Werkzeugentwicklung für eine integrale Fahrzeugbodengruppe

Technische Universität Dresden

Es wird die Entwicklung eines Werkzeuges zur Herstellung einer automotiven Bodengruppe ausgeschrieben. Das Werkstück ist eine einteilige Bodengruppe von der Stirnwand bis zum Fersenblech und quer von Schwellerinnenseite zu Schwellerinnenseite. Zur Aufnahme eines Batteriepackets wird der Mitteltunnel im Querschnitt vergrößert und erstreckt sich in vollem Querschnitt über die Länge der Bodengruppe. Das Werkzeug muss die komplette Geometrie ausformen.
Die zu verarbeitenden Materialien sind kohlenstofffaserverstärkte Thermoplasten, deren Verstärkung Fasergewebe sind. Das Material wird im Prozess nicht tiefgezogen muss aber durch das Werkzeug verdichtet werden. Der Verarbeitungsprozess erfordert die Aufheizung und Abkühlung des Werkzeugs zwischen 80 – 300 °C pro Arbeitszyklus. Zur Temperierung muss im Werkzeug ein geeignetes System von Heizelementen vorgesehen werden, das eine schnelle Wärmeübertragung bei geringem Verlust gewährleistet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-02-10 Auftragsbekanntmachung
2012-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Experimentelle Entwicklung
Menge oder Umfang: 250 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 250 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Experimentelle Entwicklung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Dresden
Postanschrift: Sachgebiet Zentrale Beschaffung
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-dresden.de 🌏
E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de 📧
Telefon: +49 351463-36273 📞
Fax: +49 351463-37102 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2012-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-02-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 31-050231
ABl. S-Ausgabe: 31

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird die Entwicklung eines Werkzeuges zur Herstellung einer automotiven Bodengruppe ausgeschrieben. Das Werkstück ist eine einteilige Bodengruppe von der Stirnwand bis zum Fersenblech und quer von Schwellerinnenseite zu Schwellerinnenseite. Zur Aufnahme eines Batteriepackets wird der Mitteltunnel im Querschnitt vergrößert und erstreckt sich in vollem Querschnitt über die Länge der Bodengruppe. Das Werkzeug muss die komplette Geometrie ausformen.
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Die zu verarbeitenden Materialien sind kohlenstofffaserverstärkte Thermoplasten, deren Verstärkung Fasergewebe sind. Das Material wird im Prozess nicht tiefgezogen muss aber durch das Werkzeug verdichtet werden. Der Verarbeitungsprozess erfordert die Aufheizung und Abkühlung des Werkzeugs zwischen 80 – 300 °C pro Arbeitszyklus. Zur Temperierung muss im Werkzeug ein geeignetes System von Heizelementen vorgesehen werden, das eine schnelle Wärmeübertragung bei geringem Verlust gewährleistet.
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Dauer: 6 Monate
Referenznummer: 1.2-525004/12
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Finanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Mitteln des Freistaates Sachsen (nationale Kofinanzierung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01307 Dresden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis über den Eintrag im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens.
Auszug aus dem Strafregister, eine Erklärung der Stelle, die das Insolvenzregister führt, oder – in Ermangelung solcher – eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens, aus der hervorgeht, dass für das Unternehmen nicht einer der genannten Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Absatz 6 VOL/A vorliegt. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein. Wird eine solche Bescheinigung in dem zutreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage einer amtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes bzw. eine eigene Erklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (kann durch die Anlage Erklärung ersetzt werden).
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Vorlage von Bankauskünften.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzliste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren vergleichbar erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, insbesondere der Nachweis von Referenzen aus dem Bereich Werkzeugbau mit Erfahrungen im Automotive-Sektor.
Vorlage folgender Zertifizierungen des Unternehmens:
— ISO 9001:2008 Qualitätsmanagementsystem oder gleichwertig,
— ISO IEC 27001 Informationssicherheits-Managementsystem oder gleichwertig.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Lt. Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Bestellung der gedruckten Fassung der Vergabeunterlagen erfolgt per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Verwendungszweckes (AZ 525004/12) mit Kopie des Einzahlungsbeleges an die unter I.1) angegebene Adresse. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto 85 001 522, BLZ 850 000 00 der Deutschen Bundesbank, Filiale Dresden. Die Übersendung eines Verrechnungsschecks oder eine Bareinzahlung bei Abholung sind ebenfalls möglich. Die Auslieferung der Ausschreibungsunterlagen erfolgt jedoch erst nach Vorlage des Zahlungsbeleges (Kopie) bzw. nach Eingang des Verrechnungsschecks. Der Betrag wird nicht erstattet.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-05-04 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität der Umsetzung der technischen und inhaltlichen Parameter und Anforderungen des Leistungsverzeichnisses (60)
2. Preis (30)
3. Liefer- und Ausführungsfrist (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Technische Universität Dresden, Sachgebiet Zentrale Beschaffung
Frau Kessinger
Internetadresse: www.tu-dresden.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 1.2-525004/12

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341991-1402 📞
Internetadresse: http://ldl.sachsen.de 🌏
Fax: +49 341977-1049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfe gemäß § 107 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Technische Universität Dresden
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01062
Telefon: +49 351463-34223 📞
Fax: +49 351463-37102 📠
Quelle: OJS 2012/S 031-050231 (2012-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 223 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 81-132431
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 31-050231
ABl. S-Ausgabe: 81

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-04-24 📅
Name: KUKA Systems GmbH
Postanschrift: Straße der Einheit 24
Postort: Schwarzenberg
Postleitzahl: 08340
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: http:/ldl.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Technische Universität Dresden, Sachgebiet Zentrale Beschaffung
Quelle: OJS 2012/S 081-132431 (2012-04-24)