Darstellung des Vorhabens: Das Land Baden-Württemberg plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn 6 zwischen Ilshofen/Wolpertshausen und Kirchberg. Ziel ist es, unter Abwägung aller relevanten Kriterien ein Konzept für einen 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 6 zu erarbeiten und in Text und Plan darzustellen. Hierzu ist ein genehmigungsfähiger RE-Entwurf entsprechend der derzeit gültigen Richtlinie für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) zu erstellen. Straßenbauliche Beschreibung: Die Gesamtlänge der Planungsstrecke beträgt 9,6 km. Beginn der Planungsstrecke: BAB-km ca. 684,2 (vor AS Ilshofen/Wolpertshausen). Ende der Planungsstrecke: BAB-km ca. 693,8 (nach AS Kirchberg). Varianten: Es wird grundsätzlich zwischen einem symmetrischen und einem asymmetrischen Ausbau unterschieden. Es sind vier mögliche Ausbauvarianten für den geplanten sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn 6 zu untersuchen(symmetrischer Ausbau, asymmetrischer Ausbau Nord, asymmetrischer Ausbau Süd, Kombination symmetrisch und asymmetrisch Nord/Süd Ausbau). Planerische Beschreibung: — Die Planungsleistungen sollen entsprechend der bei Vertragsabschluss geltenden HOAI nach den Leistungsphasen 1 und 2 und optional die Leistungsphasen 3 und 4 beauftragt werden, — Die Entwurfselemente sind entsprechend den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) anzupassen, — Der sechsstreifige Autobahnausbau ist als Vollausbau vorzusehen, — Die vorhandenen Parkplätze und Rastanlagen sind nicht Gegenstand der Bearbeitung, die Ein- und Ausfahrten sind entsprechend an die neue Trassenführung der A 6 anzupassen, — Die vorhandenen Anschlussstellen sind zu überplanen, — Die Lärmschutzmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der städtebaulichen und topografischen Randbedingungen zu konzipieren und bei der Planung zu berücksichtigen. Die dafür notwendigen schalltechnischen Untersuchungen sollen ebenfalls beauftragt werden. Können diese Leistungen nicht selbst erbracht werden, ist ein geeigneter Nachunternehmer zu benennen, — Vorhandene Zwangspunkte wie z.B. die Anschlüsse an die vorhandene bzw. neu geplante Trassenführung sowie die vorhandenen Brückenbauwerke, die grundsätzlich zu erneuern sind, sind bei der Planung einzubeziehen, — Die entwässerungstechnischen Belange sind bei der Planung zu überprüfen und an den Bestand anzupassen (ggf. sind diese bei Bedarf neu zu konzipieren), — Das Bauvorhaben muss unter laufendem Verkehr realisiert werden, hierzu ist die Realisierbarkeit aller für den Bau entscheidenden Maßnahmen (Ausbaustufen, Anzahl der Fahrstreifen etc.) bei der Planung zu berücksichtigen, zu prüfen und nachzuweisen. Eine ausführliche Projektbeschreibung erhalten Sie mit den Bewerbungsunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Es sind Ingenieurleistungen gem. Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zu vergeben. Es werden folgende Objektplanungen vergeben:— Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. §§ 47 HOAI,— Objektplanung der Ingenieurbauwerke für die Lärm- und Entwässerungseinrichtungen gem. §§ 43 HOAI.Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen mehrerer Stufen. Zunächst soll die Grundlagenermittlung und die Vorplanung (Leistungsphase 1-2) beauftragt werden. Eine Übertragung der Leistungsphasen 3-4 ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind. Die Baumaßnahme ist unter laufendem Verkehr zu realisieren, hierzu sind alle für den Bau erforderlichen Untersuchungen durchzuführen.
Es sind Ingenieurleistungen gem. Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zu vergeben. Es werden folgende Objektplanungen vergeben:— Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. §§ 47 HOAI,— Objektplanung der Ingenieurbauwerke für die Lärm- und Entwässerungseinrichtungen gem. §§ 43 HOAI.Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen mehrerer Stufen. Zunächst soll die Grundlagenermittlung und die Vorplanung (Leistungsphase 1-2) beauftragt werden. Eine Übertragung der Leistungsphasen 3-4 ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind. Die Baumaßnahme ist unter laufendem Verkehr zu realisieren, hierzu sind alle für den Bau erforderlichen Untersuchungen durchzuführen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierungspräsidium Stuttgart, Referat Straßenplanung
Postanschrift: Industriestraße 5
Postleitzahl: 70565
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
E-Mail: steffen.leitl@rps.bwl.de📧
Telefon: +49 71190414428📞
Fax: +49 71190414090 📠
Die Bewerbungen sind gemäß § 8 (3) VOF in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet, der bei der Kontaktstelle erhältlich ist (hesslinger@klotzundpartner.de). Er ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einer CD mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben ist der im Original unterschriebene Bewerbungsbogen. Ein nicht im Original unterzeichneter Bewerbungsbogen führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen zum Projekt ausschließlich per Email oder Telefax an die unter I.1) bezeichnete Kontaktstelle zu richten, bei Fragen zu den Bewerbungsunterlagen sind diese ausschließlich per Email oder Telefax an die unter Anhang AII genannte Kontaktstelle zu richten.
Die Bewerbungsunterlagen sind unter der im Anhang AII genannten URL herunter zu laden.
Rückfragen sind ausschließich per Fax oder Mail bis spätestens 10.9.2013 an die im Anhang AI genannte Kontaktstelle zu richten und werden gesammelt am 13.9.2013 auf der im Anhang AII genannten URL zur Beantwortung veröffentlicht.
Fehlende Unterlagen werden von der Vergabestelle nicht nachgefordert.
Nochmals der Hinweis:
Eine Bewerbung in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Dies könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Die Bewerbungen sind gemäß § 8 (3) VOF in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet, der bei der Kontaktstelle erhältlich ist (hesslinger@klotzundpartner.de). Er ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einer CD mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben ist der im Original unterschriebene Bewerbungsbogen. Ein nicht im Original unterzeichneter Bewerbungsbogen führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen zum Projekt ausschließlich per Email oder Telefax an die unter I.1) bezeichnete Kontaktstelle zu richten, bei Fragen zu den Bewerbungsunterlagen sind diese ausschließlich per Email oder Telefax an die unter Anhang AII genannte Kontaktstelle zu richten.
Die Bewerbungsunterlagen sind unter der im Anhang AII genannten URL herunter zu laden.
Rückfragen sind ausschließich per Fax oder Mail bis spätestens 10.9.2013 an die im Anhang AI genannte Kontaktstelle zu richten und werden gesammelt am 13.9.2013 auf der im Anhang AII genannten URL zur Beantwortung veröffentlicht.
Fehlende Unterlagen werden von der Vergabestelle nicht nachgefordert.
Nochmals der Hinweis:
Eine Bewerbung in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Dies könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Darstellung des Vorhabens:
Das Land Baden-Württemberg plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn 6 zwischen Ilshofen/Wolpertshausen und Kirchberg. Ziel ist es, unter Abwägung aller relevanten Kriterien ein Konzept für einen 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 6 zu erarbeiten und in Text und Plan darzustellen. Hierzu ist ein genehmigungsfähiger RE-Entwurf entsprechend der derzeit gültigen Richtlinie für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) zu erstellen.
Das Land Baden-Württemberg plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn 6 zwischen Ilshofen/Wolpertshausen und Kirchberg. Ziel ist es, unter Abwägung aller relevanten Kriterien ein Konzept für einen 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 6 zu erarbeiten und in Text und Plan darzustellen. Hierzu ist ein genehmigungsfähiger RE-Entwurf entsprechend der derzeit gültigen Richtlinie für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) zu erstellen.
Straßenbauliche Beschreibung:
Die Gesamtlänge der Planungsstrecke beträgt 9,6 km.
Beginn der Planungsstrecke: BAB-km ca. 684,2 (vor AS Ilshofen/Wolpertshausen).
Ende der Planungsstrecke: BAB-km ca. 693,8 (nach AS Kirchberg).
Varianten:
Es wird grundsätzlich zwischen einem symmetrischen und einem asymmetrischen Ausbau unterschieden. Es sind vier mögliche Ausbauvarianten für den geplanten sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn 6 zu untersuchen(symmetrischer Ausbau, asymmetrischer Ausbau Nord, asymmetrischer Ausbau Süd, Kombination symmetrisch und asymmetrisch Nord/Süd Ausbau).
Es wird grundsätzlich zwischen einem symmetrischen und einem asymmetrischen Ausbau unterschieden. Es sind vier mögliche Ausbauvarianten für den geplanten sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn 6 zu untersuchen(symmetrischer Ausbau, asymmetrischer Ausbau Nord, asymmetrischer Ausbau Süd, Kombination symmetrisch und asymmetrisch Nord/Süd Ausbau).
Planerische Beschreibung:
— Die Planungsleistungen sollen entsprechend der bei Vertragsabschluss geltenden HOAI nach den Leistungsphasen 1 und 2 und optional die Leistungsphasen 3 und 4 beauftragt werden,
— Die Entwurfselemente sind entsprechend den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) anzupassen,
— Der sechsstreifige Autobahnausbau ist als Vollausbau vorzusehen,
— Die vorhandenen Parkplätze und Rastanlagen sind nicht Gegenstand der Bearbeitung, die Ein- und Ausfahrten sind entsprechend an die neue Trassenführung der A 6 anzupassen,
— Die vorhandenen Anschlussstellen sind zu überplanen,
— Die Lärmschutzmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der städtebaulichen und topografischen Randbedingungen zu konzipieren und bei der Planung zu berücksichtigen. Die dafür notwendigen schalltechnischen Untersuchungen sollen ebenfalls beauftragt werden. Können diese Leistungen nicht selbst erbracht werden, ist ein geeigneter Nachunternehmer zu benennen,
— Die Lärmschutzmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der städtebaulichen und topografischen Randbedingungen zu konzipieren und bei der Planung zu berücksichtigen. Die dafür notwendigen schalltechnischen Untersuchungen sollen ebenfalls beauftragt werden. Können diese Leistungen nicht selbst erbracht werden, ist ein geeigneter Nachunternehmer zu benennen,
— Vorhandene Zwangspunkte wie z.B. die Anschlüsse an die vorhandene bzw. neu geplante Trassenführung sowie die vorhandenen Brückenbauwerke, die grundsätzlich zu erneuern sind, sind bei der Planung einzubeziehen,
— Die entwässerungstechnischen Belange sind bei der Planung zu überprüfen und an den Bestand anzupassen (ggf. sind diese bei Bedarf neu zu konzipieren),
— Das Bauvorhaben muss unter laufendem Verkehr realisiert werden, hierzu ist die Realisierbarkeit aller für den Bau entscheidenden Maßnahmen (Ausbaustufen, Anzahl der Fahrstreifen etc.) bei der Planung zu berücksichtigen, zu prüfen und nachzuweisen.
Eine ausführliche Projektbeschreibung erhalten Sie mit den Bewerbungsunterlagen.
Menge oder Umfang:
Es sind Ingenieurleistungen gem. Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zu vergeben. Es werden folgende Objektplanungen vergeben:
— Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. §§ 47 HOAI,
— Objektplanung der Ingenieurbauwerke für die Lärm- und Entwässerungseinrichtungen gem. §§ 43 HOAI.
Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen mehrerer Stufen. Zunächst soll die Grundlagenermittlung und die Vorplanung (Leistungsphase 1-2) beauftragt werden. Eine Übertragung der Leistungsphasen 3-4 ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen mehrerer Stufen. Zunächst soll die Grundlagenermittlung und die Vorplanung (Leistungsphase 1-2) beauftragt werden. Eine Übertragung der Leistungsphasen 3-4 ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind. Die Baumaßnahme ist unter laufendem Verkehr zu realisieren, hierzu sind alle für den Bau erforderlichen Untersuchungen durchzuführen.
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind. Die Baumaßnahme ist unter laufendem Verkehr zu realisieren, hierzu sind alle für den Bau erforderlichen Untersuchungen durchzuführen.
Beschreibung der Optionen:
Eine Übertragung der Leistungsphasen 3-4 ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 44-39-A 6 Wolpertshausen-Kirchberg, 5.BA/1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Regierungspräsidium in Stuttgart.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen als Mindestbedingungen zwingend vorzulegen:
a) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, bei ausländischen Bewerbern/Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft /Subunternehmern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes; bei Einzelunternehmen Benennung des Geschäftsführers; bei Kammerzugehörigkeit den Nachweis der Mitgliedschaft vorlegen.
a) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, bei ausländischen Bewerbern/Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft /Subunternehmern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes; bei Einzelunternehmen Benennung des Geschäftsführers; bei Kammerzugehörigkeit den Nachweis der Mitgliedschaft vorlegen.
b) § 4 (6) + (9) VOF: für die Bewerbungsphase eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe bestehen, bei Einladung zur Verhandlung: Nachweis durch Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einer gleichwertigen Urkunde eines Gerichts oder einer Behörde des Herkunftslandes.
b) § 4 (6) + (9) VOF: für die Bewerbungsphase eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe bestehen, bei Einladung zur Verhandlung: Nachweis durch Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einer gleichwertigen Urkunde eines Gerichts oder einer Behörde des Herkunftslandes.
c) § 2 (3) VOF: Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
d) § 4 (2) VOF: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen.
Die Nichtvorlage der unter a)–d) geforderten Unterlagen führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gemäß Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen als Mindestbedingungen zwingend vorzulegen:
e) Erklärung gemäß § 5 (4) c VOF: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre und den Umsatz der entsprechenden Dienstleistung.
f) Erklärung gemäß § 5 (5) h VOF: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Subunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbingung.
Die Nichtvorlage der unter f) geforderten Unterlagen führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
g) Angaben gemäß § 4 (3) VOF: Vorgesehene interne Projektstruktur und –organisation durch Vorlage des im Bewerbungsbogen enthaltenen Organigramms.
h) Angaben gemäß § 5 (5) d VOF: Durchschnittliche Anzahl der beim Bewerber angestellten technischen Mitarbeiter/-innen der letzten 3 Geschäftsjahre.
i) Angaben und Nachweise gemäß § 4 (3) VOF: Benennung der Projektverantwortlichen mit Nachweis der beruflichen Qualifikationen sowie des persönlichen Werdegangs mit Erfahrungsnachweisen.
j) Angaben und Nachweise gemäß § 5 (5) b VOF: Personenbezogene Referenzen der Projektverantwortlichen sowie unternehmensbezogene Referenzen im Schwierigkeitsgrad vergleichbarer Projekte für die Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke (seit dem Jahr 2007 bis 2013, Zeitraum der Leistungserbringung) unter Berücksichtigung besonderer Qualitätsmerkmale.
j) Angaben und Nachweise gemäß § 5 (5) b VOF: Personenbezogene Referenzen der Projektverantwortlichen sowie unternehmensbezogene Referenzen im Schwierigkeitsgrad vergleichbarer Projekte für die Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke (seit dem Jahr 2007 bis 2013, Zeitraum der Leistungserbringung) unter Berücksichtigung besonderer Qualitätsmerkmale.
k) Angaben und Nachweise gemäß § 5 (5) f VOF: Angaben über Fort- und Weiterbildung, internen Wissenstransfer und Angaben zu vorliegenden Zertifikaten (z. B. nach DIN-ISO 9001) sowie zum Status der Schadensfreiheit der Berufshaftpflichtversicherung.
l) Angaben gemäß § 5 (5) e VOF: Angaben zur technischen Ausstattung für die Bearbeitung der zu beauftragenden Leistungen und Erklärung, dass der „Leitfaden Entwurf, Stand 12-2011“ und der „Leitfaden Vermessung, Stand 12-2011“ des Regierungspräsidiums Stuttgart angewendet werden.
l) Angaben gemäß § 5 (5) e VOF: Angaben zur technischen Ausstattung für die Bearbeitung der zu beauftragenden Leistungen und Erklärung, dass der „Leitfaden Entwurf, Stand 12-2011“ und der „Leitfaden Vermessung, Stand 12-2011“ des Regierungspräsidiums Stuttgart angewendet werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden jeweils in Höhe von 1,5 Mio. EUR mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Fall der Beauftragung muss die Haftpflichtpolice aus dem laufenden Jahr nachgereicht werden.
Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden jeweils in Höhe von 1,5 Mio. EUR mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Fall der Beauftragung muss die Haftpflichtpolice aus dem laufenden Jahr nachgereicht werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Leistungen werden vergütet nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Im Auftragsfall: mind. Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung (auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus).
Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Eine Bewerbung in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Sonstige besondere Bedingungen:
Hinweis zum Datenaustausch:
Die Planung ist digital durchzuführen. Der AG nutzt die Planungssoftware CARD/1. Falls der AN eine andere, jedoch gleichwertige Software verwendet, muss damit die Schnittstelle Okstra bedient werden können. Für den Datenaustausch werden der „Leitfaden Entwurf, Stand 12-2011“ und der „Leitfaden Vermessung, Stand 12-2011“ des Regierungspräsidiums Stuttgart vertraglich vereinbart.
Die Planung ist digital durchzuführen. Der AG nutzt die Planungssoftware CARD/1. Falls der AN eine andere, jedoch gleichwertige Software verwendet, muss damit die Schnittstelle Okstra bedient werden können. Für den Datenaustausch werden der „Leitfaden Entwurf, Stand 12-2011“ und der „Leitfaden Vermessung, Stand 12-2011“ des Regierungspräsidiums Stuttgart vertraglich vereinbart.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: § 19 Abs. 2 VOF
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Projektbezogene Erfahrungen der für die Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke gemäß § 47 + § 43 HOAI verantwortlichen Personen (55%).
2. Projektbezogene Erfahrungen des Unternehmens (35%).
Die Bewerbungen sind gemäß § 8 (3) VOF in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet, der bei der Kontaktstelle erhältlich ist (hesslinger@klotzundpartner.de). Er ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einer CD mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben ist der im Original unterschriebene Bewerbungsbogen. Ein nicht im Original unterzeichneter Bewerbungsbogen führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Die Bewerbungen sind gemäß § 8 (3) VOF in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet, der bei der Kontaktstelle erhältlich ist (hesslinger@klotzundpartner.de). Er ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einer CD mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben ist der im Original unterschriebene Bewerbungsbogen. Ein nicht im Original unterzeichneter Bewerbungsbogen führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen zum Projekt ausschließlich per Email oder Telefax an die unter I.1) bezeichnete Kontaktstelle zu richten, bei Fragen zu den Bewerbungsunterlagen sind diese ausschließlich per Email oder Telefax an die unter Anhang AII genannte Kontaktstelle zu richten.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen zum Projekt ausschließlich per Email oder Telefax an die unter I.1) bezeichnete Kontaktstelle zu richten, bei Fragen zu den Bewerbungsunterlagen sind diese ausschließlich per Email oder Telefax an die unter Anhang AII genannte Kontaktstelle zu richten.
Die Bewerbungsunterlagen sind unter der im Anhang AII genannten URL herunter zu laden.
Rückfragen sind ausschließich per Fax oder Mail bis spätestens 10.9.2013 an die im Anhang AI genannte Kontaktstelle zu richten und werden gesammelt am 13.9.2013 auf der im Anhang AII genannten URL zur Beantwortung veröffentlicht.
Fehlende Unterlagen werden von der Vergabestelle nicht nachgefordert.
Nochmals der Hinweis:
Eine Bewerbung in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Dies könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Eine Bewerbung in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Dies könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim RP Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für Rügen:
— unverzüglich für im Verfahren erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften, § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB.
— Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist (Ziffer IV.3.4) für aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ersichtlichen Verstöße gegen Vergabevorschriften, § 107 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB Frist für Nachprüfungsantrag: 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist (Ziffer IV.3.4) für aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ersichtlichen Verstöße gegen Vergabevorschriften, § 107 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB Frist für Nachprüfungsantrag: 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Quelle: OJS 2013/S 161-281391 (2013-08-19)
Ergänzende Angaben (2013-09-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben