31/2013 OV 4FED

IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)

Lieferung eines Inkjekt Endlosdrucksystems für Farbdruck für die Verarbeitung von Rolle und Ausgabe des Druckgutes als Einzelblattstapel und ein Dokumentenverfolgunssystem. Die dazugehörige Papiernachverarbeitung verfügt über Schneider, Perforator, Locheinheit für Abheftlochung und Merger. Eine Druckgeschwindigkeit von mindestens 70m/min ist gefordert.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-26 Auftragsbekanntmachung
2013-08-14 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2013-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Drucker und Plotter
Menge oder Umfang:
Lieferung und Inbetriebnahme eines Inkjekt Endlosdrucksystem für Farbdruck für die Verarbeitung von Rolle und Ausgabe des Druckgutes als Einzelblattstapel und ein Dokumentenverfolgunssystem. Die dazugehörige Papiernachverarbeitung verfügt über Schneider, Perforator, Locheinheit für Abheftlochung und Merger. Eine Druckgeschwindigkeit von mindestens 70m/min ist gefordert.Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucker und Plotter 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Postleitzahl: 10713
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.itdz-berlin.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@itdz-berlin.de 📧
Telefon: +49 30902226027 📞
Fax: +49 3090283055 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 147-255478
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
1. Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (Eignung) von Unternehmen gemäß §6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes bzw. in der Anlage Übersicht Eignungsunterlagen aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden. 2. Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nachschriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen. 3. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. 4. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. 5. Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 zuletzt geändert am 5.6.2012 (Gesetz und Verordnungsblatt für Berlin vom 16.6.2012, S.159) wird folgendes vereinbart: Der AN verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen. Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes vom 20.4.2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zugewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte. Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Inkjekt Endlosdrucksystems für Farbdruck für die Verarbeitung von Rolle und Ausgabe des Druckgutes als Einzelblattstapel und ein Dokumentenverfolgunssystem. Die dazugehörige Papiernachverarbeitung verfügt über Schneider, Perforator, Locheinheit für Abheftlochung und Merger. Eine Druckgeschwindigkeit von mindestens 70m/min ist gefordert.
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Menge oder Umfang:
Lieferung und Inbetriebnahme eines Inkjekt Endlosdrucksystem für Farbdruck für die Verarbeitung von Rolle und Ausgabe des Druckgutes als Einzelblattstapel und ein Dokumentenverfolgunssystem. Die dazugehörige Papiernachverarbeitung verfügt über Schneider, Perforator, Locheinheit für Abheftlochung und Merger. Eine Druckgeschwindigkeit von mindestens 70m/min ist gefordert.
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Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Referenznummer: 31/2013 OV 4FED

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Legende:
A = Ausschlusskriterium,
B = Bewertung,
I = Information,
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U allen Unterauftragnehmern,
*L dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern,der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S wird in Summe bewertet.
A III.2.1.1 Eigenerklärung gem. § 6 EG VOL/A unter Verwendung des Formulars E IV *A *U
A III.2.1.2 Erklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars E III *A *U
A III.2.1.3 Eigenerklärung zu Verschwiegenheit unter Verwendung des Formulars E V *A *U
A III.2.1.4 Eigenerklärung zum ggf. beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern und Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer unter Verwendung des Formulars E IX *A
A III.2.1.4 a Erklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer darüber, welche Teilleistungen sie erbringen, soweit Unterauftragnehmer eingesetzt werden, unter Verwendung des Formulars E X *U
A III.2.1.5 Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des abzufordernden Formulars E VIII und Vollmacht unter Verwendung des abzufordernden Formulars E VIII soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird *A *E
A III.2.1.6 Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist *A
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A III.2.1.7 Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E II *A *U
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
I III.2.2.1 Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - (unter Verwendung des Formulars E I) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) (formlos) *A *U
A III.2.2.2 Nettogesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E I. *A *U
A III.2.2.3 Nettoumsatz im Geschäftsfeld - Lieferung von Endlosdrucksystemen - der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E I. *L
A III.2.2.4 Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500.000 Euro für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt höchstens jedoch bis zu 1.000.000 Euro für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall. (formlos) *E
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A III.2.2.5 Ggf. Bereitschaftserklärung über die Stellung einer Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung und Mängelbeseitigung gem. § 18 VOL/B im Zuschlagsfall in Höhe von 5 % des Wertungspreises:
Vor Zuschlag ist auf Anforderung des Auftraggebers die Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers (nach § 18 VOL/A) beizubringen unter Verwendung des Formulars E VI. *E
Mindeststandards:
III.2.2.2 pro Geschäftsjahr oder im Durchschnitt über die letzten drei Geschäftsjahre:
5 Mio EUR
III.2.2.3 pro Geschäftsjahr oder im Durchschnitt über die letzten drei Geschäftsjahre:
2 Mio EUR
III.2.2.4 Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500.000 EUR für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500.000 EUR je Schadensereignis, insgesamt höchstens jedoch bis zu 1.000.000 EUR für den Vertrag.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A III.2.3.1 Angabe von mindestens 3 Referenzen inkl. Bewertung durch den Referenzgeber über das angebotene Drucksystem an mindestens 3 Standorten innerhalb Deutschlands, in mit dem ITDZ-Berlin vergleichbarer Produktionsumgebung installiert und dort seit mindestens einem Jahr regelmäßig zur Produktion eingesetzt unter Verwendung des Formulars E VII. . Die hier angebotene Papiernachverarbeitung ist von dieser Frage ausgeschlossen.
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Folgende Angaben zu der Referenz sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung der Referenz aus der die Art und Anzahl der gelieferten und installierten Komponenten bzw. die Art der Leistung hervorgeht,
— Angabe, ob ein Service- und Instandhaltungsvertrag besteht,
— Angabe zum Realisierungszeitpunkt der Leistung bzw. zur Laufzeit des Service-und Instandhaltungsvertrages,
— Benennung einer Kontaktperson beim Referenzgeber, die kompetent über die referenz Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. *L *S
A III.2.3.2 Angabe von mindestens 2 Referenzen inkl. Bewertung durch den Referenzgeber über die angebotene Papiernachverarbeitung an mindestens 2 Standorten innerhalb Deutschlands, in mit dem ITDZ-Berlin vergleichbarer Produktionsumgebung installiert unter Verwendung des Formulars E VII.
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Mindeststandards:
III.2.3.1 mindestens 3 Referenzen an mindestens 3 Standorten innerhalb Deutschlands in vergleichbarer Produktionsumgebung, mindestens 1 Jahr in Produktion
Bewertung im Durchschnitt mind. 3, keine Bewertung schlechter oder gleich 1
A III.2.3.2 mindestens 2 Referenzen an mindestens 2 Standorten innerhalb Deutschlands in vergleichbarer Produktionsumgebung
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nach Eingang des Zuschlagsschreibens hat der Auftragnehmer als Sicherheit für die Vertragserfüllung eine auf mindestens 72 Monate (48 Monate Herstellung Betriebsbereitschaft zzgl. 24 Monate Gewährleistungszeitraum ab Abnahme) befristete selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5% des Auftragswertes (Brutto-Wertungspreis) zu erbringen, unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung sowie Vorausklage eines nach § 18 Nr. 2 VOL/B zugelassenen Bürgen, die sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere auf die vertragsgemäße und fristgerechte Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen erstreckt.
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Die Sicherheit kann auch durch Hinterlegung von Geld geleistet werden.
Eine Bereitschaftserklärung über Stellung einer Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft ist auf Verlangen der ausschreibenden Stelle bis spätestens 1 Woche vor Vorinformation gem. § 101a GWB einzureichen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: EVB-IT Systemlieferung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an geeignete Nachunternehmer übertragen will. Hersteller und Distributoren sind keine Nachunternehmer.
Bei bekannten Nachunternehmern, sind deren Namen und Adresse anzugeben und deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) durch die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes geforderten Nachweise, nachzuweisen.
Stehen die Nachunternehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht konkret fest, muss deren Eignung vor deren Einsatz nachgewiesen werden.
Bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) an Nachunternehmer ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-14 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Carola Keßler

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 31/2013 OV 4FED
Zusätzliche Informationen
1. Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (Eignung) von Unternehmen gemäß §6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes bzw. in der Anlage Übersicht Eignungsunterlagen aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden.
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2. Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nachschriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
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3. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
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Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
4. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
5. Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 zuletzt geändert am 5.6.2012 (Gesetz und Verordnungsblatt für Berlin vom 16.6.2012, S.159) wird folgendes vereinbart:
Der AN verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen.
Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes vom 20.4.2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zugewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
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Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 GWB bleiben unberührt.
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
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worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB).
Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich!). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen
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Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich!).
Quelle: OJS 2013/S 147-255478 (2013-07-26)
Ergänzende Angaben (2013-08-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 158-275526
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 147-255478
ABl. S-Ausgabe: 158
Quelle: OJS 2013/S 158-275526 (2013-08-14)