Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) bietet den Bildungseinrichtungen des Landes Berlin (im Folgenden: „Schulen“ ) die Beschaffung von Informationstechnik als Dienstleistung an. Im Rahmen dieser Aufgabe stattet das ITDZ Berlin die Schulen auf eine konkrete Bestellung hin mit Servern einschließlich des üblichen Zubehörs und gewisser - in Bezug auf diese Geräte oder das Zubehör zu erbringender - zusätzlicher Leistungen (im folgenden „Zusatzleistungen“) aus. Die konkrete Bestellung erfolgt in Form von Einzelabrufen, denen die Lieferbedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen. Die Einzelabrufe legen die gewünschten Produkte, die Bestellmenge, Ort und Zeit der Lieferung sowie die Inanspruchnahme optionaler Leistungen fest. Der Rahmenvertrag wird über u.a. folgende Leistungen abgeschlossen, die in der Vergabeunterlage näher beschrieben werden: - Schulserver liefern - Betriebsbereitschaft herstellen - Einweisung und Integration von Servern für Schulen - Schulungen - Client-Integration - Supportleistungen - Sonstige Zusatzleistungen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computerzubehör
Menge oder Umfang:
Lieferung von 150 Schulservern( Mindestabnahmemenge) innerhalb von 48 Monaten nach Zuschlag.1 000 000
Gesamtwert des Auftrags: 1 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computerzubehör📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Postleitzahl: 10713
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.itdz-berlin.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@itdz-berlin.de📧
Telefon: +49 30902227521📞
Fax: +49 3090283055 📠
1. Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (Eignung) von Unternehmen gemäß §6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes bzw. in der Anlage Übersicht Eignungsunterlagen aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden.
2. Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nachschriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Fristnachreichen, werden ausgeschlossen.
3. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
4. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
(Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nichtberücksichtigt.).
5. Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 zuletzt geändert am 5.6.2012 (Gesetz-und Verordnungsblatt für Berlin vom 16.6.2012, S.159) wird folgendes vereinbart:
Der AN verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen.
Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzesvom 20.4.2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zugewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
1. Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (Eignung) von Unternehmen gemäß §6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes bzw. in der Anlage Übersicht Eignungsunterlagen aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden.
2. Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nachschriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Fristnachreichen, werden ausgeschlossen.
3. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
4. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
(Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nichtberücksichtigt.).
5. Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 zuletzt geändert am 5.6.2012 (Gesetz-und Verordnungsblatt für Berlin vom 16.6.2012, S.159) wird folgendes vereinbart:
Der AN verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen.
Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzesvom 20.4.2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zugewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) bietet den Bildungseinrichtungen des Landes Berlin (im Folgenden: „Schulen“ ) die Beschaffung von Informationstechnik als Dienstleistung an. Im Rahmen dieser Aufgabe stattet das ITDZ Berlin die Schulen auf eine konkrete Bestellung hin mit Servern einschließlich des üblichen Zubehörs und gewisser - in Bezug auf diese Geräte oder das Zubehör zu erbringender - zusätzlicher Leistungen (im folgenden „Zusatzleistungen“) aus.
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) bietet den Bildungseinrichtungen des Landes Berlin (im Folgenden: „Schulen“ ) die Beschaffung von Informationstechnik als Dienstleistung an. Im Rahmen dieser Aufgabe stattet das ITDZ Berlin die Schulen auf eine konkrete Bestellung hin mit Servern einschließlich des üblichen Zubehörs und gewisser - in Bezug auf diese Geräte oder das Zubehör zu erbringender - zusätzlicher Leistungen (im folgenden „Zusatzleistungen“) aus.
Die konkrete Bestellung erfolgt in Form von Einzelabrufen, denen die Lieferbedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen. Die Einzelabrufe legen die gewünschten Produkte, die Bestellmenge, Ort und Zeit der Lieferung sowie die Inanspruchnahme optionaler Leistungen fest.
Die konkrete Bestellung erfolgt in Form von Einzelabrufen, denen die Lieferbedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen. Die Einzelabrufe legen die gewünschten Produkte, die Bestellmenge, Ort und Zeit der Lieferung sowie die Inanspruchnahme optionaler Leistungen fest.
Der Rahmenvertrag wird über u.a. folgende Leistungen abgeschlossen, die in der Vergabeunterlage näher beschrieben werden:
- Schulserver liefern
- Betriebsbereitschaft herstellen
- Einweisung und Integration von Servern für Schulen
- Schulungen
- Client-Integration
- Supportleistungen
- Sonstige Zusatzleistungen
Menge oder Umfang:
Lieferung von 150 Schulservern( Mindestabnahmemenge) innerhalb von 48 Monaten nach Zuschlag.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 03/2013 OV RV Schulserver
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
diverse Standorte von Bildungseinrichtungenm innerhalb des Berliner Autobahnrings.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.2.1.1(A) Eigenerklärung gem. 6 EG VOL/A unter Verwendung des Formulars E IV *A*U
III.2.1.2(A) Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E II *A*U
III.2.1.3(A)
Erklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars E III *A*U
III.2.1.4(A) Eigenerklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit unter Verwendung des Formulars E V *A*U
III.2.1.5(A) Eigenerklärung zum ggf. beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern und Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer unter Verwendung des Formulars E IX *A
III.2.1.5 a(A) Erklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer darüber, welche Teilleistungen sie erbringen, soweit Unterauftragnehmer eingesetzt werden, unter Verwendung des Formulars E X *U
III.2.1.6(A) Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des Formulars E VIII und Vollmacht soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird *A
III.2.1.7(A) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist *A
III.2.1.7(A) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist *A
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.2.1(I) Darstellung des Unternehmens -Leistungsspektrum und Kerngeschäft - (unter Verwendung des Formulars E I) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) (formlos)*A*U
III.2.2.2(A) Nettogesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Formular E I) *A*U*S
III.2.2.3 (A) Nettoumsatz im Geschäftsfeld - Lieferung, Instandhaltung von Hardware und dazu ergänzende Dienstleistungen vergleichbar zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand - der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Formular E I) *L*S
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2.3 (A) Nettoumsatz im Geschäftsfeld - Lieferung, Instandhaltung von Hardware und dazu ergänzende Dienstleistungen vergleichbar zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand - der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Formular E I) *L*S
III.2.2.4(A) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500.000 Euro für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt höchstens jedoch bis zu 1.000.000 Euro für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall *E
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2.4(A) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500.000 Euro für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt höchstens jedoch bis zu 1.000.000 Euro für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall *E
Bereitschaftserklärung über die Stellung einer Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung und Mängelbeseitigung gem. § 18 VOL/B im Zuschlagsfall in Höhe von 50 TEUR.
Vor Zuschlag ist ggf. auf Anforderung des Auftraggebers die Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers (nach § 18 VOL/A) beizubringen (unter Verwendung des Formulars E VI )*E
Mindeststandards:
III.2.2.3
pro Geschäftsjahr oder im Durchschnitt über die letzten drei Geschäftsjahre:
250 000 Euro/Jahr
III.2.2.4
Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500.000 Euro für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt höchstens jedoch bis zu 1.000.000 Euro für den Vertrag.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.1(A) Darstellung der angewandten Qualitätssicherungsverfahren (bei ISO oder Öko-Audit in Fotokopie) *L*S
Angabe von mindestens 3 Referenzen, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
- Kurzbeschreibung des Projektes, aus der die Art und Anzahl der gelieferten und installierten Komponenten hervorgeht,
- Angabe, ob ein Service- und Instandhaltungsvertrag besteht,
- Benennung einer Kontaktperson beim Referenzkunden, die kompetent über das Projekt Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
- Angabe zum Realisierungszeitpunkt des Projektes bzw. zur Laufzeit des Service-und Instandhaltungsvertrages. (Formular E VII). *L*S
III.2.3.3 (A) Angabe der Anzahl der Ingenieure und Supportmitarbeiter die in maximal vier Stunden Standorte innerhalb des Berliner Autobahnrings und Potsdam erreichen und damit die Störungs-/Fehlerbearbeitung beginnen können (enthalten in Formular E I *L*S
III.2.3.3 (A) Angabe der Anzahl der Ingenieure und Supportmitarbeiter die in maximal vier Stunden Standorte innerhalb des Berliner Autobahnrings und Potsdam erreichen und damit die Störungs-/Fehlerbearbeitung beginnen können (enthalten in Formular E I *L*S
III.2.3.4(A) Der Bieter weist durch schriftliche Zusicherung mit Angabe der fachlichen Qualifikation der Hotline Mitarbeiter nach, dass eine Service-Hotline in der Zeit von Montag bis Freitag 08:00 bis 18:00 durch fachkundige Mitarbeiter besetzt ist, um jederzeit Störungs-/Fehlermeldungen des ITDZ entgegennehmen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können (formlos).*L*S
III.2.3.4(A) Der Bieter weist durch schriftliche Zusicherung mit Angabe der fachlichen Qualifikation der Hotline Mitarbeiter nach, dass eine Service-Hotline in der Zeit von Montag bis Freitag 08:00 bis 18:00 durch fachkundige Mitarbeiter besetzt ist, um jederzeit Störungs-/Fehlermeldungen des ITDZ entgegennehmen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können (formlos).*L*S
III.2.3.5(A) Nachweis einer Zertifizierung …… (für das Unternehmen oder Mitarbeiter) *L*S
Mindeststandards:
III.2.3.2
mindestens 3 Referenzen, deren Projektabschluss nicht älter als 3 Jahre (gerechnet vom Angebotsdatum) ist für jeweils mindestens 75 Schulen
DieZeitspanne der Referenzdarstellung kann von 3 Jahren auf 5 Jahre erweitert werden, wenn in diesem Zeitraum ein Wartungs- bzw. Supportvertrag für ie dargestellte Lösung besteht bzw. bestand
III.2.3.3
Mindestanforderung: mindestens 3 zertifizierte
Ingenieure/Supportmitarbeiter oder vergleichbar
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 50000 EUR (beizubringen nach Zuschlag).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: EVB-IT-Systemvertrag.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: keine.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-06-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-04-16 📅
Öffnungsort: siehe I.1)
Ort des Eröffnungstermins: siehe I.1)
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Leistung (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Wissenschaft
Postanschrift: Bernhard-Weiß-Straße 6
Postleitzahl: 10178
Kontakt
Kontaktperson: Martina Ciecior
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 03/2013 OV RV Schulserver
Zusätzliche Informationen
1. Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (Eignung) von Unternehmen gemäß §6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes bzw. in der Anlage Übersicht Eignungsunterlagen aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden.
1. Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (Eignung) von Unternehmen gemäß §6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes bzw. in der Anlage Übersicht Eignungsunterlagen aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden.
2. Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nachschriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Fristnachreichen, werden ausgeschlossen.
2. Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nachschriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Fristnachreichen, werden ausgeschlossen.
3. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
3. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
4. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
(Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nichtberücksichtigt.).
5. Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 zuletzt geändert am 5.6.2012 (Gesetz-und Verordnungsblatt für Berlin vom 16.6.2012, S.159) wird folgendes vereinbart:
Der AN verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen.
Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzesvom 20.4.2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zugewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzesvom 20.4.2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zugewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 GWB bleiben unberührt.
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich!). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich!).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich!). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich!).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Quelle: OJS 2013/S 046-074001 (2013-03-01)
Ergänzende Angaben (2013-03-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben