A 1301 HNO-Ausstattung

Rems-Murr-Kliniken gGmbH

Die Rems-Murr-Kliniken gGmbH beschafft für den Krankenhausneubau in Winnenden folgende Einrichtung:
1 Stück HNO-Behandlungseinheit inkl. Untersuchungsstuhl, Mikroskop, Endoskope, Audiometer und Drehhocker. Voraussichtlicher Ausführungszeitraum 24.07.2013 bis 25.10.2013.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-04-30 Auftragsbekanntmachung
2013-11-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte
Menge oder Umfang: Siehe Abschnitt II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rems-Murr-Kliniken gGmbH
Postanschrift: Winnender Str. 27
Postleitzahl: 71334
Postort: Waiblingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.rems-murr-kliniken-neubau.de 🌏
E-Mail: vergabeneubau@khrmk.de 📧
Telefon: +49 715150062141 📞
Fax: +49 715150062105 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-30 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 087-147784
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt III.2) Teilnahmebedingungen 1. Die geforderten Eigenerklärungen sind vom Bieter unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Eignungsformulars des Auftraggebers mit dem Angebot vorzulegen. 2. Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Abschnitt IV.3.4 der Auftragsbekanntmachung) dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren. 3. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können ausnahmsweise bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. 4. Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Angebote sind nicht zugelassen. 5. Die Angebote werden nicht an die Bieter zurückgesandt. 6. Sachdienliche Auskunftsersuchen der Bieter werden von der Vergabestelle per E-Mail beantwortet und an die unter im Anhang A Abschnitt II (der Bekanntmachung) hinterlegte E-Mail-Adresse des Bieters übermittelt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rems-Murr-Kliniken gGmbH beschafft für den Krankenhausneubau in Winnenden folgende Einrichtung:
1 Stück HNO-Behandlungseinheit inkl. Untersuchungsstuhl, Mikroskop, Endoskope, Audiometer und Drehhocker. Voraussichtlicher Ausführungszeitraum 24.07.2013 bis 25.10.2013.
Referenznummer: A 1301 HNO-Ausstattung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Winnenden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung darüber, dass (1.1) eine Eintragung in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) des Sitzes
oder Wohnsitzes des Bieters bzw. die entsprechende Eintragung im Sitz eines anderen Mitgliedsstaates
der Europäischen Union vorliegt sowie (1.2) durch Darstellung des Unternehmens, gegliedert nach (1.2.1)
Name des Unternehmens, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer/eMail sowie (1.2.2) durch eine kurze
Unternehmensbeschreibung einschließlich (1.2.2.1) der Anzahl der jahres-durchschnittlich Beschäftigten
und (1.2.2.2) des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012/2011/2010), soweit er
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Eigenerklärung darüber, dass eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, nicht wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen); § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen); § 129b des
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Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland); § 261 des Strafgesetzbuches Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden; § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden; § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen
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den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für diese Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
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3. Eigenerklärung darüber, (3.1) dass über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist; (3.2) dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet; (3.3) dass der Bieter nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt; (3.4) dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, sowie (3.5) dass der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung über die von dem Bieter ausgeführten Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre
(2012/2011/2010), die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, d.h. HNO-Ausstattung in Krankenhäusern („Referenzen“) durch Angabe (4.1) des Namens und der Art des Auftraggebers, (4.2) eines Ansprechpartners/Anschrift/Tel.-Nr., (4.3) des Ausführungszeitraumes, (4.4) des Gerätetyps.
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Mindeststandards:
Dabei ist zwingend zu beachten, dass der Bieter insgesamt nicht mehr als 10 Referenzen benennen darf, wobei mindestens drei Referenzen als Mindestanforderung anzugeben sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vgl. Vergabeunterlagen, insbesondere Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 10 v. H. der Bruttoauftragssumme, Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 v. H. der Bruttoauftragssumme. Der Abschluss einer eigenen Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers mit einer MIndestversicherungssumme ihn Höhe von 1,0 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist dem Auftraggeber spätestens vor Beginn der Leistungserbringung durch Übersenden einer Bestätigung der Versicherung unaufgefordert nachzuweisen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus, mit bevollmächtigtem
Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-08-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-06-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Ute Wolf LL.M.
Name: subreport, Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Buchforststr. 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Telefon: +49 2219857833 📞
Fax: +49 2219857866 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport-elvis.de/E46553522 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: A 1301 HNO-Ausstattung
Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt III.2) Teilnahmebedingungen
1. Die geforderten Eigenerklärungen sind vom Bieter unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Eignungsformulars des Auftraggebers mit dem Angebot vorzulegen.
2. Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Abschnitt IV.3.4 der Auftragsbekanntmachung) dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren.
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3. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können ausnahmsweise bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4. Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Angebote sind nicht zugelassen.
5. Die Angebote werden nicht an die Bieter zurückgesandt.
6. Sachdienliche Auskunftsersuchen der Bieter werden von der Vergabestelle per E-Mail beantwortet und an die unter im Anhang A Abschnitt II (der Bekanntmachung) hinterlegte E-Mail-Adresse des Bieters übermittelt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig,
soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 087-147784 (2013-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 224-389645
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 87-147784
ABl. S-Ausgabe: 224
Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt III.2) Teilnahmebedingungen, 1. Die geforderten Eigenerklärungen sind vom Bieter unter Verwendung des den Vergabeunterlagenbeigefügten Eignungsformulars des Auftraggebers mit dem Angebot vorzulegen. 2. Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlussterminsfür den Eingang der Angebote (vgl. Abschnitt IV.3.4) der Auftragsbekanntmachung) dem Auftraggeber vorliegen.Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren. 3. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nichtvorgelegt wurden, können ausnahmsweise bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfristnachgefordert werden. 4. Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Angebote sind nicht zugelassen. 5. Die Angebote werden nicht an die Bieter zurückgesandt. 6. Sachdienliche Auskunftsersuchen der Bieter werden von der Vergabestelle per E-Mail beantwortet und an dieunter im Anhang A Abschnitt II (der Bekanntmachung) hinterlegte E-Mail-Adresse des Bieters übermittelt.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: A1301 HNO-Ausstattung

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-23 📅
Name: Atmos Medizin Technik GmbH & Co. KG
Postanschrift: Ludwig-Kegel-Straße 12, 14-16, 18
Postort: Lenzkirch
Postleitzahl: 79853
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Ute Wolf LL.M. Justiziarin

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig,
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 224-389645 (2013-11-17)