A380 Herstellung und Montage Orientierungs- und Informationssystem

Rems-Murr-Kliniken gGmbH

Die Rems-Murr-Kliniken beschafft für den Krankenhausneubau in Winnenden u.a. die Herstellung und Montage eines Orientierungs- und Informationssystems nach gestalterischen Vorgaben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-02-26 Auftragsbekanntmachung
2013-07-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Oberflächenbeschichtungsarbeiten
Menge oder Umfang: Informationselemente siehe Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Oberflächenbeschichtungsarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rems-Murr-Kliniken gGmbH
Postanschrift: Winnender Str. 27
Postleitzahl: 71334
Postort: Waiblingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.rems-murr-kliniken-neubau.de 🌏
E-Mail: vergabeneubau@khrmk.de 📧
Telefon: +49 715150062141 📞
Fax: +49 715150062105 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2013-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 043-068359
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt IV.3.3) „Erhalt der Unterlagen“. Die Vergabeunterlagen können kostenlos auf dem Vergabeportal von subreport unter www.subreport.de nach der kostenfreien Registrierung für A 380 heruntergeladen werden. Zu Abschnitt III.2) "Teilnahmebedingungen". (a) Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Abschnitt IV.3.4)) dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen - vorbehaltlich Buchstabe b) - grundsätzlich zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren; (b) Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise und wird das Angebot nicht ausgeschlossen, verlangt der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nach. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen; (c) Eine Bietergemeinschaft muss ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe) eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung abgeben, in der: (1) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist; (2) alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; (3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; (4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (d) Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er bzw. sie in seinem bzw. ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe), Art und Umfang der Leistungen dieser anderen Unternehmen angeben; (e) Sachdienliche Auskunftsersuchen der Bieter werden von der Vergabestelle per E-Mail beantwortet und an die unter im Anhang A Abschnitt II hinterlegte E-Mail Adresse des Bieters übermittelt. (f) Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Angebote sind nicht zugelassen. Die Angebote werden nicht an die Bieter zurückgesandt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rems-Murr-Kliniken beschafft für den Krankenhausneubau in Winnenden u.a. die Herstellung und Montage eines Orientierungs- und Informationssystems nach gestalterischen Vorgaben.
Referenznummer: A380 Herstellung und Montage Orientierungs- und Informationssystem
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Winnenden, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung darüber, dass (1.1) eine Eintragung in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters bzw. die entsprechende Eintragung im Sitz eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union vorliegt sowie (1.2) durch Darstellung des Unter-nehmens, gegliedert nach (1.2.1) Name des Unternehmens, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer sowie (1.2.2) durch eine kurze Un-ternehmensbeschreibung einschließlich (1.2.2.1) der Anzahl der jahres-durchschnittlich Beschäftigten und (1.2.2.2) des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012/2011/2010), soweit er Leis-tungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2. Eigenerklärung darüber, dass eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, nicht wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vor-schriften rechtskräftig verurteilt worden ist: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen); § 129a des Strafgesetzbuches (Bil-dung terroristischer Vereinigungen); § 129b des Strafgesetzbuches (kri-minelle und terroristische Vereinigung im Ausland); § 261 des Strafge-setzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Ver-mögenswerte); § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder ge-gen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden; § 264 des Strafgesetzbuches (Subventi-onsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi-schen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Euro-päischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden; § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU- Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämp-fung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vier-ten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Be-diensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Ge-setzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung auslän-discher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Ge-schäftsverkehr) oder § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisati-onen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte rich-tet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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3. Eigenerklärung darüber, (3.1) dass über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist; (3.2) dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet; (3.3) dass der Bieter nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt; (3.4) dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, sowie (3.5) dass der Bieter im Vergabever-fahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
4. 4. Eigenerklärung über die von dem Bieter ausgeführten Leistungen der letzten vier Geschäftsjahre (2012/2011/2010/2009), die mit der ausge-schriebenen Leistung vergleichbar sind. d.h. dass er bereits Satz- und Druckvorlagen nach gestalterischen Vorlagen für ein Orientierungs- und Informationssystem vergleichbaren Umfangs erstellt hat („Referenzen“) durch Angabe (4.1) des Namens und der Art des Auftraggebers, (4.2) ei-nes Ansprechpartners/Anschrift/Tel.-Nr., (4.3) des Ausführungszeitrau-mes, (4.4) Baukosten des Vorhabens Dabei ist zwingend zu beachten, dass der Bieter insgesamt nicht mehr als 10 Referenzen benennen darf, wobei mindestens 2 Referenzen als Mindestanforderung anzugeben ist; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
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Mindeststandards: mindestens 2 Referenzen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vgl. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus, mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-04-16 📅
Öffnungsort: Waiblingen, Winnender Straße 27 (Rems-Murr-Kliniken).
Ort des Eröffnungstermins: Waiblingen, Winnender Straße 27 (Rems-Murr-Kliniken).
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Ute Wolf LL.M. Justiziarin
Name: subreport, Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Buchforststr. 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Kontaktperson: Herrn Frank Seifert
Telefon: +49 2219857833 📞
Fax: +49 2219857866 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport-elvis.de/E83154666 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-04-30 📅
Datum des Endes: 2013-07-27 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: A380 Herstellung und Montage Orientierungs- und Informationssystem
Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt IV.3.3) „Erhalt der Unterlagen“.
Die Vergabeunterlagen können kostenlos auf dem Vergabeportal von subreport unter www.subreport.de nach der kostenfreien Registrierung für A 380 heruntergeladen werden.
Zu Abschnitt III.2) "Teilnahmebedingungen".
(a) Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Abschnitt IV.3.4)) dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen - vorbehaltlich Buchstabe b) - grundsätzlich zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren;
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(b) Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise und wird das Angebot nicht ausgeschlossen, verlangt der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nach. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen;
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(c) Eine Bietergemeinschaft muss ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe) eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung abgeben, in der:
(1) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(2) alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; (4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(d) Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er bzw. sie in seinem bzw. ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe), Art und Umfang der Leistungen dieser anderen Unternehmen angeben;
Mehr anzeigen
(e) Sachdienliche Auskunftsersuchen der Bieter werden von der Vergabestelle per E-Mail beantwortet und an die unter im Anhang A Abschnitt II hinterlegte E-Mail Adresse des Bieters übermittelt.
(f) Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Angebote sind nicht zugelassen. Die Angebote werden nicht an die Bieter zurückgesandt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Dienstgebäude Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 043-068359 (2013-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 139-240744
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 43-068359
ABl. S-Ausgabe: 139

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Winnenden.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-05 📅
Name: Schilder Gerlach GmbH
Postanschrift: Hüsemanns Esch 12
Postort: Nordhorn
Postleitzahl: 48531
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet einNachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 139-240744 (2013-07-15)