Weiterbetrieb und Weiterentwicklung des mobilen Biotechnikums zur Durchführung einer bundesweiten Informationskampagne zu lebenswissenschaftlichen Forschungsthemen in Deutschland
Im Zuge der Maßnahmen des BMBF, die Öffentlichkeit über die Inhalte und Möglichkeiten der Biotechnologie in Wissenschaft und Forschung zu informieren und für diese zu interessieren, wurde im Jahr 2007 der Dienstleistungsauftrag zum Bau und Betrieb eines mobilen BioTechnikums zur Durchführung einer bundesweiten Informationskampagne über die Forschung in der modernen Biotechnologie in Deutschland nach einer europaweiten Ausschreibung vergeben. Seit dem 22.9.2008 ist die BMBF-Initiative „BioTechnikum Leben erforschen – Zukunft gestalten“ erfolgreich deutschlandweit im Einsatz. Zentrales Kommunikationsinstrument der Initiative ist das doppelstöckige Ausstellungsfahrzeug „Mobiles BioTechnikum“, welches im gesamten Bundesgebiet zu verschiedenen Veranstaltungsformaten, wie z.B. Schulpraktika, Messen, Tage der offenen Tür, im Einsatz ist. Das mobile Ausstellungsfahrzeug mit Laborfunktion dient als Informations- und Schulungsfläche zur Information der interessierten Besucherkreise, um mehr öffentliche Transparenz für diese bedeutsame Zukunftstechnologie zu schaffen und den zielgruppenspezifischen Dialog zu fördern. Mit der Vergabe eines Dienstleistungsauftrages „Weiterbetrieb und Weiterentwicklung eines mobilen Biotechnikums zur Durchführung einer bundesweiten Informationskampagne zu lebenswissenschaftlichen Forschungsthemen in Deutschland“ beabsichtigt das BMBF, die bereits existierende Informationskampagne neu auszurichten und fortzuführen. Inhalt dieses Dienstleistungsauftrages ist die Konzeption, Vorbereitung und Umsetzung von bundesweiten Informationsveranstaltungen mit Hilfe der bereits existierenden mobilen Ausstellungsplattform (detaillierte Informationen über das Ausstellungsfahrzeug siehe Anlage A zur Leistungsbeschreibung), mit Schulungs- und Weiterbildungsflächen und Exponaten unter der Leitung erfahrener Projektleiter. Die mobile, bundesweite Informationskampagne soll Ziele und Inhalte der Rahmenprogramme „Gesundheitsforschung“ und „Nationale Forschungsstrategie Bioökonomie 2030“ darstellen. Zielsetzung sollte es sein, Fachinformationen anhand konkreter Beispiele der BMBF-Projektforderung aus den Aktionsfeldern der „Gesundheitsforschung“ und aus den Handlungsfeldern der „Bioökonomie“ zu vermitteln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5.Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der genannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Postanschrift: Hannoversche Straße 28-30
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
E-Mail: sandra.schenke@bmbf.bund.de📧
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über die Nichtberücksichtigung.
Von Angeboten gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Maßnahmen des BMBF, die Öffentlichkeit über die Inhalte und Möglichkeiten der Biotechnologie in Wissenschaft und Forschung zu informieren und für diese zu interessieren, wurde im Jahr 2007 der Dienstleistungsauftrag zum Bau und Betrieb eines mobilen BioTechnikums zur Durchführung einer bundesweiten Informationskampagne über die Forschung in der modernen Biotechnologie in Deutschland nach einer europaweiten Ausschreibung vergeben.
Im Zuge der Maßnahmen des BMBF, die Öffentlichkeit über die Inhalte und Möglichkeiten der Biotechnologie in Wissenschaft und Forschung zu informieren und für diese zu interessieren, wurde im Jahr 2007 der Dienstleistungsauftrag zum Bau und Betrieb eines mobilen BioTechnikums zur Durchführung einer bundesweiten Informationskampagne über die Forschung in der modernen Biotechnologie in Deutschland nach einer europaweiten Ausschreibung vergeben.
Seit dem 22.9.2008 ist die BMBF-Initiative „BioTechnikum Leben erforschen – Zukunft gestalten“ erfolgreich deutschlandweit im Einsatz. Zentrales Kommunikationsinstrument der Initiative ist das doppelstöckige Ausstellungsfahrzeug „Mobiles BioTechnikum“, welches im gesamten Bundesgebiet zu verschiedenen Veranstaltungsformaten, wie z.B. Schulpraktika, Messen, Tage der offenen Tür, im Einsatz ist. Das mobile Ausstellungsfahrzeug mit Laborfunktion dient als Informations- und Schulungsfläche zur Information der interessierten Besucherkreise, um mehr öffentliche Transparenz für diese bedeutsame Zukunftstechnologie zu schaffen und den zielgruppenspezifischen Dialog zu fördern.
Seit dem 22.9.2008 ist die BMBF-Initiative „BioTechnikum Leben erforschen – Zukunft gestalten“ erfolgreich deutschlandweit im Einsatz. Zentrales Kommunikationsinstrument der Initiative ist das doppelstöckige Ausstellungsfahrzeug „Mobiles BioTechnikum“, welches im gesamten Bundesgebiet zu verschiedenen Veranstaltungsformaten, wie z.B. Schulpraktika, Messen, Tage der offenen Tür, im Einsatz ist. Das mobile Ausstellungsfahrzeug mit Laborfunktion dient als Informations- und Schulungsfläche zur Information der interessierten Besucherkreise, um mehr öffentliche Transparenz für diese bedeutsame Zukunftstechnologie zu schaffen und den zielgruppenspezifischen Dialog zu fördern.
Mit der Vergabe eines Dienstleistungsauftrages „Weiterbetrieb und Weiterentwicklung eines mobilen Biotechnikums zur Durchführung einer bundesweiten Informationskampagne zu lebenswissenschaftlichen Forschungsthemen in Deutschland“ beabsichtigt das BMBF, die bereits existierende Informationskampagne neu auszurichten und fortzuführen.
Mit der Vergabe eines Dienstleistungsauftrages „Weiterbetrieb und Weiterentwicklung eines mobilen Biotechnikums zur Durchführung einer bundesweiten Informationskampagne zu lebenswissenschaftlichen Forschungsthemen in Deutschland“ beabsichtigt das BMBF, die bereits existierende Informationskampagne neu auszurichten und fortzuführen.
Inhalt dieses Dienstleistungsauftrages ist die Konzeption, Vorbereitung und Umsetzung von bundesweiten Informationsveranstaltungen mit Hilfe der bereits existierenden mobilen Ausstellungsplattform (detaillierte Informationen über das Ausstellungsfahrzeug siehe Anlage A zur Leistungsbeschreibung), mit Schulungs- und Weiterbildungsflächen und Exponaten unter der Leitung erfahrener Projektleiter. Die mobile, bundesweite Informationskampagne soll Ziele und Inhalte der Rahmenprogramme „Gesundheitsforschung“ und „Nationale Forschungsstrategie Bioökonomie 2030“ darstellen. Zielsetzung sollte es sein, Fachinformationen anhand konkreter Beispiele der BMBF-Projektforderung aus den Aktionsfeldern der „Gesundheitsforschung“ und aus den Handlungsfeldern der „Bioökonomie“ zu vermitteln.
Inhalt dieses Dienstleistungsauftrages ist die Konzeption, Vorbereitung und Umsetzung von bundesweiten Informationsveranstaltungen mit Hilfe der bereits existierenden mobilen Ausstellungsplattform (detaillierte Informationen über das Ausstellungsfahrzeug siehe Anlage A zur Leistungsbeschreibung), mit Schulungs- und Weiterbildungsflächen und Exponaten unter der Leitung erfahrener Projektleiter. Die mobile, bundesweite Informationskampagne soll Ziele und Inhalte der Rahmenprogramme „Gesundheitsforschung“ und „Nationale Forschungsstrategie Bioökonomie 2030“ darstellen. Zielsetzung sollte es sein, Fachinformationen anhand konkreter Beispiele der BMBF-Projektforderung aus den Aktionsfeldern der „Gesundheitsforschung“ und aus den Handlungsfeldern der „Bioökonomie“ zu vermitteln.
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der genannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Auftrags um 2 Jahre.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 30 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 616-72004/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines Unterauftragnehmers, sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines Unterauftragnehmers, sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen.
Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen.
Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Unterauftragnehmer vorgelegt werden. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Unterauftragnehmer vorgelegt werden. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters.
— Beschreibung des Anbieters und seiner Struktur, ggf. auch der beteiligten Partner (Organisations-/Gesellschaftsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt,
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt,
— Falls zutreffend, Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit notwendigen Unterauftragnehmern im Falle eines Zuschlags. In dieser Erklärung sind die Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen,
— Falls zutreffend, Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit notwendigen Unterauftragnehmern im Falle eines Zuschlags. In dieser Erklärung sind die Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen,
— Im Falle von Bietergemeinschaften ist von den vorgesehenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine unterzeichnete Eigenerklärung über die Absicht, im Falle eines Zuschlags einen Konsortialvertrag zu schließen, vorzulegen. In dieser Erklärung sind die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einer der Partner als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben.
— Im Falle von Bietergemeinschaften ist von den vorgesehenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine unterzeichnete Eigenerklärung über die Absicht, im Falle eines Zuschlags einen Konsortialvertrag zu schließen, vorzulegen. In dieser Erklärung sind die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einer der Partner als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/ Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/ Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung europaweites Verfahren“ zu nutzen),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/ Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/ Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung europaweites Verfahren“ zu nutzen),
— Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/ Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren,
— Angaben zur Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen (anzugeben für Bieter/Konsortialpartner/Unterauftragnehmer).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis (mind. 2, max. 5) umfassender Kenntnisse zur Forschungs- und Wirtschaftsstruktur in der Gesundheitsforschung, Bioökonomie und dem damit verbundenen Bereich Biotechnologie auf nationaler als auch auf internationaler Ebene,
— Nachweis (mind. 2, max. 5) der technischen Expertise sowie der Erfahrungen bei der Entwicklung und Umsetzung mobiler Informationskampagnen (Nennung der Referenzen über bisherige, vergleichbare Leistungen und Nennung der Funktion des Anbieters),
— 3 Nachweise zur Qualifikation und Erfahrung des Projektteams unter Angabe des/der Auftragsverantwortlichen, Benennung der Mitglieder des Projektteams und Angabe, wer welche Leistung erbringt.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des beigefügten Mustervertrages geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere de allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die "Verordnung Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen" (VO PR 30/53), die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF in der jeweils gültigen Fassung, die Leistungsbeschreibung sowie das Angebot der/des AN.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Vertrag wird auf Basis des beigefügten Mustervertrages geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere de allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die "Verordnung Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen" (VO PR 30/53), die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF in der jeweils gültigen Fassung, die Leistungsbeschreibung sowie das Angebot der/des AN.
Die AGBs der/des AN werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen siehe III.2.
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-01-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Inhaltliche und technische Qualität und Vollständigkeit des Konzeptes (40)
3. Klarheit und Zielorientiertheit der Vorgehensweise (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 616-72004/12
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über die Nichtberücksichtigung.
Von Angeboten gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Z23, Vergabeprüfstelle
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
Fax: +49 2289957-83601 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bewerber/Bewerberinnen müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden. Bieter/Bieterinnen, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber/Bewerberinnen müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden. Bieter/Bieterinnen, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Telefon: +49 2289957-2144📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wiederkehrender Auftrag
Über eine neue Vergabe dieses Auftrags wird nach Beendigung dieses Auftrags entschieden.
Quelle: OJS 2012/S 160-267392 (2012-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-01-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 3. Klarheit und Zielorientierheit der Vorgehensweise (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-01-22 📅
Name: Flad & Flad Communication GmbH
Postanschrift: Thomas-Flad-Weg 1
Postort: Heroldsberg
Postleitzahl: 90562
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Z 23, Vergabeprüfstelle
Fax: +49 228995783601 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen
Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt wurden, wurden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt wurden, wurden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Telefon: +49 22899573558📞
Quelle: OJS 2013/S 019-027826 (2013-01-24)