700091021 RLM TR, 2. BA, Um- u. Ausbau Verwaltungsbereiche 13E0669 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen - DIN 18 380, DIN 18 299 - Gebäude A, B, C -
Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen - Gebäude A, B, C -Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort bis zum Eröffnungstermin herunter geladen werden. Es gelten dafür die AGB des Vergabemarktplatzes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-07.
Auftragsbekanntmachung (2013-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
“Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen - DIN 18 380, DIN 18 299 - Gebäude A,B,C -16 St Heizkörper und Zubehör170 m schw. Gewinderohr1 020 m...”
Menge oder Umfang
Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen - DIN 18 380, DIN 18 299 - Gebäude A,B,C -16 St Heizkörper und Zubehör170 m schw. Gewinderohr1 020 m Mehrschichtverbundrohre1 270 m² Fußbodenheizung und Zubehör1 950 m Anbindeleitung Fußbodenheizung15 St Heizkreisverteiler für Fußbodenheizung1 St Verteiler, 7 St Pumpen, Armaturen und ZubehörDurchbrüche und Kernbohrungen
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: LBB Niederlassung Trier
Postanschrift: Paulinstraße 58
Postleitzahl: 54292
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.lbbnet.de🌏
E-Mail: vergabe.trier@lbbnet.de📧
Telefon: +49 651📞
Fax: +49 6512093174 📠
“— Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben, deren Höhe sich nach § 128 des...”
— Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben, deren Höhe sich nach § 128 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestimmt.
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Quelle: OJS 2013/S 218-378465 (2013-11-07)