6-streifiger Ausbau der BAB 6 im Abschnitt 6 "Kirchberg - Landesgrenze BW/BY, BAB-Km 693,8 - 706,4 (Vollausbau)

Regierungspräsidium Stuttgart, Referat Straßenplanung

Darstellung des Vorhabens:
Das Land Baden-Württemberg plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn 6 zwischen Kirchberg und der Landesgrenze BW/BY. Ziel ist es, unter Abwägung aller relevanten Kriterien ein Konzept für einen 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 6 zu erarbeiten und in Text und Plan darzustellen. Hierzu ist ein genehmigungsfähiger RE-Entwurf entsprechend der derzeit gültigen Richtlinie für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) zu erstellen.
Straßenbauliche Beschreibung:
Die Gesamtlänge der Planungsstrecke beträgt 12,6 km.
Beginn der Planungsstrecke: BAB-km ca. 693,8 (nach AS Kirchberg),
Ende der Planungsstrecke: BAB-km ca. 706,4 (Landesgrenze BW/BY).
Varianten:
Es wird grundsätzlich zwischen einem symmetrischen und einem asymmetrischen Ausbau unterschieden. Es sind vier mögliche Ausbauvarianten für den geplanten sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn 6 zu untersuchen (symmetrischer Ausbau, asymmetrischer Ausbau Nord, asymmetrischer Ausbau Süd, Kombination sym.- und asymmetrisch Nord/Süd Ausbau).
Planerische Beschreibung:
— Die Planungsleistungen sollen entsprechend der bei Vertragsabschluss geltenden HOAI nach den Leistungsphasen 1 u. 2 und optional die Leistungsphasen 3 und 4 beauftragt werden.
— Die Entwurfselemente sind entsprechend den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) anzupassen.
— Der sechsstreifige Autobahnausbau ist als Vollausbau vorzusehen.
— Die vorhandenen Parkplätze und Rastanlagen sind nicht Gegenstand der Bearbeitung, die Ein- und Ausfahrten sind entsprechend an die neue Trassenführung der A 6 anzupassen.
— Die vorhandenen Anschlussstellen sind zu überplanen.
— Die Lärmschutzmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der städtebaulichen und topografischen Randbedingungen zu konzipieren und bei der Planung zu berücksichtigen. Die dafür notwendigen schalltechnischen Untersuchungen sollen ebenfalls beauftragt werden. Die schalltechnische Untersuchung soll mit dem Programm Soundplan durchgeführt werden. Können diese Leistungen nicht selbst erbracht werden, ist ein geeigneter Nachunternehmer zu benennen.
— Vorhandene Zwangspunkte wie z.B. die Anschlüsse an die vorhandene bzw. neu geplante Trassenführung sowie die vorhandenen Brückenbauwerke, die grundsätzlich zu erneuern sind, sind bei der Planung einzubeziehen.
— Die entwässerungstechnischen Belange sind bei der Planung zu überprüfen und an den Bestand anzupassen (ggf. sind diese bei Bedarf neu zu konzipieren).
— Das Bauvorhaben muss unter laufendem Verkehr realisiert werden, hierzu ist die Realisierbarkeit aller für den Bau entscheidenden Maßnahmen (Ausbaustufen, Anzahl der Fahrstreifen etc.) bei der Planung zu berücksichtigen, zu prüfen und nachzuweisen.
Eine ausführliche Projektbeschreibung erhalten Sie mit den Bewerbungsunterlagen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-15.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-11-15 Auftragsbekanntmachung
2014-06-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge