Die Rems-Murr-Kliniken gGmbH beauftragen die Leistung zur Durchführung des Güterumzugs der Rems-Murr-Kliniken Waiblingen Backnang und der Klinik für Neurologie am Standort ZfP in Winnenden in den Neubau nach Winnenden voraussichtlich ca. vom 15.8.2013 bis 15.12.2013. Der Hauptumzug findet voraussichtlich vom 11.11.2013 bis 24.11.2013 statt. Anzahl der Teilnehmer je Bieter ist auf 2 Personen beschränkt und es wird kein Alternativtermin angeboten werden. Während der Besichtigung gibt es keine Möglichkeit Fragen zu stellen. Fragen können jedoch im Nachgang schriftlich gestellt werden. Die Antworten werden allen Bietern zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe eines Angebotes wird die zwingende Teilnahme des Bieters an einem Ortstermin erwartet. Hierbei hat sich der Bieter über die räumlichen Gegebenheiten zu informieren. Nur Firmen, welche sich im Rahmen dieses Termins persönlich von den örtlichen Gegebenheiten informiert haben, sind berechtigt ein Angebot abzugeben. Es ist der Bestätigungsnachweis der Begehung durch die Vergabestelle (Stempel und Unterschrift) ausschlaggebend (vgl. Vergabeunterlagen). Dieser muss dem Angebot beigefügt werden. Andernfalls erfolgt zwingend ein Ausschluss. Die Begehungen finden statt am 16.5.2013 von 09:00-17:00 Uhr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umzugsdienste
Menge oder Umfang: Siehe Abschnitt II.1.5) der Auftragsbekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umzugsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rems-Murr-Kliniken gGmbH
Postanschrift: Winnender Str. 27
Postleitzahl: 71334
Postort: Waiblingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.rems-murr-kliniken-neubau.de🌏
E-Mail: vergabeneubau@khrmk.de📧
Telefon: +49 715150062141📞
Fax: +49 715150062105 📠
1. Die geforderten Eigenerklärungen sind vom Bieter unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Eignungsformulars des Auftraggebers mit dem Angebot vorzulegen.
2. Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Abschnitt IV.3.4 der Auftragsbekanntmachung) dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren.
3. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können ausnahmsweise bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
1. Die geforderten Eigenerklärungen sind vom Bieter unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Eignungsformulars des Auftraggebers mit dem Angebot vorzulegen.
2. Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Abschnitt IV.3.4 der Auftragsbekanntmachung) dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren.
3. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können ausnahmsweise bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rems-Murr-Kliniken gGmbH beauftragen die Leistung zur Durchführung des Güterumzugs der Rems-Murr-Kliniken Waiblingen Backnang und der Klinik für Neurologie am Standort ZfP in Winnenden in den Neubau nach Winnenden voraussichtlich ca. vom 15.8.2013 bis 15.12.2013. Der Hauptumzug findet voraussichtlich vom 11.11.2013 bis 24.11.2013 statt. Anzahl der Teilnehmer je Bieter ist auf 2 Personen beschränkt und es wird kein Alternativtermin angeboten werden. Während der Besichtigung gibt es keine Möglichkeit Fragen zu stellen. Fragen können jedoch im Nachgang schriftlich gestellt werden. Die Antworten werden allen Bietern zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe eines Angebotes wird die zwingende Teilnahme des Bieters an einem Ortstermin erwartet. Hierbei hat sich der Bieter über die räumlichen Gegebenheiten zu informieren. Nur Firmen, welche sich im Rahmen dieses Termins persönlich von den örtlichen Gegebenheiten informiert haben, sind berechtigt ein Angebot abzugeben. Es ist der Bestätigungsnachweis der Begehung durch die Vergabestelle (Stempel und Unterschrift) ausschlaggebend (vgl. Vergabeunterlagen). Dieser muss dem Angebot beigefügt werden. Andernfalls erfolgt zwingend ein Ausschluss. Die Begehungen finden statt am 16.5.2013 von 09:00-17:00 Uhr.
Die Rems-Murr-Kliniken gGmbH beauftragen die Leistung zur Durchführung des Güterumzugs der Rems-Murr-Kliniken Waiblingen Backnang und der Klinik für Neurologie am Standort ZfP in Winnenden in den Neubau nach Winnenden voraussichtlich ca. vom 15.8.2013 bis 15.12.2013. Der Hauptumzug findet voraussichtlich vom 11.11.2013 bis 24.11.2013 statt. Anzahl der Teilnehmer je Bieter ist auf 2 Personen beschränkt und es wird kein Alternativtermin angeboten werden. Während der Besichtigung gibt es keine Möglichkeit Fragen zu stellen. Fragen können jedoch im Nachgang schriftlich gestellt werden. Die Antworten werden allen Bietern zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe eines Angebotes wird die zwingende Teilnahme des Bieters an einem Ortstermin erwartet. Hierbei hat sich der Bieter über die räumlichen Gegebenheiten zu informieren. Nur Firmen, welche sich im Rahmen dieses Termins persönlich von den örtlichen Gegebenheiten informiert haben, sind berechtigt ein Angebot abzugeben. Es ist der Bestätigungsnachweis der Begehung durch die Vergabestelle (Stempel und Unterschrift) ausschlaggebend (vgl. Vergabeunterlagen). Dieser muss dem Angebot beigefügt werden. Andernfalls erfolgt zwingend ein Ausschluss. Die Begehungen finden statt am 16.5.2013 von 09:00-17:00 Uhr.
Referenznummer: A 801 Güterumzug
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Waiblingen, Backnang, Winnenden, Schorndorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung darüber, dass (1.1) eine Eintragung in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters bzw. die entsprechende Eintragung im Sitz eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union vorliegt sowie (1.2) durch Darstellung des Unternehmens, gegliedert nach (1.2.1) Name des Unternehmens, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer sowie (1.2.2) durch eine kurze Unternehmensbeschreibung
1. Eigenerklärung darüber, dass (1.1) eine Eintragung in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters bzw. die entsprechende Eintragung im Sitz eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union vorliegt sowie (1.2) durch Darstellung des Unternehmens, gegliedert nach (1.2.1) Name des Unternehmens, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer sowie (1.2.2) durch eine kurze Unternehmensbeschreibung
einschließlich (1.2.2.1) der Anzahl der jahres-durchschnittlich Beschäftigten, (1.2.2.2) des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012 / 2011 / 2010), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind sowie (1.2.2.3) Namen, berufliche Qualifikation und Referenzen der für die aus-geschriebene Leistung voraussichtlich verantwortlichen Personen.
einschließlich (1.2.2.1) der Anzahl der jahres-durchschnittlich Beschäftigten, (1.2.2.2) des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012 / 2011 / 2010), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind sowie (1.2.2.3) Namen, berufliche Qualifikation und Referenzen der für die aus-geschriebene Leistung voraussichtlich verantwortlichen Personen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2. Eigenerklärung darüber, dass eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, nicht wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen); § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen); § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland); § 261 des Strafge-setzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden; § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden; § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU- Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung darüber, dass eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, nicht wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen); § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen); § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland); § 261 des Strafge-setzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden; § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden; § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU- Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung auslän-discher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung auslän-discher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für diese Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswid-rigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für diese Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswid-rigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
3. Eigenerklärung darüber, (3.1) dass über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist; (3.2) dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet; (3.3) dass der Bieter nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt; (3.4) dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, sowie (3.5) dass der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Eigenerklärung darüber, (3.1) dass über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist; (3.2) dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet; (3.3) dass der Bieter nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt; (3.4) dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, sowie (3.5) dass der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4. Eigenerklärung über die von dem Bieter ausgeführten Leistungen der letzten Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, d.h. Güterumzug in Krankenhäusern („Referenzen“) durch Angabe (4.1) des Namens des Krankenhauses, (4.2) eines Ansprechpartners/Anschrift/Tel.-Nr., (4.3) des Ausführungszeitraumes, (4.4) die Anzahl der umgezogenen Planbetten sowie das Umzugsvolumen.
4. Eigenerklärung über die von dem Bieter ausgeführten Leistungen der letzten Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, d.h. Güterumzug in Krankenhäusern („Referenzen“) durch Angabe (4.1) des Namens des Krankenhauses, (4.2) eines Ansprechpartners/Anschrift/Tel.-Nr., (4.3) des Ausführungszeitraumes, (4.4) die Anzahl der umgezogenen Planbetten sowie das Umzugsvolumen.
Mindeststandards:
Es ist zwingend zu beachten, dass der Bieter insgesamt nicht mehr als sechs Referenzen benennen darf, wobei mindestens eine Referenz als Mindestanforderung anzugeben ist; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vgl. Vergabeunterlagen, insbesondere Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 10 v. H. der Bruttoauftragssumme, Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 v. H. der Bruttoauftragssumme. Der Abschluss einer eigenen Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers mit einer MIndestversicherungssumme in Höhe von 1,0 Mio. Euro pauschal für Personen-,Sach- und Vermögensschäden ist dem Auftraggeber spätestens vor Beginn der Leistungserbringung durch Übersenden einer Bestätigung der Versicherung unaufgefordert nachzuweisen.
Vgl. Vergabeunterlagen, insbesondere Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 10 v. H. der Bruttoauftragssumme, Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 v. H. der Bruttoauftragssumme. Der Abschluss einer eigenen Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers mit einer MIndestversicherungssumme in Höhe von 1,0 Mio. Euro pauschal für Personen-,Sach- und Vermögensschäden ist dem Auftraggeber spätestens vor Beginn der Leistungserbringung durch Übersenden einer Bestätigung der Versicherung unaufgefordert nachzuweisen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus, mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-08-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Ute Wolf LL.M. Justiziarin
Name: subreport, Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Buchforststr. 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Kontaktperson: Herrn Frank Seifert
Telefon: +49 2219857833📞
Fax: +49 2219857866 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport-elvis.de/E53158598🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: A 801 Güterumzug
Zusätzliche Informationen
1. Die geforderten Eigenerklärungen sind vom Bieter unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Eignungsformulars des Auftraggebers mit dem Angebot vorzulegen.
2. Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Abschnitt IV.3.4 der Auftragsbekanntmachung) dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren.
2. Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Abschnitt IV.3.4 der Auftragsbekanntmachung) dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren.
3. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können ausnahmsweise bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 091-155219 (2013-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Die geforderten Eigenerklärungen sind vom Bieter unter Verwendung des den Vergabeunterlagenbeigefügten Eignungsformulars des Auftraggebers mit dem Angebot vorzulegen.
2. Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlussterminsfür den Eingang der Angebote (vgl. Abschnitt IV.3.4 der Auftragsbekanntmachung) dem Auftraggeber vorliegen.Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus diesemVergabeverfahren.
3. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nichtvorgelegt wurden, können ausnahmsweise bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfristnachgefordert werden.
1. Die geforderten Eigenerklärungen sind vom Bieter unter Verwendung des den Vergabeunterlagenbeigefügten Eignungsformulars des Auftraggebers mit dem Angebot vorzulegen.
2. Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlussterminsfür den Eingang der Angebote (vgl. Abschnitt IV.3.4 der Auftragsbekanntmachung) dem Auftraggeber vorliegen.Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus diesemVergabeverfahren.
3. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nichtvorgelegt wurden, können ausnahmsweise bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfristnachgefordert werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: A801 Güterumzug
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Winnenden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-08-06 📅
Name: Walter Möbeltransport GmbH
Postanschrift: Raiffeisenstr. 16
Postort: Filderstadt
Postleitzahl: 70794
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet einNachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.