Wirtschafts- und Strategieberatung

hsh finanzfonds AöR

Die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg (nachfolgend: Länder) sowie die von ihnen gemeinsam gegründete Anstalt öffentlichen Rechts, die hsh finanzfonds AöR (nachfolgend: FinFo), beabsichtigen, im Anschluss an eine zum 31.12.2012 auslaufende Beratung weiterhin einen Wirtschaftsberater zur Unterstützung bei strategischen, garantievertraglichen und bankfachlichen Fragestellungen hinsichtlich der Beteiligung an der HSH Nordbank AG (nachfolgend: Bank) sowie dem Bearbeiten von Spezialfragestellungen zu beauftragen.
Die FinFo ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg (siehe www.hsh-finanzfonds.de). Träger der FinFo sind die Freie und Hansestadt Hamburg sowie das Land Schleswig-Holstein zu je 50 %. Gründungsaufgabe der FinFo war, eine Kapitalunterstützung der Bank durch die Träger zur Unterstützung der Bank bei der Erfüllung der dieser obliegenden Eigenkapitalanforderungen umzusetzen. Im Rahmen eines umfassenden Konzeptes zur strategischen Neuausrichtung der Bank wurden die folgenden Stabilisierungsmaßnahmen beschlossen und umgesetzt:
— Zufuhr von Eigenkapital in Höhe von 3 Mrd. EUR mittels des Erwerbs von Aktien durch die FinFo.
Mittlerweile verfügen die Länder unmittelbar und mittelbar über die FinFo über eine Beteiligung an der Bank in Höhe von insgesamt 85,4 %. Weitere Anteile werden vom Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein und private Investorengruppen um den amerikanischen Investor J. C. Flowers gehalten. Die Refinanzierung dieser Maßnahme erfolgte im Wesentlichen über den Kapitalmarkt.
— Ländergarantie über ursprünglich 10 Mrd. EUR.
Hierbei handelt es sich um eine Zweitverlustgarantie, die über die FinFo mittelbar von den Ländern als öffentliche Eigentümer der HSH Nordbank AG abgegeben wurde.
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Die Europäische Kommission hat das Maßnahmenpaket der Länder am 29.5.2009 als sog. Rettungsbeihilfe vorläufig und am 20.9.2011 auf der Basis eines Umstrukturierungsplans für den Zeitraum 2009 bis 2014 unter Auflagen endgültig genehmigt (K(2011) 6483 endgültig). Ein Treuhänder ist mit der Überwachung der korrekten und vollständigen Umsetzung der Auflagen sowie des Umstrukturierungsplans beauftragt.
Zum 1.12.2009 hat die Bank ihre im Zuge der strategischen Neuausrichtung nicht mehr strategischen Portfolien von der Kernbank getrennt und in eine interne Restrukturierungeinheit (Restructuring Unit) überführt.
Angesichts der Einleitung der strategischen Neuausrichtung der Bank im Jahr 2009 und der Entscheidung der Europäischen Kommission im Jahr 2011 sowie mit Blick auf die anhaltenden weltwirtschaftlichen Herausforderungen im Bankensektor, sehen sich die Länder und die FinFo mit einer Reihe von strategischen, garantievertraglichen und bankfachlichen Fragestellungen konfrontiert. Daher wollen sie weiterhin einen Berater in Anspruch nehmen, der in den wesentlichen ökonomischen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Beteiligungsmanagement und Garantiecontrolling umfassende Unterstützung (häufig auch sehr kurzfristig) leisten kann. Das derzeitige Beratungsverhältnis läuft zum Ende dieses Jahres aus. Eine Tätigkeitsaufnahme ist daher zum 1.1.2013 vorgesehen.
Gegenstände der Beauftragung können insbesondere sein:
— Beratung hinsichtlich der strategischen (Neu-) Ausrichtung der Beteiligung an der Bank für die Umstrukturierungsphase bis 2014, insbesondere hinsichtlich der weiteren Geschäftsentwicklung und der Beantwortung von Fragestellungen im Zusammenhang mit der Garantie,
— strategische Beratung hinsichtlich sich im Rahmen der Umsetzung des Umstrukturierungsplans sowie der Auflagen der Kommission für die Länder und die FinFo ergebenden beihilferechtlichen Fragestellungen,
— strategische Beratung im Zusammenhang mit der mittel- und langfristigen Entwicklung der Bank sowie daraus resultierender Fragestellungen, unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs „Shipping“ und weiterer fremdwährungsbasierter, langfristiger Assetfinanzierung sowie den sich hieraus ergebenden Fragestellungen,
— Unterstützung bei aus diesen Themen resultierenden Gesprächen, z.B. mit den Minderheitsanteilseignern, dem Bundesfinanzministerium, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der Europäischen Kommission oder dem Überwachungstreuhänder,
— detaillierte Prüfung strategischer Optionen in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Gesamtlage,
— weitere Fragestellungen, die sich im Laufe des Beratungsprozesses ergeben.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-21.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-09-21 Auftragsbekanntmachung
2013-01-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge