9951.70.00036 Objektüberwachung LFZ

Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf

Der Flughafen Hamburg plant den Neubau des Luftfrachtzentrums auf dem Gelände des heutigen P8.
Das Gesamtvorhaben Luftfrachtzentrum besteht aus Hallenkomplex, Büroriegel, Erschließung und Unterführung in zeitlich paralleler Ausführung. Das Bauvorhaben befindet sich außerhalb des Sicherheitsbereiches im direkten Anflugbereich.
Nach Fertigstellung der Maßnahme wird über die Unterführung des Weg beim Jäger ein direkter Anschluss an den Luftsicherheitsbereich hergestellt werden.
Gegenstand des Auftrages ist die Objektüberwachung/Bauüberwachung/Bauoberleitung für die Gesamtmaßnahme „Neubau LFZ“. Dies beinhaltet alle im Rahmen dieser Bekanntmachung beschriebenen Hoch- und Tiefbauleistungen.
(HOAI 2013, Anlage 10- LPH 8 , Anlage 12 – LPH 8, Anlage 13 – LPH 8)
Der geplante Hallenkomplex unterteilt sich in eine Umschlaghalle mit angegliederten Büropavillons sowie einer zur Rampenanlage orientierten Vorzone. In den Zufahrtsbereichen sind Wach- und Pförtnergebäude vorgesehen. Bei dem Büroriegel handelt es sich um ein getrennt stehendes Bürogebäude, das möglichst in Systembauweise errichtet werden soll. Die haustechnische Versorgung des Gesamtkomplexes erfolgt weitestgehend von einer zentralen Anlage im Kellergeschoss des Pavillons 2 aus.
BGF Halle: ca. 19 200 m²
BGF Pavillons 1+2: ca. 4 500 m²
BGF Büroriegel: ca. 6 000 m²
Die Tiefbaumaßnahmen unterteilen sich in Erdbau, Tiefbau/Außenanlagen und Unterführung. Es sind umfangreiche Erdarbeiten mit einem flächigen Bodenabtrag von durchschnittlich 4 m u GOK erforderlich. Im Zuge der Herstellung der Außenanlagen sind auch die Ver- und Entsorgungsleitungen auf dem Gelände zu verlegen.
Die Unterführung, die die öffentliche Straße Weg beim Jäger und die flughafeneigene äußere Umfahrung unterquert, wird als Brücke bestehend aus Stahlbetonrahmentragwerken ausgebildet

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-09-20 Auftragsbekanntmachung
2014-03-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-09-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang: Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf insgesamt rd. 34 Mio. EUR
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf
Postanschrift: Flughafenstr. 1-3
Postleitzahl: 22335
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ham.airport.de 🌏
E-Mail: hjahnke@ham.airport.de 📧
Fax: +49 4050751238 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-20 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 186-321761
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: ba) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 d ) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. Dies gilt nicht für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1 a) der vorliegenden Bekanntmachung. bc) Subunternehmer (Nachunternehmer/Unterauftragnehmer): Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge Die Teilnahmeanträge müssen in Papierform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 Postanschrift: Flughafen Hamburg GmbH Postfach, 22331 Hamburg und bei persönlicher Abgabe: Flughafen Hamburg GmbH, Zentraleinkauf, Gebäude 245, Zimmer 3001, Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg, eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb – Nicht öffnen „9951.70.00036 LFZ Objektüberwachung“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Zusätzlich ist der Teilnahmeantrag als Datei (bevorzugt im pdf-Format) gemäß voran stehender Vorgaben einzureichen. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1 der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: ea) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind. Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung (nachfolgend eb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. eb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s.o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.1 bis III.3 der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Soweit nach Ziffer III.2.2 Mindestvorgaben gemacht werden, müssen diese bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung von den beteiligten Unternehmen insgesamt erfüllt werden. Die jeweiligen Angaben werden addiert. Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann. ec) Bewertung der Teilnahmeanträge Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber folgende in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten: — 500 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen nach Ziffer III.2.3 c) der vorliegenden Bekanntmachung — 500 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen nach Ziffer III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung. Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die für die Bewertung nach voranstehender Vorgabe maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen bewertet. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte einer Eignungsvoraussetzung jeweils gesondert zu gewichten. f) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern. g) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung. h) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. i) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. j) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7 Kalendertagevor der in der Bekanntmachung unter IV.3.4 genannten Frist in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1 vorliegen. k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Einstellung gemäß voranstehender Vorgaben, ein erneutes Vergabeverfahren in entsprechender Anwendung von § 6 Abs. 2 Nr. 1 SektVO ohne vorherige Bekanntmachung einzuleiten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Der Flughafen Hamburg plant den Neubau des Luftfrachtzentrums auf dem Gelände des heutigen P8.
Das Gesamtvorhaben Luftfrachtzentrum besteht aus Hallenkomplex, Büroriegel, Erschließung und Unterführung in zeitlich paralleler Ausführung. Das Bauvorhaben befindet sich außerhalb des Sicherheitsbereiches im direkten Anflugbereich.
Nach Fertigstellung der Maßnahme wird über die Unterführung des Weg beim Jäger ein direkter Anschluss an den Luftsicherheitsbereich hergestellt werden.
Gegenstand des Auftrages ist die Objektüberwachung/Bauüberwachung/Bauoberleitung für die Gesamtmaßnahme „Neubau LFZ“. Dies beinhaltet alle im Rahmen dieser Bekanntmachung beschriebenen Hoch- und Tiefbauleistungen.
(HOAI 2013, Anlage 10- LPH 8 , Anlage 12 – LPH 8, Anlage 13 – LPH 8)
Der geplante Hallenkomplex unterteilt sich in eine Umschlaghalle mit angegliederten Büropavillons sowie einer zur Rampenanlage orientierten Vorzone. In den Zufahrtsbereichen sind Wach- und Pförtnergebäude vorgesehen. Bei dem Büroriegel handelt es sich um ein getrennt stehendes Bürogebäude, das möglichst in Systembauweise errichtet werden soll. Die haustechnische Versorgung des Gesamtkomplexes erfolgt weitestgehend von einer zentralen Anlage im Kellergeschoss des Pavillons 2 aus.
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BGF Halle: ca. 19 200 m²
BGF Pavillons 1+2: ca. 4 500 m²
BGF Büroriegel: ca. 6 000 m²
Die Tiefbaumaßnahmen unterteilen sich in Erdbau, Tiefbau/Außenanlagen und Unterführung. Es sind umfangreiche Erdarbeiten mit einem flächigen Bodenabtrag von durchschnittlich 4 m u GOK erforderlich. Im Zuge der Herstellung der Außenanlagen sind auch die Ver- und Entsorgungsleitungen auf dem Gelände zu verlegen.
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Die Unterführung, die die öffentliche Straße Weg beim Jäger und die flughafeneigene äußere Umfahrung unterquert, wird als Brücke bestehend aus Stahlbetonrahmentragwerken ausgebildet
Referenznummer: 9951.70.00036 LFZ Objektüberwachung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Hamburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
ab) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
ab) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
ac) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
ad) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ae) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO
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b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend)
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
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Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Mindestbedingung: Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils die nachfolgenden Grenzen nicht unterschreiten:
3 Mio. EUR
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen.
b) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
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c) Personaleinsatzkonzept: Der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene Struktur für das Leitungspersonal (Gesamtprojektleiter/in, Projektleiter/in Tiefbau, Projektleiter/in Hochbau, Stellvertretungen sowie ggf. eingesetztes weiteres Leitungspersonal) dargestellt ist, mit dem der Bewerber im Auftragsfall die ausgeschriebenen Vertragsleistungen erbringen wird. Für die Darstellung des Leitungspersonals gemäß voranstehender Vorgaben müssen zu den namentlich zu benennenden Personen Angaben über deren Qualifikation, Berufserfahrung mit Darstellung von jeweils zwei persönlichen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, beruflicher Werdegang, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall enthalten sein.
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Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die für Schlüsselpersonen entsprechend des vorgenannten Formblattes gemachten Angaben zu personenbezogenen Referenzprojekten durch Rücksprache mit den benannten Auftraggebern zu überprüfen.
d) Angaben zu bis zu 4 realisierten Referenzobjekten bzw. -projekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen zu den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung, Logistik- oder Frachtgebäude sowie Funktionsgebäude mit nach Art der Nutzung und der Komplexität vergleichbaren Anforderungen) durchgeführt wurden. Erwartet werden zu den vom Bewerber ausgewählten Referenzprojekten folgende Angaben:
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— Projektbezeichnung und Standort/ Lage des Referenzprojektes
— Kurzbeschreibung
— Auftraggeber (Bauherr)
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Bauherr) mit Te.-Nr. und E-Mail-Adresse
— Zeitraum der Leistungserbringung
— Baukosten netto EUR
— Kurzbeschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistungen (Angaben, ob die Leistung als vollständige Eigenleistung, mit Subunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.)
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— Technische und organisatorische Projektkomplexität
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bescheinigungen von Auftraggebern (z. B. gem. §10 Abs. 2b) der hier nicht anwendbaren VOF (siehe nachfolgend Ziffer VI.3a) nicht die voranstehend geforderten Angaben zu Referenzobjekten ersetzen.
Bei Bewerbern und Bewerbergemeinschaften werden insgesamt maximal 4 Referenzen gewertet. Daher sind max. 4 Referenzen anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften sind von der Bewerbergemeinschaft insgesamt max. 4 Referenzen anzugeben; d.h. nicht max. 4 Referenzen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
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Für die geforderten Referenzangaben ist der beim Auftraggeber anzufordernde Bewerbungsbogen zu verwenden und unter Beachtung dessen Maßgaben auszufüllen. Da nur max. 4 Referenzen gewertet werden, sind die Seiten des Bewerbungsbogens (für weitere Referenzen) nicht zu vervielfältigen. Darüber hinaus gehende Referenzen werden nicht gewertet, unabhängig davon, ob sie in dem vorgegebenen Formblatt, in vervielfältigten Formblättern oder in sonstigen zusätzlichen Unterlagen eingetragen/abgegeben sind.
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Für mindestens ein Referenzprojekt entsprechender Art und Umfang der beschriebenen Leistung müssen die Errichtungskosten > 15 Mio. EUR (netto) betragen.
Die Projektkomplexität der benannten Referenzprojekte muss mindestens der Honorarzone III gem. HOAI entsprechen.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Sonstige besondere Bedingungen: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig werden dürfen. Als Bewerber sind ferner natürliche Personen zugelassen, welche die Berufsqualifikation des Architekten ausüben und nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekten tätig zu werden. Bei juristischen Personen müssen mindestens einer der Gesellschafter und der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Als Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Jahnke
Internetadresse: www.ham.airport.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-08-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg Vergabekammer
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben Ziffer VI.4.1
Quelle: OJS 2013/S 186-321761 (2013-09-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf, Flughafenstr. 1-3, 22335 Hamburg

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 059-100121
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 186-321761
ABl. S-Ausgabe: 59

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Hamburg.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2014/S 059-100121 (2014-03-20)