsfaktor 20)
k) Organigramm des Unternehmens mit Darstellung der Führungskräfte, Anzahl der Mitarbeiter mit Architekten- bzw. Ingenieurqualifikation sowie der sonstigen Mitarbeiter. (Gewichtungsfaktor 10)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung dazulegen. Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiges Abgabe der vor genannten Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Fremdsprachige Dokumente sind in deutscher Übersetzung einzureichen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Egbert Bödecker

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-10-01 📅
Datum des Endes: 2015-09-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Blumenthalstraße 33
Postort: Köln
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2217740439 📞
Fax: +49 2217740179 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Rechtsbehelf des Nachprüfverfahrens ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit gilt, dass diese nur dann festgestellt wird, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2012/S 136-227597 (2012-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-11-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 220-362221
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 136-227597
ABl. S-Ausgabe: 220

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2012/S 220-362221 (2012-11-13)