Wasserwerk Langenau, Neubau Grundwasserfilteranlage, Sanierungsmaßnahmen am Rohwasserbecken im Zuge der Nutzungsänderung als Spülwasservorratsbecken, Betonerhaltungsarbeiten im Inneren des Gebäudes

Zweckverband Landeswasserversorgung

Neubau einer Grundwasserfilteranlage im Wasserwerk Langenau, hier: Sanierungsmaßnahmen am Rohwasserbecken des Wasserwerks, das zukünftig als Spülwasservorratsbecken genutzt wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-02-10 Auftragsbekanntmachung
2012-05-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betonreparaturarbeiten
Menge oder Umfang:
— Beseitigung von Schadstellen an der Betonkonstruktion,— Aufbringen einer Tiefenhydrophobierung auf ca. 2 000 m² Fläche,— Stellung von ca. 620 m² längenorientiertem Arbeitsgerüst zur Durchführung der Betonerhaltungsarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betonreparaturarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Landeswasserversorgung
Postanschrift: Schützenstr. 4
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.lw-online.de 🌏
E-Mail: schuessler.m@lw-online.de 📧
Telefon: +49 71121751290 📞
Fax: +49 7112175491290 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2012-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-02-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 31-050496
ABl. S-Ausgabe: 31
Zusätzliche Informationen
Ergänzung zu oben Punkt II.1.9) (Zulässigkeit von Varianten/Alternativangeboten): Varianten/Alternativangebote sind nur in Verbindung mit der Abgabe eines Hauptangebotes zulässig.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau einer Grundwasserfilteranlage im Wasserwerk Langenau, hier: Sanierungsmaßnahmen am Rohwasserbecken des Wasserwerks, das zukünftig als Spülwasservorratsbecken genutzt wird.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
— Beseitigung von Schadstellen an der Betonkonstruktion,
— Aufbringen einer Tiefenhydrophobierung auf ca. 2 000 m² Fläche,
— Stellung von ca. 620 m² längenorientiertem Arbeitsgerüst zur Durchführung der Betonerhaltungsarbeiten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 89129 Langenau

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage eines Nachweises der Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder des Wohnortes oder eine gleichwertige Urkunde aus dem jeweiligen Herkunftsland.
2. Vorlage eines Nachweises über die Anmeldung bei einer Berufgenossenschaft oder einer gleichwertigen Institution aus dem jeweiligen Herkunftsland und über die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen.
3. Vorlage eines Nachweises, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a GeWO vorliegen, die einen Ausschluss nach § 21 SchwarzArbG oder nach § 5 Abs. 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz rechtfertigen. Eignungsnachweise beim Einsatz von Nachunternehmern: Soweit Nachunternehmer benannt werden sollen, ist auch deren persönliche Lage bzw. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der obigen Anforderungen durch Vorlage entsprechender Nachweise für den/die Nachunternehmer im Vergabeverfahren nachzuweisen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Vorlage einer Aufstellung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach den Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
4. Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
5. Angaben, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
6. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
7. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Eignungsnachweise beim Einsatz von Nachunternehmern:
Soweit Nachunternehmer benannt werden sollen, ist auch deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der obigen Anforderungen durch Vorlage entsprechender Nachweise für den/die Nachunternehmer im Vergabeverfahren nachzuweisen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Allgemeine Nachweise:
1. Vorlage von Referenzen der letzten 3 Jahre über Betonerhaltungsarbeiten wie in der unter II.2.1) genannten Größenordnung;
2. Verzeichnis der Mitarbeiter des Unternehmens, die über eine Qualifikation durch einen SIVV-Schein o.glw. verfügen.
Bei allen Referenzen ist ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers mit Telefonnummer anzugeben.
Eignungsnachweise beim Einsatz von Nachunternehmern:
Soweit Nachunternehmer benannt werden sollen, ist auch deren technische Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der obigen Anforderungen durch Vorlage entsprechender Nachweise für den/die Nachunternehmer im Vergabeverfahren nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nach den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen, im übrigen nach § 16 VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen: Ja siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung B3
Herrn Schüßler
Internetadresse: www.lw-online.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-06-01 📅
Datum des Endes: 2012-07-11 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049 📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf dessen Abs. 3 Nr. 4, wird hingewiesen: § 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101 a Abs. 1.
Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2012/S 031-050496 (2012-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-05-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 35 305,25 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 88-144265
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 31-050496
ABl. S-Ausgabe: 88

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Schüssler
Quelle: OJS 2012/S 088-144265 (2012-05-04)