"Wissenschaftliche Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung der EEG-Monitoringberichte und des EEG-Erfahrungsberichtes für die Stromerzeugung aus Wasserkraft (Vorhaben II d Wasserkraft)"

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

In diesem Vorhaben sollen insbesondere die Entwicklung der Stromgestehungskosten bzw. die Betriebs- und Investitionskosten, die Technologieentwicklung bei Wasserkraftanlagen und die Marktentwicklung behandelt sowie die gewässerökologischen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung beschrieben und bewertet werden. Es soll festgestellt werden, welche Anlagen die EEG-Vergütung in Anspruch nehmen, welche Verbesserungen bei EEG-Anlagen in technischer und ökologischer Hinsicht erfolgt sind und welche Wechselwirkungen sich daraus zur Höhe der Vergütung ableiten lassen. Darauf aufbauend sind bei Bedarf Vorschläge zur Weiterentwicklung von relevanten Regelungen im und außerhalb des EEG zu entwickeln. Dabei ist generell auf die Zielerreichung des EEG mit Blick auf den Zweck des Gesetzes (§ 1 Abs.1 und 2 EEG) und die zu erwartende Entwicklung bis 2020 und 2030 sowie perspektivisch auf die weitere Entwicklung (2050) abzustellen. Das Vorhaben soll die Erfüllung der Berichtspflichten des BMU zur Stromerzeugung aus Wasserkraft, unterstützen und wissenschaftlich fundierte Vorschläge zur Fortentwicklung der Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung aus Wasserkraft erarbeiten. Es ist vorgesehen, Erkenntnisse und Zwischenergebnisse aus dem Vorhaben „Wissenschaftliche Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung der EEG-Monitoringberichte und des EEG- Erfahrungsberichtes für die Stromerzeugung aus Wasserkraft (Vorhaben II d Wasserkraft)“ zu jeder Zeit in den Prozess zur Erstellung des EEG-Erfahrungsberichts sowie der jährlichen Monitoringberichte sowie in das Energiemonitoring zum Energiekonzept einzuspeisen sowie Beiträge dafür zu liefern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-06-04 Auftragsbekanntmachung
2012-09-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-06-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Menge oder Umfang:
Arbeitspaket 1: Stromgestehungskosten und Technologieentwicklung bei Wasserkraftanlagen.Arbeitspaket 2: Bewertung der Vergütung.Arbeitspaket 3: Meeresenergienutzung.Arbeitspaket 4: Regelmäßige kurzfristige Stellungnahmen.Arbeitspaket 5: Workshops und Besprechungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstraße 128 - 130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de 🌏
E-Mail: o.sieber@fz-juelich.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-04 📅
Einreichungsfrist: 2012-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 109-181412
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In diesem Vorhaben sollen insbesondere die Entwicklung der Stromgestehungskosten bzw. die Betriebs- und Investitionskosten, die Technologieentwicklung bei Wasserkraftanlagen und die Marktentwicklung behandelt sowie die gewässerökologischen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung beschrieben und bewertet werden. Es soll festgestellt werden, welche Anlagen die EEG-Vergütung in Anspruch nehmen, welche Verbesserungen bei EEG-Anlagen in technischer und ökologischer Hinsicht erfolgt sind und welche Wechselwirkungen sich daraus zur Höhe der Vergütung ableiten lassen. Darauf aufbauend sind bei Bedarf Vorschläge zur Weiterentwicklung von relevanten Regelungen im und außerhalb des EEG zu entwickeln. Dabei ist generell auf die Zielerreichung des EEG mit Blick auf den Zweck des Gesetzes (§ 1 Abs.1 und 2 EEG) und die zu erwartende Entwicklung bis 2020 und 2030 sowie perspektivisch auf die weitere Entwicklung (2050) abzustellen. Das Vorhaben soll die Erfüllung der Berichtspflichten des BMU zur Stromerzeugung aus Wasserkraft, unterstützen und wissenschaftlich fundierte Vorschläge zur Fortentwicklung der Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung aus Wasserkraft erarbeiten. Es ist vorgesehen, Erkenntnisse und Zwischenergebnisse aus dem Vorhaben „Wissenschaftliche Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung der EEG-Monitoringberichte und des EEG- Erfahrungsberichtes für die Stromerzeugung aus Wasserkraft (Vorhaben II d Wasserkraft)“ zu jeder Zeit in den Prozess zur Erstellung des EEG-Erfahrungsberichts sowie der jährlichen Monitoringberichte sowie in das Energiemonitoring zum Energiekonzept einzuspeisen sowie Beiträge dafür zu liefern.
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Menge oder Umfang:
Arbeitspaket 1: Stromgestehungskosten und Technologieentwicklung bei Wasserkraftanlagen.
Arbeitspaket 2: Bewertung der Vergütung.
Arbeitspaket 3: Meeresenergienutzung.
Arbeitspaket 4: Regelmäßige kurzfristige Stellungnahmen.
Arbeitspaket 5: Workshops und Besprechungen.
Dauer: 34 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen. Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen. Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaften oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
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Nachweis über die persönliche Lage des Bieters:
— Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt,
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt,
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— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen,
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— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen),
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— Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/ notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/ Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren,
— Eigenerklärung (formlos), dass Einnahmen aus der jeweils zu untersuchenden Branche (Wasserkraft) weniger als 50 % des Gesamtumsatzes ausmachen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen:
Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten.
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Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters.
(Benennung der Mitglieder und des Projektleiters sowie ihrer Qualifikationen und Erfahrungen, Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und Veröffentlichungen): Insgesamt müssen durch die Referenzen und das Mitarbeiterteam folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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— mehrjährige Erfahrung im Bereich der erneuerbaren Energien, insb. der Wasserkraft sowie Erfahrungen mit den relevanten Behörden insbesondere in den Ländern und Regionen mit Schwerpunkten der Wasserkraftnutzung,
— gute Kenntnisse auf den Gebieten der Wasserkraftnutzung, der Gewässerökologie im Zusammenhang mit der Wasserkraftnutzung, der Netzintegration sowie dem Netzanschluss von Strom aus Wasserkraft,
— Erfahrungen mit Finanzierung, Planung und Zulassungsverfahren von Wasserkraft-anlagen sowie Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Zusammenhang mit der Wasserkraftnutzung,
— gute Kenntnisse der deutschen und europäischen Rahmenbedingungen (Gesetze, Verordnungen und Richtlinien) für den Energiebereich und speziell für den Bereich der Netzintegration von Strom aus Wasserkraft mit mehrjähriger Erfahrungen im Bereich der Erneuerbaren Energien, sowie auf fundiertes politisches Verständnis gelegt.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger". Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmers sowie der beteiligten Partner/Unterauftragnehmer werden nicht Bestandteil des Vertrages.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerische Haftungserklärungen abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen siehe III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-08-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Herrn O. Sieber
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Zimmerstraße 26-27
Postleitzahl: 10969
Kontaktperson: Herrn Olaf Sieber
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Quelle: OJS 2012/S 109-181412 (2012-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 171-282290
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 109-181412
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (60)
2. Preis (30)
3. Organisatorische Umsetzung (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-08-28 📅
Name: Ingenieurbüro Floecksmühle GmbH
Postanschrift: Bachstr. 62-64
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52066
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Olaf Sieber

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange der Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich.
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Bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung.
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Der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung.
Der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung.
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Der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt wurden, sind vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
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Quelle: OJS 2012/S 171-282290 (2012-09-03)