Zur Optimierung der Verbrennungsleistung und Bunkerkapazität der Anlage lässt die GMVA Sperrmüll (EAK 200307) zerkleinern. Die werktäglich zu übernehmende Menge beträgt zwischen 0 - 150 t/Tag. Die Zusicherung einer Mindestmenge seitens der GMVA besteht nicht. Zu erbringende Leistungen: — Bereitstellung einer und nach BImSchV genehmigten Annahmestelle bzw. Aufbereitungsanlage (inkl. geeichter Waage) zum Abkippen der Abfälle (Kapazität > 200 t/Tag) im Umkreis von < 3 km vom Standort der GMVA (Buschhausener Str., Oberhausen), — Werktägliche Annahme und Verwiegung des Sperrmülls. Täglicher EDV-technischer Nachweis der angenommenen Sperrmüllmengen, — Gegebenenfalls Abtransport zu einer Aufbereitungsanlage und Rücktransport, — Zerkleinerung des Sperrmülls auf eine Kantenlänge < 40 cm, wobei eine Kantenlänge des Abfallstückes < 10 cm sein muss, — Rücklieferung des so zerkleinerten Abfalls innerhalb von 3 Werktagen zur GMVA, — Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den angelieferten Sperrmüll in der vertragsgemäßen Weise aufzubereiten und denselben Sperrmüll dem AG zur Verbrennung anzuliefern. Ein Austausch von Müllmengen ist strikt untersagt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-18.
Auftragsbekanntmachung (2012-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: Ca. 35 000 to p.a.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Unbestimmt
Name des öffentlichen Auftraggebers: GMVA Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage Niederrhein GmbH
Postanschrift: Liricher Straße Nr. 121
Postleitzahl: 46049
Postort: Oberhausen
Kontakt
E-Mail: michel@gmva.de📧
Telefon: +49 2088594-223📞
Fax: +49 2088594-377 📠
II.2.2) Optionen (falls zutreffend): Falls bekannt: voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: Januar 2016
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn der Bauarbeiten: 04 2013. Ende: (inkl. Option)
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge (falls zutreffend): Nein
Zur Optimierung der Verbrennungsleistung und Bunkerkapazität der Anlage lässt die GMVA Sperrmüll (EAK 200307) zerkleinern. Die werktäglich zu übernehmende Menge beträgt zwischen 0 - 150 t/Tag. Die Zusicherung einer Mindestmenge seitens der GMVA besteht nicht.
Zur Optimierung der Verbrennungsleistung und Bunkerkapazität der Anlage lässt die GMVA Sperrmüll (EAK 200307) zerkleinern. Die werktäglich zu übernehmende Menge beträgt zwischen 0 - 150 t/Tag. Die Zusicherung einer Mindestmenge seitens der GMVA besteht nicht.
Zu erbringende Leistungen:
— Bereitstellung einer und nach BImSchV genehmigten Annahmestelle bzw. Aufbereitungsanlage (inkl. geeichter Waage) zum Abkippen der Abfälle (Kapazität > 200 t/Tag) im Umkreis von < 3 km vom Standort der GMVA (Buschhausener Str., Oberhausen),
— Werktägliche Annahme und Verwiegung des Sperrmülls. Täglicher EDV-technischer Nachweis der angenommenen Sperrmüllmengen,
— Gegebenenfalls Abtransport zu einer Aufbereitungsanlage und Rücktransport,
— Zerkleinerung des Sperrmülls auf eine Kantenlänge < 40 cm, wobei eine Kantenlänge des Abfallstückes < 10 cm sein muss,
— Rücklieferung des so zerkleinerten Abfalls innerhalb von 3 Werktagen zur GMVA,
— Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den angelieferten Sperrmüll in der vertragsgemäßen Weise aufzubereiten und denselben Sperrmüll dem AG zur Verbrennung anzuliefern. Ein Austausch von Müllmengen ist strikt untersagt.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Vertrages bis März 2017.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oberhausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat im Rahmen der Angebotsabgabe schriftlich zu erklären, dass er.
a) Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist,
b) im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist,
c) seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
d) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der anzubietenden Leistung erfüllt,
e) über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
f) er sich nicht in Liquidation befindet,
g) keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
h) sein Haftpflichtrisiko ausreichend abgedeckt hat,
i) Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
j) keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u. a. Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotenen Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, begangen hat.
j) keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u. a. Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotenen Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, begangen hat.
k) er keine im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit abgegeben hat.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorstehenden Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Firmenprofil allgemein,
— Angaben über den Umsatz des Unternehmens in den drei letzten Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist,
— Vorlage von Bilanzen der letzten drei abgeschlossenen Jahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist,
— aktuelle Auskunft einer europäischen Wirtschaftsauskunftsstelle, nicht älter als 6 Monate.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der für die zu vergebende Leistung erforderlichen Fachkunde: Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die ausgeschriebene Leistung,
— Nachweis von Referenzen über bereits ausgeführte vergleichbare Zerkleinerungsleistungen von Sperrmüll,
— gültige Anlagengenehmigungen der für die Vertragserfüllung vorgesehenen Anlage oder Nachweis der Beantragung einer entsprechenden behördlichen Genehmigung,
— Genaue Spezifikation der technischen Ausstattung und der vorgesehenen Transportfahrzeuge (Anzahl, Art und Größe).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft von 5 % des Netto-Auftragswertes bezogen auf die geschätzte Jahresumschlagsmenge von 35 000 to.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlung erfolgt nach monatlicher Rechnungslegung gem. den auf unserer Waage ermittelten und aufbereiteten Mengen innerhalb 14 Tagen netto.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Konsortionalführer.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3 (und 1 Jahr optional)
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-01-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: H. Michel
Referenz Daten
Datum des Endes: 2017-03-31 📅
Zusätzliche Informationen
II.2.2) Optionen (falls zutreffend): Falls bekannt: voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: Januar 2016
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn der Bauarbeiten: 04 2013. Ende: (inkl. Option)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer d. Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Postfach 300865
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40408
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Werden Verstöße gegen Vergabevorschriften erkannt, sind diese unverzüglich gegenüber der Vergabestelle (s. Ziffer I. 1) zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle (s. Ziffer I. 1) zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle (s. Ziffer I. 1) zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle (s. Ziffer I. 1) zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle (s. Ziffer I. 1) zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
(4) Im Fall einer Mitteilung der Vergabestelle (s. Ziffer I. 1), einer Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung die Nachprüfungsinstanz anzurufen (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).