Die A 643 verbindet die Landeshauptstädte Mainz und Wiesbaden und ist Teil des sogenannten "Mainzer Rings" (Autobahnring um Mainz, A 60 - A 643 - A 66 - A 671 - A 60). Die Rheinbrücke Schierstein quert im Zuge der A643 zwischen Mainz-Mombach und Wiesbaden-Schierstein den Rhein bei Rhein-km +504,4. Die Landesgrenze Rheinland-Pfalz zu Hessen befindet sich in der Mitte des südlichen Armes der beiden Rheinströme. Ausgeführt wird die Baumaßnahme für beide Bundesländer von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau der Schiersteiner Rheinbrücke, einschließlich dem Abbruch der bestehenden Brücke. Der Abbruch der Rheinbrücke erfolgt im Wesentlichen unter Aufrechterhaltung des Wasserschiffahrtsverkehrs, dessen Betrieb nur kurzzeitig unterbrochen oder eingeengt werden darf. Ein Rückbau des Bauwerks kann dabei wegen des jetzt eingeführten, prioritären FFH-Gebietes auf der Rettbergsaue nicht gänzlich wie zur Bauwerksgestehung erfolgen. Konstruktion der neuen Bauwerke: Die Rheinbrücke Schierstein wird entsprechend dem Wettbewerbsergebnis als schlanke Deckbrücke ausgeführt. Die Gesamtlänge beträgt rd. 1 278 m und verteilt sich auf verschiedeneTeilabschnitte. Das Tragsystem ist dabei die Kombination gevouteter Stahlhohlkastenbrücken in den Flussfeldern und den daran angrenzenden Vorlandfeldern, mit Verbundbrücken im übrigen Vorlandbereich. Die Gründung aller neuen Unterbauten erfolgt dabei grundsätzlich tief auf Bohrpfählen. Für die oberstromige Teilbrücke werden zum Teil die Pfeiler der Altbrücke weiterverwendet. Die Bestandspfeiler werden dabei umgebaut, teilweise auch ertüchtigt. Die Gründung des bestehenden Bestandspfeiler erfolgte auf Streifenfundamenten, teils über eine Caissongründung. Zur Ertüchtigung der Bestands-Flusspfeiler ist im Untergrund eine Gründungsertüchtigung mit einer Hochdruckinjektion (HDI) vorgesehen. Die Errichtung des integralen Bauwerks UF-Rheingaustraße erfolgt mit vorgespannten Fertigteilträgern mit einer nachträglich ergänzten, statisch mitwirkenden Ortbetonergänzung. Abbruch/Bestandsbauwerk: Die bestehende Rheinbrücke ist eine Stahl- und Stahlverbundbrücke mit der im Norden abschließenden dreifeldrigen UF-Rheingaustraße als zweizellige Hohlkasten-Spannbetonbrücke. Schematische Zusammenstellung der wesentlichen Phasen im Rhamen des Neubaus Rheinbrücke Schierstein: 1. Bauphase: Errichtung der unterstromigen Teilbrücke Richtungsfahrbahn Mainz parallel zur bestehenden Rheinbrücke und Übernahme des gesamten Verkehrs als 4+0 Verkehr. Neu- und Umverlegung von Versorgungsleitungen 2. Bauphase Abbruch der bestehenden Rheinbrücke; 3. Bauphase Errichtung der oberstromigen Teilbrücke Richtungsfahrbahn Wiesbaden an Stelle der ehemaligen Rheinbrücke. Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.1) näher aufgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Für den unter Pkt. II.1.5) dieser Bekanntmachung genannten Neubau und Abbruch der Rheinbrücke Schierstein sind im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:— Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag einschließlich der darin festgelegten Termine oder Fristen, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften unter Berücksichtigung umweltfachlicher Vorgaben,— Mitwirkung und Koordination bei der Bauanlaufbesprechung (Einweisen des Bau-AN in die Baumaßnahme),— Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkte im Objektbereich herstellen,— Führen eines Bautagebuches,— Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung,— Geotechnische baubegleitende Beurteilung auf der Grundlage des vorliegenden Baugrundgutachtens und Überwachung der Tiefbauarbeiten zur Herstellung der Bohrpfahlgründung,— Unverzügliche Information der Bauoberleitung über erkennbare Änderungen der vertraglich zwischen dem Bauauftragnehmer und dem Bauherrn vereinbarten Bauleistung einschließlich Behinderungen und Unterbrechung der Aus-führung sowie Mengenänderungen,— Überwachung des Nachunternehmereinsatzes auf Übereinstimmung mit den im Bauvertrag genannten Nachunternehmern,— Dokumentation der Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung sowie Leistungs- bzw. Mengenänderungen im Bautagebuch,— Mitwirken bei der Bearbeitung von Vertragsänderungen und -ergänzungen (Sachverhaltsdarstellung, Prüfung auf Vollständigkeit der Nachtragsangebote),— Zeitliche Verfolgung der Nachtragsbearbeitung,— Verlangen bzw. Veranlassung und Auswertung der Eignungs-, Eigenüberwachungs-, ggf. Fremdüberwachungs- und Kontrollprüfungen,— Gemeinsame Aufmaße mit den bauausführenden Unternehmen,— Prüfung der Aufmaße, Mengenberechnungen und Rechnungen sowie sonstiger zahlungsbegründender Unterlagen,— Fortschreibung der zahlungsbegründenden Unterlagen im Hinblick auf die Schlussrechnungslegung- und Prüfung,— Prüfung der Schlussrechnung,— Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage und beim Zusammenstellen der im Bauvertrag geforderten Unterlagen (Hinweis z. B.: Funktionsfähigkeit einer Straßenanlage vor Verkehrsfreigabe),— Mitwirken bei bauvertraglichen Abnahmen,— Mitwirken bei behördlichen Abnahmen (HOAI-Text),— Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel,— Prüfung von Rechnungen von bzw. an Dritte,— Prüfung von Kostenanteilen Dritter (z. B. Leitungen),— Anwesenheit der örtlichen Bauüberwachung täglich an den Arbeitstagen mit Bautätigkeit auf der Baustelle,— Durchführung regelmäßiger Koordinationstermine mit dem AG und der Baufirma,— Beweissicherung aller Leitungen, die in der unterstromigen Brücke mitgeführt werden.Hinweis:Die schweiß- und korrosionsschutztechnische Überwachung gemäß ZTV-Ing wird vom AG gesondert ausgeschrieben.Leistungszeitraum, Fristen:Fertigstellung der kompletten Leistung: Die Gesamtbauzeit für alle Phasen wird voraussichtlich ca. 7 Jahren betragen.Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Für den unter Pkt. II.1.5) dieser Bekanntmachung genannten Neubau und Abbruch der Rheinbrücke Schierstein sind im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:— Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag einschließlich der darin festgelegten Termine oder Fristen, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften unter Berücksichtigung umweltfachlicher Vorgaben,— Mitwirkung und Koordination bei der Bauanlaufbesprechung (Einweisen des Bau-AN in die Baumaßnahme),— Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkte im Objektbereich herstellen,— Führen eines Bautagebuches,— Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung,— Geotechnische baubegleitende Beurteilung auf der Grundlage des vorliegenden Baugrundgutachtens und Überwachung der Tiefbauarbeiten zur Herstellung der Bohrpfahlgründung,— Unverzügliche Information der Bauoberleitung über erkennbare Änderungen der vertraglich zwischen dem Bauauftragnehmer und dem Bauherrn vereinbarten Bauleistung einschließlich Behinderungen und Unterbrechung der Aus-führung sowie Mengenänderungen,— Überwachung des Nachunternehmereinsatzes auf Übereinstimmung mit den im Bauvertrag genannten Nachunternehmern,— Dokumentation der Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung sowie Leistungs- bzw. Mengenänderungen im Bautagebuch,— Mitwirken bei der Bearbeitung von Vertragsänderungen und -ergänzungen (Sachverhaltsdarstellung, Prüfung auf Vollständigkeit der Nachtragsangebote),— Zeitliche Verfolgung der Nachtragsbearbeitung,— Verlangen bzw. Veranlassung und Auswertung der Eignungs-, Eigenüberwachungs-, ggf. Fremdüberwachungs- und Kontrollprüfungen,— Gemeinsame Aufmaße mit den bauausführenden Unternehmen,— Prüfung der Aufmaße, Mengenberechnungen und Rechnungen sowie sonstiger zahlungsbegründender Unterlagen,— Fortschreibung der zahlungsbegründenden Unterlagen im Hinblick auf die Schlussrechnungslegung- und Prüfung,— Prüfung der Schlussrechnung,— Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage und beim Zusammenstellen der im Bauvertrag geforderten Unterlagen (Hinweis z. B.: Funktionsfähigkeit einer Straßenanlage vor Verkehrsfreigabe),— Mitwirken bei bauvertraglichen Abnahmen,— Mitwirken bei behördlichen Abnahmen (HOAI-Text),— Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel,— Prüfung von Rechnungen von bzw. an Dritte,— Prüfung von Kostenanteilen Dritter (z. B. Leitungen),— Anwesenheit der örtlichen Bauüberwachung täglich an den Arbeitstagen mit Bautätigkeit auf der Baustelle,— Durchführung regelmäßiger Koordinationstermine mit dem AG und der Baufirma,— Beweissicherung aller Leitungen, die in der unterstromigen Brücke mitgeführt werden.Hinweis:Die schweiß- und korrosionsschutztechnische Überwachung gemäß ZTV-Ing wird vom AG gesondert ausgeschrieben.Leistungszeitraum, Fristen:Fertigstellung der kompletten Leistung: Die Gesamtbauzeit für alle Phasen wird voraussichtlich ca. 7 Jahren betragen.Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement Wiesbaden
Postanschrift: Welfenstraße 3b
Postleitzahl: 65189
Postort: Wiesbaden
Kontakt
E-Mail: info.wiesbaden@mobil.hessen.de📧
Telefon: +49 6117650📞
Fax: +49 6117653900 📠
Der Auftraggeber stellt für den Teilnahmeantrag den Bewerbern kostenfrei einen Formularvordruck zur Verfügung, welcher der Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt ist.
Der Formularvordruck Teilnahmeantrag ist an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden und einzureichen.
Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt IV.3.4) genannten Termin einzureichen.
Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe "Teilnahmewettbewerb A643, Schiersteiner Brücke, BÜ" zu versehen.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: http://www.had.de/start.php?showpub=O51AVBQ00B62FUDQ
nachr. HAD-Ref. : 269/10846
nachr. V-Nr/AKZ : 9j6-Brücke Schierstein-BÜ
Der Auftraggeber stellt für den Teilnahmeantrag den Bewerbern kostenfrei einen Formularvordruck zur Verfügung, welcher der Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt ist.
Der Formularvordruck Teilnahmeantrag ist an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden und einzureichen.
Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt IV.3.4) genannten Termin einzureichen.
Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe "Teilnahmewettbewerb A643, Schiersteiner Brücke, BÜ" zu versehen.
Die A 643 verbindet die Landeshauptstädte Mainz und Wiesbaden und ist Teil des sogenannten "Mainzer Rings" (Autobahnring um Mainz, A 60 - A 643 - A 66 - A 671 - A 60).
Die Rheinbrücke Schierstein quert im Zuge der A643 zwischen Mainz-Mombach und Wiesbaden-Schierstein den Rhein bei Rhein-km +504,4.
Die Landesgrenze Rheinland-Pfalz zu Hessen befindet sich in der Mitte des südlichen Armes der beiden Rheinströme. Ausgeführt wird die Baumaßnahme für beide Bundesländer von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement.
Die Baumaßnahme umfasst den Neubau der Schiersteiner Rheinbrücke, einschließlich dem Abbruch der bestehenden Brücke.
Der Abbruch der Rheinbrücke erfolgt im Wesentlichen unter Aufrechterhaltung des Wasserschiffahrtsverkehrs, dessen Betrieb nur kurzzeitig unterbrochen oder eingeengt werden darf. Ein Rückbau des Bauwerks kann dabei wegen des jetzt eingeführten, prioritären FFH-Gebietes auf der Rettbergsaue nicht gänzlich wie zur Bauwerksgestehung erfolgen.
Der Abbruch der Rheinbrücke erfolgt im Wesentlichen unter Aufrechterhaltung des Wasserschiffahrtsverkehrs, dessen Betrieb nur kurzzeitig unterbrochen oder eingeengt werden darf. Ein Rückbau des Bauwerks kann dabei wegen des jetzt eingeführten, prioritären FFH-Gebietes auf der Rettbergsaue nicht gänzlich wie zur Bauwerksgestehung erfolgen.
Konstruktion der neuen Bauwerke:
Die Rheinbrücke Schierstein wird entsprechend dem Wettbewerbsergebnis als schlanke Deckbrücke ausgeführt. Die Gesamtlänge beträgt rd. 1 278 m und verteilt sich auf verschiedeneTeilabschnitte. Das Tragsystem ist dabei die Kombination gevouteter Stahlhohlkastenbrücken in den Flussfeldern und den daran angrenzenden Vorlandfeldern, mit Verbundbrücken im übrigen Vorlandbereich.
Die Rheinbrücke Schierstein wird entsprechend dem Wettbewerbsergebnis als schlanke Deckbrücke ausgeführt. Die Gesamtlänge beträgt rd. 1 278 m und verteilt sich auf verschiedeneTeilabschnitte. Das Tragsystem ist dabei die Kombination gevouteter Stahlhohlkastenbrücken in den Flussfeldern und den daran angrenzenden Vorlandfeldern, mit Verbundbrücken im übrigen Vorlandbereich.
Die Gründung aller neuen Unterbauten erfolgt dabei grundsätzlich tief auf Bohrpfählen.
Für die oberstromige Teilbrücke werden zum Teil die Pfeiler der Altbrücke weiterverwendet. Die Bestandspfeiler werden dabei umgebaut, teilweise auch ertüchtigt. Die Gründung des bestehenden Bestandspfeiler erfolgte auf Streifenfundamenten, teils über eine Caissongründung.
Für die oberstromige Teilbrücke werden zum Teil die Pfeiler der Altbrücke weiterverwendet. Die Bestandspfeiler werden dabei umgebaut, teilweise auch ertüchtigt. Die Gründung des bestehenden Bestandspfeiler erfolgte auf Streifenfundamenten, teils über eine Caissongründung.
Zur Ertüchtigung der Bestands-Flusspfeiler ist im Untergrund eine Gründungsertüchtigung mit einer Hochdruckinjektion (HDI) vorgesehen.
Die Errichtung des integralen Bauwerks UF-Rheingaustraße erfolgt mit vorgespannten Fertigteilträgern mit einer nachträglich ergänzten, statisch mitwirkenden Ortbetonergänzung.
Abbruch/Bestandsbauwerk:
Die bestehende Rheinbrücke ist eine Stahl- und Stahlverbundbrücke mit der im Norden abschließenden dreifeldrigen UF-Rheingaustraße als zweizellige Hohlkasten-Spannbetonbrücke.
Schematische Zusammenstellung der wesentlichen Phasen im Rhamen des Neubaus Rheinbrücke Schierstein:
1. Bauphase: Errichtung der unterstromigen Teilbrücke Richtungsfahrbahn Mainz parallel zur bestehenden Rheinbrücke und Übernahme des gesamten Verkehrs als 4+0 Verkehr.
Neu- und Umverlegung von Versorgungsleitungen
2. Bauphase Abbruch der bestehenden Rheinbrücke;
3. Bauphase Errichtung der oberstromigen Teilbrücke Richtungsfahrbahn Wiesbaden an Stelle der ehemaligen Rheinbrücke.
Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.1) näher aufgeführt.
Menge oder Umfang:
Für den unter Pkt. II.1.5) dieser Bekanntmachung genannten Neubau und Abbruch der Rheinbrücke Schierstein sind im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
— Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag einschließlich der darin festgelegten Termine oder Fristen, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften unter Berücksichtigung umweltfachlicher Vorgaben,
— Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag einschließlich der darin festgelegten Termine oder Fristen, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften unter Berücksichtigung umweltfachlicher Vorgaben,
— Mitwirkung und Koordination bei der Bauanlaufbesprechung (Einweisen des Bau-AN in die Baumaßnahme),
— Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkte im Objektbereich herstellen,
— Führen eines Bautagebuches,
— Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung,
— Geotechnische baubegleitende Beurteilung auf der Grundlage des vorliegenden Baugrundgutachtens und Überwachung der Tiefbauarbeiten zur Herstellung der Bohrpfahlgründung,
— Unverzügliche Information der Bauoberleitung über erkennbare Änderungen der vertraglich zwischen dem Bauauftragnehmer und dem Bauherrn vereinbarten Bauleistung einschließlich Behinderungen und Unterbrechung der Aus-führung sowie Mengenänderungen,
— Überwachung des Nachunternehmereinsatzes auf Übereinstimmung mit den im Bauvertrag genannten Nachunternehmern,
— Dokumentation der Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung sowie Leistungs- bzw. Mengenänderungen im Bautagebuch,
— Mitwirken bei der Bearbeitung von Vertragsänderungen und -ergänzungen (Sachverhaltsdarstellung, Prüfung auf Vollständigkeit der Nachtragsangebote),
— Zeitliche Verfolgung der Nachtragsbearbeitung,
— Verlangen bzw. Veranlassung und Auswertung der Eignungs-, Eigenüberwachungs-, ggf. Fremdüberwachungs- und Kontrollprüfungen,
— Gemeinsame Aufmaße mit den bauausführenden Unternehmen,
— Prüfung der Aufmaße, Mengenberechnungen und Rechnungen sowie sonstiger zahlungsbegründender Unterlagen,
— Fortschreibung der zahlungsbegründenden Unterlagen im Hinblick auf die Schlussrechnungslegung- und Prüfung,
— Prüfung der Schlussrechnung,
— Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage und beim Zusammenstellen der im Bauvertrag geforderten Unterlagen (Hinweis z. B.: Funktionsfähigkeit einer Straßenanlage vor Verkehrsfreigabe),
— Mitwirken bei bauvertraglichen Abnahmen,
— Mitwirken bei behördlichen Abnahmen (HOAI-Text),
— Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel,
— Prüfung von Rechnungen von bzw. an Dritte,
— Prüfung von Kostenanteilen Dritter (z. B. Leitungen),
— Anwesenheit der örtlichen Bauüberwachung täglich an den Arbeitstagen mit Bautätigkeit auf der Baustelle,
— Durchführung regelmäßiger Koordinationstermine mit dem AG und der Baufirma,
— Beweissicherung aller Leitungen, die in der unterstromigen Brücke mitgeführt werden.
Hinweis:
Die schweiß- und korrosionsschutztechnische Überwachung gemäß ZTV-Ing wird vom AG gesondert ausgeschrieben.
Leistungszeitraum, Fristen:
Fertigstellung der kompletten Leistung: Die Gesamtbauzeit für alle Phasen wird voraussichtlich ca. 7 Jahren betragen.
Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Referenznummer: 9j6-Brücke Schierstein-BÜ.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Selbsterklärungen gemäß §4 (2) VOF:
— ob und auf welche Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder
— ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten;
Wichtiger Hinweis:
Bewerber bzw. Bieter werden ausgeschlossen, sofern diese oder deren Unterauftragnehmer im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme Planungs-, Beratungs-, Bauüberwachungs- und sonstige Leistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringen oder erbracht haben. Gleiches gilt für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften, wenn mindestens ein Mitglied dieser Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme eine der vorgenannten Leistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringt oder erbracht hat. Hierzu ist im Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben.
Bewerber bzw. Bieter werden ausgeschlossen, sofern diese oder deren Unterauftragnehmer im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme Planungs-, Beratungs-, Bauüberwachungs- und sonstige Leistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringen oder erbracht haben. Gleiches gilt für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften, wenn mindestens ein Mitglied dieser Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme eine der vorgenannten Leistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringt oder erbracht hat. Hierzu ist im Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben.
Selbsterklärung gemäß §4 (6) a) - g) VOF , dass keine Ausschlussgründe vorliegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber der Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber der Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Selbsterklärung gemäß § 4 (9) a) - d) VOF, dass keine Ausschlussgründe vorliegen:
a) die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden,
b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt haben,
Sofern eine Unterauftragsvergabe vorgesehen ist, sind von den vorgesehenen Unterauftragnehmern gemäß der vorstehenden Zusammenstellung die nachfolgenden Nachweise vorzulegen:
— Selbsterklärungen gemäß §4 (2) VOF,
— Selbsterklärungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §4 (6) a) - g) VOF und §4 (9) a) - d) VOF vorliegen.
Die Angaben und Erklärungen im Formularvordruck Teilnahmeantrag zu den vorbezeichneten Nachweisen und Erklärungen sind zu beachten. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig, siehe hierzu auch Hinweise innerhalb des Teilnahmeantrages (Formularvordruck).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage eines entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsnachweises gemäß §5 (4) a) VOF
— Erklärungen über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit entsprechenden Dienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, gemäß § 5 (4) c) VOF.
Die Angaben und Erklärungen im Formularvordruck Teilnahmeantrag zu den vorbezeichneten Nachweisen und Erklärungen sind zu beachten. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen.
Sofern eine Unterauftragsvergabe vorgesehen ist, sind von den vorgesehenen Unterauftragnehmern gemäß der vorstehenden Zusammenstellung die nachfolgenden Nachweise vorzulegen:
— Erklärungen über Umsatz gemäß § 5 (4) c) VOF.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig, siehe hierzu auch Hinweise innerhalb des Teilnahmeantrages (Formularvordruck).
Mindeststandards:
Die Vorlage eines Berufshaftpflichtversicherungsnachweises gemäß Punkt III.1.1) wird als Mindeststandard gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— § 5 (5) a)+c) VOF: Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Personen, insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von diesen Personen bearbeitet wurden.
Angaben zu folgender Funktion / Aufgabenbereich wird gefordert:
— Leiter der örtlichen BÜ
— § 5 (5) b) VOF: Zusammenstellung über die Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen, die in den letzten 7 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit erbracht wurden.
— § 5 (5) d) VOF: Angaben über die derzeitige personelle Ausstattung in den letzten 3 Jahren (Anzahl fest angestellter Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung, nach Berufsgruppen gegliedert).
— § 5 (5) h) VOF: Angaben über die Auftragsteile, für die eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist.
Die Nachweise und Angaben zu den vorgenannten Punkten sind gemäß dem Formularvordruck "Teilnahmeantrag" zu führen.
Der Bewerber hat zum Nachweis der fachlichen Eigung (§ 5 (5) a)+c) VOF und § 5 (5) b) VOF) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach §5 (5) b) VOF durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 5 (5) a)+c) VOF und § 5 (5) b) VOF von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen.
Der Bewerber hat zum Nachweis der fachlichen Eigung (§ 5 (5) a)+c) VOF und § 5 (5) b) VOF) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach §5 (5) b) VOF durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 5 (5) a)+c) VOF und § 5 (5) b) VOF von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen.
Bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe sind für den vorgesehenen Unterauftragnehmer die Angaben über die personelle Ausstattung gemäß § 5 (5) d) VOF vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig, siehe hierzu auch Hinweise innerhalb des Teilnahmeantrages (Formularvordruck).
Mindeststandards:
Mindeststandard zu § 5 (5) a)+c) VOF:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
— Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters > 10 Jahre,
— Nachweis von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt zur auftragsgegenständlichen Leistung für den vorgesehenen Mitarbeiter, das den bestimmten Mindestanforderungen genügt (siehe Formularvordruck Teilnahmeantrag).
Mindeststandard zu § 5 (5) b) VOF:
— Nachweis von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt innerhalb der letzten 7 Jahre, das den bestimmten Mindestanforderungen genügt (siehe Formularvordruck Teilnahmeantrag).
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 5 (5) a)+c) VOF und zu § 5 (5) b) VOF gleichzeitig erfüllt sind.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtdeckungssummen:
— 5,0 Mio. EUR für Personenschäden
und
— 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Nachweise für jedes Mitglied getrennt zu erbringen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (AVB-ING), Abschlagszahlungen entsprechend Projektfortschritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vetreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Kriterium A:
Fachliche Eignung / Qualifikation, der verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a)+c) VOF, hier: Leiter der örtlichen BÜ. Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die von dem vorgesehenen Mitarbeiter hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II.1.5 und II.2.1) bearbeitet wurden.
Fachliche Eignung / Qualifikation, der verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a)+c) VOF, hier: Leiter der örtlichen BÜ. Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die von dem vorgesehenen Mitarbeiter hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II.1.5 und II.2.1) bearbeitet wurden.
Kriterium B:
Erbrachte Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen gemäß § 5 (5) b) VOF, die in den letzten 7 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II.1.5 und II.2.1) erbracht wurden. Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die vom Bewerber zu benennen sind.
Erbrachte Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen gemäß § 5 (5) b) VOF, die in den letzten 7 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II.1.5 und II.2.1) erbracht wurden. Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die vom Bewerber zu benennen sind.
Die vorgenannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten bewertet.
— 5 Punkte: kriterium bestmöglich erfüllt,
— 0 Punkte: kein Referenzprojekt erfüllt die Mindestanforderungen. Der Mindeststandard wird somit nicht erfüllt, der Teilnahmeantrag wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen:
— Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen entsprechen (die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal einzureichen sind, sind im Formularvordruck Teilnahmeantrag vorgebegeben).
und
— Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der in den Vordrucken zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.
— Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der in den Vordrucken zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.
Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:
Kriterium A: 30 %;
Kriterium B: 70 %.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: (Poststelle)
Name: Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - Zentrale- ; Dezernat BA2, Baudurchführung und Vertragsrecht
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postleitzahl: 65185
Kontaktperson: Dezernat BA 2
Herrn Dittrich / Frau Meyer
Telefon: +49 6113663310📞
E-Mail: martin.dittrich@mobil.hessen.de📧
: natascha.meyer@mobil.hessen.de📧
Fax: +49 6113663303 📠
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale - Dezernat Q11, Fachbereich Haushalt und Controlling-
Kontaktperson: Frau Piana
Telefon: +49 6113663421📞
E-Mail: yvonne.piana@mobil.hessen.de📧
Fax: +49 6113663435 📠
E-Mail: post@mobil.hessen.de📧
Der Auftraggeber stellt für den Teilnahmeantrag den Bewerbern kostenfrei einen Formularvordruck zur Verfügung, welcher der Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt ist.
Der Formularvordruck Teilnahmeantrag ist an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden und einzureichen.
Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt IV.3.4) genannten Termin einzureichen.
Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe "Teilnahmewettbewerb A643, Schiersteiner Brücke, BÜ" zu versehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Telefon: +49 6113660📞
Fax: +49 6113663435 📠
Quelle: OJS 2013/S 158-276183 (2013-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 823 763,95 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftraggeber stellt für den Teilnahmeantrag den Bewerbern kostenfrei einen Formularvordruck zur Verfügung, welcher der Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt ist.
Der Formularvordruck Teilnahmeantrag ist an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden und einzureichen.
Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt IV.3.4) genannten Termin einzureichen.
Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe "Teilnahmewettbewerb A643, Schiersteiner Brücke, BÜ" zu versehen.
nachr. HAD-Ref.: 269/10936
nachr. V-Nr/AKZ: 9j6-Brücke Schierstein-BÜ
Der Auftraggeber stellt für den Teilnahmeantrag den Bewerbern kostenfrei einen Formularvordruck zur Verfügung, welcher der Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt ist.
Der Formularvordruck Teilnahmeantrag ist an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden und einzureichen.
Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt IV.3.4) genannten Termin einzureichen.
Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe "Teilnahmewettbewerb A643, Schiersteiner Brücke, BÜ" zu versehen.
nachr. HAD-Ref.: 269/10936
nachr. V-Nr/AKZ: 9j6-Brücke Schierstein-BÜ
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 9j6-Brücke Schierstein-BÜ
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-25 📅
Name: Ingenieurgemeinschaft Setzpfandt GmbH & Co KG
Postanschrift: Kantstraße 5
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2014/S 007-008395 (2014-01-08)