Menge oder Umfang
Für die Planung, Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung der vorgesehenen Maßnahme ist beabsichtigt, die Leistungen an einen Generalplaner (im Folgenden GP genannt) zu vergeben, da die Leistung aufgrund der Vernetzung der einzelnen Leistungsteile technisch und wirtschaftlich nur von einem GP bewältigt werden kann.Der GP hat im Rahmen der Leistungserbringung hierbei neben den geltenden deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie Normen und Regelwerken auch alle für die Errichtung eines militärischen Klinikums nach US-amerikanischem Standard erforderlichen US-Normen, -Standards und -Richtlinien bei der Planung und Ausführung zu beachten und regelkonform umzusetzen. Dies betrifft insbesondere:— DoD Unified Facilities Criteria (UFC) 4-510-01 Design: Medical Military Facilities (Quelle:
http://dod.wbdg.org/ );— weitere US-Normen und Regelwerke gem. Anhang A, UFC 4-510-01.Der Auftraggeber (AG) stellt dem GP eine Vorplanung als Grundlage für die Auftragsausführung zur Verfügung, welche vom GP vor Planungsbeginn vollumfänglich zu prüfen ist. Dem GP wird im Weiteren die Planungsverantwortung auch für diese Vorplanung durch den AG übertragen. Die Vorplanung umfasst insbesondere die KVM-Bau nach RBBau und eine Planungsvorlage die gemäß den US Vorlagerichtlinien erstellt ist.Zunächst werden je Leistungsteil (LT) nur die Leistungen zur Erstellung einer erweiterten HU-Bau (Lph. 3, sowie Teile der Lph. 4-6) beauftragt. Im Weiteren beabsichtigt der AG den GP mit Teilleistungen der Leistungsphasen 5-9, ergänzt durch besondere Leistungen, stufenweise zu beauftragen (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen sowie der besonderen Leistungen besteht nicht.Parallel zur Entwurfs- und Ausführungsplanung findet das mehrphasige Vergabeverfahren (Partnering-Verfahren) für die Vergabe der GU-Leistungen statt. Der GP begleitet dieses Vergabeverfahren gemeinsam mit dem AG.In der 1. Phase des Partnering-Verfahren erarbeitet der GP schrittweise die erweiterte Haushaltsunterlage-Bau unter Einbeziehung der Anmerkungen / Anregungen der GU-Bewerber. Dabei hat der GP die jeweiligen Teil-/Ergebnisse dem AG und den GU-Bewerbern in mehreren Zwischenstufen vorzustellen. Im Rahmen dieser begleitenden 1. Phase werden die GU-Bewerber auf Grundlage der Planungsergebnisse zu ggf. bestehenden Risiken befragt und um Optimierungsvorschläge und entsprechende Kommentierung gebeten. Die Kommentare sind sodann durch den GP und den AG zu bewerten und auf Anordnung des AG in die Planung einzuarbeiten. Dies gilt auch gleichlautend für Ergebnisse bzw. Festlegungen, die im Rahmen wiederkehrender Planungs-Review-Besprechungen unter Beteiligung der US-Seite erarbeitet wurden.In der 2. Phase des Partnering-Verfahren erarbeitet der GP Teile der Ausführungsunterlage-Bau bis zur Vergabereife. Dies umfasst insbesondere eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm sowie die Detailplanung für vorgegebene Planungsbereiche. Zu diesem Leistungsstand werden weitere Lösungsansätze und Risikobewertungen den GU-Bewerbern abgefragt, welche durch den GP zu bewerten sind. Der GP wird im Rahmen der Mitwirkung bei der Vergabe unter anderem in die Bewertung der Lösungsansätze und Risikobewertungen der GU-Bewerber eingebunden. Ziel ist es einen GU mit der kompletten Ausführungsunterlage-Bau ab der Lph. 5 zu beauftragen.Mit Übergang der Planungsverantwortung ab der Lph. 5 - Ausführungsplanung an den GU übernimmt der GP Leistungen zur Prüfung der Planungsleistungen des GU und überwacht die Leistungen des GU in der Ausführung. Der GP hat hierbei unter anderem die vom GU komplettierte, vollständige Ausführungsunterlage - Bau (Lph. 5 + 6) zu prüfen.Der AG behält sich die Option vor, nach Abschluss der 2. Phase Abstand vom Partnering-Verfahren zu nehmen und dem GP die komplette Planung der Ausführungsunterlage-Bau (Lph. 5 + 6, und Teile der Lph. 7), sowie die vollständigen Leistungen der Objektüberwachung (Lph. 8) stufenweise zu übertragen.Die Leistungen des Generalplaner umfassen folgende Fachdisziplinen / Leistungsteile (LT):LT 1 - Gebäude- und Raumbildende Ausbauten, § 33 HOAI (federführend)Lph. 3 + 8, sowie Teilleistungen der Lph. 4 - 7 + 9, optional zusätzlich Lph. 5+6 als KomplettplanungLT 2a - Technische Ausrüstung, § 53 HOAIAbwasser-, Wasser-, Gasanlagen; Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechn. Anlagen; Medienversorgungsanlagen,Lph. 3 + 8, sowie Teilleistungen der Lph. 4 - 7 + 9, optional zusätzlich Lph. 5+6 als KomplettplanungLT 2b - Technische Ausrüstung, § 53 HOAIGebäudeautomation inkl. GLT,Lph. 3 + 8, sowie Teilleistungen der Lph. 5 - 7 + 9, optional zusätzlich Lph. 5+6 als KomplettplanungLT 3 - Technische Ausrüstung, § 53 HOAIStarkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen,Lph. 3 + 8, sowie Teilleistungen der Lph. 5 - 7 + 9, optional zusätzlich Lph. 5+6 als KomplettplanungLT 4 - Technische Ausrüstung, § 53 HOAIAufzugs- und Fördertechnik, inkl. LagertechnikLph. 3 + 8, sowie Teilleistungen der Lph. 5 - 7 + 9, optional zusätzlich Lph. 5+6 als KomplettplanungLT 5a - Technische Ausrüstung, § 53 HOAINutzungsspezifische Anlagen: Medizin- und Labortechnik,Lph. 3 + 8, sowie Teilleistungen der Lph. 5 - 7 + 9, optional zusätzlich Lph. 5+6 als KomplettplanungLT 5b - Technische Ausrüstung, § 53 HOAINutzungsspezifische Anlagen: Großküchentechnik,Lph. 3 + 8, sowie Teilleistungen der Lph. 5 - 7 + 9, optional zusätzlich Lph. 5+6 als KomplettplanungLT 6 - Tragwerksplanung, § 49 HOAILph. 2 + 3, sowie Teilleistungen der Lph. 4 - 6, optional zusätzlich Lph. 4-6 als KomplettplanungLT 7 - Leistungen für die thermische Bauphysik, gemäß Anlage 1.2 zu § 3 Abs. 1 HOAILph. 2, sowie Teilleistungen der Lph. 3 - 5, optional zusätzlich Lph. 3-5 als Komplettplanung.LT 8 - Leistungen für Schallschutz und Raumakustik, gemäß Anlage 1.3 zu § 3 Abs. 1 HOAILph. 2, sowie Teilleistungen der Lph. 3 - 6, optional zusätzlich Lph. 3-6 als KomplettplanungLT 9 - Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, gemäß Anlage 1.4 zu § 3 Abs. 1 HOAILph. 1-3, teilweiseLT 10 - Leistungen für Brandschutz, in Anlehnung an Leistungsbild AHO - Nr. 17 der SchriftenreiheLph. 2 - 4 + 8, sowie Teilleistungen der Lph. 5 -7 + 9, optional zusätzlich Lph. 5+6 als Komplettplanungergänzt durch umfangreiche besondere Leistungen in allen Leistungsteilen, insbesondere:— Untersuchung, Planung u. Berechnung des Strahlenschutz sowie der elektromagnetischen Verträglichkeit,— Nachweis der Erdbebensicherung,— konstruktiver Brandschutz, unter Berücksichtigung der Wechselwirkung von baulichen und anlagentechnischen Massnahmen sowie unter Berücksichtigung der US-Force Protection Anforderungen,— Berücksichtigung der Anti-Terrorism und Force Protection Anforderungen (AT/FP),— Einrichtungsplanung (z.B. Gastro- u. Küchenbereiche, medizinische Großgeräte, Möblierung),— Wegeleitsystem / Beschilderung,— Innenarchitekturplanung gemäß Vorgaben Designkonzept,— Aufwand für die Durchführung des Partnering-Verfahrens,— Planung der Logistik innerhalb der Gebäude,— Ausarbeitung einer World-Class-Checkliste,— Ausarbeitung eines Betriebskonzept/Einsatzkonzept (Conops) für die Planung,— Aktualisierte Risikobewertung für die Gebäudetechnik,— Lebenszykluskostenanalyse für die haustechnischen Anlagen.sowie zusätzliche Leistungen, insbesondere:— Leistungen für eine Zertifizierung des Gebäudes nach LEED - Leadership in Energy and Environmental Design,— Leistungen für BIM - Building Information Modelling,— Leistungen für US-Commissioning.Die Planung der Maßnahme soll mittels Building Information Modelling (BIM) erarbeitet werden. Die bereits vorliegende Vorplanung wurde mit dem Datenmodell Revit erstellt. Die Graphikmodelle werden dem GP als Grundlage der Planung zur Verfügung gestellt. Die Datenübernahme ist durch den GP sicherzustellen.Der Datenaustausch und die Kommunikation aller Projektbeteiligten erfolgt verpflichtend in einem internetbasierten virtuellen Projektraum (VPR) des AG's.Der GP hat ein umfangreiches feststehendes Planungsteam einschließlich eines federführenden Projektleiter zu benennen, der alle Abläufe und Fachdisziplinen des GP's während der gesamten Planungs- und Ausführungsphase leitet, koordiniert und steuert. Je LT ist ein Projektbearbeiter, der die Verantwortung für die Umsetzung der nationalen Anforderungen hat, zu benennen. Darüber hinaus ist für die LT's 1, 2a, 2b, 3, 4, 5a, 5b, 8 u. 10 ein Projektbearbeiter-US zu benennen, der die Verantwortung für die Umsetzung der amerikanischen Anforderungen hat.Ein Stamm von Bearbeitern aus allen Fachdisziplinen des Planungsteams hat während der gesamten Planungs- und Bauausfüh-rungsphase so rechtzeitig und so lange am Ort der Baumaßnahme präsent zu sein, dass ein zügiger Planungs- und Bauablauf gewährleistet wird.Hierzu wird der GP verpflichtet, an der Baustelle, sowie in direkter Nachbarschaft zum Büro des AG bis zur Übergabe / Abrechnung des Bauwerks bzw. der baulichen Anlagen ein Büro nach Vorgabe des AG's ausreichend zu besetzen.Der GP trägt dafür Sorge, dass die von ihm vor Ort eingesetzten Bearbeiter aus allen Fachdisziplinen des Planungsteams über gute Kenntnis der englischen Sprache in Wort und Schrift verfügen.