Zukünftige Wärmeenergieversorgung der Universität zu Lübeck, der Fachhochschule Lübeck und des Fraunhofer-Institut Lübeck

Land Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

Bisherige Wärmeversorgung.
1. Universität zu Lübeck.
Die Bestandsgebäude der Universität zu Lübeck sind bisher über ein zentrales Nahwärmenetz (Medientemperatur am Übergabepunkt: 110°C) des Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) Campus Lübeck, mit Wärme versorgt worden.
Die zu versorgenden Gebäude der Universität zu Lübeck befinden sich in 23538 Lübeck, Ratzeburger Allee 160.
Ein Katasterauszug mit dem Anbindepunkt für die Wärmeversorgung ist auf der Internetseite der GMSH unter www.gmsh.de einzusehen.
2. Fachhochschule Lübeck.
Die Bestandsgebäude der Fachhochschule Lübeck (FH-Lübeck) sind bisher über ein zentrales Nahwärmenetz (Medientemperatur am Übergabepunkt: 110°C) des Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) Campus Lübeck, mit Wärme versorgt worden.
Die zu versorgenden Gebäude der Fachhochschule Lübeck befinden sich in 23562 Lübeck, Mönkhofer Weg.
Ein Katasterauszug mit dem Anbindepunkt für die Wärmeversorgung ist auf der Internetseite der GMSH unter www.gmsh.de einzusehen.
3. Fraunhofer-Institut Lübeck.
Das Fraunhofer-Institut ist ein Neubau und wird voraussichtlich im 4. Quartal 2014 fertiggestellt. Das zu versorgende Gebäude wird am Mönkhofer Weg ca. 100 m in NW-Richtung des Campus, der Universität zu Lübeck entstehen.
Ein Katasterauszug mit dem Anbindepunkt für die Wärmeversorgung ist auf der Internetseite der GMSH unter www.gmsh.de einzusehen.
Zukünftige Wärmeversorgungsaufgabe.
Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt die Wärmeversorgung der angegeben Liegenschaften von der Wärmeversorgung des UKSH- Lübeck abzutrennen und eine Wärmeversorgung über ein externes Versorgungsunternehmen zu realisieren.
Gegenstand des Verhandlungsverfahrens ist Planung, Bau, Finanzierung sowie das Betreiben der Wärmeversorgungsanlagen (Wärmeenergieerzeuger). Die Systemtemperatur der Heizwärme am Übergabepunkt muss 110°C im Vorlauf und 55°C im Rücklauf betragen. Dem Auftragnehmer obliegen die Betriebsführung und die Instandhaltung der Wärmeversorgungsanlage bis zu den jeweiligen Übergabepunkten der Wärmeversorgung (Inspektion, Wartung und Instandsetzung gemäß DIN 31051). Der Bau und das Betreiben des Versorgungsnetzanschlusses bis zum Übergabepunkt im Gebäude für das Fraunhofer-Institut Lübeck obliegt dem Anbieter, der Bau und das Betreiben der Versorgungsnetzes für die Universität und die Fachhochschule Lübeck obliegt nicht dem Anbieter. Die Rahmenbedingungen und Schnittstellen der Versorgungsaufgabe sind nachfolgend beschrieben.
1. Verwendung der Heizwärme und Wärmeübergabepunkte.
Die Heizwärme wird i.d.R. für die statischen Heizungen, die Lüftungs- und Klimatechnik (auch im Niedertemperaturbereich) und die Trinkwarmwasserversorgung benötigt.
Die prioritären Maßstäbe/ Anforderungen innerhalb der Wärmelieferung liegen in einem innovativen und umweltfreundlichen sowie ganzheitlichen Energieversorgungskonzept. (siehe auch: Punkt 4. Entwicklung eines innovativen Versorgungskonzepts).
3 zentrale Übergabepunkte für die Fernwärme sind in der Universität zu Lübeck (im Gebäude Energieversorgungszentrale), der Fachhochschule Lübeck (Übergabepunkt Schacht auf dem Gelände) und im Fraunhofer-Institut Lübeck (Übergabepunkt im Gebäude) vorgesehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können statt einer zentralen Wärmeversorgung mit 3 Anschlusspunkten, auch mehrere Heizzentralen (dezentral) dem Versorgungszweck dienen. Die Standorte der Wärmeübergabe sind deshalb optional dargestellt und entsprechen dem derzeitigen Planungsstand bzw. den derzeitigen Wärmeübergabepunkten. (siehe auch: Pkt. 4. Entwicklung eines innovativen Versorgungskonzepts).
2. Gebäudestruktur für die Wärmeversorgung.
Die zukünftige Wärmeversorgung für die angegebenen Immobilien stellt sich entsprechend ihrer Anschlussleistung und dem spezifischen Wärmebedarf im Einzelnen wie folgt dar:
2.1 Universität zu Lübeck.
Geb.-Nr. Bestandsgebäude, Anschlussleistung (kW), Wärmebedarf (MWh/a).
59 Mensa 287 488
60 Bibliothek 350 595
61/62/63 Vorklinische Institute 3.190 5.424
64 Informatik 347 590
65 Hörsaalzentrum 376 640
Zwischensumme 4.550 7.737.
Geb.-Nr. Neubauten (Jahr Errichtung), Anschlussleistung (kW) Wärmebedarf (MWh/a).
01 CBBM (2013) 1.200 2.040
02 EVZ (2013) 10 17
03 ZMSZ (n.n.) 320 544
04 BMF (n.n.) 1.200 2.040
05 ZMT (n.n.) 1.200 2.040
Zwischensumme 3.930 6.681.
Universität zu Lübeck gesamt.
Gebäude Anschlussleistung (kW) Wärmebedarf (MWh/a).
Bestandsgebäude und Neubau 8.480 14.418.
2.2 Fachhochschule Lübeck
Bestandsgebäude, Anschlussleistung (kW), Wärmebedarf (MWh/a).
FH-Lübeck ges. 1.835 3.120.
2.3 Fraunhofer-Institut Lübeck.
Neubau (Jahr Errichtung), Anschlussleistung (kW), Wärmebedarf (MWh/a).
Institutsgebäude (2014) 600 1.020.
2.4 Gesamtanschlussleistung alle Gebäude
Gebäude, Anschlussleistung (kW), Wärmebedarf (MWh/a)
alle Bestandsgebäude und Neubau 10.915 18.558
3. Realisierung der Wärmeversorgungsleistung in 3 Ausbaustufen.
Grundsätzlich wird die Wärmeversorgungsleistung für die genannten Gebäude in einem 3 - stufigen zeitlichen Rahmen erfolgen.
Erste Ausbaustufe der Wärmeversorgung.
Geb.-Nr., Gebäude Anschlussleistung (kW), Wärmebedarf (MWh/a).
01 CBBM (Universität zu Lübeck) 1.200 2.040
02 EVZ (Universität zu Lübeck) 10 17
64 Informatik (Universität zu Lübeck) 347 590
Fachhochschule Lübeck 1.835 3.120.
Fraunhofer-Institut Lübeck 600 1.020.
Summe 1. Ausbaustufe 3.992 6.787.
Zweite Ausbaustufe der Wärmeversorgung.
Geb.-Nr., Gebäude (Universität zu Lübeck), Anschlussleistung (kW), Wärmebedarf(MWh/a).
59 Mensa 287 488
60 Bibliothek 350 595
61/62/63 Vorklinische Institute 3.190 5.424
65 Hörsaalgebäude 376 640
Summe 2. Ausbaustufe 4.203 7.147.
Dritte Ausbaustufe der Wärmeversorgung.
03 ZMSZ 320 544
04 BMF 1.200 2.040
05 ZMT 1.200 2.040
Summe 3. Ausbaustufe 2.720 4.624.
Erläuterungen zu 2.
Abkürzungen.
CBBM- Center of Brain, Behavior and Metabolism.
EVZ- Energieversorgungszentrale.
ZMSZ- Zentrum für Molekular-,Struktur- und Zellbiologie.
BMF- Biomedizinische Forschung.
ZMT- Zentrum für Medizintechnik.
Grundinstandsetzung Vorklinische Institute.
Die Gebäude der Vorklinischen Institute (Geb. 61, 62, 63), innerhalb der Universität zu Lübeck, werden zukünftig einer energetischen Grundsanierungen unterzogen. Der Zeitrahmen für diese Energieeffizienzleistung ist noch nicht bekannt. Innerhalb der Angaben für die Anschlussleistung (kW) und der Wärmebedarfswerte (kWh/a), sind die neuen Wärmebedarfswerte berücksichtigt.
4. Entwicklung eines innovativen Versorgungskonzepts.
Der Bieter wird aufgefordert, ein innovatives technisches Versorgungskonzept zu entwickeln und die zur Refinanzierung seiner Investitionen sowie zur Deckung seiner laufenden Aufwendungen erforderlichen Lieferentgelte zu ermitteln. Die zu diesem Zweck erforderlichen Begehungen des Vertragsobjekts sind in Absprache mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Innerhalb des Energieversorgungskonzeptes wird seitens des Auftraggebers großen Wert auf die Nutzung regenerativer Energien gelegt. Dem Auftragnehmer wird dabei die anzuwendenden Technologien weitestgehend freigestellt. Beispielhaft können, die Biotechnologie (Biogas, Biofestbrennstoffe), die Solartechnologie (Solarthermie), die Geothermie (Wärmepumpentechnologie) auch in Verbindung mit der Kraft-Wärmekopplung (KWK) als Versorgungskonzept zur Anwendung kommen. Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) kann dabei ebenso wie die Brennstoffzellentechnologie zur Wärmebereitstellung beitragen.
Ein wichtiger Aspekt innerhalb des Wärmeenergieversorgungskonzeptes ist die Realisierung der Wärmelieferung in 3 zeitlich getrennten Abschnitten. (siehe hierzu Punkt 2.) Aus diesem Grunde können auch noch nicht abschließend in der Entwicklung befindliche Technologien, zur Erzeugung und zur Speicherung von Wärme, zum Einsatz gebracht werden.
Neue, saisonale Großspeichertechnologien für Wärme (z.B. Aquiferspeicher) wurden bereits erfolgreich in Großprojekten, in Deutschland eingesetzt und könnten auch bei der Wärme-versorgung der zu versorgenden Immobilien (Universität zu Lübeck, FH Lübeck, Fraunhofer-Institut Lübeck) als Leuchtturmprojekt einen Beitrag, zur Reduzierung fossiler Energien leisten.
5. Spezifische rechtliche/ gesetzliche Anforderungen an die Wärmeversorgung.
Die Wärmeversorgung muss für die Bauabschnitte 2 und 3 den Anforderungen des EEWärmeG in aktueller Fassung § 3 entsprechen.
Für die Energieausweise der Neubauvorhaben (CBBM, EVZ, ZMSZ, BMF, ZMT, Fraunhofer-Institut) sowie für Bestandsgebäude mit zukünftigen wesentlichen Veränderungen (EnEV 2009/ 2013) wird die Vorlage folgender Nachweise mit Anschluss der Gebäude an die Wärmeversorgung und als Nachweis des geminderten Primärenergiebedarfs gefordert:
Primärenergiefaktor f P,FW: < 0,50.
Anteil an Wärme aus erneuerbaren Energien: 50 %.
Die Bewertung ist nach AGFW Arbeitsblatt FW 309 Teil 1 durchzuführen. Die angegebenen Werte sind als Orientierungswerte anzusehen. Es sind in jedem Fall bessere Werte anzustreben.
Die Bescheinigung des Wärmenetzbetreibers nach §10 Abs. 3 EEWärmeG über die Erfüllung der Nutzungspflicht nach §3 in Verbindung mit §7EEWärmeG ist mit Vertragsabschluss zu übergeben.
Des Weiteren sind die Forderungen des AGFW-Arbeitsblattes FW 309 Teil 5 Ausgabe zu beachten.
Substantiell ist die Einhaltung aller weiteren entsprechenden technischer Normen und Verordnungen. Die Versorgungsleistung muss unter Beachtung aller geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften erfolgen. Die Einhaltung der Rechtsvorschriften geschieht in ausschließlicher Verantwortung des Auftragnehmers.
Geltende Rechtsvorschriften sind unter anderem:
— Schleswig-Holsteinisches Baurecht u.a. Landesbauordnung,
— Unfallverhütungsvorschriften,
— Arbeitsstättenverordnungen,
— Baurechtliche Vorschriften,
— Richtlinien und Bestimmungen zu der Bauvorhabennutzung,
— Bestimmungen der Berufsgenossenschaften und des TÜV,
— Technische Normen und Technische Regeln für Feuerungsanlagen und Heizungssysteme,
— Vorschriften und Normen für Abgas- und Schallemissionen.
6. Dezentrale Wärmeerzeugung und Wärmeübergabe - bauliche Aspekte.
Für die Wärmeübergabe werden je Gebäudekomplex (Universität zu Lübeck, Fachhochschule Lübeck, Fraunhofer Institut) Räume/ Flächen für die Wärmeübergabe bereitgestellt.
Für die komplexe Energieversorgung der Universität zu Lübeck entsteht zurzeit ein Gebäude für eine Energieversorgungsversorgungszentrale (EVZ) auf dem Campus der Universität zu Lübeck. Die Fertigstellung dieses Gebäudes (einschließlich versorgungstechnischer Anlagen) ist für August 2013 vorgesehen. Die Energieversorgungszentrale ist baulich (räumlich) für eine ganzheitliche Wärme-, Kälte- und Elektroenergieversorgung geplant.
Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer diese dezentrale Raumkapazität/ Stellfläche für die Nutzung und zur Aufstellung von Energieerzeugern an. Die Möglichkeit zur Aufstellung von Energieerzeugern in der EVZ besteht voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2013, nach Fertigstellung des Baukörpers.
7. Zeitlicher Rahmen.
Die Wärmebereitstellung hat zu nachfolgend genannten Terminen zu erfolgen:
Versorgungsbeginn erste Ausbaustufe:
Heizperiode 2013/ 2014, einzuhaltender Termin Wärmelieferung ist der 1.3.2014.
Versorgungsbeginn zweite Ausbaustufe:
Beginn Heizperiode noch nicht festgelegt.
Versorgungsbeginn dritte Ausbaustufe:
Beginn Heizperiode noch nicht festgelegt.
8. Versorgungsdauer.
Der Wärmeversorgungsvertrag soll für eine Dauer von 15 Jahren abgeschlossen werden. Optional sind mehrmalige Verlängerungen des Vertrages von jeweils weiteren 5 Jahren nicht ausgeschlossen. (wird im Wärmeversorgungsvertrag konkretisiert und ist Teil der Verhandlungen).
Über die Verfahrensweise, mit durch den Anbieter möglicherweise installierten Anlagen auf dem Grundstück oder in Gebäuden des Auftraggebers nach Vertragsablauf, wird im Zuge des Verhandlungsverfahrens entschieden.
9. Preisbildung.
Die anzugebenden Energielieferpreise müssen alle Leistungen vollständig berücksichtigen, die für die Errichtung und den Betrieb der Versorgungsanlagen über die Vertragslaufzeit notwendig sind. Dies beinhaltet alle kapitalgebundenen, verbrauchsgebundenen, betriebsgebundenen und sonstigen Kosten sowie sämtliche zusätzliche Aufwendungen (z.B. Baukostenzuschüsse), die zur Durchführung der gestellten Versorgungsaufgabe notwendig sind.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-22.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-10-22 Auftragsbekanntmachung