Der Hessen Mobil, Standort Frankfurt, plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den Neubau eines Verlängerungsabschnitts der Bundesautobahn BAB A 66 Frankfurt Hanau im Bereich der östlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie BAB A 661 Ostumgehung Frankfurt a.M. Endausbau zwischen der AS Friedberger Landstraße und AS Frankfurt Ost. Als Netzergänzung soll er die Lücke zwischen dem provisorischen Autobahnende am Hessen-Center (AS Frankfurt-Bergen-Enkheim) und der BAB 661 Ostumgehung Frankfurt schließen. Für die Ostumgehung Frankfurt soll der Straßenkörper des unter prov. Verkehr (4+0) stehenden Streckenabschnittes in beide Fahrtrichtungen in den Endzustand versetzt werden. Das Projekt lässt sich in folgende Bereiche gliedern: 1. Autobahndreieck Frankfurt Erlenbruch (AD Erlenbruch): Der Anschluss der BAB A 66 an die BAB A 661 erfolgt durch ein neu zu errichtendes Kreuzungsbauwerk mit Verkehrsführungen in drei Ebenen. In der untersten Ebene wird die Rampe 46 (Nord>Ost) als Verbindung der BAB A 661 von Bad Homburg mit der BAB 66 in Richtung Hanau geführt. In der mittleren Ebene erfolgt mit der Rampe 44 (Ost>Süd) die Verbindung der BAB 66 aus Richtung Hanau zur BAB A 661 in Richtung Offenbach. Auf der oberen Ebene verläuft in Nord-Süd Richtung die BAB A 661 in beide Fahrtrichtungen. Weiter sind die direkt geführten Verbindungsrampen 43 (Süd>Ost) und 45 (Ost>Nord) vorgesehen. 2. Ostumgehung Frankfurt a. M. zw. AS Friedberger-Landstr. und AS Ffm-Ost: Dieser ca. 3 km lange Streckenabschnitt der BAB A 661 steht bereits prov. mit einen 4 + 0 Verkehrszustand unter Verkehr. Die beiden großen Ingenieurbauwerke TB Seckbach und TB Erlenbruch wurden schon in den Vorjahren errichtet. Hier sind noch die Planung sowie der Endausbaus des Streckenabschnittes mit Lärmschutzanlagen zu vollziehen. 3. Anschlussstelle Frankfurt Borsigallee (AS Borsigallee): Westlich des bestehenden, provisorischen Endes der BAB A 66 ist in Gegenlage zur „Kruppstraße“ die AS Borsigallee vorgesehen. Sie ersetzt die heutige AS Frankfurt Bergen-Enkheim. Innerhalb der AS erfolgt eine direkte Anbindung des bestehenden Park- and Ride Gebäudes. Die Anschlussstelle beinhaltet zusätzlich ein Überführungsbauwerk. 4. Tunnel Riederwald: Der Tunnel Riederwald hat eine Länge von 1 025 m (Nordröhre) bzw. 1 095 m (Südröhre). Er ist als Tunnel in Rechteckform in offener Bauweise mit Deckel konzipiert. Für die BAB 66 ist ein sechsstreifiger Regelquerschnitt RQ 35,5 vorgesehen, der im Tunnelbereich auf den Regelquerschnitt 33 t reduziert wird. Im Querschnitt beträgt die lichte Weite der Tunnelröhren 13,25 m. Im Tunnel sind derzeit knotenpunktbedingte zusätzliche Ein- und Ausfahrstreifen vorgesehen. In diesen Bereichen sind die Tunnelröhren 16,75 m breit. Neben der Herstellung des neuen Tunnels im Bereich des innenstädtischen Bereiches der Stadt Frankfurt geht auch die prov. und endgültige Umlegung der oberen Verkehrsebene über den Tunnel mit den innerstädtischen Straßen und Gehwegen sowie die Verkehrsanlagen der Stadtbahn (U-Bahn) der VGF einher. Gleichzeitig müssen eine große Zahl von Versorgungsleitungen unterschiedlicher Versorgungsunternehmen umverlegt werden. Die Beschreibung des Leistungsumfangs ist unter II.2.1 definiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen sind zu erbringen:Voraussetzung für die Durchführung der Baumaßnahme BAB A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Abschnitt Tunnel Riederwald einschl. Autobahndreieck Frankfurt-Erlenbruch, Anschlussstelle Frankfurt Borsigallee, Seckbachsammler sowie Nord- und Südsammler ist die Durchführung eines umfänglichen Grundwasser-Monitorings (Fortführung) im Projektgebiet. Durch die systematische, flächendeckende und regelmäßige Erfassung von geohydraulischen Daten an bestehenden Grundwassermessstellen vor Beginn, während und nach Abschluss der Baumaßnahme sollen Auswirkungen auf die Grundwassersituation frühzeitig erkannt und steuernd eingegriffen werden. Das Grundwasser-Monitoring soll dem Nachweis dienen, dass durch die Gesamtmaßnahme und die damit verbundenen Eingriffe in das Grundwasser keine Verlagerung der Schadstofffahnen stattfindet.Unter Berücksichtigung der bisher durchgeführten Untersuchungen zum Grundwasser soll das geplante großräumige Grundwasser-Monitoring eingerichtet und im Rahmen dieser Ausschreibung über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren (Oktober 2013 bis Dezember 2016) betrieben werden. Bestandteile des Auftrages sind unter Anderem auch die Weiterführung des Grundwassermodells, der Grundwasserdatenbank und Probenahmen für Grundwasseranalysen. Die Analytik ist nicht Teil dieser Ausschreibung. Der Zeitraum umfasst die Baumaßnahmen am AD Erlenbruch (Errichtung der Baugrube E 1, teilweise E 4 und E 5; Herstellung Kreuzungsbauwerk mit Rampen 44/46, Endausbau A 661) mit einem ca. 5 monatigen Vorlauf und anschließend den Tunnel mit verschiedenen Bauabschnitten (T 1, T 6, teilweise T 3) einschl. Medienverlegung. Das großräumige Grundwasser-Monitoring wird nach den 3 Jahren bis zum Ende der Baumaßnahme und darüber hinaus weiter geführt, dies ist aber nicht mehr Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Fortführung des Monitorings wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert ausgeschrieben. Zusätzlich zum großräumigen Monitoring sollen an den einzelnen Baugruben kleinräumige Grundwasser-Monitorings betrieben werden, die sich mit dem großräumigen Monitoring verzahnen. Ausgenommen hiervon ist das kleinräumige Monitoring für das AD Erlenbruch Baugrube E 1 (bauseitige Ausführung). Die Planung sieht vor, dass Baugruben einzeln, aber auch zeitgleich geöffnet sind.Das Monitoring beinhaltet neben der hydraulischen Überwachung (Stichtagsmessungen) die Erhebung hydrochemischer Daten (Grundwasserprobenahmen). Im Rahmen des Monitorings sind das bestehende Grundwassermodell (erstellt mit Software Feflow) und die Grundwasser-Datenbank (erstellt mit Software FileMaker) weiterzuführen. Die in den Grundwassermessstellen teilweise eingebauten Datenlogger und die Wetterstationen sind zu betreuen (erstellt mit Software SensoWeb). Das Flächeninformationssystem Altflächen und Grundwasserschadensfälle (FIS AG) des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie ist zu betreuen. Die Beschreibung von Abweichungen als gutachterliche Stellungnahme und Aufzeigen von entsprechenden Maßnahmen sowie der Anpassung der Überwachungsmaßnahmen an die Gegebenheiten ist ebenfalls Bestandteil dieser Ausschreibung.Geplanter Leistungserbringungszeitraum:Oktober 2013–Dezember 2016.
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen sind zu erbringen:Voraussetzung für die Durchführung der Baumaßnahme BAB A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Abschnitt Tunnel Riederwald einschl. Autobahndreieck Frankfurt-Erlenbruch, Anschlussstelle Frankfurt Borsigallee, Seckbachsammler sowie Nord- und Südsammler ist die Durchführung eines umfänglichen Grundwasser-Monitorings (Fortführung) im Projektgebiet. Durch die systematische, flächendeckende und regelmäßige Erfassung von geohydraulischen Daten an bestehenden Grundwassermessstellen vor Beginn, während und nach Abschluss der Baumaßnahme sollen Auswirkungen auf die Grundwassersituation frühzeitig erkannt und steuernd eingegriffen werden. Das Grundwasser-Monitoring soll dem Nachweis dienen, dass durch die Gesamtmaßnahme und die damit verbundenen Eingriffe in das Grundwasser keine Verlagerung der Schadstofffahnen stattfindet.Unter Berücksichtigung der bisher durchgeführten Untersuchungen zum Grundwasser soll das geplante großräumige Grundwasser-Monitoring eingerichtet und im Rahmen dieser Ausschreibung über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren (Oktober 2013 bis Dezember 2016) betrieben werden. Bestandteile des Auftrages sind unter Anderem auch die Weiterführung des Grundwassermodells, der Grundwasserdatenbank und Probenahmen für Grundwasseranalysen. Die Analytik ist nicht Teil dieser Ausschreibung. Der Zeitraum umfasst die Baumaßnahmen am AD Erlenbruch (Errichtung der Baugrube E 1, teilweise E 4 und E 5; Herstellung Kreuzungsbauwerk mit Rampen 44/46, Endausbau A 661) mit einem ca. 5 monatigen Vorlauf und anschließend den Tunnel mit verschiedenen Bauabschnitten (T 1, T 6, teilweise T 3) einschl. Medienverlegung. Das großräumige Grundwasser-Monitoring wird nach den 3 Jahren bis zum Ende der Baumaßnahme und darüber hinaus weiter geführt, dies ist aber nicht mehr Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Fortführung des Monitorings wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert ausgeschrieben. Zusätzlich zum großräumigen Monitoring sollen an den einzelnen Baugruben kleinräumige Grundwasser-Monitorings betrieben werden, die sich mit dem großräumigen Monitoring verzahnen. Ausgenommen hiervon ist das kleinräumige Monitoring für das AD Erlenbruch Baugrube E 1 (bauseitige Ausführung). Die Planung sieht vor, dass Baugruben einzeln, aber auch zeitgleich geöffnet sind.Das Monitoring beinhaltet neben der hydraulischen Überwachung (Stichtagsmessungen) die Erhebung hydrochemischer Daten (Grundwasserprobenahmen). Im Rahmen des Monitorings sind das bestehende Grundwassermodell (erstellt mit Software Feflow) und die Grundwasser-Datenbank (erstellt mit Software FileMaker) weiterzuführen. Die in den Grundwassermessstellen teilweise eingebauten Datenlogger und die Wetterstationen sind zu betreuen (erstellt mit Software SensoWeb). Das Flächeninformationssystem Altflächen und Grundwasserschadensfälle (FIS AG) des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie ist zu betreuen. Die Beschreibung von Abweichungen als gutachterliche Stellungnahme und Aufzeigen von entsprechenden Maßnahmen sowie der Anpassung der Überwachungsmaßnahmen an die Gegebenheiten ist ebenfalls Bestandteil dieser Ausschreibung.Geplanter Leistungserbringungszeitraum:Oktober 2013–Dezember 2016.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement -Dezernat BA11 Bau Riederwaldtunnel-
Postanschrift: Westerbachstraße 73–79
Postleitzahl: 60489
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
E-Mail: bettina.gestermann@mobil.hessen.de📧
Telefon: +49 6925433102📞
Fax: +49 6925433199 📠
Der Auftraggeber stellt für den Teilnahmeantrag den Bewerbern kostenfrei einen Formularvordruck zur Verfügung, welcher der Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt ist.
Der Formularvordruck Teilnahmeantrag ist an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden und einzureichen.
Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt IV. 3.4) genannten Termin einzureichen.
Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „A 66, Tunnel Riederwald, Grundwassermonitoring“ zu versehen.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: http://www.had.de/start.php?showpub=HY6NWHG0V66OTNTB
nachr. HAD-Ref.: 269/10856
nachr. V-Nr/AKZ: 9j6-Riederwald GW-Monitoring
Der Auftraggeber stellt für den Teilnahmeantrag den Bewerbern kostenfrei einen Formularvordruck zur Verfügung, welcher der Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt ist.
Der Formularvordruck Teilnahmeantrag ist an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden und einzureichen.
Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt IV. 3.4) genannten Termin einzureichen.
Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „A 66, Tunnel Riederwald, Grundwassermonitoring“ zu versehen.
Der Hessen Mobil, Standort Frankfurt, plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den Neubau eines Verlängerungsabschnitts der Bundesautobahn BAB A 66 Frankfurt Hanau im Bereich der östlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie BAB A 661 Ostumgehung Frankfurt a.M. Endausbau zwischen der AS Friedberger Landstraße und AS Frankfurt Ost. Als Netzergänzung soll er die Lücke zwischen dem provisorischen Autobahnende am Hessen-Center (AS Frankfurt-Bergen-Enkheim) und der BAB 661 Ostumgehung Frankfurt schließen. Für die Ostumgehung Frankfurt soll der Straßenkörper des unter prov. Verkehr (4+0) stehenden Streckenabschnittes in beide Fahrtrichtungen in den Endzustand versetzt werden.
Der Hessen Mobil, Standort Frankfurt, plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den Neubau eines Verlängerungsabschnitts der Bundesautobahn BAB A 66 Frankfurt Hanau im Bereich der östlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie BAB A 661 Ostumgehung Frankfurt a.M. Endausbau zwischen der AS Friedberger Landstraße und AS Frankfurt Ost. Als Netzergänzung soll er die Lücke zwischen dem provisorischen Autobahnende am Hessen-Center (AS Frankfurt-Bergen-Enkheim) und der BAB 661 Ostumgehung Frankfurt schließen. Für die Ostumgehung Frankfurt soll der Straßenkörper des unter prov. Verkehr (4+0) stehenden Streckenabschnittes in beide Fahrtrichtungen in den Endzustand versetzt werden.
Das Projekt lässt sich in folgende Bereiche gliedern:
1. Autobahndreieck Frankfurt Erlenbruch (AD Erlenbruch):
Der Anschluss der BAB A 66 an die BAB A 661 erfolgt durch ein neu zu errichtendes Kreuzungsbauwerk mit Verkehrsführungen in drei Ebenen. In der untersten Ebene wird die Rampe 46 (Nord>Ost) als Verbindung der BAB A 661 von Bad Homburg mit der BAB 66 in Richtung Hanau geführt. In der mittleren Ebene erfolgt mit der Rampe 44 (Ost>Süd) die Verbindung der BAB 66 aus Richtung Hanau zur BAB A 661 in Richtung Offenbach. Auf der oberen Ebene verläuft in Nord-Süd Richtung die BAB A 661 in beide Fahrtrichtungen. Weiter sind die direkt geführten Verbindungsrampen 43 (Süd>Ost) und 45 (Ost>Nord) vorgesehen.
Der Anschluss der BAB A 66 an die BAB A 661 erfolgt durch ein neu zu errichtendes Kreuzungsbauwerk mit Verkehrsführungen in drei Ebenen. In der untersten Ebene wird die Rampe 46 (Nord>Ost) als Verbindung der BAB A 661 von Bad Homburg mit der BAB 66 in Richtung Hanau geführt. In der mittleren Ebene erfolgt mit der Rampe 44 (Ost>Süd) die Verbindung der BAB 66 aus Richtung Hanau zur BAB A 661 in Richtung Offenbach. Auf der oberen Ebene verläuft in Nord-Süd Richtung die BAB A 661 in beide Fahrtrichtungen. Weiter sind die direkt geführten Verbindungsrampen 43 (Süd>Ost) und 45 (Ost>Nord) vorgesehen.
2. Ostumgehung Frankfurt a. M. zw. AS Friedberger-Landstr. und AS Ffm-Ost:
Dieser ca. 3 km lange Streckenabschnitt der BAB A 661 steht bereits prov. mit einen 4 + 0 Verkehrszustand unter Verkehr. Die beiden großen Ingenieurbauwerke TB Seckbach und TB Erlenbruch wurden schon in den Vorjahren errichtet. Hier sind noch die Planung sowie der Endausbaus des Streckenabschnittes mit Lärmschutzanlagen zu vollziehen.
Dieser ca. 3 km lange Streckenabschnitt der BAB A 661 steht bereits prov. mit einen 4 + 0 Verkehrszustand unter Verkehr. Die beiden großen Ingenieurbauwerke TB Seckbach und TB Erlenbruch wurden schon in den Vorjahren errichtet. Hier sind noch die Planung sowie der Endausbaus des Streckenabschnittes mit Lärmschutzanlagen zu vollziehen.
Westlich des bestehenden, provisorischen Endes der BAB A 66 ist in Gegenlage zur „Kruppstraße“ die AS Borsigallee vorgesehen. Sie ersetzt die heutige AS Frankfurt Bergen-Enkheim. Innerhalb der AS erfolgt eine direkte Anbindung des bestehenden Park- and Ride Gebäudes. Die Anschlussstelle beinhaltet zusätzlich ein Überführungsbauwerk.
Westlich des bestehenden, provisorischen Endes der BAB A 66 ist in Gegenlage zur „Kruppstraße“ die AS Borsigallee vorgesehen. Sie ersetzt die heutige AS Frankfurt Bergen-Enkheim. Innerhalb der AS erfolgt eine direkte Anbindung des bestehenden Park- and Ride Gebäudes. Die Anschlussstelle beinhaltet zusätzlich ein Überführungsbauwerk.
4. Tunnel Riederwald:
Der Tunnel Riederwald hat eine Länge von 1 025 m (Nordröhre) bzw. 1 095 m (Südröhre). Er ist als Tunnel in Rechteckform in offener Bauweise mit Deckel konzipiert. Für die BAB 66 ist ein sechsstreifiger Regelquerschnitt RQ 35,5 vorgesehen, der im Tunnelbereich auf den Regelquerschnitt 33 t reduziert wird. Im Querschnitt beträgt die lichte Weite der Tunnelröhren 13,25 m. Im Tunnel sind derzeit knotenpunktbedingte zusätzliche Ein- und Ausfahrstreifen vorgesehen. In diesen Bereichen sind die Tunnelröhren 16,75 m breit. Neben der Herstellung des neuen Tunnels im Bereich des innenstädtischen Bereiches der Stadt Frankfurt geht auch die prov. und endgültige Umlegung der oberen Verkehrsebene über den Tunnel mit den innerstädtischen Straßen und Gehwegen sowie die Verkehrsanlagen der Stadtbahn (U-Bahn) der VGF einher. Gleichzeitig müssen eine große Zahl von Versorgungsleitungen unterschiedlicher Versorgungsunternehmen umverlegt werden.
Der Tunnel Riederwald hat eine Länge von 1 025 m (Nordröhre) bzw. 1 095 m (Südröhre). Er ist als Tunnel in Rechteckform in offener Bauweise mit Deckel konzipiert. Für die BAB 66 ist ein sechsstreifiger Regelquerschnitt RQ 35,5 vorgesehen, der im Tunnelbereich auf den Regelquerschnitt 33 t reduziert wird. Im Querschnitt beträgt die lichte Weite der Tunnelröhren 13,25 m. Im Tunnel sind derzeit knotenpunktbedingte zusätzliche Ein- und Ausfahrstreifen vorgesehen. In diesen Bereichen sind die Tunnelröhren 16,75 m breit. Neben der Herstellung des neuen Tunnels im Bereich des innenstädtischen Bereiches der Stadt Frankfurt geht auch die prov. und endgültige Umlegung der oberen Verkehrsebene über den Tunnel mit den innerstädtischen Straßen und Gehwegen sowie die Verkehrsanlagen der Stadtbahn (U-Bahn) der VGF einher. Gleichzeitig müssen eine große Zahl von Versorgungsleitungen unterschiedlicher Versorgungsunternehmen umverlegt werden.
Die Beschreibung des Leistungsumfangs ist unter II.2.1 definiert.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen sind zu erbringen:
Voraussetzung für die Durchführung der Baumaßnahme BAB A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Abschnitt Tunnel Riederwald einschl. Autobahndreieck Frankfurt-Erlenbruch, Anschlussstelle Frankfurt Borsigallee, Seckbachsammler sowie Nord- und Südsammler ist die Durchführung eines umfänglichen Grundwasser-Monitorings (Fortführung) im Projektgebiet. Durch die systematische, flächendeckende und regelmäßige Erfassung von geohydraulischen Daten an bestehenden Grundwassermessstellen vor Beginn, während und nach Abschluss der Baumaßnahme sollen Auswirkungen auf die Grundwassersituation frühzeitig erkannt und steuernd eingegriffen werden. Das Grundwasser-Monitoring soll dem Nachweis dienen, dass durch die Gesamtmaßnahme und die damit verbundenen Eingriffe in das Grundwasser keine Verlagerung der Schadstofffahnen stattfindet.
Voraussetzung für die Durchführung der Baumaßnahme BAB A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Abschnitt Tunnel Riederwald einschl. Autobahndreieck Frankfurt-Erlenbruch, Anschlussstelle Frankfurt Borsigallee, Seckbachsammler sowie Nord- und Südsammler ist die Durchführung eines umfänglichen Grundwasser-Monitorings (Fortführung) im Projektgebiet. Durch die systematische, flächendeckende und regelmäßige Erfassung von geohydraulischen Daten an bestehenden Grundwassermessstellen vor Beginn, während und nach Abschluss der Baumaßnahme sollen Auswirkungen auf die Grundwassersituation frühzeitig erkannt und steuernd eingegriffen werden. Das Grundwasser-Monitoring soll dem Nachweis dienen, dass durch die Gesamtmaßnahme und die damit verbundenen Eingriffe in das Grundwasser keine Verlagerung der Schadstofffahnen stattfindet.
Unter Berücksichtigung der bisher durchgeführten Untersuchungen zum Grundwasser soll das geplante großräumige Grundwasser-Monitoring eingerichtet und im Rahmen dieser Ausschreibung über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren (Oktober 2013 bis Dezember 2016) betrieben werden. Bestandteile des Auftrages sind unter Anderem auch die Weiterführung des Grundwassermodells, der Grundwasserdatenbank und Probenahmen für Grundwasseranalysen. Die Analytik ist nicht Teil dieser Ausschreibung. Der Zeitraum umfasst die Baumaßnahmen am AD Erlenbruch (Errichtung der Baugrube E 1, teilweise E 4 und E 5; Herstellung Kreuzungsbauwerk mit Rampen 44/46, Endausbau A 661) mit einem ca. 5 monatigen Vorlauf und anschließend den Tunnel mit verschiedenen Bauabschnitten (T 1, T 6, teilweise T 3) einschl. Medienverlegung. Das großräumige Grundwasser-Monitoring wird nach den 3 Jahren bis zum Ende der Baumaßnahme und darüber hinaus weiter geführt, dies ist aber nicht mehr Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Fortführung des Monitorings wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert ausgeschrieben. Zusätzlich zum großräumigen Monitoring sollen an den einzelnen Baugruben kleinräumige Grundwasser-Monitorings betrieben werden, die sich mit dem großräumigen Monitoring verzahnen. Ausgenommen hiervon ist das kleinräumige Monitoring für das AD Erlenbruch Baugrube E 1 (bauseitige Ausführung). Die Planung sieht vor, dass Baugruben einzeln, aber auch zeitgleich geöffnet sind.
Unter Berücksichtigung der bisher durchgeführten Untersuchungen zum Grundwasser soll das geplante großräumige Grundwasser-Monitoring eingerichtet und im Rahmen dieser Ausschreibung über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren (Oktober 2013 bis Dezember 2016) betrieben werden. Bestandteile des Auftrages sind unter Anderem auch die Weiterführung des Grundwassermodells, der Grundwasserdatenbank und Probenahmen für Grundwasseranalysen. Die Analytik ist nicht Teil dieser Ausschreibung. Der Zeitraum umfasst die Baumaßnahmen am AD Erlenbruch (Errichtung der Baugrube E 1, teilweise E 4 und E 5; Herstellung Kreuzungsbauwerk mit Rampen 44/46, Endausbau A 661) mit einem ca. 5 monatigen Vorlauf und anschließend den Tunnel mit verschiedenen Bauabschnitten (T 1, T 6, teilweise T 3) einschl. Medienverlegung. Das großräumige Grundwasser-Monitoring wird nach den 3 Jahren bis zum Ende der Baumaßnahme und darüber hinaus weiter geführt, dies ist aber nicht mehr Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Fortführung des Monitorings wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert ausgeschrieben. Zusätzlich zum großräumigen Monitoring sollen an den einzelnen Baugruben kleinräumige Grundwasser-Monitorings betrieben werden, die sich mit dem großräumigen Monitoring verzahnen. Ausgenommen hiervon ist das kleinräumige Monitoring für das AD Erlenbruch Baugrube E 1 (bauseitige Ausführung). Die Planung sieht vor, dass Baugruben einzeln, aber auch zeitgleich geöffnet sind.
Das Monitoring beinhaltet neben der hydraulischen Überwachung (Stichtagsmessungen) die Erhebung hydrochemischer Daten (Grundwasserprobenahmen). Im Rahmen des Monitorings sind das bestehende Grundwassermodell (erstellt mit Software Feflow) und die Grundwasser-Datenbank (erstellt mit Software FileMaker) weiterzuführen. Die in den Grundwassermessstellen teilweise eingebauten Datenlogger und die Wetterstationen sind zu betreuen (erstellt mit Software SensoWeb). Das Flächeninformationssystem Altflächen und Grundwasserschadensfälle (FIS AG) des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie ist zu betreuen. Die Beschreibung von Abweichungen als gutachterliche Stellungnahme und Aufzeigen von entsprechenden Maßnahmen sowie der Anpassung der Überwachungsmaßnahmen an die Gegebenheiten ist ebenfalls Bestandteil dieser Ausschreibung.
Das Monitoring beinhaltet neben der hydraulischen Überwachung (Stichtagsmessungen) die Erhebung hydrochemischer Daten (Grundwasserprobenahmen). Im Rahmen des Monitorings sind das bestehende Grundwassermodell (erstellt mit Software Feflow) und die Grundwasser-Datenbank (erstellt mit Software FileMaker) weiterzuführen. Die in den Grundwassermessstellen teilweise eingebauten Datenlogger und die Wetterstationen sind zu betreuen (erstellt mit Software SensoWeb). Das Flächeninformationssystem Altflächen und Grundwasserschadensfälle (FIS AG) des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie ist zu betreuen. Die Beschreibung von Abweichungen als gutachterliche Stellungnahme und Aufzeigen von entsprechenden Maßnahmen sowie der Anpassung der Überwachungsmaßnahmen an die Gegebenheiten ist ebenfalls Bestandteil dieser Ausschreibung.
Geplanter Leistungserbringungszeitraum:
Oktober 2013–Dezember 2016.
Referenznummer: 9j6-Riederwald GW-Monitoring
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Selbsterklärungen gemäß §4 (2) VOF:
— ob und auf welche Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder
— ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten,
Selbsterklärung gemäß §4 (6) a) - g) VOF , dass keine Ausschlusskriterien vorliegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber der Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber der Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Selbsterklärung gemäß § 4 (9) a) - d) VOF, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen.
a) die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden,
b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt haben,
Sofern eine Unterauftragsvergabe vorgesehen ist, sind von den vorgesehenen Unterauftragnehmern nachfolgende Nachweise vorzulegen:
— Selbsterklärungen gemäß §4 (2) VOF,
— Selbsterklärungen gemäß §4 (6) a)–g) VOF und § 4 (9) a)–d) VOF, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen.
Die Angaben und Erklärungen im Formularvordruck Teilnahmeantrag zu den vorbezeichneten Nachweisen und Erklärungen sind zu beachten. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig, siehe hierzu auch Hinweise innerhalb des Teilnahmeantrages (Formularvordruck).
Der Auftraggeber wird für die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
Wichtiger Hinweis:
Bewerber bzw. Bieter werden ausgeschlossen, sofern diese oder deren Unterauftragnehmer im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme Planungs-, Beratungs-, Bauüberwachungs- und sonstige Leistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringen oder erbracht haben. Gleiches gilt für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften, wenn mindestens ein Mitglied dieser Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme eine der vorgenannten Leistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringt oder erbracht hat. Hierzu ist im Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben.
Bewerber bzw. Bieter werden ausgeschlossen, sofern diese oder deren Unterauftragnehmer im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme Planungs-, Beratungs-, Bauüberwachungs- und sonstige Leistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringen oder erbracht haben. Gleiches gilt für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften, wenn mindestens ein Mitglied dieser Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme eine der vorgenannten Leistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringt oder erbracht hat. Hierzu ist im Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage eines entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsnachweises gemäß §5 (4) a) VOF,
— Erklärungen über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit entsprechenden Dienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, gemäß § 5 (4) c) VOF.
Die Angaben und Erklärungen im Formularvordruck Teilnahmeantrag zu den vorbezeichneten Nachweisen und Erklärungen sind zu beachten. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen.
Sofern eine Unterauftragsvergabe vorgesehen ist, sind von den vorgesehenen Unterauftragnehmern gemäß der vorstehenden Zusammenstellung die nachfolgenden Nachweise vorzulegen:
— Erklärungen über Umsatz gemäß § 5 (4) c) VOF.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig, siehe hierzu auch Hinweise innerhalb des Teilnahmeantrages (Formularvordruck).
Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III 1.1) wird als Mindeststandard gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— § 5 (5) a)+c) VOF: Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortliche Person, insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von dieser Person bearbeitet wurden.
Angaben zu den folgenden Funktionen/Aufgabenbereichen werden gefordert:
— Projektleitung,
— § 5 (5) b) VOF: Zusammenstellung über die Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen, die in den letzten 5 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit erbracht wurden,
— § 5 (5) d) VOF: Angaben über die derzeitige personelle Ausstattung in den letzten 3 Jahren (Anzahl fest angestellter Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung, nach Berufsgruppen gegliedert),
— § 5 (5) h) VOF: Angaben über die Auftragsteile, für die eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist.
Die Nachweise und Angaben zu den vorgenannten Punkten sind gemäß dem Formularvorduck Teilnahmeantrag zu führen.
Der Bewerber hat zum Nachweis der fachlichen Eigung (§ 5 (5) a)+c) VOF für den Projektleiter und § 5 (5) b) VOF) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach §5 (5) b) VOF durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 5 (5) a)+c) VOF und § 5 (5) b) VOF von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen.
Der Bewerber hat zum Nachweis der fachlichen Eigung (§ 5 (5) a)+c) VOF für den Projektleiter und § 5 (5) b) VOF) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach §5 (5) b) VOF durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 5 (5) a)+c) VOF und § 5 (5) b) VOF von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen.
Bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe sind für den vorgesehenen Unterauftragnehmer die Angaben über die personelle Ausstattung gemäß § 5 (5) d) VOF vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig, siehe hierzu auch Hinweise innerhalb des Teilnahmeantrages (Formularvordruck).
Mindeststandards:
Mindeststandard zu § 5 (5) a)+c) VOF:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn für jede der vorgenannten Funktionen/Aufgabenbereiche die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
— Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters jeweils > 5 Jahre,
— Nachweis von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt für jeden vorgesehenen Mitarbeiter, das den bestimmten Mindestanforderungen genügt (siehe Formularvordruck Teilnahmeantrag).
Mindeststandard zu § 5 (5) b) VOF:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
— Nachweis von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt innerhalb der letzten 5 Jahre, das den bestimmten Mindestanforderungen genügt (siehe Formularvordruck Teilnahmeantrag).
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 5 (5) a)+c) VOF und zu § 5 (5) b) VOF gleichzeitig erfüllt sind.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtdeckungssummen:
1,5 Mio. EUR für Personenschäden
1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Nachweise für jedes Mitglied getrennt zu erbringen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (AVB-ING), Abschlagszahlungen entsprechend Projektfortschritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vetreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Kriterium A:
Fachliche Eignung/Qualifikation gemäß § 5 (5) a)+c) VOF des als Projektleiter vorgesehenen Mitarbeiters. Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die von dem vorgesehenen Mitarbeiter hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II 1.5 und II 2.1) bearbeitet wurden.
Fachliche Eignung/Qualifikation gemäß § 5 (5) a)+c) VOF des als Projektleiter vorgesehenen Mitarbeiters. Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die von dem vorgesehenen Mitarbeiter hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II 1.5 und II 2.1) bearbeitet wurden.
Kriterium B:
Erbrachte Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen gemäß § 5 (5) b) VOF, die in den letzten 5 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II 1.5 und II 2.1) erbracht wurden. Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die vom Bewerber zu benennen sind.
Erbrachte Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen gemäß § 5 (5) b) VOF, die in den letzten 5 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II 1.5 und II 2.1) erbracht wurden. Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die vom Bewerber zu benennen sind.
Die vorgenannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten bewertet.
— 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,
— 0 Punkte: Kein Referenzprojekt erfüllt die Mindestanforderungen. Der Mindeststandard wird somit nicht erfüllt, der Teilnahmeantrag wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen:
— Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen entsprechen (die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal einzureichen sind, sind im Formularvordruck Teilnahmeantrag vorgebegeben)
und
— Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der in den Vordrucken zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.
— Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der in den Vordrucken zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.
Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:
Kriterium A: 30 %
Kriterium B: 70 %.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Gestermann
Name: Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - Zentrale
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Kontaktperson: Dezernat BA 2 (Herrn Dittrich)
Telefon: +49 6113663476📞
Fax: +49 6113663303 📠
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale - Dezernat Q11, Fachbereich Haushalt und Controlling-
Kontaktperson: Frau Piana
Telefon: +49 611663421📞
E-Mail: yvonne.piana@mobil.hessen.de📧
Fax: +49 611663435 📠
E-Mail: post@mobil.hessen.de📧
Der Auftraggeber stellt für den Teilnahmeantrag den Bewerbern kostenfrei einen Formularvordruck zur Verfügung, welcher der Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt ist.
Der Formularvordruck Teilnahmeantrag ist an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden und einzureichen.
Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt IV. 3.4) genannten Termin einzureichen.
Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „A 66, Tunnel Riederwald, Grundwassermonitoring“ zu versehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Telefon: +49 6113660📞
Fax: +49 6113663435 📠
Quelle: OJS 2013/S 160-279676 (2013-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 498 959,09 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftraggeber stellt für den Teilnahmeantrag den Bewerbern kostenfrei einen Formularvordruck zur Verfügung, welcher der Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt ist.
Der Formularvordruck Teilnahmeantrag ist an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden und einzureichen.
Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt IV. 3.4) genannten Termin einzureichen.
Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „A 66, Tunnel Riederwald, Grundwassermonitoring“ zu versehen.
nachr. HAD-Ref.: 269/10940
nachr. V-Nr/AKZ: 9j6-Riederwald GW-Monitoring
Der Auftraggeber stellt für den Teilnahmeantrag den Bewerbern kostenfrei einen Formularvordruck zur Verfügung, welcher der Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt ist.
Der Formularvordruck Teilnahmeantrag ist an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden und einzureichen.
Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt IV. 3.4) genannten Termin einzureichen.
Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „A 66, Tunnel Riederwald, Grundwassermonitoring“ zu versehen.
nachr. HAD-Ref.: 269/10940
nachr. V-Nr/AKZ: 9j6-Riederwald GW-Monitoring
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-17 📅
Name: Arcadis Deutschland GmbH
Postanschrift: Europaplatz 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816/6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 06113660📞
Fax: +49 06113663435 📠
Quelle: OJS 2014/S 007-008371 (2014-01-08)