Zulassung für die Erbringung von beschrankten Bodenabfertigungsdiensten durch einen Dienstleister auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen

Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH

a) Mit vorliegender Bekanntmachung wird kein öffentlicher Auftrag / Beschaffung im Sinne des GWB und der Sektorenverordnung ausgeschrieben. Die vorliegende Bekanntmachung unterliegt nicht dem öffentlichen Vergaberecht.
Es handelt sich um eine Konzessionsvergabe zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen gemäß der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (BADV) vom 10.12.1997 (BGBI. I S. 2885), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.5.2011 (BGBI. I S. 820), für folgende Bodenabfertigungsdienste gemäß Anlage 1 der BADV:
— Fracht- und Postabfertigung, soweit dies die konkrete Beförderung von Fracht und Post zwischen dem Flugplatz (Abfertigungsgebäude) und dem Flugzeug bei der Ankunft, beim Abflug oder beim Transit betrifft (Ziffer 4.1 / 4.2 der Anlage 1 zur BADV),
— Unterstützung beim Parken des Flugzeugs und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel (Ziffer 5.2 der Anlage 1 zur BADV),
— Kommunikation zwischen dem Flugzeug und dem Dienstleister, der die vorfeldseitigen Dienste erbringt (Ziffer 5.3 der Anlage 1 zur BADV),
— Be- und Entladen des Flugzeugs einschließlich der Bereitstellung und Einsatz der erforderlichen Mittel sowie Beförderung der Fluggäste und des Gepäcks zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude (Ziffer 5.4 der Anlage 1 zur BADV),
— Unterstützung beim Anlassen der Triebwerke und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel (Ziffer 5.5 der Anlage 1 zur BADV),
— Bewegen des Flugzeugs beim Abflug und bei der Ankunft, die Bereitstellung und der Einsatz der erforderlichen Mittel (Ziffer 5.6 der Anlage 1 zur BADV).
b) Der auszuwählende Dienstleister hat alle oben aufgeführten Bodenabfertigungsdienste gebündelt zu erbringen, da dies betrieblich geboten ist. Interessensbekundungen bzw. Bewerbungen für einen Teil innerhalb des Bündels sind nicht zulässig. Interessensbekundungen bzw. Bewerbungen, die sich nur auf einzelne der vorgenannten Dienstleistungen beziehen, werden ausgeschlossen.
c) Gegenstand der Konzession sind nur solche Leistungen, die nicht als Zentrale Infrastruktureinrichtungen gemäß § 6 BADV ausgewiesen sind. Einzelheiten zu den Zentralen Infrastruktureinrichtungen ergeben sich aus den Bewerbungsunterlagen.
d) Die Erbringung weiterer Dienstleistungen gemäß Anlage 1 zur BADV ist nicht ausgeschlossen, jedoch nicht Bestandteil dieses Auswahlverfahrens.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-23.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-11-23 Auftragsbekanntmachung
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