Für das Tiefbauamt der Stadt Bonn werden die Leistungen der Pflichtenhefterstellung und Ausführung für ein Laborinformations- und Managementsystem (LIMS) ausgeschrieben. Mit dem LIMS werden die fehlenden Schnittstellen und Prozesse in der Labordatenbearbeitung und Indirekteinleiterüberwachung geschaffen. Dabei werden die 4 Bonner Kläranlagenstandorte untereinander und mit dem Stadthaus an einen zentralen Server angebunden. Des Weiteren sind Erweiterungsmodule zum vorhandenen Prozessleitsysteme ACRON und dem Kanalinformationssystem NOVAKANDIS sowie eine Schnittstelle zum Datenaustausch mit dem Regendaten-Auswertesystem AQUAZISS einzurichten. Die hardware- und softwaremäßigen Ausstattungen, die Lizenzen und der Datentransfer müssen an die Anforderungen angepasst und erweitert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-07.
Auftragsbekanntmachung (2013-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Menge oder Umfang: 290 000
Gesamtwert des Auftrags: 290 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesstadt Bonn, Zentrales Vergabeamt
Postanschrift: Berliner Platz 2
Postleitzahl: 53111
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.vmp-rheinland.de🌏
E-Mail: zentralesvergabeamt@bonn.de📧
Telefon: +49 228774343📞
Fax: +49 228773602 📠
Die Unterlagen stehen ausschließlich unter: www.vmp-rheinland.de kostenlos zur Verfügung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Tiefbauamt der Stadt Bonn werden die Leistungen der Pflichtenhefterstellung und Ausführung für ein Laborinformations- und Managementsystem (LIMS) ausgeschrieben. Mit dem LIMS werden die fehlenden Schnittstellen und Prozesse in der Labordatenbearbeitung und Indirekteinleiterüberwachung geschaffen. Dabei werden die 4 Bonner Kläranlagenstandorte untereinander und mit dem Stadthaus an einen zentralen Server angebunden. Des Weiteren sind Erweiterungsmodule zum vorhandenen Prozessleitsysteme ACRON und dem Kanalinformationssystem NOVAKANDIS sowie eine Schnittstelle zum Datenaustausch mit dem Regendaten-Auswertesystem AQUAZISS einzurichten. Die hardware- und softwaremäßigen Ausstattungen, die Lizenzen und der Datentransfer müssen an die Anforderungen angepasst und erweitert werden.
Für das Tiefbauamt der Stadt Bonn werden die Leistungen der Pflichtenhefterstellung und Ausführung für ein Laborinformations- und Managementsystem (LIMS) ausgeschrieben. Mit dem LIMS werden die fehlenden Schnittstellen und Prozesse in der Labordatenbearbeitung und Indirekteinleiterüberwachung geschaffen. Dabei werden die 4 Bonner Kläranlagenstandorte untereinander und mit dem Stadthaus an einen zentralen Server angebunden. Des Weiteren sind Erweiterungsmodule zum vorhandenen Prozessleitsysteme ACRON und dem Kanalinformationssystem NOVAKANDIS sowie eine Schnittstelle zum Datenaustausch mit dem Regendaten-Auswertesystem AQUAZISS einzurichten. Die hardware- und softwaremäßigen Ausstattungen, die Lizenzen und der Datentransfer müssen an die Anforderungen angepasst und erweitert werden.
Referenznummer: 66-149294
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Lieferung Dienstleistungsbereich. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Lieferung Dienstleistungsbereich. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
— Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sind, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, verpflichtet, die gem. § 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes
NRW vom 10.1.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen mit dem Angebot abzugeben. Bei Dienstleistungsaufträgen gilt diese Verpflichtung zusätzlich hinsichtlich der Verpflichtungserklärung gem. § 4 des Tariftreueund Vergabegesetzes NRW vom 10.1.2012.
NRW vom 10.1.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen mit dem Angebot abzugeben. Bei Dienstleistungsaufträgen gilt diese Verpflichtung zusätzlich hinsichtlich der Verpflichtungserklärung gem. § 4 des Tariftreueund Vergabegesetzes NRW vom 10.1.2012.
Mit Angebotsabgabe sind vom Bieter vorzulegen:
— Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien (ILO-Kernarbeitsnormen) nach den
Vorgaben des TVgG-NRW.
— Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach den Vorgaben des TVgG-NRW
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vom Bieter vorzulegen:
— Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis)
seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vom Bieter vorzulegen:
— Angaben über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz
Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vom Bieter vorzulegen:
— Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit
der zu vergebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind (Referenzliste),
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft von 3 % der Auftragssumme, Gewährleistungsbürgschaft von 5 % der Auftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Näheres enthalten die Vergabeunterlagen.
Verfahren
Datum der Angebotseröffnung: 2013-06-18 📅
Öffnungsort:
Bundesstadt Bonn, Zentrales Vergabeamt, Submissionsraum Etage 5C, Berliner Platz 2, 53111 Bonn.
Ort des Eröffnungstermins: Bundesstadt Bonn, Zentrales Vergabeamt, Submissionsraum Etage 5C, Berliner Platz 2, 53111 Bonn.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-09-02 📅
Datum des Endes: 2014-05-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 66-149294
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473116📞
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 107 lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.