Erbringung von Winterdienstleistungen am Flughafen Leipzig / Halle durch Räum-, Streu- und Abstumpfungsmaßnahmen sowie Schneetransport in den nachfolgend aufgeführten Losen. Die Leistungserbringung erfolgt entweder nur durch das Bereitstellen von Einsatzkräften zur Besetzung von flughafeneigener Winterdienstspezialfahrzeugtechnik, durch die Bereitstellung von Winterdiensttechnik mit Bedienpersonal und auch nur durch die Vermietung von Winterdiensttechnik. Die jeweils für ein Los geltenden Vorgaben sind den jeweiligen Losbeschreibungen zu entnehmen. Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten. Nachdem 24 h vorher eine Vorwarnstufe ausgerufen wurde, erfolgt die Alarmierung der Einsatzkräfte per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann. Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden. Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Menge oder Umfang:
Der Umfang zu den einzelnen Losen kann der nachfolgenden Losdarstellung entnommen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Leipzig/Halle GmbH
Postanschrift: P.O.B 1
Postleitzahl: 04029
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.leipzig-halle-airport.de🌏
E-Mail: steffen.grabmeier@mdf-ag.com📧
Fax: +49 3412241199 📠
Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. Der Auftraggeber wird im vorliegenden Vergabeverfahren durch die Mitteldeutsche Flughafen AG vertreten.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Ba) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen).
Sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
Bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. Dies gilt nicht für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1 a) der vorliegenden Bekanntmachung.
cc) Subunternehmer (Nachunternehmer / Unterauftragnehmer):
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Die Teilnahmeanträge müssen in Papierform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4. im verschlossenen Umschlag unter Verwendung der Kontaktdaten gemäß Anhang A III) eingehen und bei persönlicher Abgabe des Teilnahmeantrags: Mitteldeutsche Flughafen AG, Industriestraße 56, Raum 2.62, 04435 Schkeuditz eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabevefahren Winterdienst" – Nicht öffnen zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1 der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung eine E-Mail- Adresse zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich etwaiger dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Ea) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind.
Eb) Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 15 je Los beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 15 Bewerber je Los grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten.
Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 700 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3, wobei hiervon maximal 500 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3 b) entfallen,
Maximal 200 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2 und maximal 100 Punkte auf die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.1.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal
Weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthaltenzum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden.
f) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern.
Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über Aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
g) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung.
h) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung.
i) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
j) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10.12.2012 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1 vorliegen.
k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Ausschreibung gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
m) Es können Bewerbungen für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden.
Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. Der Auftraggeber wird im vorliegenden Vergabeverfahren durch die Mitteldeutsche Flughafen AG vertreten.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Ba) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen).
Sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
Bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. Dies gilt nicht für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1 a) der vorliegenden Bekanntmachung.
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Die Teilnahmeanträge müssen in Papierform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4. im verschlossenen Umschlag unter Verwendung der Kontaktdaten gemäß Anhang A III) eingehen und bei persönlicher Abgabe des Teilnahmeantrags: Mitteldeutsche Flughafen AG, Industriestraße 56, Raum 2.62, 04435 Schkeuditz eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabevefahren Winterdienst" – Nicht öffnen zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1 der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung eine E-Mail- Adresse zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich etwaiger dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Ea) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind.
Eb) Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 15 je Los beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 15 Bewerber je Los grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten.
Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 700 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3, wobei hiervon maximal 500 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3 b) entfallen,
Maximal 200 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2 und maximal 100 Punkte auf die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.1.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal
Weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthaltenzum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden.
f) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern.
Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über Aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
g) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung.
h) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung.
i) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
j) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10.12.2012 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1 vorliegen.
k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Ausschreibung gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
m) Es können Bewerbungen für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 16
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Winterdienstleistungen am Flughafen Leipzig / Halle durch Räum-, Streu- und Abstumpfungsmaßnahmen sowie Schneetransport in den nachfolgend aufgeführten Losen.
Die Leistungserbringung erfolgt entweder nur durch das Bereitstellen von Einsatzkräften zur Besetzung von flughafeneigener Winterdienstspezialfahrzeugtechnik, durch die Bereitstellung von Winterdiensttechnik mit Bedienpersonal und auch nur durch die Vermietung von Winterdiensttechnik. Die jeweils für ein Los geltenden Vorgaben sind den jeweiligen Losbeschreibungen zu entnehmen.
Die Leistungserbringung erfolgt entweder nur durch das Bereitstellen von Einsatzkräften zur Besetzung von flughafeneigener Winterdienstspezialfahrzeugtechnik, durch die Bereitstellung von Winterdiensttechnik mit Bedienpersonal und auch nur durch die Vermietung von Winterdiensttechnik. Die jeweils für ein Los geltenden Vorgaben sind den jeweiligen Losbeschreibungen zu entnehmen.
Die Einsatzbereitschaft ist während der kompletten Wintersaison zu gewährleisten.
Nachdem 24 h vorher eine Vorwarnstufe ausgerufen wurde, erfolgt die Alarmierung der Einsatzkräfte per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern.
Nachdem 24 h vorher eine Vorwarnstufe ausgerufen wurde, erfolgt die Alarmierung der Einsatzkräfte per Telefon. Binnen einer losweisen festgelegten Reaktionszeit ab Anruf, ist die angeforderte Funktion zu besetzten und solange, auch durch Ablösungen aufrecht zu erhalten, bis es die Wettersituation zulässt, den Einsatz zu beenden. Die in der vorliegenden Bekanntmachung benannten losweisen Reaktionszeiten stellen die Untergrenze für die Aktivierung dar. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Reaktionszeit ggf. zu verlängern.
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, mit den Vergabeunterlagen eine Los-Begrenzung für den Auftragsfall mit der Maßgabe festzulegen, dass ein Bieter nur Aufträge bis zu einer bestimmten Anzahl von Funktionen erhalten kann.
Unter „Funktionen“ ist im Einsatzfall die Besetzung einer Stelle oder eines Fahrzeugs über 24 Stunden definiert, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich aufgrund des gewählten Schichtmodells vom jeweiligen Anbieter vorgesehen werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Für den Fall, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft aufgrund des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs für mehr Lose als Auftragnehmer in Betracht kommt, hat der Bewerber/Bietergemeinschaft mit dem Angebot darzulegen, für welche Kombinationen eine Beauftragung bevorzugt wird.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Piste 1
Kurze Beschreibung:
Besetzung von 13 Räumkehrblasgeräten (RKB) und 1 Schneeschleuder der FLHG zur Schneeberäumung auf.
Den Flugbetriebsflächen im Konvoi oder einzeln.
Menge oder Umfang: 5 Monate pro Saison mit 14 Funktionen
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. PKW-Führerschein erforderlich. Reaktionszeiten 120 min.Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Sprüher
Kurze Beschreibung:
Besetzung von 3 Sprühfahrzeugen der FLHG (Sprühbreite bis zu 45 m) für Enteisungsmittel zur Abstumpfung und Verhinderung von Wiedervereisung der Flugbetriebsflächen.
Menge oder Umfang: 5 Monate pro Saison mit 3 Funktionen
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. LKW-Führerschein notwendig. Reaktionszeit 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Streuer und Räumkehrblasgerät
Kurze Beschreibung: Besetzung von 2 Räumfahrzeugen (Streuer; Räumkehrblasgerät) der FLHG.
Menge oder Umfang: 3 Monate pro Saison mit 2 Funktionen
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 3 Monate / 1 Saison mit x Personen. PKW-Führerschein erforderlich. Reaktionszeit 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Vorfeld Team A
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung und Besetzung von 3 Traktoren (mit Dreipunkt-aufnahme und ergänzt mit Heckbesen und Schiebeschild) zur Schneeberäumung auf den Flugbetriebsflächen, vorrangig auf den Vorfeldern 1, 2 und 3.
Menge oder Umfang: 4 Monate pro Saison mit 3 Funktionen
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 4 Monate / 1 Saison mit x Personen. Führerschein entsprechend der einzusetzenden Technik erforderlich. Reaktionszeit 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Vorfeld Team B
Kurze Beschreibung:
Besetzung von 3 Traktoren zur Schneeberäumung auf den Flugbetriebsflächen, vorrangig auf den Vorfeldern 1, 2 und 3.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. PKW-Führerschein erforderlich. Reaktionszeit 60 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Straße 1
Kurze Beschreibung:
Besetzung von 2 Fahrzeugen mit Räum- und Streutechnik (Feuchtsalz) zur Schneeberäumung und Abstumpfungsmaßnahmen auf den Betriebsstraßen luft- und landseitig.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 3 Monate / 1 Saison mit x Personen. LKW-Führerschein erforderlich. Reaktionszeit 120 min.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Straße 2
Kurze Beschreibung:
Besetzung von 3 Fahrzeugen mit Räum- und Streutechnik (Feuchtsalz) zur Schneeberäumung und Abstumpfungsmaßnahmen auf den Betriebsstraßen luft- und landseitig.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. LKW-Führerschein erforderlich. Reaktionszeit 60 min.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Parkplatz
Kurze Beschreibung:
Besetzung von 3 Fahrzeugen mit Räum- und Streutechnik als Kleinräumtechnik (z.B. für.
Parkhausspindel) zur Schneeberäumung und Abstumpfungsmaßnahmen auf den Parkplätzen, Gehwege, Betriebsstraßen luft- und landseitig.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 4 Monate / 1 Saison mit x Personen. PKW-Führerschein erforderlich. Reaktionszeit 180 min.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Handkräfte
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von 3 "Handkräften" für Treppen, Türen, Wege, Gebäudeeingänge und -ausgänge.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. Kein Führerschein erforderlich. Reaktionszeit 60 min.
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Straßen extern
Kurze Beschreibung:
Besetzung von 1 Räumkehrblasgerät und 1 Sprühfahrzeug der FLHG zur Schneeberäumung und Abstumpfung.
Auf Flächen der FLHG und externer Unternehmen in Eigenregie.
Menge oder Umfang: 5 Monate pro Saison mit 2 Funktionen
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Schneetransport / Fräsen
Kurze Beschreibung:
Besetzung von 5 Verladeschneefräsen der FLHG zur Schneeverladung für den Transport von den.
Flugbetriebsflächen zu den einzelnen Schneedeponien und Besetzung von 1 Pkw / Minibus.
8 Sitzer (Teamführer)
Menge oder Umfang: 5 Monate pro Saison mit 6 Funktionen
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Schneetransport I
Kurze Beschreibung:
Besetzung von 1 Zugmaschine mit Anhänger Schubmax der FLHG (Traktor mit Anhänger Schubmax) zum Transport von Schnee von den Flugbetriebsflächen zu den einzelnen Schneedeponien und Bereitstellung und Besetzung von 3 Zugmaschinen mit Allradantrieb (für Sattelauflieger, ergänzt mit Anhänger Schubmax der FLHG zum Transport von Schnee von den Flugbetriebsflächen zu den einzelnen Schneedeponien.
Besetzung von 1 Zugmaschine mit Anhänger Schubmax der FLHG (Traktor mit Anhänger Schubmax) zum Transport von Schnee von den Flugbetriebsflächen zu den einzelnen Schneedeponien und Bereitstellung und Besetzung von 3 Zugmaschinen mit Allradantrieb (für Sattelauflieger, ergänzt mit Anhänger Schubmax der FLHG zum Transport von Schnee von den Flugbetriebsflächen zu den einzelnen Schneedeponien.
Menge oder Umfang: 5 Monate pro Saison mit 4 Funktionen
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. Führerscheinklasse CE erforderlich. Reaktionszeit 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Schneetransport II
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung und Besetzung von 4 Zugmaschinen mit Allradantrieb (für Sattelauflieger, ergänzt mit.
Anhänger Schubmax der FLHG zum Transport von Schnee von den Flugbetriebsflächen zu den einzelnen.
Schneedeponien.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. Führerscheinklasse CE erforderlich. Reaktionzeit 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Schneetransport / Pistenbully
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung und Besetzung von 1 Pistenbully zur Hilfestellung bei der Schneeverladung.
Menge oder Umfang: 3 Monate pro Saison mit 1 Funktionen
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Schneetransport / Pistenbully der FLHG
Kurze Beschreibung:
Besetzung von 1 Pistenbully der FLHG zur Hilfestellung bei der Schneeverladung und dem Transport von den Flugbetriebsflächen zu den einzelnen Schneedeponien.
Menge oder Umfang: 5 Monate pro Saison mit 1 Funktionen
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
1 Funktion bedeutet das Besetzen dieser über 24 h / 150 Tage / 1 Saison mit x Personen. PKW-Führerschein erforderlich. Reaktionszeit 120 min. Es gelten keine Lenkzeitbeschränkungen.
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Vorfeld Team C
Kurze Beschreibung:
Besetzung von 1 PKW / Minibus – 8 Sitzer und.
4 Traktoren der FLHG zur Schneeberäumung auf den Flugbetriebsflächen, vorrangig auf den Vorfeldern 4 und 5.
Menge oder Umfang: 5 Monate pro Saison mit 5 Funktionen
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Vorfeld Team D
Kurze Beschreibung:
Besetzung von 1 PKW / Minibus – 8 Sitzer und 4 Traktoren der FLHG zur Schneeberäumung auf den Flugbetriebsflächen, vorrangig auf den Vorfeldern 4 und 5.
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Shelterstraßen
Kurze Beschreibung:
Besetzung von 2 Traktoren der FLHG zur Schneeberäumung auf den Flugbetriebsflächen, vorrangig auf den Shelterstraßen bei den Vorfeldern 4 und 5.
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Klapppflug
Kurze Beschreibung:
Besetzung von 2 Traktoren oder LKW mit Klapppflug der FLHG zur Schneeberäumung auf den Flugbetriebsflächen, vorrangig auf den Vorfeldern 4 und 5.
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Räumkehrblasgerät auf Vorfeld 4 und 5; I
Kurze Beschreibung:
Besetzung von 1 Räumkehrblasgerät der FLHG zur Schneeberäumung auf den Flugbetriebsflächen, vorrangig auf den Vorfeldern 4 und 5.
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Räumkehrblasgerät auf Vorfeld 4 und 5; II
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Räumkehrblasgerät auf Vorfeld 4 und 5; III
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Räumkehrblasgerät auf Vorfeld 4 und 5; IV
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Straße Südbereich
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung und Besetzung von 2 Fahrzeugen mit Räum- und Streutechnik (Feuchtsalz); Ladevolumen min.
2 m³ zur Schneeberäumung auf den Betriebsstraßen luft- und landseitig.
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Bereitstellung Fahrzeuge für den WD I
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung (Miete) von 3 PKW 8-Sitzer; 4 Traktoren; 3 LKW; 3 Kleintraktoren bis zu jeweils 6 Monate über 2 Jahre;
Menge oder Umfang: 3 PKW 8-Sitzer; 4 Traktoren; 3 LKW; 3 Kleintraktoren
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Bereitstellung Fahrzeuge für den WD II
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung (Miete) von 2 PKW 8-Sitzer und 12 Traktoren bis zu jeweils 6 Monate über 4 Jahre;
Menge oder Umfang: 2 PKW 8-Sitzer; 12 Traktoren
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Leipzig/Halle.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
Ab) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
Ab) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
Ac) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
Ad) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
Ae) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
Ae) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Mitarbeitern mit gültigem Führerschein.
Klasse B, C, CE sowie sonstigen Mitarbeitern;
b) Angaben zur losbezogenen Erfahrung: Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzaufträgen, die die Erfahrung des Bewerbers
Im Führen von Fahrzeugen und die Erbringung von Leistungen, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, belegen, mit folgenden Angaben:
— Name des AG,
— Kontaktdaten des AG,
— Bezeichnung der Referenz,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Jahresauftragswert,
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen,
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten.
Leistungen.
— Besondere Umstände der Leistungserbringung,
— Angaben zur Eigenleistung bzw. Kooperation.
c) Technische Ausrüstung: Nur soweit gemäß Bewerbungsbogen für das jeweilige Los vorgegeben:
Auflistung der dem Bewerber für die Ausführung der im jeweiligen Los zu erbringenden Leistung zur Verfügung stehenden besonderen technischen Ausrüstung mit Angaben zur Anzahl zum Alter sowie weiteren Angaben zum jeweils vorgegebenen Gerätetyp.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt.
Werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Sonstige besondere Bedingungen:
Im Falle der Zuschlagserteilung muß der AN für seine im eingesetzten Mitarbeiter eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG beibringen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
Herrn Steffen Grabmeier
Internetadresse: www.leipzig-halle-airport.de🌏
Name: Mitteldeutsche Flughafen AG
Postanschrift: Terminalring 11
Postort: Flughafen Leipzig
Postleitzahl: 04435
URL der Teilnahme: http://www.leipzig-halle-airport.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-11-01 📅
Datum des Endes: 2017-03-31 📅
2015-03-31 📅
Datum des Beginns: 2013-12-01 📅
Datum des Endes: 2015-02-28 📅
Datum des Beginns: 2013-11-15 📅
Datum des Endes: 2015-03-15 📅
2017-02-28 📅
Datum des Beginns: 2013-10-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771402📞
Internetadresse: www.ldl.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach §107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach §107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben Ziffer VI.4.1
Quelle: OJS 2012/S 223-367913 (2012-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Leipzig/Halle
Kontakt
Internetadresse: http://www.www.leipzig-halle-airport.de🌏